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    Gesetz als Bürger ändern

    Hi an Euch,

    weiß nixht so recht ob ich hier richtig bin... aber ein guter Weg um viele Menschen zu erreichen.
    Ich habe folgenes Problem:
    Meine Tochter wurde im vergangen Jahr geboren ( August).
    Von Januar bis dahin war ich wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben.
    Davor war ich noch mal 7 Monate wegen NICHT schwangerschaftsbedingten Gründen krankgeschrieben.
    Elterngeld wird aufgrung des Einkommens 12 Monate der Geburt berechnet. Wenn man wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben wurde, werden die Berechnungen zurück gesetzt. Bei mir also vom Dez 09 bis Januar 09.
    Wobei ich ab Juni 09 kein Gehalt sondern Krankengeld bezogen habe.
    Das Krankengeld wird aber nicht mit rein gerechnet!!!!!! Also null € für 7 Monate von 12 Monaten. Dementsprechend fällt mein Elterngeld aus!
    DAVON KÖNNEN WIR ABER NICHT LEBEN! Und jetzt das Beste...
    ES IST RECHTLICH RICHTIG.Habe mich erkundigt.
    Also gehe möchte ich vor Gericht eine Gesetzesänderung beantragen.
    Kann mir jemand Tipps geben wie man das macht???

    #2
    So ärgerlich das in deinem Fall vielleicht ist, aber zum Glück kann in diesem Land nicht einfach jeder nach eigenen Vorstellungen kurzfristig die Gesetze zu seinen Gunsten ändern lassen. Du hast entweder die Möglichkeit, dich an deinen zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden, oder einen Anwalt einzuschalten, und eine Klage vor dem Verfassungsgericht einzureichen. Beides dürfte allerdings geringen Aussichten auf Erfolg haben, für eine Gesetzesänderung braucht man viel Vorbereitung und Lobbyarbeit, muss die richtigen Leute beeinflussen usw. usw, einer alleine kann da so gut wie gar nichts machen. Wie gesagt, mag für dich persönlich vielleicht ärgerlich sein, aber stell dir mal vor, alle 80 Millionen Deutschen kommen ständig an und wollen irgendwelche Gesetze individuell auf sich zugeschnitten haben, das würde pures Chaos verursachen.
    Als kurzfristige Lösung fällt mir z.Z nur ein, sich mal zu erkundigen, ob es möglich ist, vom Arbeitsamt aufstockende Leistungen zu kriegen, um das gröbste abzufedern, wobei ich mir nicht sicher bin, wie da jetzt der Stand bezüglich der Reform der HartzIV-Gesetze ist. Am besten mal einen Experten befragen (Und die findet man nicht unbedingt in SF-Foren )

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      #3
      Halo vala04,
      da aufgrund der ungünstigen Entwicklung die finanzielle Situation sicher sehr schlecht ist, empfehle ich eine Beratung durch eine Schuldnerberatung. Da diese nicht selber Geld zur Verfügung stellen, sind sie neutral und versuchen objektiv zu beraten. Versuch so schnell wie möglich einen Termin zu bekommen, da immer mehr Menschen finanzielle Probleme haben, könnten die Wartezeiten lang sein. Gegen alle ablehnenden Bescheide erst mal Widerspruch einlegen. Das hat zumindest aufschiebende Wirkung. Rechtsmittelbelehrungen müssten auf allen diesen Dokumenten sein.
      Slawa Ukrajini!

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        #4
        Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
        Gegen alle ablehnenden Bescheide erst mal Widerspruch einlegen. Das hat zumindest aufschiebende Wirkung. Rechtsmittelbelehrungen müssten auf allen diesen Dokumenten sein.
        Hier irrst du, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bei Bescheiden von Ämtern. Die Forderungen hast du trotzdem erstmal zu tragen, bekommst sie im Zweifelsfall, also sollte der WIderspruch erfolgreich sein, zurückerstattet. Ohne Zinsen versteht sich.
        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
        Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
        Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
        und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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          #5
          Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen

          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
          Hier irrst du, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bei Bescheiden von Ämtern. Die Forderungen hast du trotzdem erstmal zu tragen, bekommst sie im Zweifelsfall, also sollte der WIderspruch erfolgreich sein, zurückerstattet. Ohne Zinsen versteht sich.
          Grundsätzlich hat Thomas W. Riker recht: Widersprüche gegen Verwaltungsakte haben grundlätzlich aufschiebene Wirkung, es sein denn, einer der Ausnahmen aus § 80a VwGO II trifft zu:
          (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,

          2. bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten,

          3. in anderen durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen, insbesondere für Widersprüche und Klagen Dritter gegen Verwaltungsakte, die Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen,

          4. in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.
          § 80 VwGO - Aufschiebende Wirkung - Gesetze - JuraForum.de

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            #6
            Zitat von Halman Beitrag anzeigen
            Grundsätzlich hat Thomas W. Riker recht: Widersprüche gegen Verwaltungsakte haben grundlätzlich aufschiebene Wirkung, es sein denn, einer der Ausnahmen aus § 80a VwGO II trifft zu:

            § 80 VwGO - Aufschiebende Wirkung - Gesetze - JuraForum.de
            Ich bezog meine Aussage ja auf Ämter, da wird der 4te Punkt greifen. Jedenfalls hör ich bei der ARGE immer dass WIdersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
            Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
            Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
            Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
            und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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              #7
              Wurde denn eine Rückforderung von bereits gezahltem Elterngeld durch das Amt geltend gemacht?

              Zitat von vala04 Beitrag anzeigen
              Wenn man wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben wurde, werden die Berechnungen zurück gesetzt.
              Was meint vala04 mit Berechnungen zurück gesetzt?

              Wenn es sich um einen Bescheid handelt, welcher lediglich die Leistung gewährt unter Berücksichtigung der genannten Umstände (Berechnung auf der Grundlage des Krankengeldes), stellt sich die Frage nach der aufschiebenden Wirkung nicht. In diesem Fall will man ja mehr haben, als der Bescheid ausweist. Also meine ich auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen, um einen evtl. bestehenden weitergehenden Leistungsanspruch zu sichern.

              Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
              Die Forderungen hast du trotzdem erstmal zu tragen,
              Welche Forderungen??
              Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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                #8
                Aufschiebende Wirkung

                Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                Ich bezog meine Aussage ja auf Ämter, da wird der 4te Punkt greifen. Jedenfalls hör ich bei der ARGE immer dass WIdersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
                Das ist richtig. Darum schrieb ich auch grundsätzlich, d.h, dass es die allgemeine Regel ist, zu der es spezielle Ausahmen gibt. (Hätte ich generell geschrieben, würde dies auf eine ausnahmeslose Regelung hindeuten.)

                Das Sozialrecht (spezielles Verwaltungsrecht) bildet solch eine Ausnahme:
                § 39
                Sofortige VollziehbarkeitWiderspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt,

                1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft oder herabsetzt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit regelt,
                2. der den Übergang eines Anspruchs bewirkt,
                3. mit dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung oder
                4. mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit aufgefordert wird,

                haben keine aufschiebende Wirkung.
                § 39 SGB II Sofortige Vollziehbarkeit

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                  #9
                  Hi ihr,

                  so habe mich halb krank gesucht und telefoniert.
                  Also: Ich kann im moment kein Wiederspruch so richtig einreichen da mir ausser der sozialen Ungleichheit BEEG Artikel 3 Absatz 1 des Grundrechtes eine Stichhaltige Grundlage fehlt.
                  Aber warum wird schwangerschaftsbedingte Erkrankung annerkannt und aus anderen Gründe nicht???
                  Ich will mich nicht daran berreichern. Ich möchte nur das mein Elterngeld nach meinem Gehalt berrechnet wird.
                  Welche rechtfertigung gibt es, das wegen " normaler" Krankeit bestraft wird? Wirt man im Berufsleben krank, bekommt man weiterhin eine Lohnfortzahlung. Ist man länger Krank gibt es Krankengeld, was wie ich finde gerecht ist. Wovon will man den sonat auch leben???
                  Und ALG2 e.c.t ist auch nicht auf mich so 100% zutreffend. ICH BIN NICHT ARBEITSLOS. Ich war nur krank.
                  Ich suche verzweifelt einer guten Begründung für meinen Wiederspruch, damit ich dannach vor das Sozialgericht und zur not höher kann.
                  Und vielleicht wirke ich verrückt, aber es ist sozial ungerecht und kann jeder Familie treffen!
                  Oder sagt ihr bei Kinderplanung " öch nö Schatz, lass`mal warten, du/ ich war so viel Krank."
                  LG Vala04

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                    #10
                    Zitat von vala04 Beitrag anzeigen
                    ...
                    Sprich doch einmal mit dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises, damit er von solchen Problematiken einmal hört und sie ggf. weiterverbreitet.

                    Natürlich kann man als Bürger NICHT Gesetze ändern, dafür wählt man die Legislative (Bundestag, Bundesrat).

                    Was man aber machen kann ist, vor ein Gericht zu treten und den deutschen Staat anzuzeigen. Dort kannst du deine dMn unrechtmäßige Behandlung beanstanden - wenn du dich zuvor mit einem Anwalt über deine Möglichkeiten und Chancen informiert hast.
                    Der Rechtsanwalt ist per Prozesskostenhilfeantrag AFAIK weitestgehend kostenlos (wäre ja auch witzlos wenn nicht).
                    When I feed the poor, they call me a saint.
                    When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


                    ~ Hélder Câmara

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                      #11
                      Danke für die Info. Versuche mal mein Glück. Habe eben mit wem von der ÖDP telefoniert die anderen Betroffenen bei Ihren Klagen unterstützen und ggf. auch betreuen.
                      Ach so und zu Mehani: Das ist ja das gemeine, Krankengeld wird NICHT angerechnet!!! Bei allem wird es berücksichtigt, aber nicht beim Elterngeld. Dort wird es einfach mit 0€ Einkommen bewertet... Was bei 7 Monaten von 12 Monaten echt verdammt viel ist.
                      Und ganz ehrlich, wer ist so lange aus langeweile krank? Ich nicht, ich habe 10 Jahre bisher immer gearbeitet. Also mein ganzes Berufsleben. Bin ja noch etwas jünger.
                      Ich glaube nicht einmal, das das irgenwer mit Absicht so bestimmt hat, sondern das es bei der Gesetzgebung schlicht und ergreifend vergessen wurde.
                      Ich hoffe dennoch das ich irgendwie weiter komme... DANKE für alle bisherigen Tipps.

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                        #12
                        Zitat von Kid Beitrag anzeigen
                        Der Rechtsanwalt ist per Prozesskostenhilfeantrag AFAIK weitestgehend kostenlos (wäre ja auch witzlos wenn nicht).
                        Aber hier Vorsicht walten lassen. Das Gericht entscheidet über den Prozesskostenhilfeantrag und nicht der Rechtsanwalt. Wenn das Gericht Deine Klage für aussichtslos hält, wird der Antrag abgelehnt und dann mußt Du doch wieder den Anwalt bezahlen. Sollte unbedingt vorher mit dem Anwalt geklärt werden.

                        Zitat von vala04 Beitrag anzeigen
                        Das ist ja das gemeine, Krankengeld wird NICHT angerechnet!!! Bei allem wird es berücksichtigt, aber nicht beim Elterngeld.
                        Ist schon klar. Ich gehe davon aus, dass 300 € Minimum gewährt wurden und Du jetzt mehr willst, auf der Grundlage Deines letzten Gehalts, was ich völlig richtig finde.

                        Viel Erfolg!!
                        Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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