Zitat von max
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- Die Rückzahlungspflicht ergibt sich bei Erreichen der Einkommensgrenze von 30.000 Euro brutto p.a. innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Verlassen der Hochschule.
Wer selber lesen möchte, das Thema Studiengebühren wird auf Seite 17 behandelt: http://www.hamburg.gruene-partei.de/...onsvertrag.pdf
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