Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen - SciFi-Forum

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Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen

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  • xanrof
    antwortet
    Ich halte das Urteil mit meinem nicht-professionellen, "bürgerlichen" Rechtsverständnis für problematisch.

    Obwohl ich keine Hintergründe kenne, vermute ich, dass der Tod einer unbeteiligten Person nicht geplant war. Selbst wenn eine solche Konsequenz in Kauf genommen worden wäre, war es kein gezielter Plan. > https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(..._zum_Totschlag

    Der Gesetzgeber hat ganz bewusst die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag eingeführt, um ersteres als die schlimmere Tat zu klassifizieren und ggf stärker zu bestrafen (auch wenn es eine sehr grosse Überschneidung bei den Strafmaßen gibt). Würden Gerichte verstärkt Totschlagstaten als Mord "umdeuten", so würde man gleichzeitig auch die Schwere eines Mordfalles abwerten. Ich denke nicht, dass das im Sinne der Gesellschaft sein kann.

    Zitat von Tibo
    Der Beweggrund ... auch Habgier, wenn ne Siegprämie vereinbart war
    Ich meine, Habgier als Mordmerkmal bezieht sich entweder auf das Opfer selbst, dh der Täter wollte etwas haben, das dem Opfer direkt gehörte, oder der Tod einer Person war Voraussetzung, um etwas zu erhalten. Das heißt, um Habgier als Motiv geltend zu machen, hätte der Tod geplant sein müssen.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen

    Der hat sich nicht lustig gemacht über die Dummheit, er hat sich aufgeregt über die Dummheit von dem Typen, der einfach ohne Rücksicht auf die Strasse gelaufen ist.
    Ist das ein allgemeinbekannter Vorfall? Woher weißt du, dass der Fußgänger "einfach ohne Rücksicht auf die Strasse gelaufen ist"?

    Alpi wollten sie auch Mord anhängen, hat nicht geklappt, jetzt versuchen sie es bei den nächsten
    Wer ist Alpi und wer ist die? Die Lügenjustiz?

    edit: Ach, ein "youtube-star", der mit Raservideos Geld verdient hat. Ja, solche Idioten, die Leute totfahren, die muss man natürlich beklatschen. Manchen kann es halt nicht primitiv genug sein.
    Zuletzt geändert von endar; 01.03.2017, 10:41.

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von JeanneLück Beitrag anzeigen
    Ich habe mal gesehen, dass einer auf nem Motorrad einen Mann fast umgefahren hat und dann anschließend sich noch über dessen Dummheit lustig gemacht hat und sowas sagte wie "ich hätte den in alle Einzelteile zerlegt!". Wie werden denn solche Äußerungen bewertet, wenn die vor Gericht zur Beurteilung des Falles herangezogen werden? Vielleicht gab es Material, was der Öffentlichkeit nicht zugänglich war? War nur gerade so ein Gedanke von mir
    Der hat sich nicht lustig gemacht über die Dummheit, er hat sich aufgeregt über die Dummheit von dem Typen, der einfach ohne Rücksicht auf die Strasse gelaufen ist.
    Alpi wollten sie auch Mord anhängen, hat nicht geklappt, jetzt versuchen sie es bei den nächsten

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  • JeanneLück
    antwortet
    Ich habe mal gesehen, dass einer auf nem Motorrad einen Mann fast umgefahren hat und dann anschließend sich noch über dessen Dummheit lustig gemacht hat und sowas sagte wie "ich hätte den in alle Einzelteile zerlegt!". Wie werden denn solche Äußerungen bewertet, wenn die vor Gericht zur Beurteilung des Falles herangezogen werden? Vielleicht gab es Material, was der Öffentlichkeit nicht zugänglich war? War nur gerade so ein Gedanke von mir

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  • Peter H
    antwortet
    Wer mit 170 Sachen eine Hauptstraße in der Stadt runterbrettert, rote Ampeln ignoriert und das nicht auszuschließende Risiko eingeht, dass da jemand quer kommt oder fährt, der kann genauso gut mit einer Schusswaffe "einfach mal der Hauptstraße entlang" ballern... wird schon niemand reinlaufen... In beiden Fällen nimmt man da billigend in Kauf, dass da jemand getötet wird, nur um sich selbst und anderen Prolls was zu beweisen (der Beweggrund ist wohl niedrig genug).

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  • spidy1980
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Laut diesem Zeit-Online-Artikel ist die Frage, ob die mit der Einstellung "wird schon nichts passieren" an die Sache rangegangen sind oder mit "und wenn schon". Letzteres würde das Mordurteil rechtfertigen, ersteres nicht. Und diese Unterscheidung ist eben nicht so leicht vorzunehmen.
    Wie ich schon sagte, wer mit derartigen Geschwindigkeiten durch die Stadt rast, nimmt es billigend in Kauf. "Wird schon nichts passieren" ist Schwachsinn, besonders wenn man über rote Ampeln fährt. Dann passiert früher oder später definitiv was und bei diesen Geschwindigkeiten ist das recht sicher tödlich. Es ist also nur eine Frage der Zeit bis jemand draufgeht.
    Wenn ich mit einer Pistole wild in der Stadt umherballere kommt das aufs Gleiche raus.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen

    Die Tötung des Dritten war aber nicht das Mittel zum Zweck des Lustgewinns oder zum Abgreifen der möglichen Siegprämie. Er war eine Begleiterscheinung des (schief gegangenen) Rennens. So einfach kann man also nicht argumentieren. Laut diesem Zeit-Online-Artikel ist die Frage, ob die mit der Einstellung "wird schon nichts passieren" an die Sache rangegangen sind oder mit "und wenn schon". Letzteres würde das Mordurteil rechtfertigen, ersteres nicht. Und diese Unterscheidung ist eben nicht so leicht vorzunehmen.
    Wir beide nehmen nen Revolvern (dafür kriegen wir Geld), bei dem eine Kammer leer ist und halten ihn abwechselnd nem dritten an den Kopp drücken sagen wir 12 mal ab. Denkst du echt wir würden nur dann wegen Mord verurteilt, wenn wir "und wenn schon" dachten? Aber solange wir die Chancen optimistisch einschätzen ist es nur fahrlässige Tötung? Den Eventualvorsatz stellt Zeit-Online sehr verkürzt dar. Es gibt nicht wenige Juristen, die davon ausgehen, dass allein die Kenntnis der Möglichkeit eines "Taterfolges" hinreichend für einen Eventualvorsatz ist.
    Aus dem Urteil zum Lederriemenfall:
    Auch beim unbedingten Vorsatz kann dem Täter der Erfolgseintritt unangenehm sein. Das ist in allen Fällen so, in denen jemand, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, ungern ein Mittel anwendet, weil er weiß, daß er nur durch dieses Mittel den von ihm erstrebten Erfolg erzielen kann. Der bedingte Vorsatz unterscheidet sich vom unbedingten Vorsatz dadurch, daß der unerwünschte Erfolg nicht als notwendig, sondern nur als möglich vorausgesehen wird. Er unterscheidet sich von der bewußten Fahrlässigkeit dadurch, daß der bewußt fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten, und deshalb die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie um deswillen in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will.
    Das passt zu deinem Artikel aber, wie Endar sagte laut Gesetzestext ist die Tötung durch gemeingefährliches Mittel ein hinreichendes Mordelement. Ist wohl echt zu kompliziert für uns Laien. Wir warten am besten Knörfs Expertise ab.
    Zuletzt geändert von Tibo; 28.02.2017, 22:37.

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  • endar
    antwortet
    Die Tötung des Dritten war aber nicht das Mittel zum Zweck des Lustgewinns oder zum Abgreifen der möglichen Siegprämie.
    Da gibt es ja das "billigend in Kauf nehmen".

    Der Mord hebt aber nur auf die "gemeingefährlichen Mittel" ab, wenn ich das richtig gelesen habe.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Ich muss zugeben, dass ich erstmal etaws skeptisch bin ob der Beurteilung der Tat als Mord. Als Jura-Laie kann ich das aber nur schwer einschätzen, zumal sich das Ganze wohl in einem definitorischen Grenzbereich bewegt. Ich bin mal gespannt, was Juristen so dazu sagen. Knörf wird sich ja sicherlich noch ausführlich dazu äußern und uns an seinem Fachwissen teilhaben lassen. Nächste Woche schreibt hoffentlich Thomas Fischer was dazu. Fürs erste: http://www.morgenpost.de/berlin/arti...idrigkeit.html

    Unabhängig vom Einzelfall finde ich es vernünftig, schon die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zur Straftat zu erheben.

    Um auf den konkreten Fall zurückzukommen:
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Der Beweggrund war wohl Lustgewinn beim Rennen oder auch Habgier, wenn ne Siegprämie vereinbart war. In jedem Fall war es ein niederer Beweggrund.
    Die Tötung des Dritten war aber nicht das Mittel zum Zweck des Lustgewinns oder zum Abgreifen der möglichen Siegprämie. Er war eine Begleiterscheinung des (schief gegangenen) Rennens. So einfach kann man also nicht argumentieren. Laut diesem Zeit-Online-Artikel ist die Frage, ob die mit der Einstellung "wird schon nichts passieren" an die Sache rangegangen sind oder mit "und wenn schon". Letzteres würde das Mordurteil rechtfertigen, ersteres nicht. Und diese Unterscheidung ist eben nicht so leicht vorzunehmen.

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  • endar
    antwortet
    Obwohl sie mit hohem Tempo unterwegs waren, waren es ja keine Flüchtlinge und da ist Knörf dann etwas großzügiger.

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  • Tibo
    antwortet
    Wie lange dauert eigentlich dieser lebenslange Führerscheinentzug in echt?

    Im Gesetzestext steht:
    Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
    Der Beweggrund war wohl Lustgewinn beim Rennen oder auch Habgier, wenn ne Siegprämie vereinbart war. In jedem Fall war es ein niederer Beweggrund. Das Auto wurde vom Gericht als gemeingefährliches Mittel sogar als Waffe bezeichnet. Das müsste dir Knörf doch gefallen, schließlich sind irgendwelche Abgase sicherlich krebserregend und Krebs schreibst du doch so gerne.
    Zitat von riepichiep Beitrag anzeigen
    Ich finde die Überschrift "Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen" irreführend. Soweit ich das verstanden habe, gibt es die "Lebenslange Gefängnisstrafe", weil bei einem illegalen Straßenrennen ein Unbeteiligter(!) bei einem Unfall starb.

    Und wer mit 170km/h in der Innenstadt über rote Ampeln fährt, ist in meinen Augen schon nicht mehr "fahrlässig" ...
    Sogar "starb" ist zu schwach. Der wurde da umgebracht. Und für diese Tötung bekamen die beiden Herren ihre Strafe, nicht für das Rennen, da hast du völlig recht.
    Zuletzt geändert von Tibo; 28.02.2017, 21:12.

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  • spidy1980
    antwortet
    KdE, das war überall in den Nachrichten...

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  • KennerderEpisoden
    antwortet
    Quelle Knörf, Quelle! Aber zack zack!

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  • spidy1980
    antwortet
    Ich finde das Urteil klasse. Wird hoffentlich eine gewisse abschreckende Wirkung entfalten. Und selbst wenn nicht, dann sind die Raser wenigstens ein viertel Jahrhundert runter von der Straße.
    Wer nur für einen Schwanzvergleich den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf nimmt hat es auch nicht anders verdient.
    Das ist dann eben schon mehr als nur Totschlag. Kann mir keiner erzählen der wusste nicht was passiert wenn er einen mit 170 km/h auf der Haube mitnimmt.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Ich finde die Überschrift "Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen" irreführend. Soweit ich das verstanden habe, gibt es die "Lebenslange Gefängnisstrafe", weil bei einem illegalen Straßenrennen ein Unbeteiligter(!) bei einem Unfall starb.

    Und wer mit 170km/h in der Innenstadt über rote Ampeln fährt, ist in meinen Augen schon nicht mehr "fahrlässig" ...

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