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    #16
    Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
    Ja, aber die Indizierung ist eben völlig irrelevant, die Beschlagnahme ist das Problem.
    Ich weiss!
    Ich versteh nur nicht warum die Indizierung nach 25 Jahren verlängert wurde wenn der Film eh Beschlagnahmt ist!

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      #17
      Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
      Ich weiss!
      Ich versteh nur nicht warum die Indizierung nach 25 Jahren verlängert wurde wenn der Film eh Beschlagnahmt ist!
      Wie von Stargamer gepostet, landen beschlagnahmte Film automatsich auf dem Index. Und da er 2009 immer noch beschlagnahmt war, kam er eben noch mal auf den index.
      I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

      - George Lucas

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        #18
        Irgendwie habe ich das Gefühl wir drehen Uns im Kreis!

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          #19
          Kleine Anmerkung Indiziert ist nicht gleich Verkaufsverbot,sondern bedeutet er darf nicht offen im Geschäfft verkauft oder beworben werden.
          Es ist durchaus üblich solche Filme und CDs kaufen zu können. Es muss nur gefragt werden und der Händler muss die Ware haben.

          Zur FSK, die nehmen für jeden Film ca 10000Euro und es ist pflicht einen Film vorzulegen,sonst muss man Strafe zahlen.
          Ich weiß das zufällig,weil ein bekannter mal versucht hat Mangas aus Shanghai hier zu verkaufen.Dafür bekam er einen Aufforderung die Filme vorzulegen und eine Kostenaufstellung pro Film

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            #20
            Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
            Ich habe das Gefühl das die erneute Indizierung vorsorglich gemacht wurde damit der Film ja nicht wieder freigegeben wird weil man an diesem Film ein Exempel statuieren will!
            Da hat niemand was vorsorglich gemacht, das Ganze ergibt sich aus der Gesetzeslage. Was beschlagnahmt ist landet auf dem Index, ganz einfach. Und das aus gutem Grund, da eine Beschlagnahme nix mit Jugendschutz zu tun hat, wie die Indizierung.

            Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
            Geht die Indizierung denn nicht auf die BPjM zurück & die ist doch staatlich?
            Das wäre das 1. Mal das der Staat bzw. eine staatl. Behörde etwas nicht macht weil es Steuergelder kostet!
            Die aktuelle Indizierung geht nicht auf die BPjS (so hieß sie damals) zurück, sondern ergibt sich wie schon mehrfach gesagt durch die noch bestehende Beschlagnahme.

            Außerdem prüft die BPjS auch nur auf Antrag und nicht von selbst. Und das ist auch gut so.

            Geld spielt bei der Indizierung keine Rolle sondern nur bei der vorherigen FSK-Prüfung, die eine Indizierung verhindern kann, außer in speziellen Fällen.

            Vielleicht solltest du dich mal informieren wie den so eine FSK-Freigabe und Indizierung zu Stande kommen.

            Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
            Aber der Beschlagnahmung liegt ein Gerichtsurteil zu Grunde & die haben ja kein Verfallsdatum, deswegen ist eine erneute Indizierung unnötig solange die Beschlagnahmung bzw. das Gerichtsurteil nicht aufgehoben wird!
            Oder irre ich mich da?
            Ja du irrst dich. Beschlagnahme und Indizierung sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichem Sinn und Auswirkungen.

            Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
            Irgendwie habe ich das Gefühl wir drehen Uns im Kreis!
            Du drehst dich im Kreis weil du nicht verstehst das Beschlagnahme und Indizierung zwei verschiedene Dinge sind mit unterschiedlichen Auswirkungen.
            Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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              #21
              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Da hat niemand was vorsorglich gemacht, das Ganze ergibt sich aus der Gesetzeslage. Was beschlagnahmt ist landet auf dem Index, ganz einfach. Und das aus gutem Grund, da eine Beschlagnahme nix mit Jugendschutz zu tun hat, wie die Indizierung.
              Ich versteh ja das wenn etwas beschlagnahmt wurde auf dem Index landet aber vielleicht erklärst du mir wozu man etwas das eh schon beschlagnahmt wurde noch indizieren muss?
              So wie ich das sehe & wenn ich es richtig verstanden habe als ich mir die Seite der BPjM durchgelesen habe bedeutet die Indizierung eines Produktes nicht das dieses auf dem Index landet sondern das dafür nicht geworben werden darf & das Jugendliche dieses nicht in die Finger bekommen, was in Zeiten von Internet eh lächerlich ist!

              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Die aktuelle Indizierung geht nicht auf die BPjS (so hieß sie damals) zurück, sondern ergibt sich wie schon mehrfach gesagt durch die noch bestehende Beschlagnahme.
              Wie ich auch schon mehrfach gesagt habe, verstehe ich nicht wozu ein Film der eh schon Beschlagnahmt ist, das heisst Verboten ist, noch Indiziert werden muss!
              Aber vielleicht kann es mir Hier ja jemand erklären!

              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Außerdem prüft die BPjS auch nur auf Antrag und nicht von selbst. Und das ist auch gut so.
              Warum?
              Vielleicht würden dann viele (unverständliche) indizierungen wieder aufgehoben werden!

              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Geld spielt bei der Indizierung keine Rolle sondern nur bei der vorherigen FSK-Prüfung, die eine Indizierung verhindern kann, außer in speziellen Fällen.
              Was sind das für "spezielle" Fälle?

              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Vielleicht solltest du dich mal informieren wie den so eine FSK-Freigabe und Indizierung zu Stande kommen.
              Ich habe mir die Seite der BPjM durchgelesen, zumindest das was Filme angeht & so wie ich das Verstanden habe (sorry aber ich hatte schon immer Probleme mit dem sogenannten Beamtendeutsch) kann ein Film das von der FSK freigegeben worden ist nicht mehr indiziert werden!

              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Ja du irrst dich. Beschlagnahme und Indizierung sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichem Sinn und Auswirkungen.
              Ich habe das schon verstanden nur habe ich das Gefühl das daß was ich meine nicht verstanden wird ... oder ich drücke mich nicht richtig bzw. missverständlich aus, ich weiss aber nicht wie ich das Anders ausdrücken soll!

              Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
              Du drehst dich im Kreis weil du nicht verstehst das Beschlagnahme und Indizierung zwei verschiedene Dinge sind mit unterschiedlichen Auswirkungen.
              Ich habe das schon Verstanden!
              Was ich aber nicht verstehe ist, ist warum ein mittlerweile 31 Jahre alter Film heute noch Beschlagnahmt ist wo es doch heutzutage viel schlimmere Filme gibt was Brutalität, Splatter, Gore & Realismus angeht die nicht beschlagnahmt bzw. Indiziert bzw. "nur" Indiziert sind!

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                #22
                Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                Ich versteh ja das wenn etwas beschlagnahmt wurde auf dem Index landet aber vielleicht erklärst du mir wozu man etwas das eh schon beschlagnahmt wurde noch indizieren muss?
                So wie ich das sehe & wenn ich es richtig verstanden habe als ich mir die Seite der BPjM durchgelesen habe bedeutet die Indizierung eines Produktes nicht das dieses auf dem Index landet sondern das dafür nicht geworben werden darf & das Jugendliche dieses nicht in die Finger bekommen, was in Zeiten von Internet eh lächerlich ist!
                Was ist daran lächerlich Jugendliche und Kinder vor Material zu schützen das für sie definitiv nicht geeignet ist nur weil sie möglicherweise doch irgendwie an das Material kommen können? Hast du auch nix dagegen Alkohol an Minderjährige freizugeben, weil irgendwie kommen die da eh doch dran?

                Außerdem bedeutet eine Indizierung genau das, es landet auf dem Index, das ist genau der gleiche Vorgang. Genauer gesagt etwas landet auf der Liste jugendgefährdender Medien aka Index, und je nach Fall in Teil A, B, C oder D. Das Verfahren was dazu führt nennt sich dann Indizierung.

                Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                Wie ich auch schon mehrfach gesagt habe, verstehe ich nicht wozu ein Film der eh schon Beschlagnahmt ist, das heisst Verboten ist, noch Indiziert werden muss!
                Weil ein beschlagnahmter Film nicht verboten ist, ganz einfach. Die Beschlagnahme verhindert nur den Vertrieb des physischen Mediums da ja nichts mehr da ist was verkauft/verliehen werden kann, verboten ist der Film gar nicht.

                Die Indizierung verhindert salopp gesagt das überhaupt darüber geredet wird vor Jugendlichen.

                Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                Warum?
                Vielleicht würden dann viele (unverständliche) indizierungen wieder aufgehoben werden!
                Dann soll jemand ne Neuprüfung bei der FSK beantragen und fertig.

                Die Aufgabe der BPjM ist es nicht irgendwelche Indizierungen aufzuheben sondern auf Antrag zu prüfen ob etwas jugendgefährdend ist.

                Der Staat hat da so wenig wie möglich zu machen, deswegen gibt es ja die von der Industrie selbstorganisierte FSK.

                Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                Was sind das für "spezielle" Fälle?
                Zitat von § 18 Liste jugendgefährdender Medien Abs. 8 Satz 3
                Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 für gegeben hält.
                Was das dann genau für Fälle sind darfst du die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz Fragen wenn sie mal aktiv wird. Bisher ist mir kein Fall bekannt, aber man hat sich die Möglichkeit offen gelassen die FSK (die ist oben im Text mit Einrichtung der Selbstkontrolle gemeint, bei Software ist es dann analog die USK) "überstimmen" zu können.

                Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                Ich habe mir die Seite der BPjM durchgelesen, zumindest das was Filme angeht & so wie ich das Verstanden habe (sorry aber ich hatte schon immer Probleme mit dem sogenannten Beamtendeutsch) kann ein Film das von der FSK freigegeben worden ist nicht mehr indiziert werden!
                Ich weiß jetzt nicht genau was die BPjM auf ihren Seiten erzählt, aber das zu Grunde liegende Gesetz gibt wie ich oben schrieb die Möglichkeit her auch FSK geprüftes zu indizieren/auf den Index zu setzen.


                Zitat von Mr. Roboto Beitrag anzeigen
                Ich habe das schon verstanden nur habe ich das Gefühl das daß was ich meine nicht verstanden wird ... oder ich drücke mich nicht richtig bzw. missverständlich aus, ich weiss aber nicht wie ich das Anders ausdrücken soll!
                Ja was meinst du denn dann? Bisher wird aus deinen Aussagen immer nur klar das du glaubst beides ist das selbe und verhindert das ein Film verkauft werden kann. Und das ist falsch


                Ich habe das schon Verstanden!
                Was ich aber nicht verstehe ist, ist warum ein mittlerweile 31 Jahre alter Film heute noch Beschlagnahmt ist wo es doch heutzutage viel schlimmere Filme gibt was Brutalität, Splatter, Gore & Realismus angeht die nicht beschlagnahmt bzw. Indiziert bzw. "nur" Indiziert sind![/QUOTE]Weil bisher keiner die Beschlagnahme angefechtet bzw. eine Neuprüfung angestrebt hat? Urteile (Und dazu zählt auch eine Beschlagnahme) gelten aus gutem Grund unbegrenzt.

                Nur weil etwas neueres ja eigentlich noch schlimmer ist, weil blutiger oder realistischer ist kein guter Grund dagegen.

                Was nun genau von den möglichen Gründen von §131 StGB der Grund ist für die immer noch geltende Beschlagnahme darfst du gerne das Gericht fragen indem du dir das Urteil anforderst. Und dann erklärt sich vielleicht auch warum sich bisher keiner der deutschen Rechteinhaber gefunden hat dagegen vorzugehen.
                Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                  #23
                  Zitat von SBH Beitrag anzeigen
                  Ich vermute er arbeitet an der letzten Tanke vor der Hütte im Wald. Die Kids kaufen dort das Benzin für die Kettensäge... [obwohl die ja erst im zweiten Teil vorkommt]
                  Ja, an so etwas glaube ich auch. Wird wohl eher ein kleines Chameo. Da fällt mir ein, dass ich mir die Originalfilme eigentlich mal wieder anschauen müsste und könnte...

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                    #24
                    Inzwischen gibt es einen Trailer zum Remake: Evil Dead 2013 Trailer New HD - YouTube

                    Wirkt ziemlich brutal, ob der Film dann allerdings überzeugen kann?
                    I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                    - George Lucas

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                      #25
                      Wirkt zumindest nicht so weichgespült, wie zahlreiche andere Remakes zuvor (z. B. Nightmare). Könnte vielleicht was werden...
                      LOAD "SCIFI-FORUM.DE",8,1

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                        #26
                        Die Effekte können nur profitieren, der erste Teil war damals imo schon ziemlich brutal gedacht, nur bei Knetmasse wirkt das leider nicht so, vor allem wenn die Tricktechnik so einen Sprung gemacht hat wie in den letzten Jahrzehnten.
                        Der Knackpunkt könnte allerdings die Atmosphäre sein, da bin Ich gespannt ob sie es schaffen werden eine ähnliche Stimmung aufzubauen.
                        "Denkt daran, wir sind nur dazu autorisiert Gewalt anzuwenden wenn die Erde bedroht ist"
                        "Und der Mond"
                        "Ja, und der Mond."

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                          #27
                          Ich habe inzwischen Evil Dead gesehen und muss zugeben das meine Befürchtungen unbegründet waren!

                          Aus dem was ich als billigen, unnötigen Abklatsch gesehen habe ist ein richtig guter Film geworden der durchaus mit dem Original mithalten kann!
                          Einzig die Atmosphäre fand ich beim Original einen ticken besser!

                          Sehr gut gefallen hat mir auch das nicht einfach die Story von Tanz der Teufel nochmals runtergekurbelt wurde sondern lediglich in der einen oder anderen Szene daran erinnert wurde, eher als Hommage!

                          Alles in allem ein sehr guter Horrorfilm und weitaus besser als das meiste das ich in den letzten Jahren gesehen habe!

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                            #28
                            Nachdem ich mir jetzt endlich mal die Original-Trilogie reingezogen habe, hab ich mir nun auch das Remake (oder Teil 4, es war ja geplant die beiden Reihen zusammenzuführen) angesehen. Steinigt mich, aber es hat mir sogar besser gefallen als das Original.

                            Dies liegt vor allem an zwei Dingen. Zum einen, dass auch wenn die Splatter-Effekte nochmals an Drastischheit zugelegt haben (ist ja heutzutage bei größerem Budget weit mehr möglich), hat man die wirklichen Grauslichkeiten (das ständige Kotzen usw) stark zurückgefahren (auch die Baumszene ist zwar drinnen, aber weit weniger explizit als beim Original). Das zweite ist, dass der Film einfach weitaus spannender als der 80er Film ist. Es gibt mehr überraschende Wendungen (hätte geglaubt, dass der Bruder und nicht das Drogen-Girl am Ende überlebt) und man konnte mit den Charakteren besser mitfiebern, da diese besser ausgebaut als beim Original sind, wo eigentlich nach kurzer Zeit e nur mehr Ash übrig ist.

                            Dazu kommt, dass man merkt, dass die Macher Fans des Originals sind (bzw schon dort wie Raimi und Campell beteiligt waren). Die ganzen Anspielungen wie das Rami-Auto, die Tonband-Ansage und natürlich Ash als Post-Credit-Szene sind einfach liebevoll.

                            Trotzdem ist der Streifen immer noch ein klischeehafter Horror-Slasher mit den üblichen Genre-Klischees (10-kleine-Negerlein-Spiel, natürlich glaubt am Anfang niemand Drogen-Girlie, die schwarze Krankenschwester ist einfach nur nervig). Aber unterhaltsam war's trotzdem. Deshalb gibt es auch

                            4 Sterne!

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                              #29
                              Ich habe mir das Remake bei Erscheinen auf Blu-ray zugelegt.

                              Es gab sicherlich schon weitaus schlechtere Remakes von alten Filmklassikern, aber so außergewöhnlich gut habe ich die Neuverfilmung nicht empfunden.
                              Natürlich sind die Splatter-/Gore-Szenen technisch wesentlich besser und alles wirkt polierter und professionieller, aber am unübertroffenen Charme der Urvorlage mit der meisterhaften Darbietung von Bruce Campbell kann man sich einfach nur die Zähne ausbeißen.

                              Meine Wertung: 7 von 10 Punkten für einen grundsoliden und sehenswerten Genre-Film.
                              "Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)

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