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Nüchterner Fahrer muss Führerschein abgeben

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    Nüchterner Fahrer muss Führerschein abgeben

    0,000 Promille - und dennoch verlor ein 58-jähriger Vorarlberger seinen Führerschein. Denn so sehr er bei einer Kontrolle auch ins Röhrl blies, es ging nicht. Das gilt als Verweigerung - die Lenkerberechtigung war weg. Bei der Blutabnahme im Spital stellte sich jedoch heraus, dass der "Alko-Lenker" nüchtern war.

    Guter Dinge fuhr der 58-jährige Büroangestellte Lothar Burtscher aus Nüziders nach Hause. Getrunken hatte er keinen Tropfen. Also blies er bei einer Polizei-Kontrolle reinen Gewissens ins Röhrchen, doch auch nach dem fünften Mal tat sich nichts. Den Bludenzer Polizisten blieb also nichts anderes übrig, als ihm den Führerschein abzunehmen.

    "Da bin ich gleich ins Spital, um mir Blut abnehmen zu lassen", schildert Burtscher. Den Traumwert von 0,000 Promille ließ die Behörde dennoch nicht gelten: Die Lenkerberechtigung war bei einer Geldstrafe von 1.700 Euro elf Tage weg.
    (Quelle: krone.at)

    Also, da fällt mir auch nichts zu ein... Können die das einfach so machen?
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    Liebe Grüsse, Oerni

    #2
    hä? ne Geldstrafe und Führerscheinentzug weil er NICHT betrunken war und das Messgerät deswegen nicht anschlug?! Das widerspricht irgendwie, nun ja, wie soll ichs sagen, dem gesunden Menschenverstand? ^^
    Ich wurde schon als linkslinker Linksmarxistengutmenschlinker bezeichnet. Was soll das sein?

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      #3
      Das kann ja wohl echt nur ein Scherz sein oder? Womit bitteschön rechtfertigt die Polizei das? Es wird immer seltsamer, was auf und neben den Strassen so abgeht. Jetzt ist man auch noch den Lapen los, wenn man nix gesoffen hat? Na darauf erstmal nen Doppelten. Prost Gemeinde, unter 0.3 geht nix mehr.
      Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

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        #4
        Also selbst wenn sie es im ersten Fall als Verweigerung zählten so muß diese doch spätestens nach der Blutentnahme enkräftet worden sein?

        Sofort mit einen Anwalt in der Verbindung setzen......

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          #5
          *kopfschütteln*
          Mehr kann ich dazu echt nicht mehr sagen. Das kann doch echt bloß noch ein schlechter Scherz, eine Illusion oder sonstwas sein. Wie verblödet sind die zuständigen Polizisten eigentlich, dass sowas passieren kann?


          Zitat von Lord Rover
          Prost Gemeinde, unter 0.3 geht nix mehr.
          Wahrscheinlich meinen die mit "Null-Promille-Grenze", dass man weniger als 0,0 haben muss, um als fartüchtig zu gelten.

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            #6
            Also mich wundert in Österreich nichts mehr. Im Frühjahr haben sie meinen Vater bei Salzburg in der Emissionsbegrenzungszone
            geblitzt. Er bekam ein Bußgeld über 255,20 Euro. Wir haben um Stellungnahme gebeten, und nach dem wir das Beweisbild
            erhielten das Geld sofort überwiesen. Vor 3 Tagen bekam er per Einschreiben erneut ein Bußgeld über 255,20 Euro für
            das gleiche Vergehen. Ich muss am Montag erst mal wieder bei den Idioten anrufen um die Sache zu klären.
            Vielleicht haben wir das erste mal fürs Blitzen von hinten bezahlen müssen und bekommen nun eine Rechnung für´s
            Blitzen von vorne
            So kommt mann auch zu Geld. Aber ich habe mir schon eine Strafe ausgedacht. Ich werde aus Protest meinen
            nächsten Skiurlaub nicht in Österreich, sondern in der Schweiz, oder Italien verbringen. So hat das Land Österreich
            auf jeden Fall weniger in der Staatskasse, als den Wert des Bußgeldes. Wenn jeder mal sowas machen würde, würden
            die vielleicht mal aufwachen und die Abzocke auf den Strassen einstellen, bzw. auf das Niveu von Resteuropa angleichen.
            Für die gleiche Geschwindigkeitsübertretung bezahlt man in Deutschland 70 Euro und in anderen europäischen Ländern noch
            weniger. Das ist in meinen Augen nämlich nur modernes Raubrittertum, was die Polizei in Österreich betreibt .

            makkie
            Die letzte Stimme, die man hören wird, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt:
            ------------------------------> " DAS IST TECHNISCH UNMÖGLICH !!! " <------------------------------

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              #7
              Tja.. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht zum Spaß da. Wer rast, ist selber schuld meine ich.
              Ich wurde schon als linkslinker Linksmarxistengutmenschlinker bezeichnet. Was soll das sein?

              Kommentar


                #8
                Zitat von Challenger Beitrag anzeigen
                Tja.. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht zum Spaß da. Wer rast, ist selber schuld meine ich.
                Genau so ist es, aber man kann es auch maßlos übertreiben. Mein Bruder war auch mal 10 Km/h oder so zu schnell dran im Ösi-Land und durfte gleich 123€ blechen.
                Das ist IMO eine völlige Frechheit. Bei extremen Rasern und Dränglern (insbesondere auf der Autobahn und in geschlossner Ortschaften) darf man gerne kräftig zur Kasse bitten, aber was da z.T. abgeht, ist echt nicht mehr feierlich.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Challenger Beitrag anzeigen
                  Tja.. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht zum Spaß da. Wer rast, ist selber schuld meine ich.
                  Natürlich ist man selbst Schuld. Das zweifelt ja auch keiner an und ich sehe das genauso. Wer rast, soll bezahlen.

                  Mir ging es um etwas ganz anderes und zwar um die Verhältnismäßigkeit. Alle sprechen von Europa, aber wie kann
                  man einmal Gleichheit fordern und das andere mal, wenn´s einem reinpasst, eigene Gesetzmäßigkeiten aufstellen.
                  Ich habe mich informiert und diese Bußgeldregelung trifft angeblich nur im Land Salzburg zu. In allen anderen
                  Bundesländern ist sie bedeutend niedriger .

                  .............ACH WIE BEQUEM, dass man sich die Strafgeldkataloge zurechtschustern kann.........

                  makkie
                  Die letzte Stimme, die man hören wird, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt:
                  ------------------------------> " DAS IST TECHNISCH UNMÖGLICH !!! " <------------------------------

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                    #10
                    Zum Fall im Threadstart.

                    Also ich finde das wirklich Schade, was die Justiz da so verantstaltet.

                    Ich würde mir erstmal vom Arzt meine "Blaschwäche" - nicht zu verwechseln mit Blasenschwäche (was aber in der Tat einen Zusammenhang geben kann) bescheinigen bzw. widerlegen lassen und dann einen Rechtsanwalt informieren, bei allen Stellen (natürlich auch bei der Polizei) beschweren und die Presse darüber informieren.

                    Und wenn man auch im Alter von 58 noch gerne kampfbereit für sein Recht eintritt: Erstmal die Polizei anzeigen wegen versuchten Betruges und Verleumdung und Amtsmissbrauch, und das Verfahren hübsch über mehrere Instanzen durchziehen.

                    Irgendwo muss ja mal eine Linie gezogen werden.

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                      #11
                      makkie, vielleicht bin ich auch nur durch persönliche Erfahrungen dahingehend beeinflusst, aber ich persönlich finde dass die österreichischen Strafen für Raserei noch läppisch sind. Gerne noch mehr..

                      allerdings, fairerweise muss ich dazu sagen dass mir ein gestaffeltes System a la Finnland (also Strafhöhe je nach Einkommen höher oder niedriger) persönlich lieber wäre.
                      Aber prinzipiell, Raser sollte es wirklich schmerzen.. immerhin bringen sie Leute in massive Gefahr (ich habe immerhin eine gute Freundin verloren weil irgendsoein Typ meinte er müste 40km/h über Limit fahren..)

                      SF-Junky: 10km/h? Sofern das nicht eine 30er oder sonstige verkehrsberuhigte Zone war sollte das die Toleranz sein.. O.o
                      Ich wurde schon als linkslinker Linksmarxistengutmenschlinker bezeichnet. Was soll das sein?

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                        #12
                        Ist in Österreich halt so. Wer's nach dem 3. Versuch nicht schafft gilt als verweigert, einziger Ausweg: Vor dem 3. Versuch Blutprobe fordern.

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                          #13
                          Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                          Ist in Österreich halt so. Wer's nach dem 3. Versuch nicht schafft gilt als verweigert, einziger Ausweg: Vor dem 3. Versuch Blutprobe fordern.
                          das recht gibts leider nicht.. einziger ausweg vor dem "blasen" ist eine krankheit, wie asthma, etc.
                          keine lust gilt nicht.

                          Zitat von SF-Junky
                          Genau so ist es, aber man kann es auch maßlos übertreiben. Mein Bruder war auch mal 10 Km/h oder so zu schnell dran im Ösi-Land und durfte gleich 123€ blechen.
                          Das ist IMO eine völlige Frechheit. Bei extremen Rasern und Dränglern (insbesondere auf der Autobahn und in geschlossner Ortschaften) darf man gerne kräftig zur Kasse bitten, aber was da z.T. abgeht, ist echt nicht mehr feierlich.
                          ich muss zugeben, ich bekomme alle paar monate mal so briefchen.
                          und ich habe noch NIE für 10kmh 123€ gezahlt. verwechselt ihr österreich mit der schweiz?? da werden solche beträge fällig.
                          ach ja. für 11kmh zahlte ich letztens 29€.
                          "Und er bürdete dem Buckel des weissen Wales, die Summe der Wut und des Hasses der ganzen Menschheit auf. Wäre sein Leib eine Kanone, so hätte er sein Herz auf ihn geschossen."

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                            #14
                            Zitat von chief1984 Beitrag anzeigen
                            das recht gibts leider nicht.. einziger ausweg vor dem "blasen" ist eine krankheit, wie asthma, etc.
                            keine lust gilt nicht.
                            Hm, zumindest habe ich das von jemandem der den Eindruck macht es zu wissen unter www.verkehrsportal.de in einem Thread zum gleichen Thema gelesen...aber egal

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                              #15
                              Zitat von Dax Beitrag anzeigen
                              Ist in Österreich halt so. Wer's nach dem 3. Versuch nicht schafft gilt als verweigert, einziger Ausweg: Vor dem 3. Versuch Blutprobe fordern.
                              Bitte? Wieso sollte sowas als Verweigerung gelten?
                              Der 58 Jährige hat doch nicht verweigert, ganz im Gegenteil. In meinen Augen ist das einfach nur Polzeichikane und Betrug. Ich würde die alten Mann raten, gegenanzugehen (mit Anwalt, Presse (hat wohl auch schon geklappt), etc...).
                              Liebe Grüsse, Oerni

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