Einer 34-jährige Studentin afro-britischer Abstammung wurde gemeinsam mit ihrer 12-jährigen Tochter ihre Wohnung gekündigt.
taz.de| Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekündigt.
Mit ihrer Klage auf 10.000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz dürfte sie einen Präzedenzfall für die Anwendung des seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) begonnen haben.
taz.de| Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekündigt.
Zitat von taz.de
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