Zitat von 3of5
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Noch einmal: Damit es wahr sein kann, dass eine Person zum Zeitpunkt t1 mit Gewissheit weiß, dass p der Fall ist, muss zu t1 bereits feststehen, dass p tatsächlich der Fall ist. Wenn das zu t1 noch offen ist, dann besteht auch kein echtes Wissen. Ob diese Person in irgendeine Form von diesem Wissen Gebrauch macht, spielt dabei überhaupt keine Rolle! Es geht hier allein um die Wahrheitsbedingungen des Satzes "Person X weiß zu Zeitpunkt t1, dass p der Fall ist"; - denn diese Aussage impliziert nun einmal logisch, dass zu t1 bereits feststeht, dass p der Fall ist.
Aber wie gesagt wollte ich der Fragestellung mit einer anderen Antwort entgegentreten. Psychologische Aspekte gehören auch dazu wenn man vom Menschen spricht - und du blendest sie aus. Das Wissen ist weiterhin vorhanden. Punkt.
Und noch mal: Damit ich keine Willensfreiheit habe, muss nicht mal ich die Person sein, die allwissend ist. Es reicht vollkommen aus, dass irgendein anderes Wesen vor zehntausend Jahren für eine Minute allwissend gewesen ist, damit man mir keine Willensfreiheit zusprechen kann.
Und anstatt dass du jetzt einfach deinen Denkfehler in dieser simplen Angelegenheit zugibst, kommst du mit lauter völlig danebenliegenden Sophismen...
Außerdem sehe ich nur einen der hier rechthaberisch ist...
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