Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lebenslange Gefängnisstrafe für illegales Straßenrennen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • The Martian
    antwortet
    Zitat von pollux83 Beitrag anzeigen
    Ist es Mord wenn ich mit einem Freund wette, dass ich eine Pistole mit verbundenen Augen leerschießen kann, indem ich in der Stadt um mich schieße, ohne dabei jemanden zu treffen?
    Laut einigen Juristen müsste die Antwort nein lauten, da ich ja keine tötungsabsicht hatte. Dadurch, dass ich jemanden erschossen habe, habe ich schließlich meine Wette verloren.

    Etwas vergleichbares haben wir bei diesen Rasern. Autos sind potentielle Waffen. Bei den Geschwindigkeiten fahren sie quasi blind durch die Stadt und nehmen somit den Tod von anderen willentlich in kauf, um ein Rennen zu gewinnen.
    Ja, das wäre vermutlich Mord, weil du bei so einer Wette davon ausgehen musst, dass du womöglich jemanden triffst und das auch weißt, selbst wenn es nicht dein Ziel ist. Ein "bedingter Tötungsvorsatz", wie die Juristen das anscheinend nennen, reicht für eine Verurteilung wegen Mordes aus.

    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Aha. Und warum denkst du, dass es so viele Instanzen braucht, um ein Urteil zufinden? - Nun, diese Frage ist eher rhetorischer Art. Glücklicherweise gibt sehr viel zu diskutieren.
    Dass man das als Mord oder Totschlag wertet, ist tatsächlich neu und darum hat das so lange gedauert. Die Grundsatzfrage scheint inzwischen aber entschieden zu sein und jetzt geht es nur noch darum, in welchen Fällen und mit welcher Begründung man solche Urteile fällt.
    Zuletzt geändert von The Martian; 28.03.2019, 09:22.

    Einen Kommentar schreiben:


  • WilliamT.Riker
    antwortet
    Zitat von pollux83 Beitrag anzeigen
    Ist es Mord wenn ich mit einem Freund wette, dass ich eine Pistole mit verbundenen Augen leerschießen kann, indem ich in der Stadt um mich schieße, ohne dabei jemanden zu treffen?
    Laut einigen Juristen müsste die Antwort nein lauten, da ich ja keine tötungsabsicht hatte. Dadurch, dass ich jemanden erschossen habe, habe ich schließlich meine Wette verloren.

    Etwas vergleichbares haben wir bei diesen Rasern. Autos sind potentielle Waffen. Bei den Geschwindigkeiten fahren sie quasi blind durch die Stadt und nehmen somit den Tod von anderen willentlich in kauf, um ein Rennen zu gewinnen.
    wo willst du denn die Knarre holen? und wenn man so dumm ist so ne Wette zu machen und man trifft ein Kind dann gibts lebenslänglich. Immer dieses verweichlichte. Keiner würde ein Auto missbrauchen wenn es so harte Strafen geben würde und wer zu dumm ist ein Auto zu führen dem sollte man keins geben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Crypto137
    antwortet
    Problematisch bei der letzten Revision war ja auch "nur" die Begründung, nicht das Urteil an sich.

    Einen Kommentar schreiben:


  • pollux83
    antwortet
    Ist es Mord wenn ich mit einem Freund wette, dass ich eine Pistole mit verbundenen Augen leerschießen kann, indem ich in der Stadt um mich schieße, ohne dabei jemanden zu treffen?
    Laut einigen Juristen müsste die Antwort nein lauten, da ich ja keine tötungsabsicht hatte. Dadurch, dass ich jemanden erschossen habe, habe ich schließlich meine Wette verloren.

    Etwas vergleichbares haben wir bei diesen Rasern. Autos sind potentielle Waffen. Bei den Geschwindigkeiten fahren sie quasi blind durch die Stadt und nehmen somit den Tod von anderen willentlich in kauf, um ein Rennen zu gewinnen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • xanrof
    antwortet
    Zitat von WilliamT.Riker Beitrag anzeigen
    ...Mord. Da gibt es nix zu diskutieren.
    Aha. Und warum denkst du, dass es so viele Instanzen braucht, um ein Urteil zufinden? - Nun, diese Frage ist eher rhetorischer Art. Glücklicherweise gibt sehr viel zu diskutieren.

    lebenslang zu sitzen(was auch schon milde ist)
    Welche härtere Strafe schwebt dir denn konkret vor?

    Einen Kommentar schreiben:


  • WilliamT.Riker
    antwortet
    Für mich sind illegale Autorennen Mord. Da gibt es nix zu diskutieren. Wenn jemand dabei stirbt dann haben die Täter lebenslang zu sitzen(was auch schon milde ist) und nie wieder ein Auto anzufassen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Crypto137
    antwortet
    Vorerst, da bereits Revision eingelegt wurde.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Suthriel
    antwortet
    Es bleibt dabei, die beiden Raser wurden nun zum zweiten Mal wegen Mordes verurteilt:

    Im Fall eines tödlichen Autorennens in der Berliner Innenstadt im Februar 2016 hat das Landgericht zwei Raser zum zweiten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

    ...

    Das Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft, die erneut lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes und lebenslange Führerschein-Sperren gefordert hatte. Der Vorsitzende Richter verneinte ausdrücklich eine mögliche Fahrlässigkeit. Die Angeklagten hätten aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt. Sie seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen.

    ...

    Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Er sah den Tötungsvorsatz nicht als erwiesen an.
    Es bleibt dabei: Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen mitten in Berlin werden zwei Angeklagte erneut wegen Mordes verurteilt. Die beiden hatten im Februar 2016 das Auto eines Unbeteiligten gerammt. Der Mann starb.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Suthriel
    antwortet
    Es wurde nun ein neues Gesetz verabschiedet, welches illegale Straßenrennen unter Strafe stellt (gilt für Teilnehmer wie auch Veranstalter), und Raser werden auch härter bestraft:

    Die Bundestagsabgeordneten haben ein Gesetz verabschiedet, dass Teilnehmer und Veranstalter von illegalen Autorennen sowie Raser härter bestraft. Die Mehrheit stimmte für die Pläne, wonach Verstöße künftig auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden können.

    Konkret umfasst der Gesetzentwurf folgende Punkte:
    • Wer ein illegales Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.
    • Auch für Raser, die das Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten, sollen bis zu zwei Jahre Haft möglich sein.
    • Wer bei einem illegalen Rennen andere Menschen oder bedeutende Werte gefährdet, soll mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
    • Verursacht ein Teilnehmer den Tod eines oder mehrerer Menschen oder verletzt er jemanden schwer, sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein - mindestens aber ein Jahr.
    Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1155089.html

    Einen Kommentar schreiben:


  • Comander1956
    antwortet
    Ich halte das Urteil gegen die Raser für gerechtfähigt. Es ist gut das der Richter hier ein Exempel statuiert hat.
    Befürchte nur das die Anwälte es schaffen die lebenslange Haftstrafe abzumildern.
    Dabei bedeutet Lebenslang in der Regel mindestens 15 Jahre Haft und danach kann eine Bewährung ausgesprochen werden.
    Dagegen dauert ein lebenslanger Führerscheinentzug, wirklich bis in die Kiste.
    Gruß,
    Richard
    Zuletzt geändert von Comander1956; 11.06.2017, 18:26.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Tibo
    antwortet
    Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen


    Ich bin übrigens auch dafür, dass Alkoholgenuss bei einer Unfallfahrt kein strafmildernder Umstand sein darf! Ein Betrunkener muss meiner Meinung nach seinen Konsum so gestalten, dass sichergestellt ist, dass er dabei/danach niemanden beschädigt, wenn er das nicht tut ist er für die Folgen voll verantwortlich.
    Natürlich muss ein Rechtsstaat berücksichtigen ob ein Täter zum Zeitpunkt schuldfähig war oder nicht. Es wäre höchst ungerecht, das nicht zu tun. Zudem würde die höhere Strafe in den von dir gemeinten Fällen niemandem helfen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stargamer
    antwortet
    Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen
    Fahrlässige Tötung wäre für mich eher, wenn jemand ums Leben kommt weil ich irgendetwas unterlasse das eigentlich meine Pflicht gewesen wäre und deshalb jemand stirbt. Also sagen wir mal der Bademeister spielt an seinem Handy rum und während er nicht aufpasst ertrinkt jemand. Oder die Kanalarbeiter sichern den offenen Gulli nicht, jemand fällt rein und bricht sich das Genick.
    Achso, die StVO ist nur so ein gut gemeinter Rat und mehr nicht oder wie?

    Zum anderen Punkt hat riepichiep ja schon was gesagt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von shootingstar Beitrag anzeigen
    Zum Mord gehört, dass der Mörder die Absicht hat das Opfer zu ermorden, das fehlt hier.
    Einfach mal den § 211 im StGB lesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

    Einen Kommentar schreiben:


  • shootingstar
    antwortet
    Wäre es vom Delikt her nicht eher Körperverletzung mit Todesfolge?

    Also es besteht zwar keine Tötungsabsicht, aber es wird mit einem gefährlichen Gegenstand (Auto) gegen das Opfer vorgegangen, das dann stirbt.

    Fahrlässige Tötung wäre für mich eher, wenn jemand ums Leben kommt weil ich irgendetwas unterlasse das eigentlich meine Pflicht gewesen wäre und deshalb jemand stirbt. Also sagen wir mal der Bademeister spielt an seinem Handy rum und während er nicht aufpasst ertrinkt jemand. Oder die Kanalarbeiter sichern den offenen Gulli nicht, jemand fällt rein und bricht sich das Genick.

    Evtl könnte es auch noch Todschlag sein.


    Zum Mord gehört, dass der Mörder die Absicht hat das Opfer zu ermorden, das fehlt hier.


    Ich bin übrigens auch dafür, dass Alkoholgenuss bei einer Unfallfahrt kein strafmildernder Umstand sein darf! Ein Betrunkener muss meiner Meinung nach seinen Konsum so gestalten, dass sichergestellt ist, dass er dabei/danach niemanden beschädigt, wenn er das nicht tut ist er für die Folgen voll verantwortlich.

    Einen Kommentar schreiben:


  • roughman
    antwortet
    Es ist sicher ein heikles und schwieriges Thema, das sachlich bearbeitet werden muss.
    Im Moment muss man sich nach der Decke strecken und tun, was der Gesetzestext vorsieht, doch steht nichts im Wege
    (leider erst hinterher) das Gesetz anzupassen und mögliche Strafen für Taten zu verschärfen oder festzulegen.

    Fakt ist, dass das Opfer durch die Begehung einer Straftat getötet wurde und das allein sollte schon schwerer wiegen als
    fahrlässige Tötung (z.B. Verletzung von Sicherungspflichten, --> ungenügende Abdeckung von Gruben, Schächten u.ä., nicht ausreichende
    Sicherung von Hindernissen oder gefährlichen Gegenständen), da sonst Unachtsamkeit mit Gleichgültigkeit gleichgestellt wird.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X