Die EZB, das BVerfG, der EuGH und das OMT-Programm - SciFi-Forum

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Die EZB, das BVerfG, der EuGH und das OMT-Programm

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    Die EZB, das BVerfG, der EuGH und das OMT-Programm

    Ja, ja, es geht wieder mal um Europa und es geht im weiteren Sinne wieder mal um die Krise. Da es hier mehr um eine juristische Frage geht, wage ich mal einen eigenen, neuen, Thread dazu aufzumachen, weil das in die bestehenden mE nicht so hundertprozentig reinpasst.

    Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe bekannt gegeben, dass es die Entscheidung darüber, ob das sog. OMT-Programm der Europäischen Zentralbank gegen europäisches Recht bzw. das Grundgesetz verstößt, an den Europäischen Gerichtshof delegiert. In Deutschland ist natürlich mal wieder Hysterie angesagt:

    Bundesverfassungsgericht testet seine Grenzen - Politik - Süddeutsche.de

    EZB: Draghis Wunderwaffe darf vorerst weiter feuern - SPIEGEL ONLINE

    Nach EZB-Urteil aus Karlsruhe: ?Das Verfassungsgericht hat de facto abgedankt? - Eurokrise - FAZ

    Kommentar: Die Angst der Verfassungsrichter - Wirtschaft - FAZ

    Ich finde das ganze Geschnatter ziemlich albern, insbesondere die Kommentare vom "Abdanken" des BVerfG. Mir war zu keinem Zeitpunkt ernsthaft klar wo diese Frage in den Zuständigkeitsbereich des deutschen Verfassungsgerichts fällt. Im Grundgesetz steht zur Notenbank lediglich, dass sie zu existieren und auf Preisstabilität zu achten hat. Welche geldpolitischen Instrumente hierfür geeignet sind oder nicht, lässt sich daraus definitiv nicht ableiten - was ja auch schwachsinnig wäre, weil das eine rein ökonomische Frage ist. Auch etwaige Hilfskonstruktionen über haushaltstechnische Haftungen (siehe SZ-Artikel) laufen mE vollkommen ins Leere, da zwar im Bundesbankgesetz eine Gewinnausschüttung der BuBa an den Bundeshaushalt geregelt ist, umgekehrt gibt es aber keinerlei wie auch immer geartete Verpflichtung für den Bund irgendwelche Verluste der Notenbank zu übernehmen (das wäre ja auch schon rein ökonomisch kompletter Schwachsinn).

    Letztlich ist die Frage nur, ob das OMT-Programm einen verstoß gegen Art. 123 AEUV darstellt. Nach meiner juristischen Laienauffassung ist für diese Beurteilung aber rein der Europäische Gerichtshof zuständig. Wir fragen ja auch nicht den bayrischen Verfassungsgerichtshof, ob Bundesgesetz XY gegen das GG verstößt. Sollte ich mit dieser Einschätzung daneben liegen, so kläre man mich auf. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, warum das BVerfG überhaupt jemals mit dieser Frage beschäftigt worden ist.

    Und was am "besten" ist, ist natürlich wieder die ganze "die sind doch alle gegen uns"-Polemik, mit der nun (in den Leserkommentaren bei FAZ und Co.) schonmal quasi prophylaktisch gegen den EuGH getreten wird. Da darf natürlich auch der Hinweis nicht fehlen, dass dessen Präsident aus Griechenland kommt - da kann man entsprechende Rageflames schon regelrecht abwarten.

    - - - Aktualisiert - - -

    Traut sich hier keiner mehr oder was?! Noch ein sehr interessantes Interview dazu: http://bazonline.ch/ausland/europa/D...story/12557737
    Zuletzt geändert von Gast; 09.02.2014, 15:30.

    #2
    Es scheint dem Verfassungsgericht durchaus nicht nur darum zu gehen, ob sich das OMT-Programm mit dem EU-Recht verträgt oder was das Grundgesetz zur Zentralbank sagt, sondern auch darum, ob andere vom Grundgesetz garantierte Rechte dadurch beeinträchtigt werden. Auch scheint das Verfassungsgericht die Sache nicht wirklich an den Europäischen gerichtshof abgegeben zu haben, man hat das Verfahren wohl nur ausgesetzt, lässt den Europäischen Gerichtshof jetzt die Grenzen des OMT-Programms definieren und entscheidet auf dieser Basis dann endgültig.
    Jetzt verstehe ich von Juristerei überhaupt nichts, aber das Verfassungsgericht scheint mit Artikel 38 GG, also dem Wahlrecht, zu argumentieren. Was es verhindern will, ist wohl, dass die EZB mit der Druckerpresse letztendlich eine eigene Wirtschatspolitik macht, für die Deutschland dann haftet, anstatt die Politik der gewählten Euro-Retter nur zu unterstützen.

    Inwiefern es da am Ende einen Unterschied macht, ob der Bund direkt für Verluste der Bundesbank haftet oder nicht, weiß ich nicht. Sollte die Bundesbank dabei Verluste machen, dürfte die Gewinnausschüttung jedenfalls ausfallen und damit "zahlt" der Bund dann doch.
    if in doubt, throw the first punch

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      #3
      LoL, wtf soll denn Art. 38 damit zu tun haben?! Weder wird das Wahlrecht durch die EZB beeinträchtigt, noch der Umstand, dass Abgeordnete nicht weisungsgebunden sind.

      Und ich habe bereits geschrieben, dass der Steuerzahler an keiner Stelle für Verluste der Notenbank haftet. Weder rechtlich, noch ökonomisch.

      Mich beschleicht langsam der Eindruck, dass hier einige Leute ihre juristische Fachkompetenz ausnutzen, um mit Hilfe vollkommen absurder rechtlicher Hilfskonstruktionen eine Geldpolitik zu verhindern, die ihnen als ökonomischen Laien einfach unheimlich ist. Das ist menschlich nachvollziehbar, aber unprofessionell und fachlich dumm.

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        #4
        Es geht wohl darum, dass die gewählten Abgeordneten nicht von der EZB vor vollendete Tatsachen gestellt werden und dann nichts mehr zu entscheiden haben. Zwei Richter haben das durchaus auch anders gesehen und hätten die Klage abgewiesen.

        Dass der Bundeshaushalt bzw. der Steuerzahler durch eine EZB-Entscheidung Geld verliert, wenn diese dazu führt, dass die Bundesbank keine oder weniger Gewinne ausschütten kann, erscheint mir aber irgendwie logisch. Wie man den entgangenen Gewinn dann genau abrechnet, kann ich nicht beantworten. Hans-Werner Sinn erklärt die Haftung so: CESifo Gruppe München - Geld aus dem Zauberhut
        if in doubt, throw the first punch

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          #5
          Meine Güte, Hans-Werner Sinn. Tu mir einen Gefallen und verschone mich mit dem wirren Gequassel dieses Herrn. Alleine dieser Quatsch vom "deutschen Sparkapital", das uns abgesaugt wird, ist einfach nur so unglaublich lächerlich.

          Natürlich schüttet die Notenbank keine Gewinne mehr an den Haushalt aus, wenn sie keine mehr macht. So what? Das kann ihr auch passieren, wenn es kein OMT-Programm gibt. (Außerdem hat Otmar Issing in den 80ern mal argumentiert, dass Gewinnausschüttung der Notenbank verdeckte Staatsfinanzierung ist, insofern sollte das für strenge Monetaristen doch eh kein Problem sein. ) Wenn man schon so anfängt wie Sinn und andere, da kann man gleich die Notenbank als solche für verfassungswidrig erklären, zumindest ihre Unabhängigkeit - schließlich ergibt sich aus allem was die Notenbank kauft, ein Verlustrisiko. Das ist natürlich sehr lustig, da die Unabhängigkeit der Notenbank ja gerade von denen, die jetzt das OMT-Programm kritisieren, immer wie eine Monstranz vor ihnen hergetragen wird.

          Was ich in der Tat heikel sehe ist, dass die Notenbank für eine aktivierung von OMT an die Staaten konkrete wirtschaftspolitische Forderungen stellt. Das ist dann nämlich wirklich astreine Wirtschaftspolitik und eine Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungen, die mE zu weit geht. Aber dieser Aspekt steht seltsamerweise überhaupt nicht zur Debatte. Stattdessen wird eine vollkommen absurde Diskussion über Risiken für den Steuerzahler geführt und über irgendwelche Inflationsgefahren.
          Zuletzt geändert von Gast; 15.02.2014, 12:37.

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