Ich bin gerade durch Spocks Mind Melt mit Valeris auf den Gedanken gekommen, wie Telepathen und Gedankenverschmelzungen im Kontext des Rechts auf Aussageverweigerung in prozessualen Fragen, gerade im strafprozessualen und strafrechtlichen Sinne, zu beurteilen sind. Wie könnte die Föderation diese Probleme lösen bzw. gelöst haben? Gäbe es ein Aussageverbot für Telepathen, da ja nicht sicher gesagt werden kann ob sie ihre Informationen redlich oder durch Gedankenlesen erlangt haben? Dürfen Vulkanier, Betazoiden etc. als Polizisten arbeiten?
Ich würde hier aus grundsätzlichen Erwägungen sagen, dass Telepathen wohl von Ermittlungen und richterlichen Tätigkeiten ausgeschlossen sein müssten, da schon ihre pure Fähigkeit zum Gedankenlesen wohl dem Recht des Angeklagten auf Aussageverweigerung und einen fairen Prozess zuwiderlaufen dürfte.
Was anderes könnte natürlich für Entlastungsbeweise gelten. Wenn ein Angeklagter durch Einsatz eines Vulkaniers oder Betazoiden seine Unschuld beweisen kann, müsste das als Entlastungsbeweis ja zulässig sein.
Ich weiß, ich habe Probleme......
Ich würde hier aus grundsätzlichen Erwägungen sagen, dass Telepathen wohl von Ermittlungen und richterlichen Tätigkeiten ausgeschlossen sein müssten, da schon ihre pure Fähigkeit zum Gedankenlesen wohl dem Recht des Angeklagten auf Aussageverweigerung und einen fairen Prozess zuwiderlaufen dürfte.
Was anderes könnte natürlich für Entlastungsbeweise gelten. Wenn ein Angeklagter durch Einsatz eines Vulkaniers oder Betazoiden seine Unschuld beweisen kann, müsste das als Entlastungsbeweis ja zulässig sein.
Ich weiß, ich habe Probleme......
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