Haftentschädigung - zu viel, zu wenig oder überhaupt? - SciFi-Forum

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Haftentschädigung - zu viel, zu wenig oder überhaupt?

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    Haftentschädigung - zu viel, zu wenig oder überhaupt?

    Im Rahmen der Berichterstattung um Herr Kachelmann und seinen Freispruch wurde auch die Haftentschädigung erwähnt.

    Losgelöst von seinem konkreten Fall gibt es ja grundsätzlich nur 25 Euro pro Tag. Davon werden noch Kosten für Betreuung und Verpflegung von ca. 6 Euro abgezogen. Verbleiben also 19 Euro pro Tag in Haft. Vermögensschäden, wenn über 25 Euro pro Tag werden ja, soweit nachgewiesen, zwar auch erstattet. Es geht mir hier aber um die reine Entschädigung für den Freiheitsentzug - quasi Schmerzensgeld.

    Ich will jetzt nicht allzu polemisch klingen, aber ist ein Tag unrechtmäßiger Freiheitsentzug wirklich so wenig Wert?

    Ich denke die Freiheit eines Menschen ist im Grunde mit Geld nicht aufzuwiegen, jedoch muss ein Betrag festgesetzt werden. Nur halte ich den o.g. für deutlich zu wenig. Einige Hundert Euro sollten es schon sein.

    Wie denkt ihr darüber?
    "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

    "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

    #2
    Zitat von d12 Beitrag anzeigen
    Ich will jetzt nicht allzu polemisch klingen, aber ist ein Tag unrechtmäßiger Freiheitsentzug wirklich so wenig Wert?
    Da habe ich vor Jahren mal einen TV-Bericht gesehen, wonach die Haftentschädigung in Deutschland tatsächlich sehr niedrig ist im internationalen Vergleich. Ich kann da aber jetzt nicht mit aktuellem Zahlenwerk dienen.

    Den nicht-materiellen Schaden, den Herr Kachelmann durch die Sache erlitten hat, kann man eh nicht ersetzen.

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      #3
      Ich will mal sehen wie Herr Kachelmann stichhaltig beweisen will, dass er aufgrund des Prozesses/der Haft in Zukunft weniger Geld verdienen wird.

      Es ist klar, dass das so ist, aber es ist schlecht beweisbar, weil niemand weiß, wie sich Herr Kachelmann sonst beruflich weiterentwickelt hätte.
      When I feed the poor, they call me a saint.
      When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


      ~ Hélder Câmara

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        #4
        Zitat von Kid Beitrag anzeigen
        Ich will mal sehen wie Herr Kachelmann stichhaltig beweisen will, dass er aufgrund des Prozesses/der Haft in Zukunft weniger Geld verdienen wird.

        Es ist klar, dass das so ist, aber es ist schlecht beweisbar, weil niemand weiß, wie sich Herr Kachelmann sonst beruflich weiterentwickelt hätte.
        Das ist sogar recht simpel..es reicht ja schon ein nicht zustandegekommener Werbevertrag,den er nicht bekommen hat weil er im Knast saß..wenn dann noch klar ist das es da zb.um eine ganze Kampagne ging sich die Firma dann aber einen andere "Hauptfigur" suchen musste..bekommt er auch noch das geld für "zukünftig in Aussicht gestandene" verträge..ich kenne persönlich so einen Fall (kein promi) wo der Chef einer kleinen Firma (2 Angestellte) unrechtmäßig in U-Haft saß,deswegen einen Zuliefervertrag für Ford nicht bekommen hat und sein Anwalt nachweisen konnte,das die Firma noch mindestens 10 weitere solche verträge im Anschluss hätte bekommen können..die wurden alle bezahlt..
        .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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          #5
          Ja man muss eben zwischen Haftenschädigung und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen unterscheiden.
          Geben tut es immer beides und nach meinem Wissensstand wird das dann auch immer relativ kulant bearbeitet.

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            #6
            Um die Vermögensschäden gehts es mir auch gar nicht, sondern viel mehr um einen Ausgleich für den immateriellen Schaden. Wie zum Beispiel Rufschädigung, etwaige seelischen Schäden oder auch ganz einfach nur den Freiheitsentzug per se.

            Da sind 19 Euro Netto pro Tag doch recht wenig.
            "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

            "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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              #7
              Ich finds ja eher eine Frechheit von den 25 EUR noch 6 EUR für Betreuung abzuziehen....als ob eine UHaft nötig gewesen wäre in einigen Fällen...
              Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
              Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
              Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
              und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                #8
                Zitat von d12 Beitrag anzeigen
                Um die Vermögensschäden gehts es mir auch gar nicht, sondern viel mehr um einen Ausgleich für den immateriellen Schaden. Wie zum Beispiel Rufschädigung, etwaige seelischen Schäden oder auch ganz einfach nur den Freiheitsentzug per se.

                Da sind 19 Euro Netto pro Tag doch recht wenig.
                das "Problem" daran ist das sich das nicht "beziffern" lässt..so gesehen hat man da in Deutschland mit der festlegung einer "Pauschale" den einfachen weg beschritten..in <england zb.gibt es so eine Pauschale nicht,da kann jemand mit nem gewieften Anwalt sehr viel Endschädigung rausholen,jemand ohne so einen "Rechtsbeistand" bekommt grade mal die "unkosten" wieder raus..
                .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                  #9
                  Na ja, also ich würde sagen, schwieriges Thema.

                  Für jmd der unschuldig inhaftiert war, ist es zu wenig.
                  So oder so ist aber der ideelle Schaden viel größer und nicht mit Geld wieder gut zu machen.

                  Insofern lässt sich trefflich streiten über Sinn und Zweck einer solchen Sache.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                    Ich finds ja eher eine Frechheit von den 25 EUR noch 6 EUR für Betreuung abzuziehen....als ob eine UHaft nötig gewesen wäre in einigen Fällen...

                    Dieser Punkt habe ich auch nie begriffen.
                    Wenn man rechtmässig sitzt, also seine Strafe verdient hat, sind Kost und Logis gratis. Sass man aber unschuldig, muss man dafür zahlen.
                    Wo ist hier die Logik?
                    Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                    - Florance Ambrose

                    Kommentar


                      #11
                      Stimmt, das beißt sich irgendwo

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                        #12
                        Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                        Dieser Punkt habe ich auch nie begriffen.
                        Wenn man rechtmässig sitzt, also seine Strafe verdient hat, sind Kost und Logis gratis. Sass man aber unschuldig, muss man dafür zahlen.
                        Wo ist hier die Logik?
                        Das stimmt so nicht..Kost und Logis sind nicht gratis..ein Strafgefangener in Deutschland ist "verpflichtet" für seine haftkosten zu arbeiten..nur wenn ihm die JVA keine Arbeit zur Verfügung stellen kann,werden die Kosten ausgesetzt.wenn er aber abrbeitet,werden ihm die Kosten vom Lohn abgezogen..so wird zb. im "offenen" Vollzug,wo die gefangenen weiterhin ihrem "normalen "Job" nachgehen können (und nur nach fierabend und am We in die Haftanstalt zurückkehren müssen) 30e´€/tag verrechnet um Unterkunft und Verpflegung/medizinische Versorgung zu zahlen..also "Umsonst" ist ein knastaufenthalt auch hierzulande nicht
                        .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                          #13
                          Aber so weit ich weiss wird die Pauschale auch dann von der Entschädigung abgezogen, wenn der Gefangene eine Arbeitsleistung erbracht hat, oder irre ich mich da?
                          Damit würde er zweimal bezahlen.
                          Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                          - Florance Ambrose

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                            #14
                            Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                            Aber so weit ich weiss wird die Pauschale auch dann von der Entschädigung abgezogen, wenn der Gefangene eine Arbeitsleistung erbracht hat, oder irre ich mich da?
                            Damit würde er zweimal bezahlen.

                            so gesehen stimmt das .."freie Kost und Logis" im Knast gibts heute nicht mehr..
                            .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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