Zitat von max
De facto ist es aber oft so, daß nicht alles, was die Verfassung theoretisch hergibt, faktisch umgesetzt wird. Wir haben zB nirgendwo festgeschrieben, daß wir ein personalisiertes Verhältniswahlrecht haben, trotzdem wurde es so durch Bundesgesetz festgelegt. Es lassen sich sehr viele Beispiele nennen, wonach die Verfassung theoretisch sehr flexibel ist, und zT wesentliche Abweichungen von bestehenden Zuständen zulassen würde. Das liegt aber im Ermessen der jeweiligen Mehrheit. Daher macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, die Verfassung mit ihren (ganz bewußt!) offenen Formulierungen immer als Argumentationshilfe heranzuziehen - auch wenn der Hinweis, daß sie nicht alles betoniert, richtig ist.
Aber nochmal: Ich gebe Dir insoweit recht, als ich hier, im Einzelfall, auch meine Bedenken habe.
Zitat von matrix089
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