Das Recht die Aussage zu verweigern - SciFi-Forum

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Das Recht die Aussage zu verweigern

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  • LuckyGuy
    antwortet
    @ Apollo:

    Der Angeklagte darf sogar lügen, ohne dass es ihm zum Nachteil gereicht. Man geht eben davon aus, dass es zum Wesen eines jeden Straftäters gehört, der Strafe zu entkommen zu versuchen.

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  • endar
    antwortet
    Ja, ich würde auch sagen, dass es etwas damit zu hat, sich selbst zu belasten. Deswegen kann man die Aussage verweigen. Kommt es dann zu einer Anklage, einem Prozess und Urteil, ist das natürlich nicht so gut, weil einem dann wohl kaum mildernde Umstände eingeräumt werden, was bei einem (glaubhaften) Geständnis eher der Fall ist.

    Zudem wäre es wohl in einem Rechtsstaat wohl etwas sonderbar, wenn man Aussagen erzwingen würde, aber da hatte man ja beim "Fall Metzler" gerade erst eine Debatte darum - ob Aussagen (also Informationen etc.) unter besonderen Umständen durch adäquate Maßnahmen ( ) erzwungen werden könnten.

    endar

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  • Roi Danton
    antwortet
    Man kann zb die Aussage verweigern um sich nicht selbst zu belasten. Ich meine, man wäre ja schön blöd das zu tun, wenn die Gegenseite keine Beweise für eine Straftat hat, sondern nur indizien. Und so kann man sich auch nicht verplappern.

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  • Iron Mike
    antwortet
    Kann auch sein man würde sich selbst belasten und daher ist es besser den Mund zu halten. Oder man soll über Freunde, Verwandte, usw. eine Aussage machen. Da will man sicher niemanden in Verlegenheit bringen.

    Gruß

    Richter Alexander Hold

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  • WarpJunkie
    antwortet
    Ich glaub eher das hat was mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung zu tun, man kann seine Meinung äussern, oder halt eben auch nicht . Beispiel. Wenn ich dich was frage, musst du ja auch nicht zwangsläufig antworten, egal ob du die Antwort weisst oder nicht. Du kannst mich einfach ignorieren. So wird es vor Gericht auch sein. Sie können dich halt nicht zwingen (oder nur unter besonderen Umständen) etwas zu sagen. Glaub ich jedenfalls ... ich denk mal die Juristen unter uns werden mich gleich vierteilen .

    WarpJunkie

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  • succo
    antwortet
    Kommt doch immer darauf an, was man zu verbergen hat. Stell dir vor, jemand wird einer Straftat verdächtigt. Er hat zwar ein Alibi, doch dies besteht blöderweise aus einem Techtelmechtel mit der Frau seines Chefs, was er gerne geheimhalten möchte. Da ist es vielleicht besser, erst mal die Aussage zu verweigern und zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln.

    Hab ich das geschrieben? Ich glaube, ich hab schon zuviel Babara Salesch geguckt.

    Gruß, succo

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  • Apollo
    hat ein Thema erstellt Das Recht die Aussage zu verweigern.

    Das Recht die Aussage zu verweigern

    Vor Gericht hat man das Recht eine Aussage zu verweigern. Man muss also beispielsweise keine Fragen beantworten. Aber warum ist das so? Selbst wenn derjenige unschuldig ist, ist es doch kein Nachteil für ihn eine Aussage zu machen. Der einzige mir ersichtliche Grund eine Aussage z6u verweigern ist wenn man was zu verbergen hat... Also warum darf man vor Gericht die Aussage verweigern?
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