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Ausländer halbtot geschlagen

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    #46
    Zitat von matrix089
    Bei dem Tatmotiv zählt für mich nur der Vorsatz einen Menschen zu verletzen.
    Das paßt nicht so ganz... Vorsatz ist lediglich das "Wissen und Wollen" um die Verwirklichung der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Merkmale - mit anderen Worten: Der Täter wußte, daß er sein Opfer an der Gesundheit schädigt und es kam ihm gerade darauf an. Das ist insoweit relativ "neutral".

    Davon zu unterscheiden ist die Ebene der Schuld, deren Element eben nicht der tatbestandliche Vorsatz ist. Die Schuld ist die Frage der persönlichen Einstellung des Täters zur Tat, gemessen an seinen persönlichen Verhältnissen und Fähigkeiten. Da kann dann das Motiv sehr relevant werden, denn es geht um die rechtsfeindliche Gesinnung des Täters. Genau da würde ich bei einer Schlägerei zwischen Betrunkenen und einem rassistisch motivierten Schlagen durchaus deutliche Unterschiede sehen.

    Zitat von matrix089
    Wenn man es nur so hoch hält, weil der Typ aus Äthiopien kommt ist es klar, dass die Integration schwer fällt, weil er dann in den Köpfen immer noch den Makel des "Fremden" hat.
    Genau das zeigt aber doch, daß diese Gesinnung, jemanden wegen seiner Hautfarbe derartig anzugreifen, in den Augen der allermeisten Menschen derartig billig ist, daß eine andere Behandlung angezeigt ist. Bei solchen Übergriffen und einer so menschenverachtenden Gesinnung kann man eigentlich nur sehr hart reagieren.

    Da sehe ich übrigens auch kein Problem für die Integrationsbemühungen, denn eine solche Tat von Idioten wäre auch bei viel besser gelungener Integration ein Grund für einen empörten Aufschrei.
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

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      #47
      Zitat von matrix089
      Meinst Du? Wer gibt einem das Recht eine schwere Körperverletzung durch einen Rechtsradikalen höher zu stellen, als vielleicht durch einen Betrunkenen oder durch einen Türken/Albaner/Griechen...?
      Ich glaube man macht es sich eher einfach wenn man sich mal wieder akut betroffen zeigt wenn solch ein Fall in die Medien kommt. Dann ist man eigentlich auch nicht besser als der bei den Politikern angeprangerte Reaktionismus.
      Blödsinn. Eine Gewalttat mit Alkohol als entscheidene Triebkraft ist nunmal anders zu bewerten, als ein Gewaltakt, wo menschenverachtendes Gedankengut die entscheidende Triebkraft war. Das ist für mich eindeutig schlimmer.
      Und natürlich gilt das auch andersrum. Es ist egal ob ein bekloppter Nazi einen Türken verkloppt, weil er Türke ist oder ob ein beklopptr Türke einen Deutschen verdrischt, weil er Deutscher ist. Rassismus arbeiten in beide Richtungen und muss auf beiden Seiten entsprechend bekämpft werden.

      Wenn man aber alle Gewalttaten einfach nur als Gewalt unabhängig von der Motivation des Täters ablegt, dann wird man niemals in der Lage sein effektive Gewaltprävention betreiben zu können. Dazu gehört nämlich die Ursache für Gewalt zu erkennen. Und die ist bei einer "normalen" Kneipenschlägerei, Messerstechereien innerhalb von "Gangs", etc. eben eine ganz andere, als wenn ich mir den Kopf rasiere, den Baseballschläger in die Hand nehme, Bomberjacke überstreife und auf "Kanackenjagd" gehe.

      Jedes Motiv fordert eine andere Reaktion. Schlägereien unter Betrunken vielleicht bessere Kontrollen des Alkoholausschanks, Messerstechereien zwischen Gangs vielleicht bessere Jugendarbeit und ausländerfeindlich-motivierte Taten brauchen eben auch ihre spezifische Reaktion durch die Gesellschaft und den Gesetzgeber, wenn man sie in Zukunft wirklich verhindern will. Durch Gleichmacherei löst man hier gar nichts.
      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
      Makes perfect sense.

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        #48
        Harmakhis & Sandswind haben ganz Recht und so funktioniert auch das Rechtssystem. Man kann sich nicht hinstellen und so tun, als spielten die Hintergründe keine Rolle, weil ja dasselbe Ergebnis rauskam.

        Das Motiv einer Tat - die subjektive bzw. Schuldseite - spielt immer eine Rolle! [Schon im Wortlaut des Gesetzes steht z.B. "hinterlistig". ]
        Das Recht, diese Tat höher zu stellen bzw. schwerer zu beurteilen, liegt im Recht des die Tat beurteiltenden Richters. Das ist natürlich eine moralische Ermessensfrage.

        Und schlußendlich muss ich dich auch fragen, ob du den Tathintergrund auch für so irrelevant halten würdest, wenn ein "Autonomer" einen Polizisten niedergeschlagen hätte.
        Republicans hate ducklings!

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          #49
          Zitat von endar
          Und schlußendlich muss ich dich auch fragen, ob du den Tathintergrund auch für so irrelevant halten würdest, wenn ein "Autonomer" einen Polizisten niedergeschlagen hätte.
          Das ist es was ich meine. Jeder wird bestraft wenn er einen Polizisten niederschlägt, egal ob Linksradikaler, Rechtsradikaler, Moslem, Christ, HSV-Fan, Bayern-Fan usw.
          Wenn dann natürlich festgestellt, wird, dass gegen diese Person schon was vorliegt sieht das natürlich schon wieder anders aus.

          Gegen Ursachenforschung habe ich ja nichts. Aber in der Sache macht es keinen Unterschied ob die Gewalttat im Rausch begangen wurde oder nicht, aus Fremdenfeindlichkeit oder aus gestörtem Verhalten einiger gewaltbereiten Jugendbanden. Irgendwie erinnert mich dies an die Scherzfrage was denn mehr wiege: 1kg Eisen oder 1kg Federn... die schwere Körperverletzung wird doch dadurch nicht schwerer oder "leichter" weil es ein Rechter oder ein Betrunkener gemacht hat

          Aber es ist euer Recht, wenn ihr solch eine differenzierte Meinung habt. Ich finde sie ... "nicht ok".
          Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
          Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
          Statt 'Gier' sagen wir 'Profitmaximierung', und schon wird aus der Sünde eine Tugend. - Ulrich Wickert

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            #50
            Zitat von matrix089
            Aber in der Sache macht es keinen Unterschied ob die Gewalttat im Rausch begangen wurde oder nicht, aus Fremdenfeindlichkeit oder aus gestörtem Verhalten einiger gewaltbereiten Jugendbanden.
            Das ist jetzt rein hypothetisch... aber wenn du mal so besoffen bist, dass du jemanden krankenhausreif schlägst, dann wirst du dir sicherlich auch wünschen, dass du anders bewertet wirst, als der Täter der zuhause mit einem breiten Grinsen das Klappmesser und den Schlagring einsteckt und auf Opfersuche geht.
            Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
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              #51
              So läuft das aber in der Justiz und dem Strafrecht. Die Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit [wer ist das und warum macht der das und das?] ist wichtig im Zusammenhang mit dem Strafzweck [Schutz der Gesellschaft und Sühnegedanke].

              Daher werden bei dem einen mildernde Gründe angelegt und bei dem anderen nicht [jemand, der ansonsten nicht vorbestraft ist und sich einen einmaligen Ausrutscher erlaubt, muss doch anders bestraft werden als ein ggf. vorbestrafter, notorischer oder sonstwie gefährlicher Schläger].
              Republicans hate ducklings!

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                #52
                Zitat von matrix089
                Aber in der Sache macht es keinen Unterschied ob die Gewalttat im Rausch begangen wurde oder nicht, aus Fremdenfeindlichkeit oder aus gestörtem Verhalten einiger gewaltbereiten Jugendbanden.
                Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob eine Tat im Rausch begangen wurde, denn dann war der Täter ggf. schuldunfähig. Mit anderen Worten: Eine solche Tat kann dem Täter nicht vorgeworfen werden.

                Zitat von matrix089
                die schwere Körperverletzung wird doch dadurch nicht schwerer oder "leichter" weil es ein Rechter oder ein Betrunkener gemacht hat
                In gewisser Weise schon, denn der Betrunkene konnte den Rechtsbruch nicht erkennen, oder nicht in dem Maße. Genau darum geht es doch: Ein fremdenfeindlicher Hintergrund wird eben als wesentlich verwerflicher als eine Affekttat, eine Tat im Rausch etc. angesehen. Nur so kann man doch auch flexible Strafrahmen und unterschiedliche Strafzumessungen rechtfertigen - diese bauen auf den Umständen und Hintergründen auf und eben der persönlichen Vorwerfbarkeit.

                EDIT: Zu langsam...
                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                -Peter Ustinov

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                  #53
                  wer nix veträgt der sollte auch nix saufen, lass dir die eier abschneiden und singe hallalujah, ob drogen oder alkohol oder soinstige spinnerein woman sich hinter versteckt, man schlägt keinen menschen und ende, aber da der mensch dumm ist und will er sich alles dumm und dämmlich reden hier muss endlich mal durchgegriffen werden besonders die gerichte müssen ihre gesetze ändern.

                  mag sein das einer der dicht ist nicht "unbedingt" rechts ist,
                  aber ich habe gesehen das viele die rechts sind dicht sind und
                  viele die dicht sind, rechts singen, es ist zu viel passiert und man sieht kaum erfolge.

                  was also stimmt da nicht?!?!?

                  warten wir auf jesus!? und lassen wir uns weiter verprügeln!?

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                    #54
                    Zitat von QDataseven
                    wer nix veträgt der sollte auch nix saufen, lass dir die eier abschneiden und singe hallalujah, ob drogen oder alkohol oder soinstige spinnerein woman sich hinter versteckt, man schlägt keinen menschen und ende, aber da der mensch dumm ist und will er sich alles dumm und dämmlich reden hier muss endlich mal durchgegriffen werden besonders die gerichte müssen ihre gesetze ändern.
                    Ja, so ist das ja nun auch nicht... Der BGH erkennt die Rechtsfigur der "actio libera in causa" an, wonach auch ein berauschter Täter unter bestimmten Voraussetzungen voll bestraft werden kann. Gegebenenfalls kann auch auf den Straftatbestand des Vollrauschs zurückgegriffen werden, wonach der Rausch selbst bestraft wird. Also kein Bedarf, gleich wieder nach hartem Durchgreifen zu schreien, das passiert schon.

                    Übrigens: Gesetze erläßt der Gesetzgeber und nicht die Gerichte...
                    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                    -Peter Ustinov

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                      #55
                      Zitat von Sandswind
                      Ja, so ist das ja nun auch nicht... Der BGH erkennt die Rechtsfigur der "actio libera in causa" an, wonach auch ein berauschter Täter unter bestimmten Voraussetzungen voll bestraft werden kann. Gegebenenfalls kann auch auf den Straftatbestand des Vollrauschs zurückgegriffen werden, wonach der Rausch selbst bestraft wird. Also kein Bedarf, gleich wieder nach hartem Durchgreifen zu schreien, das passiert schon.

                      Übrigens: Gesetze erläßt der Gesetzgeber und nicht die Gerichte...
                      ok ich geh jetzt erst einmal einen trinken

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                        #56
                        Wie die rechtsextreme Szene den Fall des in Potsdam zusammengeschlagenen Deutsch-Äthiopiers sieht


                        "Wenn aus einem Raubüberfall Rassismus wird" (Freier Widerstand), "die Stunde der Heuchler" (NPD) oder der "Fall des äthiopischen Negers (droht) zu einer Systemblamage á la Sebnitz zu werden" (Störtebeker-Netz) – nicht nur Politiker und Ermittler diskutieren den Fall des an Ostern in Potsdam brutal zusammengeschlagenen Deutsch-Äthiopiers. Auch die rechtsextreme Szene müht sich redlich ab, via Pressemitteilungen, Internet-Portalen und Foren ihre Sicht der Dinge darzustellen. Kernaussagen dabei: Man solle nicht so ein Aufsehen wegen der Tat machen, denn die Medien nutzten diese nur, um Neonazis wieder ins schlechte Licht zu rücken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird indes hie und da gelobt, denn er hatte schließlich daran erinnert, dass auch "blonde, blauäugige Menschen Opfer von Gewalttaten" würden.


                        Qualle


                        Deutsch-Äthiopier womöglich für Wochen im Koma

                        Von dem am Ostersonntag in Potsdam schwer verletzten Deutsch-Äthiopier sind derzeit keine Hinweise auf den Tathergang zu erwarten. Eine Besserung seines Zustands ist kaum absehbar; das Koma könnte noch Wochen andauern. (26.04.2006, 14:51 Uhr)
                        Potsdam - Der bei einem brutalen Angriff schwer verletzte Deutsch-Äthiopier in Potsdam wird möglicherweise noch längere Zeit in Lebensgefahr sein. «Es kann durchaus sein, dass dieser kritische Zustand noch über Wochen unverändert so bestehen bleibt», sagte eine Sprecherin des Ernst von Bergmann Klinikums am Mittwoch der dpa. «Es muss aber nicht so sein.» Der 37-Jährige liegt seit dem Übergriff am Ostersonntag im künstlichen Koma. Wann die Bundesanwaltschaft über den Antrag des Anwalts eines der beiden Verdächtigen auf Aufhebung des Haftbefehls entscheidet, ist bislang unklar.



                        Ein Termin für eine Entscheidung über den Haftprüfungsantrag sei nicht absehbar, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke- Katrin Scheuten. Die Ausländer- und Integrationsbeaufragten in Brandenburg warnten vor einer Bagatellisierung der Tat. Auch wenn noch nicht alle Hintergründe restlos aufgeklärt seien, legten die bisher öffentlich gewordenen Umstände das Tatmotiv Rassismus nahe, hieß es in einer Erklärung. Die Ausländerbeauftragten forderten eine verstärkte Präventionsarbeit, die bereits im frühen Kindesalter einsetzen müsse. Zudem wäre es fatal, bei den Mitteln für Programme gegen Rechtsextremismus zu kürzen.

                        Der Anwalt des 29-jährigen Verdächtigen, der wie sein 30 Jahre alter mutmaßlicher Komplize wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Untersuchungshaft sitzt, hatte am Dienstag einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Damit müsse sein Mandant innerhalb von 14 Tagen erneut dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, sagte Anwalt Veikko Bartel. Laut Sven-Oliver Milke, Anwalt des zweiten Verdächtigen, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch er auf diesem Weg eine Freilassung seines Mandanten erreichen will.

                        «Eine Entscheidung werde ich aber erst fällen, wenn mir die bisherigen Ermittlungsergebnisse schwarz auf weiß vorliegen», sagte Milke. Die Bundesanwaltschaft habe ihm zugesichert, dass die Akten an diesem Donnerstag bei ihm eingehen werden. Sein Mandant bestreite jegliche Tatbeteiligung. Der 30-Jährige gab an, zum Tatzeitpunkt alleine zu Hause gewesen zu sein. «Er hat zwar kein Alibi, aber er hätte sich eines zurechtlegen können, wenn er der Täter wäre.»

                        Am Tatort waren an Scherben einer Bierflasche DNA-Spuren gefunden worden, für die laut Bundesanwaltschaft der 30-Jährige als Verursacher in Frage kommt. Nach einem Bericht des «Tagesspiegels» steht für die Ermittler inzwischen «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» fest, dass die Verdächtigen am Tatort waren und auch die Tat begangen haben. So seien die Experten absolut sicher, dass auf dem Mitschnitt der Handy-Mailbox der Ehefrau des Opfers die Stimmen beider Verdächtigen zu hören sind.

                        Aus Karlsruhe hieß es dazu: Kein Kommentar. «Die Ermittlungen dauern an. Wir wollen keine weiteren Ermittlungsdetails in der Öffentlichkeit diskutieren», sagte Sprecherin Scheuten. Der dunkelhäutige Deutsche hatte bei dem Überfall ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Generalbundesanwalt Kay Nehm geht von einem fremdenfeindlichen Hintergrund aus. (tso/dpa)



                        Qualle


                        Rassistische Sprüche und schließlich Gewalt
                        Drei Potsdamer sollen Asylbewerber angegriffen haben



                        Erneut geht es in Potsdam um einen Übergriff auf Schwarze: Wegen Körperverletzung und Beleidigung müssen sich drei Männer aus Potsdam seit gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Zumindest einer der Angeklagten räumte vor Gericht ein, Kontakte zur rechten Szene zu haben.

                        Die Tat hat sich am Abend des 6. August 2005 ereignet. Drei Asylbewerber aus Kamerun warteten mit einer deutschen Freundin und einer weiteren Frau vor dem Flüchtlingsheim auf einen Bus. Dort trafen sie auf die drei angetrunkenen Potsdamer Karsten F., Manuel F. und Nico G., die von einer Feier in einer nahen Wagenburg kamen. Laut Staatsanwalt soll einer der Angeklagten die deutsche Freundin des Asylbewerbers Samuel L. sogleich verbal attackiert haben. "Ficke nicht mit Niggern, fick lieber einen Deutschen", soll der Mann gesagt haben. Auch weitere rassistische Beleidigungen seien zu hören gewesen. Als sich der Asylbewerber Saturin T. schützend vor die Frau stellte, kam es laut Anklage zu einer Rangelei. Schließlich soll der 27-jährige Karsten F. den Afrikaner mit der Faust geschlagen und zu Boden getreten haben. Außerdem soll Saturin T. noch mit einer Bierflasche attackiert worden sein. Im Krankenhaus wurden später eine Schürfwunde am Finger sowie eine Prellung im Schulterbereich festgestellt.

                        Die beiden Angeklagten Manuel F. (34) und Nico G. (27) lasteten die Tat gestern ihrem Kumpan Karsten F. an und bestritten selbst eine Tatbeteiligung. Allein Karsten F. soll demnach den Asylbewerber beleidigt und dann angesprungen haben. Zudem habe er zuvor Bier und Schnaps getrunken. "Er reagiert unter Alkohol anders als sonst, wird auch schnell aggressiv", sagte Nico G., ein kräftiger Mann mit kurz geschorenen Haaren, der in Potsdam zuletzt als Türsteher gearbeitet hat. Karsten F. selbst, der Alkoholprobleme hat, verweigerte die Aussage. Er und Manuel F. arbeiten zusammen als Möbelpacker.

                        Die Angeklagten bestritten gestern, dem rechten politischen Spektrum anzugehören. Allerdings sagte Nico G.: "Ich habe in der rechten Szene Bekannte." Laut Nebenklagevertreterin Christina Clemm soll Nico G. allerdings beim Potsdamer "Chamäleon"-Prozess am Aufmarsch von Neonazis im Amtsgericht beteiligt gewesen sein. Damals waren rechte Gewalttäter angeklagt, einen linken Jugendclub überfallen zu haben. Auch räumte G. ein, dass die Polizei ihm bei einem Fest nach einer Auseinandersetzung mit Linken einen Platzverweis erteilt habe.

                        G. sagte gestern aus, dass er Manuel F. aufgefordert habe, den Streit vor dem Heim zu schlichten. Der Staatsanwalt sprach hingegen davon, dass er seinen Kumpan verbal angestachelt habe. Manuel F., ebenfalls mit kurz geschorenen Haaren, sagte aus, dass er seinen Kumpel von dem Asylbewerber weggezerrt habe. Auch er sei kein Rechter, sagte Manuel F.; allerdings sagte er vor Gericht: "Ausländer haben in Deutschland mehr Rechte als Deutsche."

                        Für Irritationen sorgte Überfallopfer Saturin T., weil er einem Verteidiger der Angeklagten zunächst nicht sagen wollte, aus welcher Stadt in Kamerun er stammt.



                        Qualle



                        nun durch diesen dreck und abschaum, versagt deustschland und schadet sich selber.

                        interessant zu sehen wie es weiter geht.

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                          #57
                          Der Tod, der nicht vergehen will

                          Vor sechs Jahren wurde in Halberstadt Helmut Sackers von einem Nachbarn erstochen, der regelmäßig rechtsradikale Musik hörte. Der Täter wurde freigesprochen. Die Lebensgefährtin des Opfers leidet bis heute - an den Folgen der Tat, am Verhalten der Justiz.

                          Halberstadt - Es klingt wie eine Entschuldigung, wenn Heide Dannenberg sagt, dass sie nach ihrem Besuch auf dem Friedhof noch nach Bonn fahren wird. Freunde haben sie in den Westen eingeladen, zu einer kleinen Feier. Die 51-Jährige aus Halberstadt in Sachsen-Anhalt findet das eigentlich sehr unpassend, sie zögerte und musste überredet werden. Ihr Lebensgefährte sei ein lebensbejahender Mensch gewesen, "er hätte das wahrscheinlich auch so gewollt", sagt sie. In den Jahren zuvor hat sie sich an diesem Tag immer freigenommen, sie wollte dann nicht arbeiten.

                          In der Wohnung, in die sie nach dem Tod von Helmut Sackers gezogen ist, hängen viele Fotos von ihr und ihrem Freund. Die beiden auf Lanzarote, in Holland, an der Ostsee, Arm in Arm, sie kannten sich seit zehn Jahren.

                          Helmut Sackers ist am 29. April 2000 gestorben, erstochen von seinem Nachbarn Andreas S., der regelmäßig rechtsradikale Musik hörte. Die Tat liegt jetzt sechs Jahre zurück und es fällt Heide Dannenberg auch heute noch schwer, darüber zu sprechen. Sie hat lange Tabletten genommen, aber was hilft schon gegen den Schmerz des Verlusts nach dem gewaltsamen Tod des Partners?

                          Sie hat damals jeden Tag im Gerichtssaal gesessen. Die Sprache von Juristen kann sehr nüchtern sein und trotzdem die Gefühle von Menschen verletzen. Oder gerade deswegen. Ein Freispruch wird dann aus der Sicht von Betroffenen zu einer Zumutung. Der Fall des Helmut Sackers zog sich jahrelang hin, weil seine Familie in Berufung ging. Erst 2005 schloss das Gericht die Akte. Im Urteilsspruch des Landgerichts Halle hieß es:

                          Der Täter müsse "auf Grund einer besonders intensiven, gesteigerten Gemütsbewegung und -erregung gehandelt" und "zumindest mitursächlich durch ein solches Ausmaß der Angst zu Handlungen hingerissen worden sein, die das Maß des Erforderlichen überschreiten". Andreas S., der Täter, wurde zum zweiten Mal freigesprochen, die Familie des Opfers fand dieses Mal nicht mehr die Kraft, in Revision zu gehen.

                          Das "Maß des Erforderlichen" war am 29. April 2000 so weit überschritten, dass Helmut Sackers sterben muss. Um kurz nach 23 Uhr, tödlich verletzt durch vier Messerstiche von Andreas S.. Sie treffen den Rentner in Brust, Magen und am Unterschenkel. Ein Stich öffnet die große Körperschlagader, der 60-Jährige verblutet im Treppenhaus des Halberstädter Plattenbaus in der Wolfsburger Straße 48, wo er mit Heide Dannenberg im fünften Stock wohnt.

                          81 CDs mit rechter Musik

                          Helmut Sackers wollte keine Nazi-Musik hören, nicht das Horst-Wessel-Lied, das an diesem Abend in der Wohnung von Andreas S. im sechsten Stock gespielt wird. So laut, dass es durch das Treppenhaus schallt und auch ein Stockwerk tiefer bei Heide Dannenberg und Helmut Sackers zu hören ist. Die Polizei findet in der Wohnung von Andreas S. später 81 CDs mit rechter Musik, die Titel wie "Das Reich kommt wieder", "Holocaust 2000" und "Im Zeichen des Blutes" tragen, dazu rechtsradikale Schriften. Andreas S. hört diese Musik öfter, und im Rahmen einer Feier, so hält es das Gericht in Halle fest, kommt es in seiner Wohnung auch schon einmal zu lautstarken Rufen wie "Sieg heil! Und für Führer, Volk und Vaterland".

                          Ihr Freund habe Zivilcourage bewiesen, als er gegen die rechte Musik einschritt, sagt Heide Dannenberg. Aber wenn sie die Gerichtsurteile sehe, das erste in Magdeburg und das in Halle, zu dem es gekommen war, nachdem der Bundesgerichtshof den ersten Richterspruch wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte, dann kann sie es heute noch nicht fassen. "Da fehlt nur noch, dass gesagt wird, Helmut sei selbst schuld." Ihrem Freund sei durch die Urteile die "Menschenwürde genommen worden".

                          Man darf das jetzt nicht falsch verstehen, es geht Heide Dannenberg nicht um dumpfe Rachegefühle gegen Andreas S., für den die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Heide Dannenberg hat ihn, so ist es im Urteil zu lesen, nicht einmal "einseitig negativ" dargestellt und zum Beispiel in der Verhandlung gesagt, dass sich Andreas S. bei ihr "nach der schon länger zurückliegenden Belästigung wegen 'Sieg heil!'-Ausrufen bei ihr entschuldigt" habe.

                          Andreas S. hat sich vor Gericht anders verhalten. Er hat "die Rolle des Geschädigten Sackers zum Teil negativ aufgebauscht", urteilten die Richter. Sie wiesen ihm und seiner damaligen Verlobten auch Widersprüche und falsche Angaben nach. "Widerlegt ist die Einlassung des Angeklagten...", heißt es dann etwa oder "der Angeklagte verschwieg...", "der Angeklagte hat diese Faustschläge in seiner Einlassung ausgelassen".

                          Es hätten sich "einige Zweifel an der Tatschilderung des Angeklagten ergeben", fasst das Gericht zusammen, aber man habe nicht widerlegen können, "dass er während der angeklagten Geschehnisse starke, panische Furcht empfunden habe". Deshalb sei im Zweifel zugunsten von Andreas S. zu entscheiden.

                          Demnach hat sich am 29. April 2000 Folgendes in der Wolfsburger Straße 48 in Halberstadt ereignet: Am Abend hört Helmut Sackers die dröhnende Nazi-Musik aus der sechsten Etage und ruft die Polizei. Im Beisein zweier Beamter droht er Andreas S. mit einer Anzeige, sollte er "noch einmal Nazi-Musik" abspielen. Dann geht er zurück in seine Wohnung.

                          Im Lauf des Abends treffen die beiden Nachbarn noch einmal im Treppenhaus aufeinander, als Sackers mit seinem Hund spazieren gehen will. Er droht wieder mit einer Anzeige, Andreas S. ist darüber sehr verärgert und sagt, sein Nachbar sei "wohl Kommunist". Mit seiner Verlobten läuft Andreas S. die Treppe hinab, um sich draußen von einem Freund zu verabschieden.

                          Das Paar geht zurück in das Haus, Sackers folgt, drückt "die Haustür von außen mit Wucht auf" und trifft mit der Tür Andreas S., der zusammensackt. Sackers packt seinen Nachbarn, schleudert ihn gegen die Wand und drängt ihn Richtung Kellertreppe. Andreas S. versetzt Sackers zwei Fausthiebe in Gesicht, Sackers lässt nicht von Andreas S. ab. Der fürchtet, dass Sackers "ihn die Treppe hinunterstoßen" will, greift nach seinem Messer in der Jackeninnentasche und sticht viermal zu.

                          Möglich sei auch ein anderer Ablauf, so das Gericht. So sei denkbar, dass Andreas S. "zustach, ohne die oben beschriebene panische Furcht zu empfinden", aber die Kammer habe sich nicht "mit der für eine Verurteilung erforderlichen Gewissheit davon überzeugen" können.

                          Andreas S. wird freigesprochen, das Gericht wertet die Tat als einen "intensiven Notwehrexzess". Andreas S. war selbst Anfang der neunziger Jahre, als er der örtlichen Skinheadszene angehörte, durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt worden. Er litt unter einer "posttraumatischen Belastungsstörung", die zu Angstzuständen führte, so das Gericht, das psychiatrische Sachverständige herangezogen hatte. Die Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn habe Andreas S. durchaus als Todesbedrohung wahrnehmen können. Deshalb sei in diesem Fall die Überschreitung der Notwehrgrenzen entschuldigt.

                          "Ganz stinknormale Sachen"

                          Heide Dannenberg hat sich, abgesehen von Freunden und Verwandten, lange allein gefühlt, später kümmerte sich der Verein "Miteinander" um sie. "Man weiß nicht wohin, niemand hilft einem." Vielleicht hätte sich nach dem tragischen Tod ihres Freundes ein Verantwortlicher Halberstadts bei der Therapeutin für Hörgeschädigte melden können, der Fall war in der Stadt ja bekannt, es wäre ein Zeichen gewesen. Aber es meldete sich niemand. Vielleicht hätte die damalige Nachbarin, die sich gegenüber Heide Dannenberg über die rechten Tendenzen von Andreas S. äußerte, ihre Worte vor einem TV-Reporter wiederholen können. Aber als der seine Kamera einschaltete, wollte sie davon nichts mehr wissen.

                          Es werde jetzt nach dem brutalen Überfall in Potsdam auf Ermyas M. wieder viel über Zivilcourage geredet, fast im selben Atemzug jedoch der rechtsextremistische Hintergrund der Tat in Frage gestellt, sagt Heide Dannenberg: "Aber geht es zunächst darum und nicht vielmehr um den Schmerz und die Hilflosigkeit der Opfer und Betroffenen?"

                          Andreas S. habe sich niemals entschuldigt, sagt Heide Dannenberg. Manchmal begegnet sie ihm. Es ist ja keine große Stadt, es sind nur ein paar Straßen, die die beiden voneinander trennen. Er trage jetzt nicht mehr wie früher Springerstiefel und Militärhosen, sondern "ganz stinknormale Sachen". Er weiche ihr dann nicht aus und grinse einfach.


                          Qualle


                          Vier mal zugestochen? Und dennoch freigesprochen?

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                            #58
                            Zitat von HMS Fearless
                            Warum nicht versuchter Mord?
                            Dann könnte man ja jede schwere Körperverletzung als versuchten Mord darstellen, behandeln, vorverurteilen und nachverhandeln.

                            Zitat von Nightcrwaler
                            Zitat von Marvek
                            Viele merken doch manchmal gar nicht in dem Gerangel, welche Verletzungen man dem Opfer zufügt.
                            ...das ist jetzt nicht dein ernst, oder?
                            Gewalt als Präzisionsinstrument bei einem solchen Tathergang ? Kaum vorstellbar. Oftmals wird es unverhofft lebensgefährlich bei Opfern, denen man "nur einen Denkzettel verpassen" wollte. Oft schiessen die meisten übers Ziel hinaus. Oftmals hört man die Täter sagen: "Dass jemand stirbt wollten wir eigentlich nicht".

                            Zitat von LuckyGuy
                            Der Raub war nicht "schwer" wegen der Höhe der Beute...
                            Ja und ich nahm an, dass sich das einzig und alleine nach der Höhe der Beute richtet - aber in der Tat scheint die Höhe der Beute keine Rolle zu spielen, sondern nur dabei verwendete Mittel. Insofern gebe ich Dir Recht.

                            ---

                            Dass nun wegen versuchtem Mord statt schwerer Körperverletzung ermittelt wird (dazwischen käme noch Totschlag, aber man ist gleich zum versuchten Mord übergegangen) spiegelt letztendlich nur wieder, dass man bei besonders öffentlichem Interesse erstmal überdramatisiert. Erst recht vor einem extremistischen Hintergrund: erstmal vom schlimmsten ausgehen um seinem Ärger Platz zu machen.

                            Und gibts was neues ? War es nun versuchter Mord ? Sind die Verdächtigen schuldig ? Gerät der Fall im Threadstart in Vergessenheit ? Verennen wir uns in anderen Fällen - Anti-Rechts Grundsatzdiskussionen und Ost/West-Konflikten ?

                            Wie geht es eigentlich dem Opfer ?

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                              #59
                              Zitat von Marvek
                              Dass nun wegen versuchtem Mord statt schwerer Körperverletzung ermittelt wird (dazwischen käme noch Totschlag, aber man ist gleich zum versuchten Mord übergegangen) spiegelt letztendlich nur wieder, dass man bei besonders öffentlichem Interesse erstmal überdramatisiert. Erst recht vor einem extremistischen Hintergrund: erstmal vom schlimmsten ausgehen um seinem Ärger Platz zu machen.
                              Naja, bei einem fremdenfeindlichen Hintergrund kann durchaus der Anfangsverdacht bzw. Tatverdacht bezüglich der Mordmerkmale gegeben sein. Da die Staatsanwaltschaft jede Straftat in vollem Umfang zu verfolgen hat, ist es schon sinnvoll, von schwerwiegendsten Delikt auszugehen - bisher wird auch nur ermittelt, eine Vorverurteilung gibt's dadurch ja nicht.

                              Im Falle der gerichtlichen Verhandlung nach Anklageerhebung, wenn Mordmerkmale, bzw. Tötungsabsicht nicht nachzuweisen sind, kann dann ja eine Verurteilung wegen gefährlicher (so wie es aussieht nicht schwerer) Körperverletzung erfolgen. Aber unter den Tisch fallen lassen sollte man eine solche Ermittlung nicht, denn abwegig erscheint ein versuchter Mord nicht.
                              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                              -Peter Ustinov

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                                #60
                                Zitat von Sandswind
                                Naja, bei einem fremdenfeindlichen Hintergrund kann durchaus der Anfangsverdacht bzw. Tatverdacht bezüglich der Mordmerkmale gegeben sein.
                                Und wegen Fremdenfeindlichkeit ist gleich von Mord auszugehen ?
                                Warum ? Warum mehr als bei nicht fremdenfeindlichen Hintergründen ?

                                Natürlich kann man im Verfahren immer noch ein paar Gänge zurückschalten, aber dumemrweise geschieht das dann erst lange lange nach der Vorverurteilung in Presse und U-Haft.

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