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    Hatten wir dazu nicht mal einen eigenen Thread? Na egal, die Grünen haben ja 2009 schonmal einen Vorschlag eingebracht, der von der SPD sogar als gut befunden, aber dann der Koalitionsdisziplin zum Opfer gefallen ist.

    Kürzlich hat sich eine Ausgabe der APuZ mit der Thematik beschäftigt, wo auch einige sehr interessante Reformvorschläge gemacht wurden. Am ehesten hat mich die Anlehnung an das finnische Wahlsystem überzeugt.

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      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Hatten wir dazu nicht mal einen eigenen Thread?
      Ich hab in der Suche keinen gefunden.

      Na egal, die Grünen haben ja 2009 schonmal einen Vorschlag eingebracht, der von der SPD sogar als gut befunden, aber dann der Koalitionsdisziplin zum Opfer gefallen ist.
      Ich befürchte, dass der jetzige den Interessen der Union zum Opfer fallen wird (Streichung der externen Überhangmandate).

      Die Vorschläge der Linken dürften wohl kaum eine Chance haben, obwohl da schon ein, zwei Punkte drin sind, die ich durchaus überlegenswert finde. Vor allem Herabsetzung des Wahlalters auf 17 oder 16 Jahre.

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        Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
        Ich hab in der Suche keinen gefunden.
        Na ja, mein Küchensiebgedächtnis...


        Ich befürchte, dass der jetzige den Interessen der Union zum Opfer fallen wird (Streichung der externen Überhangmandate).

        Die Vorschläge der Linken dürften wohl kaum eine Chance haben, obwohl da schon ein, zwei Punkte drin sind, die ich durchaus überlegenswert finde. Vor allem Herabsetzung des Wahlalters auf 17 oder 16 Jahre.
        Schaumermal, die Union wird nicht ewig an der Regierung sein und eine rot-grüne oder rot-rot-grüne Regierung könnte auch ohne Druck durch das Verfassungsgericht ein Interesse haben, das Wahlrecht zu reformieren. Ich finde immer noch den Vorschlag von Volker von Prittwitz hervorragend: Hat Deutschland ein demokratisches Wahlsystem? - Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 4/2011)

        Das wäre imo das perfekte Wahlsystem.

        Von den Vorschlägen der Linken sind einige sicher interessant, aber das passive Wahlrecht für Straftäter dürfte wohl praktisch kaum Umsetzbar sein. Jedenfalls glaube ich kaum, dass jemand vom Knast aus einem Mandat vernünftig nachgehen kann.

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          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
          Von den Vorschlägen der Linken sind einige sicher interessant, aber das passive Wahlrecht für Straftäter dürfte wohl praktisch kaum Umsetzbar sein. Jedenfalls glaube ich kaum, dass jemand vom Knast aus einem Mandat vernünftig nachgehen kann.
          Darum geht es ihnen ja auch nicht, es geht um die Abschaffung der Fünfjahressperre nach der Entlassung.

          Was den Grünen-Vorschlag betrifft, ich weiß nicht, ob die Streichung der Überhangmandate vor de BVerfG Bestand hätte.

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            Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
            Darum geht es ihnen ja auch nicht, es geht um die Abschaffung der Fünfjahressperre nach der Entlassung.
            Ach so. Na das kann man natürlich gerne machen. Die 5%-Klausel würde ich auch nicht ganz abschaffen, sondern nur absenken auf 3%.

            Was den Grünen-Vorschlag betrifft, ich weiß nicht, ob die Streichung der Überhangmandate vor de BVerfG Bestand hätte.
            Das habe ich mir auch schon gedacht. Statt zu überlegen, wie man mit den Übergangmandaten umgeht, sollte man doch gleich ein Wahlrecht kreieren, bei dem diese Situation gar nicht mehr vorkommen kann.

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              Ich weiß halt nicht, ob der Vorschlag von Prittwitz nicht kleinere Parteien über Gebühr benachteiligt. Wenn praktisch nur nach der Reihenfolge der Direktkandidaten verteilt wird, haben die dritt- und vierstärkste Partei kaum eine Chance. Vielleicht habe ich das Verfahren aber auch noch nicht ganz verstanden.

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                Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                Ich weiß halt nicht, ob der Vorschlag von Prittwitz nicht kleinere Parteien über Gebühr benachteiligt. Wenn praktisch nur nach der Reihenfolge der Direktkandidaten verteilt wird, haben die dritt- und vierstärkste Partei kaum eine Chance.
                Sehe ich jetzt nicht, nach dem Modell entscheidet ja zuerst mal das Stimmenverhältnis über die Sitzverteilung, d.h. eine Partei, deren Kandiaten insgesamt 15 Prozent der bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, bekommt 15 Prozent der Sitze, was 89 Sitzen entspricht.

                Damit es zu Überhangmandaten kommt, müsste diese Partei mehr als 89 Wahlkreise direkt gewonnen haben, was zwar theoretisch möglich, aber sehr sehr unwahrscheinlich ist. Für diesen Fall kann man ja dann zusätzlich Ausgleichsmandate einführen.

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                  Ich glaube, dass es zu einer so tiefgreifenden Umwandlung des Wahlrechts (Übergang zum 1-Stimmen-Wahlrecht) nicht kommen wird.

                  Im Moment finde ich den SPD-Vorschlag noch am Besten, also Einführung von Ausgleichsmandaten auf Bundesebene.

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                    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                    Im Moment finde ich den SPD-Vorschlag noch am Besten, also Einführung von Ausgleichsmandaten auf Bundesebene.
                    Das wäre als akute Lösung akzeptabel, aber langfristig halte ich davon aufgrund der gewaltigen Aufblähung der Parlamente wenig. Laut der APuZ hätte der aktuelle Bundestag damit 801 Mitglieder.

                    In SH sitzen die ja teilweise auch schon halb in den Gängen. Man sollte schon zusehen, dass das Parlament so viele Mitglieder hat, wie das regulär vorgesehen ist.

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                      Also das ist doch die Höhe. Die schwarz-gelbe Koalition einigt sich auf "konspirativen Treffen" und ohne parlamentarische Debatte auf ein neues Wahlgesetz, das die Problematik des negativen Stimmengewichts noch verschärft.
                      Wahlrecht - News - Wahlrechtsreform? Zusätzliches negatives Stimmgewicht durch Koalitionsvorschlag

                      Bananenrepublik Deutschland!

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                        Die Bundesregierung wird es aller Voraussicht nach nicht schaffen, bis zum 30.6. - wie vom BVerfG gefordert - ein verfassungskonformes Wahlrecht durch den Bundestag zu bringen.
                        Bundestag: Bundestag versäumt Frist für Wahlrechts-Reform - Deutschland - FOCUS Online

                        Und dies nach drei Jahren Frist. Diese Regierung bekommt wirklich überhaupt nichts auf die Reihe.

                        Was bedeutet, man muss gegenwärtig auch noch hoffen, dass es keine vorgezogenen Neuwahlen aus irgendwelchen Gründen gibt - denn sonst, so der Ex-Präsident des BVerfG in einem Bild-Interview, hätten wir ein Problem:

                        Kein Neues Wahlrecht! Ex-Verfassungs- Richter befürchtet Staatskrise! - Politik Inland - Bild.de

                        BILD: Was passiert, wenn es bis zum 30. Juni kein neues Wahlrecht gibt?

                        Prof. Hans-Jürgen Papier: Das alte Wahlrecht ist zwar für verfassungswidrig erachtet, aber nicht für nichtig erklärt worden. Es würde daher weiter gelten, aber wenn dann eine Bundestagswahl auf dieser verfassungswidrigen Grundlage stattfindet, dürfte das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin für ungültig erklären, denn die Wahlfehler beträfen die Wahl insgesamt und nicht nur bestimmte Mandate.

                        BILD: Was bedeutet das?

                        Papier: Das wäre eine schwere Staatskrise. Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte. Deutschland wäre politisch lahmgelegt.

                        BILD: Gibt es einen Ausweg?

                        Papier: Noch ist nichts verloren. Ich rate den Parteien zu höchster Anstrengung und mehr Eile. Drei Jahre Zeit für ein neues Gesetz sind mehr als genug.

                        BILD: Und wenn nichts geschieht?

                        Papier: Nach dem 30. Juni könnten Parteien oder Wähler vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil sie bei unverändertem Wahlrecht ihre Rechte verletzt sehen. Das Bundesverfassungsgericht müsste auch diesen Klagen stattgeben. Es könnte dann aber zugleich, wenn alles auf eine verfassungswidrige Wahl hinsteuert, gewissermaßen als Ersatzgesetzgeber Übergangsregeln für die nächste Wahl aufstellen, um deren Verfassungsmäßigkeit zu sichern. Das wäre eine gewaltige Ohrfeige für die Politik, die sich dann selbst ein beispielloses Armutszeugnis ausgestellt hätte.

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                          Interessante Überlegungen.
                          Das wäre eine schwere Staatskrise. Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte. Deutschland wäre politisch lahmgelegt.
                          Wie kommt er darauf?
                          Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG endet die Wahleperiode des alten Bundestages mit dem Zusammentritt einen neuen Bundestages.
                          Kann also kein neuer Bundestag gebildet werden existiert weiterhin der alte Bundestag, der durchaus noch in der Lage wäre ein verfassungskonformes Neuwahlgesetz zu erlassen.
                          Es ist ja schließlich schon jetzt nicht so, das Deutschland zwischen einer Bundestagswahl und der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages politisch lahmgelegt wäre.
                          Man könnte jetzt noch sagen, das ein neuer Bundestag zwingend nach einer Bundestagswahl zusammentreten muss.
                          Auch Art. 39 Abs. 2 GG steht dem nicht entgegen. Da wird zwar bestimmt, das der (neue) Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten muss, da jedoch nach einen entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine gültige Wahl stattfand kann auch kein neuer Bundestag nach der Wahl zusammentreten. Der alte Bundestag könnte also weiter agieren.

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                            Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                            Die Bundesregierung wird es aller Voraussicht nach nicht schaffen, bis zum 30.6. - wie vom BVerfG gefordert - ein verfassungskonformes Wahlrecht durch den Bundestag zu bringen.
                            Bundestag: Bundestag versäumt Frist für Wahlrechts-Reform - Deutschland - FOCUS Online

                            Und dies nach drei Jahren Frist. Diese Regierung bekommt wirklich überhaupt nichts auf die Reihe.
                            Das ist doch ein guter Trick der Regierung: ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht bleibt sie für immer geschäftsführend im Amt.

                            Naja, bis das BVerfG dann wirklich als Ersatzgesetzgeber die "Drecksarbeit" macht.
                            Slawa Ukrajini!

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                              Ich glaub hier mag mal wieder jemand bischen "Panik" auf "Axel Springer Tagesbefehl"Niveau verbreiten..vielleicht sollte man das ganze auch mal bischen "entspannter" sehen:
                              WAS sollte eine solche "unrechtmäßige" regierung denn bitteschön so furchtbares anstellen??
                              es gibt immerhin noch einen Bundesrat,der irgendwelchen Gesetzen die ein solch "unrechtmäßiger" Bundestag nebst regierung beschliesst ebenfalls zustimmen muss..was also soll sich ändern,wenn eine regierungspartei schon vorher mit fleigenden fahnen ihre Merhreit im Bundesrat verloren hat,wird sie danach auch nicht ein einziges weiteres gesetz dort durchbringen..

                              das schlimmste was passieren kann ist doch,das die "gesetzliche" Wahl um die Zeit verschoben wird bis das Wahlgesetz entsprechend geändert wurde und sich bis dahin großartig nichts verändert...
                              Zuletzt geändert von [OTG]Marauder; 30.05.2011, 16:05.
                              .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                                Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                                Das ist doch ein guter Trick der Regierung: ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht bleibt sie für immer geschäftsführend im Amt.
                                is doch ein genialer schachzug der inkompetenten umfallregierung, die wir zur zeit haben^^
                                Machterhalt mittels Wahlrechtsboykott^^
                                Also 3 Jahr, nur um Überhangmandate abzuschaffen.. uiuiui^^
                                >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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