Grundgesetz: Verhältnis öffentliches Recht und Privatrecht - SciFi-Forum

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Grundgesetz: Verhältnis öffentliches Recht und Privatrecht

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    Grundgesetz: Verhältnis öffentliches Recht und Privatrecht

    Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
    und Du willst, entgegen jeglichem demokratischen Verständnisses, meine Rechte einschränken? Einschließlich der Grundrechte?
    Die Grundrechte regeln das Verhältnis Staat <--> Bürger.
    Ich kann mich nicht erinnern seit wann das scifi-forum eine staatliche Institution ist.

    #2
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Die Grundrechte regeln das Verhältnis Staat <--> Bürger.
    AUTSCH! Wo steht das denn?

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      #3
      Zitat von newman Beitrag anzeigen
      Die Grundrechte regeln das Verhältnis Staat <--> Bürger.
      Ich kann mich nicht erinnern seit wann das scifi-forum eine staatliche Institution ist.
      Verstehe ich das richtig? Du meinst, die Grundrechte der Meinungsfreiheit gelten hier nicht? Man muss also argumentieren, wie es erwartet wird?
      "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

      Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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        #4
        Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
        AUTSCH! Wo steht das denn?
        Grundgesetz.
        In den ersten 19 Artikeln steht immer wieder, dass der Gesetzgeber, also das Volk in Form des Staates, die Grundrechte der Bürger, wenn auch nicht alle, durch Gesetze einschränken kann.
        Die Bürger haben laut Art 20, 4 das Widerstandsrecht, gegen diejenigen, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen.

        Das SFF ist Eigentum des Betreibers und damit hat dieser das Hausrecht. Daher gibt es Foren Regeln, die öffentlich bekannt sind.
        Der # 197 ist nicht gelöscht worden. Ich sehe das nur als die Meinung eines Moderators zu einer Meinung eines Users. Und wir User sind nun mal Gäste.
        Was willst Du machen, wenn der Betreiber sich jetzt denken würde "Ach sch... drauf!" und schnipps, das SFF abschalten würde?

        Außerdem hat Moderator xanrof noch nen Zwinker-Smiley gesetzt, was ich nur als Anregung zum Nachdenken ansehe.
        Slawa Ukrajini!

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          #5
          Zitat von John Connor Beitrag anzeigen
          AUTSCH! Wo steht das denn?
          Nirgends, sie regeln viel mehr.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von newman Beitrag anzeigen
          Die Grundrechte regeln das Verhältnis Staat <--> Bürger.
          Ich kann mich nicht erinnern seit wann das scifi-forum eine staatliche Institution ist.
          Dann dürft ihr auch nur staatliche Institutionen meine Religionsfreiheit, mein Eigentum und meine körperliche Unversehrtheit achten? Privatleuten steht das frei?

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            #6
            Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
            Ich sehe das nur als die Meinung eines Moderators zu einer Meinung eines Users. Und wir User sind nun mal Gäste.
            Die Gäste sind der Hauptbestandteil eines Forums und damit wichtig. Oder?


            Die Bürger sind der Staat! Uns werden gewisse Reche vorenthalten, so dass erst Machtspiele möglich werden, immer auf Kosten des Bürgers.


            Was willst Du machen, wenn der Betreiber sich jetzt denken würde "Ach sch... drauf!" und schnipps, das SFF abschalten würde?
            Das wäre dumm, schon allein wegen der "Werbung" . Und dann gründe ich mein eigenes Forum.
            "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

            Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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              #7
              Achtung und Schutz der Grundrechte ist Aufgabe der staatlichen Gewalt (Gewaltmonopol).
              Das Verhalten der Menschen untereinander wird durch Gesetze geregelt.
              Wer meint, seine Grundrechte würden verletzt, muß sich, außer in Fällen von Notwehr und Nothilfe an staatliche Stellen wenden. Alles andere wäre Selbstjustiz und ein Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol.
              Slawa Ukrajini!

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                #8
                Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
                Achtung und Schutz der Grundrechte ist Aufgabe der staatlichen Gewalt (Gewaltmonopol).
                Das Verhalten der Menschen untereinander wird durch Gesetze geregelt.
                Wer meint, seine Grundrechte würden verletzt, muß sich, außer in Fällen von Notwehr und Nothilfe an staatliche Stellen wenden. Alles andere wäre Selbstjustiz und ein Verstoß gegen das staatliche Gewaltmonopol.
                Wenn Du mein Recht auf Eigentum verletzt, darf ich Dich entlassen, wenn Du auf meinem Grundstück parkst, darf ich Dein Auto abschleppen.
                Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen dass Du meine Grundrechte zu achten hast und ich die u.U. auch ohne Staat verteidigen darf.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                Und ja, Zweck der Grundrechte ist es, den Bürger vor dem Staat zu schützen.
                Nein, Zweck der Grundrechte ist es die Entfaltung der Persönlichkeit von Menschen gegen jeden abzusichern.
                Für das Verhältnis zwischen Staat dun Bürger ist manchmal auch Zivilrecht zuständig wenn der Staat tatsächlich ne Straftat gegen mich beginge dürfte ich da selbstvertständlich Strafanzeige gegen stellen.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                * Das letzte Wort hierzu hat selbstverständlich die Forenleitung.
                Ich finde das nicht selbstverständlich. Die Regeln sind so das ist klar, aber selbstverständlich ist das sicher nicht.

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                  #9
                  Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                  Dann dürft ihr auch nur staatliche Institutionen meine Religionsfreiheit, mein Eigentum und meine körperliche Unversehrtheit achten? Privatleuten steht das frei?
                  Das Grundgesetz gehört zum öffentlichen Recht.

                  Für Privatleute ist das Zivil- und Strafrecht maßgeblich. Nicht die Grundrechte.

                  Wobei alle anderen Rechte vom Gesetzgeber natürlich auf Grund der sog. mittelbaren Drittwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar gestaltet werden müssen. Und Art. 1 GG gibt dem Staat den expliziten Auftrag die Grundrechte aktiv zu schützen, also aktiv einzugreifen wo etwas schief läuft und ggf. die Gesetze neu zu regeln.

                  Also: nein.
                  Du kannst deinen Nachbar nicht verklagen, weil du meinst er verstoße gegen Art. XY des Grundgesetzes. Du kannst vor Gericht ziehen, wenn er gegen Paragraph XY irgendeines Gesetzes des Privatrechts verstößt.
                  Du kannst vor das Verfassungsgericht ziehen, wenn die gegenwärtige Gesetzeslage nicht verfassungskonform ist und den Gesetzgeber damit zwingen Paragraph XY zu verändern oder einen neuen zu schaffen.

                  Wie bereits gesagt steht das z.B. in Art. 19:
                  (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
                  Zuletzt geändert von newman; 07.09.2013, 22:25.

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                    #10
                    Zitat von newman Beitrag anzeigen
                    Für Privatleute ist das Zivil- und Strafrecht maßgeblich. Nicht die Grundrechte.
                    Die Grundrechte muss jeder achten! Straf und Zivilrecht regeln unter anderem den Umgang mit Grundrechtsbrüchen, die sich Privatleute gegenseitig zufügen.

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                      #11
                      Aha, wer die Macht hat, bestimmt und hat recht? Also das nennt man Politik! Schön. Die Missachten der Rechte eines Bürgers sind dann Kollateralschäden, damit man mehr schlecht als recht regieren kann, oder?
                      "A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)

                      Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)

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                        #12
                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Die Grundrechte muss jeder achten! Straf und Zivilrecht regeln unter anderem den Umgang mit Grundrechtsbrüchen, die sich Privatleute gegenseitig zufügen.
                        So habe ich es in Öffentliches Recht I gelernt und so steht es in Wikipedia und überall.

                        Das Grundgesetz strahlt natürlich auf das Privatrecht ab. Kein Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen.
                        Du kannst aber nicht deinen Nachbarn wegen Verstoß gegen Art.5 GG verklagen, wenn er dir den Mund verbietet. Tut mir leid. So funktioniert das nicht.

                        Ich würde den Wikipediaabschnitt zur Drittwirkung empfehlen. Das meinst du wahrscheinlich.

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                          #13
                          Zitat von newman Beitrag anzeigen
                          Du kannst aber nicht deinen Nachbarn wegen Verstoß gegen Art.5 GG verklagen, wenn er dir den Mund verbietet. Tut mir leid. So funktioniert das nicht.
                          Kannst du mir zum besseren Verständnis ein Beispiel konstruieren, in dem ich den Staat wegen Verstoß gegen Art. 5 GG verklagen kann?

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                            #14
                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            Wenn Du mein Recht auf Eigentum verletzt, darf ich Dich entlassen, wenn Du auf meinem Grundstück parkst, darf ich Dein Auto abschleppen.
                            Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen dass Du meine Grundrechte zu achten hast und ich die u.U. auch ohne Staat verteidigen darf.
                            Ursache-Wirkung-Fehler:
                            Der Staat verteidigt mit Gesetzen Deine Rechte und ohne Staat bist Du im Naturzustand (lies z.B. Rousseau) und hast keine Rechte, bzw nur das Recht des Stärkeren, falls Du stärker bist.
                            Das erste Beispiel (Recht zu entlassen) soll wohl bedeuten, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestiehlt? -> Arbeitsrecht, also wieder der Gesetzgeber als dein Verteidiger.
                            Dein Grundstück, mein Auto. Ohne Staat kein garantiertes Eigentum. Ohne Gesetz keine Rechte und Pflichte, also keine Verteidigung eines Rechtes. Wenn jemand so blöd parkt, solltest Du vor dem Abschleppen die Polizei befragen, sonst kannst Du evtl hinterher das Abschleppen und sogar evtl Sachschäden am Auto bezahlen.
                            Slawa Ukrajini!

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                              #15
                              Ich denke, um das Ganze hier mal abzurunden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und daher weder auf Webseiten, in Blogs und in Foren die Grund- und anderen Gesetze verletzt werden dürfen, auch nicht unter dem Deckmantel des Hausrechts!

                              Deshalb heißt es ja GRUNDgesetz und nicht Jederwilleigenesgesetz!

                              Und Regeln sind eben nur Regeln und keine Gesetze!

                              Aber, aufgrund der hier gezeigten Reaktionen ist mir jetzt wenigstens klar, welche Richtung ich wähle ... ich danke für diese Unterstützung! Mein Dank richtet sich im Besonderen an xanrof, Newman und T´Pau...

                              Schönen Abend noch ... am 22. wisst ihr dann, wen ich gewählt habe .... nämlich die Gewinner

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