Zitat von SF-Junky
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Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ein staatliches Rentenversicherungssystem nicht kapitalgedeckt arbeiten könnte. Wie gesagt, das deutsche war das auch mal - so war es ursprünglich gedacht:
Die gesetzliche Rente war dabei zunächst als kapitalgedeckte Rente angelegt, im 20. Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock jedoch durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren, so dass die gesetzliche Altersrente in den 50er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde.
Da wir in solchen Ausnahmesituationen nicht sind, gibt es keinen Grund, nicht wieder auf ein kapitalgedecktes Verfahren umzusteigen. Wenn es wieder zu Ausnahmesituationen kommt, kann man immer wieder auf das Umlageverfahren zurück. In anderen Ländern geht es ja auch.
Zitat von transportermalfunction
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Nur löst das das Grundproblem des Generationenvertrags (Abhängigkeit von der Altersstruktur) auch nicht.
Meines Erachtens müsste die Rentenbeitragspflicht auf die Nicht-Arbeitnehmer ausgeweitet werden, zumindest auf die Selbstständigen. Schon allein wegen der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, die bei Selbstständigen eine Katastrophe ist. Wer nicht privat berufsunfähigkeitsversichert ist, hat keinerlei Absicherung. Und die nehmen nunmal nicht jeden bzw. sind für manche Berufe unbezahlbar.
Allerdings müsste man irgendeine Möglichkeit finden, die Beiträge für die Selbstständigen in Grenzen zu halten und trotzdem irgendwie eine vernünftige Absicherung hinzubekommen. Denn der volle Beitragssatz von 19 Prozent kann von vielen einfach nicht finanziert werden. Eine große Zahl wurde durch die Hartz-Reformen in Ich-AGs und ähnlichen Blödsinn gedrängt und lebt von Wasch- und Bügelstudios, Änderungsschneidereien und Schreibbüros, mit Einkommen, die bestenfalls um die Hartz IV-Grenze liegen. Die können unmöglich einen Beitragssatz von 19 Prozent bezahlen.
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