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    Hi

    sry wenns hier falsch ist aber ich glaub es müsste stimmen:

    Wenn ich private Fotos veröffentlcihen will bei denen z.B. ein Bauwerk das hauptmotiv ist und am Bildrand andere Personen zu erkennen sind, muss ich die dan unbedingt unkentlcih machen?

    Und: Wenn ich Autos oder JAchten (wir waren in San Tropez) von anderen Personen fotografiert habe darf ich die dann überhaupt veröffentlichen?

    thx Rikerman

    #2
    Zitat von Rikerman Beitrag anzeigen
    Hi

    sry wenns hier falsch ist aber ich glaub es müsste stimmen:

    Wenn ich private Fotos veröffentlcihen will bei denen z.B. ein Bauwerk das hauptmotiv ist und am Bildrand andere Personen zu erkennen sind, muss ich die dan unbedingt unkentlcih machen?

    Und: Wenn ich Autos oder JAchten (wir waren in San Tropez) von anderen Personen fotografiert habe darf ich die dann überhaupt veröffentlichen?

    thx Rikerman
    nein. die personen sind nicht mittelpunkt des bildes. und solange sie nicht ausdrücklich um ihre anonymität bei dir bitten, kann es dir egal sein, wieviele personen mit auf dem bild sind.

    zum zweiten: auch das darfst du.
    deren autos und jackten stehen in der öffendlichkeit.

    überwachungskameras, blitzer und ettliche personen sehen diese dinge tagtäglich.
    ein foto davon machen und es der öffendlichkeit ( diese öffendlichkeit, in der diese dinge sich in natura auch befinden) zugänglich zu machen ist nicht verboten- warum auch?
    wenn ein autobesitzer damit ein problem hat sollte er sein auto schleunigst irgendwo vergraben, damits keiner mehr sieht.

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      #3
      Hier ne Info dazu.

      Recht und neue Medien - Recht am eigenen Bild

      5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

      Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.
      und weiter:

      7.3 Personen als Beiwerk

      Desweiteren dürfen Personen, die als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten, bei Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Veranstaltungen abgebildet werden, nicht dergestalt hervorgehoben werden (etwa durch Verwendung eines Teleobjektivs oder nachträglicher Ausschnittsvergrößerung), daß sie diskreditiert werden. Verliert beispielsweise ein Sportler während des Wettkampfes seine Hose und wird dadurch sein Geschlechtsteil sichtbar, dürfen Fotos dieser Situation nicht veröffentlicht werden, insbesondere keine Vergrößerungen12.
      Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

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        #4
        Mir spukt zu diesem Thread auch immer die Zahl 12 im Kopf rum. Habe irgendwo mal gelesen, dass ab einer Gruppengröße von mehr als 12 (oder 8?), du keine Einwilligung der einzelnen Personen brauchst.
        Gruß,

        vanR

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          #5
          Mir war, das gelte für geschlossene Räume. Und ich glaube, die Zahl war kleiner (mehr als sechs oder so - dann gilt es als Gruppe, und die Zustimmung der einzelnen Abgebildetetn ist nicht mehr einzuholen).
          Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

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            #6
            Außer es geht um Promis, die fragt eh keiner :/

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              #7
              Die fallen dann unter "Personen der Zeitgeschichte":

              4 Personen der Zeitgeschichte § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

              Der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Nr.1 KUG schränkt die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen hinsichtlich ihrer Selbstdarstellung ein. Ohne ihre Einwilligung dürfen nämlich Fotos (Filmaufnahmen) von Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte verbreitet werden.

              Die Vorschrift trägt dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung, wobei der Begriff "Zeitgeschichte" eine weite gesellschaftsbezogene Auslegung erfährt, da unter ihm sowohl das politische als auch das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben des Volkes subsumiert wird3.

              Gleichwohl muß man zwischen absoluten (generellen) Personen der Zeitgeschichte und relativen (partiellen) Personen der Zeitgeschichte unterscheiden.

              4.1 Absolute Personen der Zeitgeschichte

              Zu den absoluten Personen der Zeitgeschichte zählen diejenigen Personen, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen Interesse stehen, wobei unter Öffentlichkeit ein beachtlicher Teil des Publikums zu verstehen ist, und das auch für immer bleiben. Hierzu zählen namentlich Angehörige regierender Königshäuser, Staatsoberhäupter (selbst nach Ablauf ihrer Amtsperiode), bekannte Wirtschaftler, insbesondere Angehörige großer Wirtschaftsdynastien und ihre Erben (Flick, Krupp, usw.), Sportler, Künstler, Wissenschaftler, Journalisten u.ä.. Sie können aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses in der vollen Bandbreite ihres Wirkens abgebildet werden.

              4.2 Relative Personen der Zeitgeschichte

              Im Unterschied zu den absoluten stehen die relativen Personen der Zeitgeschichte nur eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies kann aufgrund eines relevanten Ereignisses, kraft ihrer Abstammung oder kraft ihres Amtes vorliegen. Teilnehmer an einem spektakulären Unfall zählen genauso zu dieser Personengruppe wie Schauspieler, Sportler, Showgrößen, Beteiligte an einem interessanten Prozeß, usw. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen ist grundsätzlich nur in dem Rahmen zulässig, insoweit sie durch die in Rede stehenden Ereignisse im öffentlichen Interesse stehen4.
              Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

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                #8
                Zitat von madhorst Beitrag anzeigen
                Mir war, das gelte für geschlossene Räume. Und ich glaube, die Zahl war kleiner (mehr als sechs oder so - dann gilt es als Gruppe, und die Zustimmung der einzelnen Abgebildetetn ist nicht mehr einzuholen).
                Wenn ich mich recht entsinne liegt die Grenze bei 5 Personen, dies würde als Gruppe gelten und man müsste nicht jede Person um erlaubniss fragen ob man ein Bild veröffentlichen darf oder nicht.
                Ich kann mich da aber auch täuschen.


                Zugriff verweigert - Treffen der Generationen 2012
                SFF: Ankündigungen | Regeln | Support | Historie

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                  #9
                  Ich dachte auch, dass von bestimmten Situationen (zB Unfälle jeglicher Art) keine Fotos veröffentlicht werden darf. Oder wenn Autos auf dem Bild vorhanden sind, und man das Nummernschild lesen kann, ist auch nicht gestattet! Aber sicher bin ich mir auch nicht mehr!?!?¨!
                  Ich hab da ein ganz mieses Gefühl!!!!
                  Magierin: Ich sleudere den Fffeuerball dem Drachen entgegen
                  There's a Rainbow inside my Mind
                  Trippin' on Sunshine

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                    #10
                    Hier eine Diskussion des Deutschen Presserates über das Thema: Unfallfotos und Medienethik:

                    Deutscher Presserat: Gehören schockierende Fotos in die Presse?
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