Zitat von matrix089
Davon zu unterscheiden ist die Ebene der Schuld, deren Element eben nicht der tatbestandliche Vorsatz ist. Die Schuld ist die Frage der persönlichen Einstellung des Täters zur Tat, gemessen an seinen persönlichen Verhältnissen und Fähigkeiten. Da kann dann das Motiv sehr relevant werden, denn es geht um die rechtsfeindliche Gesinnung des Täters. Genau da würde ich bei einer Schlägerei zwischen Betrunkenen und einem rassistisch motivierten Schlagen durchaus deutliche Unterschiede sehen.
Zitat von matrix089
Da sehe ich übrigens auch kein Problem für die Integrationsbemühungen, denn eine solche Tat von Idioten wäre auch bei viel besser gelungener Integration ein Grund für einen empörten Aufschrei.
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