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    #16
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    NUr, dass das Stargate-Programm vom Militär geleitet wird. Und das ist alles, aber nicht geheim.
    Was glaubst du wie viele Geheimprojekte es gibt, die vom Militär geleitet werden. Aber diese Menschen existieren offiziell nicht. Und wer nicht existiert kann auch keine Straftat begehen.

    Sehr passend: "Gründe für die Wahl einer verdeckten Operation sind zum Beispiel, wenn die Ziele oder Methoden der Operation gegen bestehende Gesetze, parlamentarische Verbote oder internationales Recht verstoßen oder eine negative Berichterstattung in den eigenen Medien oder denen des Ziellandes vermieden werden soll." Der Umkehrschluss ist aber auch, dass man in einer verdeckten Mission - natürlich im Autorisation von oben - ohne weiteres gegen gelten Gesetze oder moralische Aspekte, die der Mission im Weg stehen, verstoßen kann.

    Und mal im Ernst: Glaubst du wirklich, das Militär schert sich bei sowas wie SGC um geltende Gesetze? Solang es niemand weiß und das "Oberkommando" grünes Licht gibt, machen die was sie wollen.
    Marcs: "We're ready to go, sir."
    Mitchell: "Alright. Weapons to maximum."
    Marcs: "Sir?"
    Mitchell: "It's a joke Marcs, make it go."

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      #17
      Zitat von Tinchen Beitrag anzeigen
      Da wirfst du definitiv etwas durcheinander.

      Lies es ruhig nochmal nach.

      Rettungsschuss ist Rettungsschuss und Notwehr ist Notwehr. Wenn man es unbedingt rechtlich nehmen will ist der finale Rettungsschuss eher ein Instrument der Nothilfe und nicht der Notwehr. In Notwehr ist eigentlich so ziemlich alles erlaubt solange die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt. Bei Nothilfe ist das schon etwas kniffeliger. Da wird der Richter schon eher mal das eine oder andere auf die Goldwage legen, weil man sich selbst nicht in einem Zustand unmittelbarer Gefahr und damit nicht einem vergleichbaren Entscheidugsdruck ausgesetzt gesehen hat.

      Auf gut Deutsch wenn eine Oma mit Waffentrageberechtigung einen Handtaschenräuber über den Haufen schießt, dann hat Sie größere Chancen im Rahmen der Notwehr davonzukommen als wenn ich als dritter mit Waffentrageberechtigung den Handtaschenräuber über den Haufen schieße und anschließend auf den Nothilfeparagraphen spekuliere.

      Ach ja, und die Behauptung, die Todesstrafe diene dazu die Gesellschaft vor sehr gfährlichen Menschen zu schützen ist für mich ja mal der blanke Hohn. Wenn ich die Gesellschaft effektiv vor jemandem schützen will, so bedeutet es, das von diesem jenigen noch eine Gefahr ausgeht. Welche Gefahr geht von einer Person in Sicherheitsverwahrung bitte aus?

      Ja, sicher, die Todesstrafe ist einfacher und billiger aber jetzt sind wir wieder bei Moral angelangt. Und du kannst hier argumentieren wie du willst, die Todesstrafe ist nichts weiter als ein überholtes, barbarisches Delikt aus einer Zeit in der das töten von Menschen noch als Chick galt.

      Da könnten wir genauso wieder anfangen Dieben die Hände abzuhacken um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.


      Tinchen, lies mal den ganzen Wiki-Text zum Thema "Finaler Rettungsschuss". Ich hab's getan.

      Notwehr und Nothilfe wird vom selben Paragraphen abgedeckt, nämlich: $32 StGB.

      Es gibt in der Notwehr/Nothilfe KEINE Verhältnismäßigkeit! (Das mildeste Mittel, welches geeignet ist einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden.)

      Das Töten einer Person, welche einen Polizisten angreift, durch eben diesen Polizeibeamten ist z.B. in Hamburg durch den Paragraphen zum "finalen Rettungsschuss" im hamburger Polizeigesetz abgedeckt. Aber es ist ebenso durch den Notwehrparagraphen §32 StGB abgedeckt.

      In Hamburg und Bremen müssen PVBs (Polizeivollzugsbeamte) einen durch einen Weisungsbefugten angeordneten "finalen Rettungschuss" NICHT ausführen, wenn sie es für unnötig halten. Es liegt dort in ihrer Entscheidung.
      In anderen Bundesländern hat ein PVB einen Kriminellen zu töten, wenn er die Anweisung zur durchführung des "finalen Rettungsschusses" erhält.

      In der Notwehr DARF man jemanden töten, wenn es sein muss.
      Beim "finalen Rettungschuss" MUSS ein PVB jemanden töten (je nach Bundesland auch "darf").


      Inwiefern die Todesstrafe ein "barbarisches Relikt aus Zeiten ist, in denen das Töten von Menschen noch "Chic" war" ist reine Ansichtssache. Du hast da Deine Meinung, ich habe meine. Punkt.


      Zum Thema Notwehr & Verhältnismäßigkeit kannst du dich mal mit den User "Luggage" (Kampfkunst-Board - Kampfkunst, Kampfsport Forum) unterhalten.

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        #18
        Zitat von Tinchen Beitrag anzeigen
        Und dann erneut die Frage, hätte Sokar es sich leisten können die Erde anzugreifen und damit evtl. eie oder zwei seiner Welten zu entblößen. Ich meine Hero'ur ist ja bestimmt auch nicht grad der schwächste Goa'Uld. Nur weil er sich gleichzeitig mit 6 anderen Systemlords anlegen konnte heißt das noch lange nicht, dass er sich trotzdem eine Aufspaltung seiner Truppen leisten kann.
        Es geht nicht darum ob es sich der Systemlord leisten kan oder nicht. Er wollte Apophis um jeden Preis um den anderen Goa`uld zu zeigen über welche macht er verfügt.

        Machello:
        Wenn Du Dir alle Folgen angeschaut hast wirst Du bemerken, dass seine Technologien nicht so viel wert sind wie sie anfangs aussahen.

        MfG
        Anubis
        „Selbst wenn das Böse regiert, es wird immer gute Menschen geben welche durch ihre Taten in die Geschichte eingehen“ Zitat by Maximilian Steyrleithner

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