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    Fitnesstudios und deren Verträge

    Moin Leute,

    mal eine Frage:
    ich bin seit Jahren in einem Fitnesstudio gemeldet. In diesem hat vor etwas mehr als 1 Jahr der Betreiber gewechselt und auch neue Verträge ausgegeben.
    Ich machs nu so, dass ich 4x im Monat nach dem Training (nicht in diesem Studio) dort duschen gehe, also da nicht trainiere sondern nur dusche. Nun haben die erst vor kurzem in deren Verträge und Hausordnung aufgenommen, dass das nicht zulässig ist und darauf 250,- EUR Strafe ausgesetzt.

    Der Kurs nachdem ich da duschen gehe war vorher selbst in diesem Studio. Der neue Betreiber hat den Kurs da aber rausgeworfen. Ich seh nu auch nicht ein, dort meine Beiträge zu zahlen und da nicht nach Belieben auftauchen zu dürfen, selbst wenns nur zum duschen ist. Die Klausel ist auch nicht in meinem Vertrag enthalten.

    Zusammenfassend also: Ich steh auf dem Standpunkt ich zahl meine Beiträge und kann da auch mal nur zum Duschen aufschlagen, der Betreiber verbietet es aber.

    Was meint ihr zu?
    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

    #2
    Gute Frage. Sofern in deinem Vertrag steht, dass die monatlichen Beiträge auch die Nutzung der Duschen umfassen – und davon ist wohl in aller Regel auszugehen –, sehe ich keinen Grund, warum du dort nicht einfach nur duschen darfst. So wenig, wie man dich zwingen kann, zu trainieren oder zu duschen, so wenig kann man es dir auch verbieten.

    Will sagen: Sofern du vertragsgemäß deine Beiträge zahlst, soll es dem Betreiber doch egal sein, ob du trainierst oder nur duschst – beides dürfte Bestandteil des Vertrags sein. Es sei denn, der alleinige Gebrauch der Duschen wurde vertraglich ausgeschlossen, aber so eine Klausel habe ich noch nirgendwo gelesen (und ich trainiere schon seit einigen Jahren).
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
    (Albert Einstein)

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      #3
      Ist es dem Betreiber aber nicht. DIe Klausel steht wohl nun auch in der Hausordnung. Wobei mir diese in der Fassung nicht vorliegt und es nicht im Vertrag steht.
      Ich finds eh sch***** von denen. Aber aus dem Vertrag raus lassen wollen die mich ja auch nicht. Nicht ohne Strafzahlung....
      Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
      Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
      Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
      und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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        #4
        Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
        Ist es dem Betreiber aber nicht. DIe Klausel steht wohl nun auch in der Hausordnung. Wobei mir diese in der Fassung nicht vorliegt und es nicht im Vertrag steht.
        Dann wäre zu prüfen, ob nachträgliche Änderungen der Hausordnung oder der Verträge rechtens sind (zumindest müssten sie schriftlich bestätigt werden). Auch hier gilt m.E. das Grundprinzip, dass beide Vertragspartner einverstanden sein müssen. Ein wirksamer Vertrag setzt ja zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

        Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
        Ich finds eh sch***** von denen. Aber aus dem Vertrag raus lassen wollen die mich ja auch nicht. Nicht ohne Strafzahlung....
        Schon klar, die wollen ja Geld verdienen.

        Interessant ist, dass die Verträge der Fitnessstudios immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind, wo auch nicht selten gegen die Studios entschieden wird. Andererseits solltest du dich ehrlich gesagt fragen, ob es den ganzen Ärger wert ist.
        „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
        (Albert Einstein)

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          #5
          Geh auf dem Weg zur Dusche einmal mit einem Bein über ein Laufband und die Sache ist erledigt. Dann hast du vor dem Duschen das Studio zum Training genutzt.

          Ansonsten ist das wohl ganz einfach: Wenn in deinem Vertrag steht, dass mit den monatlichen Beiträgen auch das Duschen abgedeckt ist und du nichts anderes bekommen hast, soll es dein gutes Recht sein dort zu duschen. Steht das Duschen dort nicht explizit drin, hast du wohl Pech gehabt. Eine Hausordnung kann unabhängig von Mitgliedsverträgen geändert werden.
          "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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