Grundgesetz: Verhältnis öffentliches Recht und Privatrecht - SciFi-Forum

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Grundgesetz: Verhältnis öffentliches Recht und Privatrecht

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    #31
    Parteien z.B. behalten sich übrigens auch das Recht vor, dass sie Mitglieder rausschmeißen, die gegen die Interessen der Partei handeln. Auch das stellt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, welche offensichtlich legitim ist (andernfalls wäre dieses Vorgehen längst von irgendeinem Gericht gekippt worden).

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      #32
      Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
      @Karl Ranseier

      Da hast Du vollkommen recht ... ein Foreneigner kann mit seinem Forum machen was er will ... nur eines nicht: sich über bestehende Gesetze hinwegsetzen.

      Damit meine ich, dass kein Rechtsbruch durch Forenregeln beschönigt werden kann.

      Mit anderen Worten: sämtliche Gesetze, welche über dem Hausrecht stehen, gelten auch für Foren und deren Betreiber. Du kannst ja auch nicht einfach zu einem Gast sagen: ich mache von meinem Hausrecht gebrauch und verprügle Dich jetzt. Ebenso dürftest Du als Hausrechtler nicht dulden, dass andere Gäste einen Deiner Gäste beleidigen, verunglimpfen etc. Damit würdest Du Dich sogar selbst noch strafbar machen!

      Fazit: ein Hausrecht ist sehr vage und stark untergeordnet. Das Grundgesetz kann niemals durch Forenregeln aufgehoben werden!

      Dass Foren (Websites, Blogs und eMail-Accounts) der allgemeinen Überwachung unterliegen, dürfte wohl fast jedem klar sein. Schon alleine deshalb, weil man versuchen will, durch Erstellung von Profilen, spezielle Kandidaten (im Sinne der Staatssicherheit) herauszufiltern. Die NSA stellt dabei vielleicht noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs dar!

      Wer anderes denkt ist naiv!
      Ich finde das Thema und den Ursprung dieses Threads nur schwer nachzuvollziehen. Irgendwie fehlen dem Ganzen ein paar einleitende Worte....

      Aber falls es um die Moderation gehen sollte, so betrachtet das Forum am besten als eine Privatparty. Gäste müssen sich da auch an die vom Gastgeber vorgegebenen und von der Mehrheit der Gäste akzeptierten Regeln halten.
      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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        #33
        Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
        Und in der Tat kannst Du auch wegen Äußerungen in Deiner Freizeit entlassen werden. Das typische Beispiel ist hier jemand, der in seiner Freizeit über seinen Arbeitgeber oder seine Vorgesetzten abhetzt. Diese Äußerungen fallen auch unter den Schutz der Meinungsfreiheit, aber das schützt Dich dann auch nicht mehr davor, entlassen zu werden.
        Ja das ist klar, deshalb habe ich ja ein Beispiel gewählt indem ich nichts schlechtes über den Arbeitgeber gesagt habe.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
        Parteien z.B. behalten sich übrigens auch das Recht vor, dass sie Mitglieder rausschmeißen, die gegen die Interessen der Partei handeln. Auch das stellt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, welche offensichtlich legitim ist (andernfalls wäre dieses Vorgehen längst von irgendeinem Gericht gekippt worden).
        Du meinst legal aber egal. In Vereinen (wie der SPD) hast du klare Regeln und klare Ausschlussverfahren, du hast da natürlich auch Rechtsmittel gegen. Wäre das nicht so, also gäbe es in der SPD kein Gremium, dass die Ausschlüsse überwacht, das angerufen werden kann, wenn man den Ausschluss nicht versteht, dann wäre das auch längst gerichtlich gekippt worden.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
        Aber falls es um die Moderation gehen sollte, so betrachtet das Forum am besten als eine Privatparty. Gäste müssen sich da auch an die vom Gastgeber vorgegebenen und von der Mehrheit der Gäste akzeptierten Regeln halten.
        Das habe ich auch schon gesagt, es wird eine Community vorgetäuscht, dabei sind wir nur geduldete Objekte, die die Party interessanter machen sollen und bei Missfallen das Haus verlassen müssen.

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          #34
          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
          Art 19 (4)
          Satz1 Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
          Praktisch angewendet sieht der Rechtsweg z.B. so aus:

          Zur Verfassungsbeschwerde gegen ALG II

          In Art. 19 heißt es weiter:

          Zitat von GG
          Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
          Zitat von GG

          Art. 10

          (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

          (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
          Und ab wann ist besagter "ordentliche Rechtsweg" nicht mehr "gegeben" ?
          Stimmt. Nach Inkrafttreten der Rechte"beschränkung", die "dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird". Das geschieht i.d.R. nach einem konkreten Straftatverdacht, der in Art.10 Abs.2 begründet liegt, mit daraus resultierenden "anderen Zuständigkeiten", z.B. der Polizeibehörden (die von der Volksvertretung bestellten Organe).

          So weit so gut. Aber was habe ich denn konkret unter "Hilfsorgane" zu verstehen ?
          Zuletzt geändert von Galactus; 09.09.2013, 00:03.
          "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

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