Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen - SciFi-Forum

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Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen

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    #46
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Aber ich verstehe nicht, warum du das anbringst. Das war eine Replik an Suthriel, mit ich ausgedrückt habe, dass man solchen Tätern nicht von vorneherein, zwingend und pauschal völliges Desinteresse am Leben Unbeteiligter vorwerfen kann. Das habe ich in #40 im nachfolgenden Satz, den du nicht zitiert hast, auch so geschrieben.

    Aber auch hier (es ist in #40 der gleiche Absatz) ging es mir nur darum, dass ich der Behauptung nicht zustimmen möchte, dass Raser pauschal die oben erwähnte Gleichgültigkeit aufweisen. (Zusatz zur Klarstellung: Selbstverständlich ist es wahrscheinlich, dass es in vielen Fällen (wie auch hier) doch so ist, aber das muss eben in jedem Einzelfall geprüft werden.)
    Nicht solchen Tätern oder Rasern, ich unterstelle das keineswegs allen Rasern, also nicht pauschal Aber diesen beiden hier, nach der extremen Konstellation schon. Gut, etwas weiter gefasst durchaus auch dieser speziellen Gruppe von Rasern, welche solche extremen Rennen in der Innenstadt abhalten.
    Es gab ja auch ein Gutachten zu dem Fall, welches ich zwar nicht direkt finden kann, aber das, was daraus berichtet wird, eben doch mehr gegen als für die beiden Raser spricht.

    Der Angeklagte sei "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen. Bei dem tödlichen Rennen in der Berliner Innenstadt sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten", sagte die Expertin am Donnerstag vor dem Landgericht.

    ...

    Die Psychologin erklärte weiter, mehrfach sei der 27-Jährige wegen Verkehrsdelikten aufgefallen, "aber nicht mit der erforderlichen Härte bestraft worden". Bei dem Mann habe "kein echtes Erkennen der eigenen Schuld begonnen". Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko.
    Eine Quelle: http://www.morgenpost.de/bezirke/cha...unterwegs.html

    Der dicke und unterstrichene Teil ist für mich sehr wichtig für die Aussage, das die Folgen und das Leben der anderen eben egal war, zumindest diesem Raser hier, über den das Gutachten erstellt wurde. Kein Erwachen, keine Einsicht, keine Reue, also hätte auch dein gewünschtes Wachrütteln nicht viel geholfen. Anderen Artikeln nach war dieser hier auch schon mehrfach aufgefallen.
    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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      #47
      Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
      Da möchte ich nicht zustimmen. Ich denke, es spielt sogar eine sehr grosse Rolle, ob jemand aktiv und mit einem klaren Vorhaben einen anderen Menschen tötet oder -eher passiv- zulässt, dass ein Unbeteiligter durch bestimmte Umstände (die nicht primär zu einer Tötung führen sollten) zu Tode kommen kann.

      Im Übrigen: Dass es den Todesfahrer "nicht die Bohne interessiert" (hat), ob jemand um kommt, muss erstmal bewiesen werden. Ich weiß natürlich nicht, ob es so war, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Todesfahrer kurz vor dem Rennen in einer psychischen Verfassung war, die einem Alkohol- oder Drogenkonsum gleichkommt (zB euphorisch, aufgeregt, dabei hoch fokussiert auf den Start, usw.). Möglicherweise wäre der Fahrer zur Besinnung gekommen, wenn man ihn vorher aus dem Auto gezerrt und "wachgerüttelt" hätte. Das ist zwar jetzt, dh nach der Tat, ein theoretischer Gedanke, aber für die moralische Bewertung der Tat spielt es eine sehr grosse Rolle, ob der Täter mit klarem Kopf genauso gehandelt und den Tod eines Menschen bewusst in Kauf genommen hätte.
      Es ist ziemlich egal ob den Töter das Leben des Umgebrachten gar nicht interessiert. Es hat ihn in dem Moment da es einen Umgebrachten gibt, offensichtlich nicht ausreichend interessiert. Ich kann mir auch vorstellen, dass Menschen, die ihre Tochter aus perversen Vorstellungen von Ehre oder ihre Frau aus perversen Vorstellungen von Liebe ermorden, das nicht gerne tun und dass ihnen diese Tat sogar weh tut und es ihnen nicht egal ist, dass sie töten. Aber das Leben des Anderen zu achten ist Mördern eben nicht wichtig genug. Würdest du sagen den Rasern war das Leben des Umgebrachten ausreichend wichtig?

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        #48
        Es ist sicher ein heikles und schwieriges Thema, das sachlich bearbeitet werden muss.
        Im Moment muss man sich nach der Decke strecken und tun, was der Gesetzestext vorsieht, doch steht nichts im Wege
        (leider erst hinterher) das Gesetz anzupassen und mögliche Strafen für Taten zu verschärfen oder festzulegen.

        Fakt ist, dass das Opfer durch die Begehung einer Straftat getötet wurde und das allein sollte schon schwerer wiegen als
        fahrlässige Tötung (z.B. Verletzung von Sicherungspflichten, --> ungenügende Abdeckung von Gruben, Schächten u.ä., nicht ausreichende
        Sicherung von Hindernissen oder gefährlichen Gegenständen), da sonst Unachtsamkeit mit Gleichgültigkeit gleichgestellt wird.

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          #49
          Wäre es vom Delikt her nicht eher Körperverletzung mit Todesfolge?

          Also es besteht zwar keine Tötungsabsicht, aber es wird mit einem gefährlichen Gegenstand (Auto) gegen das Opfer vorgegangen, das dann stirbt.

          Fahrlässige Tötung wäre für mich eher, wenn jemand ums Leben kommt weil ich irgendetwas unterlasse das eigentlich meine Pflicht gewesen wäre und deshalb jemand stirbt. Also sagen wir mal der Bademeister spielt an seinem Handy rum und während er nicht aufpasst ertrinkt jemand. Oder die Kanalarbeiter sichern den offenen Gulli nicht, jemand fällt rein und bricht sich das Genick.

          Evtl könnte es auch noch Todschlag sein.


          Zum Mord gehört, dass der Mörder die Absicht hat das Opfer zu ermorden, das fehlt hier.


          Ich bin übrigens auch dafür, dass Alkoholgenuss bei einer Unfallfahrt kein strafmildernder Umstand sein darf! Ein Betrunkener muss meiner Meinung nach seinen Konsum so gestalten, dass sichergestellt ist, dass er dabei/danach niemanden beschädigt, wenn er das nicht tut ist er für die Folgen voll verantwortlich.

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            #50
            Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen
            Zum Mord gehört, dass der Mörder die Absicht hat das Opfer zu ermorden, das fehlt hier.
            Einfach mal den § 211 im StGB lesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

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              #51
              Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen
              Fahrlässige Tötung wäre für mich eher, wenn jemand ums Leben kommt weil ich irgendetwas unterlasse das eigentlich meine Pflicht gewesen wäre und deshalb jemand stirbt. Also sagen wir mal der Bademeister spielt an seinem Handy rum und während er nicht aufpasst ertrinkt jemand. Oder die Kanalarbeiter sichern den offenen Gulli nicht, jemand fällt rein und bricht sich das Genick.
              Achso, die StVO ist nur so ein gut gemeinter Rat und mehr nicht oder wie?

              Zum anderen Punkt hat riepichiep ja schon was gesagt.

              Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                #52
                Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen


                Ich bin übrigens auch dafür, dass Alkoholgenuss bei einer Unfallfahrt kein strafmildernder Umstand sein darf! Ein Betrunkener muss meiner Meinung nach seinen Konsum so gestalten, dass sichergestellt ist, dass er dabei/danach niemanden beschädigt, wenn er das nicht tut ist er für die Folgen voll verantwortlich.
                Natürlich muss ein Rechtsstaat berücksichtigen ob ein Täter zum Zeitpunkt schuldfähig war oder nicht. Es wäre höchst ungerecht, das nicht zu tun. Zudem würde die höhere Strafe in den von dir gemeinten Fällen niemandem helfen.

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                  #53
                  Ich halte das Urteil gegen die Raser für gerechtfähigt. Es ist gut das der Richter hier ein Exempel statuiert hat.
                  Befürchte nur das die Anwälte es schaffen die lebenslange Haftstrafe abzumildern.
                  Dabei bedeutet Lebenslang in der Regel mindestens 15 Jahre Haft und danach kann eine Bewährung ausgesprochen werden.
                  Dagegen dauert ein lebenslanger Führerscheinentzug, wirklich bis in die Kiste.
                  Gruß,
                  Richard
                  Zuletzt geändert von Comander1956; 11.06.2017, 18:26.

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                    #54
                    Es wurde nun ein neues Gesetz verabschiedet, welches illegale Straßenrennen unter Strafe stellt (gilt für Teilnehmer wie auch Veranstalter), und Raser werden auch härter bestraft:

                    Die Bundestagsabgeordneten haben ein Gesetz verabschiedet, dass Teilnehmer und Veranstalter von illegalen Autorennen sowie Raser härter bestraft. Die Mehrheit stimmte für die Pläne, wonach Verstöße künftig auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden können.

                    Konkret umfasst der Gesetzentwurf folgende Punkte:
                    • Wer ein illegales Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.
                    • Auch für Raser, die das Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten, sollen bis zu zwei Jahre Haft möglich sein.
                    • Wer bei einem illegalen Rennen andere Menschen oder bedeutende Werte gefährdet, soll mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
                    • Verursacht ein Teilnehmer den Tod eines oder mehrerer Menschen oder verletzt er jemanden schwer, sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein - mindestens aber ein Jahr.
                    Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1155089.html
                    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                      #55
                      Es bleibt dabei, die beiden Raser wurden nun zum zweiten Mal wegen Mordes verurteilt:

                      Im Fall eines tödlichen Autorennens in der Berliner Innenstadt im Februar 2016 hat das Landgericht zwei Raser zum zweiten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

                      ...

                      Das Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft, die erneut lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes und lebenslange Führerschein-Sperren gefordert hatte. Der Vorsitzende Richter verneinte ausdrücklich eine mögliche Fahrlässigkeit. Die Angeklagten hätten aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt. Sie seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen.

                      ...

                      Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Er sah den Tötungsvorsatz nicht als erwiesen an.
                      Es bleibt dabei: Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen mitten in Berlin werden zwei Angeklagte erneut wegen Mordes verurteilt. Die beiden hatten im Februar 2016 das Auto eines Unbeteiligten gerammt. Der Mann starb.
                      Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                      Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                        #56
                        Vorerst, da bereits Revision eingelegt wurde.

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                          #57
                          Für mich sind illegale Autorennen Mord. Da gibt es nix zu diskutieren. Wenn jemand dabei stirbt dann haben die Täter lebenslang zu sitzen(was auch schon milde ist) und nie wieder ein Auto anzufassen.

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                            #58
                            Zitat von WilliamT.Riker Beitrag anzeigen
                            ...Mord. Da gibt es nix zu diskutieren.
                            Aha. Und warum denkst du, dass es so viele Instanzen braucht, um ein Urteil zufinden? - Nun, diese Frage ist eher rhetorischer Art. Glücklicherweise gibt sehr viel zu diskutieren.

                            lebenslang zu sitzen(was auch schon milde ist)
                            Welche härtere Strafe schwebt dir denn konkret vor?
                            .

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                              #59
                              Ist es Mord wenn ich mit einem Freund wette, dass ich eine Pistole mit verbundenen Augen leerschießen kann, indem ich in der Stadt um mich schieße, ohne dabei jemanden zu treffen?
                              Laut einigen Juristen müsste die Antwort nein lauten, da ich ja keine tötungsabsicht hatte. Dadurch, dass ich jemanden erschossen habe, habe ich schließlich meine Wette verloren.

                              Etwas vergleichbares haben wir bei diesen Rasern. Autos sind potentielle Waffen. Bei den Geschwindigkeiten fahren sie quasi blind durch die Stadt und nehmen somit den Tod von anderen willentlich in kauf, um ein Rennen zu gewinnen.

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                                #60
                                Problematisch bei der letzten Revision war ja auch "nur" die Begründung, nicht das Urteil an sich.

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