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Wieder eine Niederlage für Nazis in Schweinfurt

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    #16
    Zitat von Oliver Hansen
    Siehst du, das ist falsch. Meinungsfreiheit ist nur dann etwas wert, wenn eine auch ekelhafte oder missliebige Meinung zunächst mal ohne Behinderung durch andere öffentlich geäußert werden darf. Und dazu ist es erforderlich, die Zivilgesellschaft daran zu erinnern, dass es Grenzen des Engagments auch gegen Nazis gibt. Diese Grenzen sind absolut und sollten um der Freiheit willen nie überschritten werden.
    Sag mal, von was redest du hier eigentlich? Die Verwaltung hat hier gemäß Recht und Gesetz entschieden. Jedem, der sich dadurch ungerecht behandelt fühlt, steht der Weg vor die Gerichte offen. Hast du irgendwelche Belege dafür, dass die Verwaltung das Recht extra anders ausgelegt hat, nur um den armen Nazis ihre Demonstration zu verbieten, oder worum geht es dir?
    "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
    -Cpt. Jean-Luc Picard

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      #17
      Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
      Siehst du, das ist falsch. [etc]
      dir steht es frei bei entsprechenden Stellen dagegen Einspruch zu erheben. Ich wünsche dir viel Spass bzw. Erfolg dabei.
      Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
      Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

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        #18
        Zitat von Grundgesetz
        Artikel 20

        (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

        (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

        (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

        (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


        Die NPD verfolgt genau wie alle anderen Rechtsextremen klar das Ziel die verfassungsgemäße Ordnung der BRD auszuhebeln. Insofern hat auch jeder Deutsche das Recht, Widerstand gegen diese Organisationen und ihre Anhänger zu leisten. Punkt.

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          #19
          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
          Deutscher Bundestag: II. Der Bund und die Länder

          Die NPD verfolgt genau wie alle anderen Rechtsextremen klar das Ziel die verfassungsgemäße Ordnung der BRD auszuhebeln. Insofern hat auch jeder Deutsche das Recht, Widerstand gegen diese Organisationen und ihre Anhänger zu leisten. Punkt.
          Das Schlüsselwort lautet: Wenn Abhilfe anders nicht möglich ist. Niemand hat das Recht auf Widerstand gegen eine Demonstration, die nicht in Gewalt ausgeartet ist. Niemand. Aber dass das Widerstandsrecht hier nicht greift ist nun wirklich Wissen aus dem Staatsrechtsgrundkurs.

          Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
          Sag mal, von was redest du hier eigentlich? Die Verwaltung hat hier gemäß Recht und Gesetz entschieden. Jedem, der sich dadurch ungerecht behandelt fühlt, steht der Weg vor die Gerichte offen. Hast du irgendwelche Belege dafür, dass die Verwaltung das Recht extra anders ausgelegt hat, nur um den armen Nazis ihre Demonstration zu verbieten, oder worum geht es dir?
          Wie ich schon sagte: Ich hege keine Sympathien für die NPD oder die "Freien Nationalisten" und wie sich das Zeug noch so nennt. Aber ich gestehe auch ihnen dieselben Rechte zu wie jedem anderen. Deshalb erlaube ich mir auch den Luxus, zu sagen, dass dieselben Leute, die das Gesetz hier extra streng genommen haben bei jeder anderen Demonstration wohl "liberaler" gewesen wären und ein Auge zugedrückt hätten.


          .
          EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

          Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 34 Sekunden:

          Zitat von Eye-Q Beitrag anzeigen
          dir steht es frei bei entsprechenden Stellen dagegen Einspruch zu erheben. Ich wünsche dir viel Spass bzw. Erfolg dabei.
          Dir ist bewusst dass das nur ginge, wenn meine Rechte verletzt worden wären? Das sollen die NPDler schon selbst machen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings eher als gering zu bewerten.
          Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 05.05.2010, 16:55. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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            #20
            Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
            Aber ich gestehe auch ihnen dieselben Rechte zu wie jedem anderen.
            Ich auch.

            Deshalb erlaube ich mir auch den Luxus, zu sagen, dass dieselben Leute, die das Gesetz hier extra streng genommen haben bei jeder anderen Demonstration wohl "liberaler" gewesen wären und ein Auge zugedrückt hätten.
            Naja, aber das kann man ja nunmal nicht beweisen, weshalb man das nicht gesichert sagen kann...

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              #21
              Im vorliegenden Fall entschied die Verwaltung in Schweinfurt gemäß dem Sachverhalt richtig. Die Demostration mit 900 Teilneherm war mit der Auflage genehmigt worden, das 40 Aufsichtspersonen zur Verfügung gestellt werden. Aber sie konnten nur 22 vorweisen. Somit war es - soweit ich es aus der Ferne beurteilen kann - im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens eine korrekte Einscheidung.

              Die Freude darüber, auf legalen Wege eine Nazi-Demo blockieren zu können, kann ich sehr gut verstehen. Daraus lässt sich aber m.E. keine sachfremde Entscheidung, also kein Ermessensfehler, erkennen.

              Es wurde rechtlich korrekt gehandelt. Jede Gruppe muss sich an die erteilten Auflagen halten, die an der Genehmigung der Demostration gekoppelt ist.
              Dass man sich im Geiste unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung über dieses Ergebnis freut ist da für mich kein Widerspruch, sondern nachvollziehbar.

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                #22
                Zitat von GUSSduff Beitrag anzeigen
                Ich auch.
                Endlich mal einer, der zu abstrahieren in der Lage ist.

                Naja, aber das kann man ja nunmal nicht beweisen, weshalb man das nicht gesichert sagen kann...
                Beweisen nicht, aber sei ehrlich: Die Vermutung liegt nahe. Und genau um diese Dinge geht es diesen Rechtsextremisten doch. Und nur darum. Je mehr blockiert und verboten wird, umso mehr können diese Leute sich als Opfer staatlicher und zivilgesellschaftlicher Verfolgung generieren und darstellen. Und nur um diese Möglichkeit geht es denen doch. Wenn man sie marschieren lässt und sich die Zivilgesellschaft und Verwaltung dafür genauso interessieren wie für das Sommerfeest des Dackelzüchtervereins, nämlich gar nicht, hört der Spuk auch schnell auf.


                .
                EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 53 Sekunden:

                Zitat von Halman Beitrag anzeigen
                Im vorliegenden Fall entschied die Verwaltung in Schweinfurt gemäß dem Sachverhalt richtig. Die Demostration mit 900 Teilneherm war mit der Auflage genehmigt worden, das 40 Aufsichtspersonen zur Verfügung gestellt werden. Aber sie konnten nur 22 vorweisen. Somit war es - soweit ich es aus der Ferne beurteilen kann - im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens eine korrekte Einscheidung.

                Die Freude darüber, auf legalen Wege eine Nazi-Demo blockieren zu können, kann ich sehr gut verstehen. Daraus lässt sich aber m.E. keine sachfremde Entscheidung, also kein Ermessensfehler, erkennen.

                Es wurde rechtlich korrekt gehandelt. Jede Gruppe muss sich an die erteilten Auflagen halten, die an der Genehmigung der Demostration gekoppelt ist.
                Dass man sich im Geiste unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung über dieses Ergebnis freut ist da für mich kein Widerspruch, sondern nachvollziehbar.
                Richtig, rein sachlich wurde korrekt entschieden. Was aber nichts daran ändert, dass es ein "Geschmäckle" gibt, dass die Entscheidung politisch motiviert war.

                Übrigens werden Demos nie genehmigt, sie sind nicht genehmigungspflichtig, nur anmeldepflichtig. Die Auflagen sind lediglich Maßgaben, unter denen die Demo nicht verboten wird. Ein häufiger Irrtum.
                Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 05.05.2010, 17:05. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                  #23
                  Das Problem in der deutschen Gesellschaft ist die Angst vor der braunen Masse, denn das hatten wir ja schonmal, nicht wahr .
                  Ich wette mit euch, hätten da 900 Grüne gestanden die gegen die Abholzung des Regenwaldes demonstrieren wollten hätte es keinen gestört dass nur 22 anstatt 40 Aufpasser vor Ort waren.
                  Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                  Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                  Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                  und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                    #24
                    Zitat von Oliver Hansen
                    Richtig, rein sachlich wurde korrekt entschieden. Was aber nichts daran ändert, dass es ein "Geschmäckle" gibt, dass die Entscheidung politisch motiviert war.
                    Quark. Rein sachlich wurde korrekt entschieden, wie du selbst sagst. Soll das Versammlungsgesetz jetzt für Nazis nicht mehr gelten, weil manche Leute nicht in der Lage sind zu differenzieren und glauben, die armen Nazis würden diskriminiert? Wenn das Versammlungsgesetz gilt, gilt es für Nazis wie für jeden anderen auch, und man kann nicht einfach auf Regeln verzichten, nur weil man in blindem Aktionismus glaubt, die Feinde der Verfassung verteigen zu müssen.

                    Beweisen nicht, aber sei ehrlich: Die Vermutung liegt nahe. Und genau um diese Dinge geht es diesen Rechtsextremisten doch. Und nur darum. Je mehr blockiert und verboten wird, umso mehr können diese Leute sich als Opfer staatlicher und zivilgesellschaftlicher Verfolgung generieren und darstellen.
                    Und das ist mir sowas von egal. Aucn Nazis müssen bei Demonstrationen die Auflagen beachten, die für jeden anderen auch gelten. Es kann nicht sein, dass man Regeln für Verfassungsfeinde milder auslegt als für andere, nur weil die nachher rumheulen.
                    "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                    -Cpt. Jean-Luc Picard

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                      #25
                      Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                      Ich wette mit euch, hätten da 900 Grüne gestanden die gegen die Abholzung des Regenwaldes demonstrieren wollten hätte es keinen gestört dass nur 22 anstatt 40 Aufpasser vor Ort waren.
                      Jo mei, Normen und Ethik sind halt nicht mehr in
                      Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
                      Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

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                        #26
                        Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                        Quark. Rein sachlich wurde korrekt entschieden, wie du selbst sagst. Soll das Versammlungsgesetz jetzt für Nazis nicht mehr gelten, weil manche Leute nicht in der Lage sind zu differenzieren und glauben, die armen Nazis würden diskriminiert? Wenn das Versammlungsgesetz gilt, gilt es für Nazis wie für jeden anderen auch, und man kann nicht einfach auf Regeln verzichten, nur weil man in blindem Aktionismus glaubt, die Feinde der Verfassung verteigen zu müssen.
                        Dann muss aber in JEDEM anderen Fall genauso verfahren werden. Schlicht: Wenn man in einem Fall so streng ist muss man es in jedem anderen Fall auch sein.

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                          #27
                          Wenn einer dagegen begehrt, ist dem auch so - kaum zu glauben, was?
                          Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
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                            #28
                            Zitat von Eye-Q Beitrag anzeigen
                            Jo mei, Normen und Ethik sind halt nicht mehr in
                            Himmel noch mal, es ist eine Norm und auch eine ethische Norm, dass die Meinungsfreiheit für jeden gilt und der Nazi nicht weniger Recht auf diese Freiheit hat als Umweltschützer, Pazifisten oder der örtliche Antidiskriminierungsverband. Sobald wir anfangen uns auszusuchen für wen Rechte gelten und für wen nicht, sind wir Faschisten. Es gibt nichts, aber auch nichts, was uns dann noch von denen unterscheidet, die wir zu bekämpfen behaupten.


                            .
                            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                            Oliver Hansen schrieb nach 36 Sekunden:

                            Zitat von Eye-Q Beitrag anzeigen
                            Wenn einer dagegen begehrt, ist dem auch so - kaum zu glauben, was?
                            Häh? Was meinst du?`


                            .
                            EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                            Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute:

                            Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
                            Quark. Rein sachlich wurde korrekt entschieden, wie du selbst sagst. Soll das Versammlungsgesetz jetzt für Nazis nicht mehr gelten, weil manche Leute nicht in der Lage sind zu differenzieren und glauben, die armen Nazis würden diskriminiert? Wenn das Versammlungsgesetz gilt, gilt es für Nazis wie für jeden anderen auch, und man kann nicht einfach auf Regeln verzichten, nur weil man in blindem Aktionismus glaubt, die Feinde der Verfassung verteigen zu müssen.
                            Nein, das Versammlungsgesetz soll nur für jeden gleich ausgelegt werden. Nicht mehr, nicht weniger.
                            Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 05.05.2010, 17:25. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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                              #29
                              Und das ist mir sowas von egal. Aucn Nazis müssen bei Demonstrationen die Auflagen beachten, die für jeden anderen auch gelten. Es kann nicht sein, dass man Regeln für Verfassungsfeinde milder auslegt als für andere, nur weil die nachher rumheulen.
                              Deswegen wurden auch ne Menge von ihnen Verhaftet weil sie sich Berlin Zoologischer Garten trafen um einen nicht genehmigten Marsch zumachen und sich darüber hinaus gegen die Polizei gewährt haben.
                              Ich war am 1. Mai Bornholmerstraße/Berlin zusammen mit 1500 anderen Leuten um den Nazis den Weg zu versperren, da sie vor hatten Demonstrativ durch halb Berlin zu Marschieren um ihre Macht zu zeigen.
                              Hat ja bekanntlich nicht geklappt der Marsch, 500m sind ja nicht sehr weit,
                              unter anderen weil sich Wolfgang Thierse denen in den Weg gestellt hat.

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                                #30
                                Zitat von Oliver Hansen
                                Nein, das Versammlungsgesetz soll nur für jeden gleich ausgelegt werden. Nicht mehr, nicht weniger.
                                Die Auslegung von Gesetzen gibt fast immer einen gewissen Ermessensspielraum für denjenigen, der sie auslegt. Das liegt in der Natur der Sache und lässt sich auch nicht vermeiden. Wichtig ist, dass Gesetze für alle gelten, die konkrete Auslegung wird nie für alle gleich sein, selbst wenn das wünschenswert wäre.
                                "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                                -Cpt. Jean-Luc Picard

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