17-jähriger Berliner sticht nahe Bahnhof 20 Menschen nieder - SciFi-Forum

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17-jähriger Berliner sticht nahe Bahnhof 20 Menschen nieder

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    #61
    Zitat von makkie
    Ich habe sowieso nie verstanden, wie Einer,
    der die Steuer hinterzieht und somit dem Staat Geld schuldet stärker bestraft werden kann, wie jemand, der einem
    Anderen das Leben nimmt
    Naja, das mit dem "bestraft werden kann" ist halt der entscheidende Punkt. Die Strafen, die der Gesetzgeber vorgibt, sind nicht starr, sondern Strafrahmen. Dadurch kann auf den Einzelfall eingegangen werden. Man müßte mal überprüfen, ob Mörder wirklich generell weniger bekommen, als Steuerhinterzieher - ich wage einfach mal die Prognose, daß das definitiv nicht der Fall ist.

    Wenn man nun aber generell, losgelöst vom Einzelfall "den Mord" als zu lasch bestraft ansieht, muß ich dem auch widersprechen - auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe, Totschlag wird mit fünf Jahren bis lebenslang bestraft. Mehr als lebenslang geht nicht, so gesehen ist es auch nicht richtig, daß der Mord/Totschlag "generell" zu gering strafbewehrt ist.
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

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      #62
      Zitat von Sandswind
      Naja, das mit dem "bestraft werden kann" ist halt der entscheidende Punkt. Die Strafen, die der Gesetzgeber vorgibt, sind nicht starr, sondern Strafrahmen. Dadurch kann auf den Einzelfall eingegangen werden. Man müßte mal überprüfen, ob Mörder wirklich generell weniger bekommen, als Steuerhinterzieher - ich wage einfach mal die Prognose, daß das definitiv nicht der Fall ist.

      Wenn man nun aber generell, losgelöst vom Einzelfall "den Mord" als zu lasch bestraft ansieht, muß ich dem auch widersprechen - auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe, Totschlag wird mit fünf Jahren bis lebenslang bestraft. Mehr als lebenslang geht nicht, so gesehen ist es auch nicht richtig, daß der Mord/Totschlag "generell" zu gering strafbewehrt ist.
      Ich habe in meinem Kommentar erstmal keinen Unterschied gemacht, ob Totschlag, Mord, oder
      Sonstwas. Schwere der Tat hin, oder her. Es ging mir prinzipiell darum, dass einerseits ein Steuervergehen
      (lass mal die Schwere der Tat weg) steht und andererseits das Töten eines Menschen, egal, ob vorsätzlich,
      oder nicht. Das ein heimtückischer Mord mit "lebenslang" bestraft werden kann, ist mir vollkommen klar.
      Darum ging´s aber nicht. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Höchststrafe eines nennen
      wir´s mal "Betruges" höher ausfallen kann, als die Mindeststrafe einer "Tötung".
      Für mich ist ein Leben immer noch um Ettliches mehr wert, als irgend ein Vergehen, bei dem
      das Finanzamt, oder ein Konzern mit seinen Copyrights zu Schaden kommt.

      @Skymarshall

      Umgekehrt ist die Erwartungshaltung bei Strafen gegen Promis auch nicht klein. Zumindest bei mir. Weil gerade dann bewiesen werden kann das sie keinen Sonderstatus haben dürfen.
      Da sage ich nur M.Jackson. Ich bin mir mittlerweile nicht mehr so sicher, ob er so unschuldig ist und
      Du siehst, was man mit guten Anwälten alles bewerkstelligen kann. Es kann auch nicht sein, dass wenn
      ich die Kohle für einen Staranwalt habe, um einiges höhere Chancen bei Gericht habe .

      Zitat von EREIGNISHORIZONT

      Was mich an diesem Fall in Berlin verwundert, nur wenige Medien haben über das hohe Verantwortungsbewusstsein des an AIDS erkrankten Menschen berichtet.
      Da bin ich Deiner Meinung. Wahrscheinlich war es zu unspektakulär und nicht genug profitabel für die Medien .
      ....Wen interessiert schon das vorbildliche Verhalten eines "blöden Aidskranken". Soll froh sein, dass er nicht
      noch ne Strafe dafür bekommt, dass er ungewollt andere angesteckt hat......... DAS ÄRGERT MICH

      Tja, Geld regiert eben die Welt

      makkie
      Die letzte Stimme, die man hören wird, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt:
      ------------------------------> " DAS IST TECHNISCH UNMÖGLICH !!! " <------------------------------

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        #63
        Zitat von makkie
        Schwere der Tat hin, oder her.
        Das ist aber der Witz an "entwickelten" Strafrechtssystemen. Du tust ja so, als wüßten weder Gerichte noch der Gesetzgeber den Wert des Lebens zu schätzen. Das Gegenteil läßt sich am Strafrahmen erkennen, der z.B. beim Mord eindeutig (und nach dem Gesetz ausschließlich!) lebenslänglich vorsieht. Du darfst doch nicht das eine Ende eines Strafrahmens mit dem anderen Ende eines anderen Vergleichen (wobei das Beispiel Betrug vs. Mord selbst dann noch nicht stimmt).

        Durch diese Strafrahmen wird doch Einzelfallgerechtigkeit erreicht. Die kann im Einzelfall durchaus dazu führen, daß eine Tötung (die durchaus auch nur ein minder schwerer Fall des Totschlags oder eine Tötung auf Verlangen sein kann...) mal geringer bestraft wird, als ein schwerer Betrug. Im Regelfall erklärt sich das aber fast schon von selbst, wenn man die jeweiligen Sachverhalte kennt. Pauschal läßt sich das aber eben nicht beantworten.
        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
        -Peter Ustinov

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          #64
          Du tust ja so, als wüßten weder Gerichte noch der Gesetzgeber den Wert des Lebens zu schätzen. Das Gegenteil läßt sich am Strafrahmen erkennen, der z.B. beim Mord eindeutig (und nach dem Gesetz ausschließlich!) lebenslänglich vorsieht.
          Aber du siehst doch selbst oft genug in den Nachrichten, wie bessere Anwälte aus Mord mal eben Totschlag machen oder gar Notwehr. Oder der Täter tut dumm und wenn er das lange und gut genug durchhält, kann ihm schlimmstenfalls nichtmal ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden. gute Anwälte haben nunmal auch die Möglichkeit und die Fähigkeiten, einen Sachverhalt komplett umzudrehen und aus dem mutwilligem Täter ein reumütiges armes Opfer zumachen.
          Oder bei diversen Sexualstraftätern, welche vermeintlich geheilt waren und (vorzeitig?) frei gelassen wurden und kurz darauf gleich das nächste Verbrechen begingen.
          Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

          Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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            #65
            Zitat von Suthriel
            gute Anwälte haben nunmal auch die Möglichkeit und die Fähigkeiten, einen Sachverhalt komplett umzudrehen und aus dem mutwilligem Täter ein reumütiges armes Opfer zumachen.
            Wir müssen uns nicht darüber unterhalten, daß die Medien in erster Linie die (vordergründig) skandalösen Urteile aufgreifen, oder? Täglich werden aber haufenweise solide Urteile gefällt, an denen sich auch keiner stoßen würde. Dann ist auch oft die Berichterstattung alles andere als objektiv und leider sehr auf den reißerischen Einzelfall aus. Das "Kannibalen-Urteil" interessiert alle, während ganz andere, nicht minder brutale Morde oftmals bestenfalls als Randnotiz in den Medien auftauchen - weil sie eben nicht "spektakulär" genug und die Hintergründe komplexer waren und das Urteil knackig hart ausfiel.

            Und was die Anwälte angeht: Man sieht in den Medien immer nur deren Stellungnahmen. Ob und wie weit das Gericht diesen dann im Urteil folgt, kann man aber nur beurteilen, wenn man das Urteil liest. Macht aber regelmäßig keiner. Reden können Anwälte jedenfalls viel.

            Zitat von Suthriel
            Oder bei diversen Sexualstraftätern, welche vermeintlich geheilt waren und (vorzeitig?) frei gelassen wurden und kurz darauf gleich das nächste Verbrechen begingen.
            Witzig, daß immer wieder das Beispiel kommt. Der Fehler liegt nämlich hauptsächlich bei den Gutachtern, die den Tätern die Heilung attestieren. Oder soll "die Justiz" sich die Gutachten auch noch selbst schreiben?
            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
            -Peter Ustinov

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              #66
              Zitat von Sandswind
              Witzig, daß immer wieder das Beispiel kommt. Der Fehler liegt nämlich hauptsächlich bei den Gutachtern, die den Tätern die Heilung attestieren. Oder soll "die Justiz" sich die Gutachten auch noch selbst schreiben?
              Es mag vielleicht sein, das ich zu doof für unsere Rechtssprechung bin, aber mich würde interessieren, was
              eigentlich mit den Gutachtern passiert, die einem solchen Sexualstraftäter Heilung attestieren und er
              erneut eine Straftat begeht ?????? Bekommen sie "nur eine Abmahnung seitens ihrer Vorgesetzten", oder
              wird ihnen die Lizenz (welche auch immer sie haben mögen) entzogen ????

              Schreibt jetzt bloß nicht, die können nichts dafür. Das lasse ich nämlich nicht gelten. Ich habe auch
              einen Beruf bei dem ich viel kaputt machen kann. Wenn auch aus meinen Fehlern idR keine Straftaten resultieren,
              muss ich für mein Tun die volle Kosequenz tragen.

              makkie
              Die letzte Stimme, die man hören wird, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt:
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                #67
                Nach Amoklauf Zahl der Opfer auf 41 gestiegen
                Berlin (dpa) - Vier Tage nach dem Amoklauf eines betrunkenen 16- Jährigen in Berlin ist die Zahl der Opfer auf 41 gestiegen. 33 Menschen trugen Schnitt- und Stichverletzungen bei dem Messerangriff davon, 8 wurden von dem Täter in die Kleidung gestochen oder mit der Faust geschlagen, sagte der Leiter der zuständigen Mordkommission, Klaus Ruckschnat.


                Qualle

                man wahnsinn, was der da getan hat, fehlen mir echt die worte,
                die opfer tun mich echt leid diese ungewissheit ob die sich infiziert haben oder nicht.

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                  #68
                  Zitat von makkie
                  Es mag vielleicht sein, das ich zu doof für unsere Rechtssprechung bin
                  Mit "doof" hat das nichts zu tun. Über "falsche" Urteile ärgert sich wohl jeder, aber ein bißchen objektiv sollte man meiner Meinung nach dabei bleiben.

                  Zitat von makkie
                  mich würde interessieren, was
                  eigentlich mit den Gutachtern passiert, die einem solchen Sexualstraftäter Heilung attestieren und er
                  erneut eine Straftat begeht ?????? Bekommen sie "nur eine Abmahnung seitens ihrer Vorgesetzten", oder
                  wird ihnen die Lizenz (welche auch immer sie haben mögen) entzogen ????
                  Gute Frage - ich habe keine Ahnung. Strafbar machen sie sich mit einem solchen Gutachten eher nicht, es sei denn man kann wirklich Fahrlässigkeit nachweisen, was kaum der Fall sein dürfte. Im Zweifelsfall werden sich die Gerichte zweimal überlegen, ob sie genau diesen Gutachter noch mal heranziehen. Ist ja nicht so, daß es jeweils nur einen vereidigten Sachverständigen gibt.

                  Zitat von makkie
                  Schreibt jetzt bloß nicht, die können nichts dafür. Das lasse ich nämlich nicht gelten. Ich habe auch
                  einen Beruf bei dem ich viel kaputt machen kann. Wenn auch aus meinen Fehlern idR keine Straftaten resultieren,
                  muss ich für mein Tun die volle Kosequenz tragen.
                  Oh doch, ich bin sehr wohl der Meinung, daß die Gutachter was dafür können. Immerhin sind sie die Fachleute, die das Gericht in seiner Entscheidung wesentlich beeinflussen.
                  Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                  -Peter Ustinov

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                    #69
                    Zitat von Sandswind
                    Im Zweifelsfall werden sich die Gerichte zweimal überlegen, ob sie genau diesen Gutachter noch mal heranziehen. Ist ja nicht so, daß es jeweils nur einen vereidigten Sachverständigen gibt.
                    Das ist mir auch klar, nur wird es ein schwacher Trost für die Eltern eines kleinen Kindes sein, das
                    von auf Grund einer "Fehlbeurteilung" frei gelassenen Verbrechers mißbraucht und ermordet wurde.
                    Die denken nämlich, es wäre nie dazu gekommen, wenn er dort geblieben wäre, wo er hingehört,
                    nämlich im Gefängnis.
                    Ich bin selbst Vater und glaube mir, ich würde so einen Gutachter, der genaugenommen,
                    wenn auch indirekt mein Kind auf dem Gewissen hat, mein Leben lang abgrundtief hassen
                    und drum kämpfen, dass er seinen Job nur noch da ausüben darf, wo er keinen Schaden anrichten
                    kann.

                    Im Wesentlichen ging es mir eigentlich nur darum, dass wenn ein Verbrecher auf "psyhisch Krank" macht,
                    er irgendwie bessere Karten hat und IMHO nicht entsprechend bestraft wird.
                    Wie bereits geschrieben, habe ich sehr wenig Verständnis dafür, dass man da Unterschiede macht.
                    Du schreibst immer von Objektivität. Objektiv betrachtet bleibt die Tat, oder nennen wir es mal
                    das Resultat, das Selbe, ob sie einer im Affekt begeht, oder vorsätzlich, oder was auch immer.......

                    makkie
                    Die letzte Stimme, die man hören wird, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt:
                    ------------------------------> " DAS IST TECHNISCH UNMÖGLICH !!! " <------------------------------

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                      #70
                      Zitat von makkie
                      Das ist mir auch klar, nur wird es ein schwacher Trost für die Eltern eines kleinen Kindes sein, das
                      von auf Grund einer "Fehlbeurteilung" frei gelassenen Verbrechers mißbraucht und ermordet wurde.
                      Ich weiß, und ich will das keinesfalls entschuldigen oder gar in Schutz nehmen - im Gegenteil. So dumm es aber in dem Zusammenhang klingt: Menschen machen nunmal Fehler, auch Psychiater. Deswegen pauschal jeden auf ewig einzusperren ist natürlich auch sehr harter Tobak (auch wenn ich ein gewisses Verständnis für diese Forderung aus Elternsicht habe).

                      Zitat von makkie
                      Du schreibst immer von Objektivität. Objektiv betrachtet bleibt die Tat, oder nennen wir es mal
                      das Resultat, das Selbe, ob sie einer im Affekt begeht, oder vorsätzlich, oder was auch immer.......
                      Objektivität im Umgang mit angeblichen und tatsächlichen Skandalurteilen. Damit meinte ich, nicht die "Bild" als Maßstab heranzuziehen, wobei ich eigentlich nicht glaube, daß Du das tust.

                      Eine Straftat wird ebenfalls objektiv vom Gericht begutachtet. Allerdings macht es sehr wohl einen Unterschied für die Schuld des Täters, ob er im Affekt eine "Kurzschlußtat" begeht, weil er vorher extrem provoziert und gereizt wurde oder ob er berechnend und kaltblütig einen Auftragsmord ausführt. Die Differenzierung halte ich persönlich für sehr richtig und wichtig, und damit sind wir halt auch schon wieder beim Einzelfall.
                      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                      -Peter Ustinov

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                        #71
                        Zitat von makkie
                        Im Wesentlichen ging es mir eigentlich nur darum, dass wenn ein Verbrecher auf "psyhisch Krank" macht, er irgendwie bessere Karten hat und IMHO nicht entsprechend bestraft wird.
                        Das ist zwar das, was wir oft im Fersehn sehn, aber glaub mir, das entspricht einfach nicht der Wahrheit! Es ist verdammt schwer, so ein Gutachten zu bestehen. Und man kann auch nicht "auf psychisch krank machen". Ein gut ausgebildeter Gutachter wird den Unterschied auf jeden Fall erkennen. Und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, warum jemand so tun sollte. Wenn man eine Tötung begeht, und die Sache wirklich bereut, kommt man nach spätestens 5 Jahren aus dem Knast. Wenn ein Psychologe bei dir eine Störung diagnostiziert, die für dein Verhalten verantwortlich ist, besteht die gute Chance , dass du ins Gefängnis und danach in Sicherheitsverwahrung mit ultrastrengen Auflagen kommst. Niemand kommt da wieder raus. Es gibt im besten Fall eine Freigangregelung, aber du stehst weiterhin unter Beobachtung. Und zwar für den Rest deines Lebens.
                        Und Gutachter tragen durchaus die Verantwortung für ihre Einschätzung. Erinnert ihr euch an "die Bestie von Beelitz"? Die Gutachterin wurde danach auch angeklagt, aber wie es ausgin hab ich jetzt keine Ahnung. Die Menschliche Psyche ist sehr schwer zu beurteilen und langfristige Prognosen sind so gut wie unmöglich. Deshalb werden Gutachter niemals sagen: "Der ist gesund". Was sie tun, ist ob ein Mensch unter bestimmten Bedingungen (welcher Freundeskreis, Familie etc.), unter Beobachtung und in einem nur kurzen Zeitraum (max. 2 Jahre) wieder straffällig werden könnte. Sie sind letztlich also recht gut abgesichtert und mehr können sie auch nicht tun. Und man sollte auch nicht vergessen, das sie "nur" Berater des Richters sind. Letztendlich fällt er das Urteil über die Leute.
                        Im übrigen ist es äußerst selten, das Straftäter auf Freigang erneut straffällig werden. Das Problem ist nur, das wenn soetwas passiert, sich die Medien darauf stürzen, als wäre es alltäglich. In Wirklichkeit ist die Chance um ein vielfaches höher, das "geheilte" Personen in der Sicherheitsverwahrung verotten, als das ein Entlassener (also auf Freigang) erneut straffällig wird.
                        But someday we'll catch a glimpse of eternity, as the world stands still for a moment.
                        And I guess we will be making history, when we all join hands, just to watch the sky.
                        For a moment...

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