Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

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Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

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  • kick_nemesis
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Der allgemeine Werteverfall - in diesem Sinne der Wegfall von Werten ohne die Schaffung neuer Werte - ist nicht gut. Gerade junge Menschen brauchen Perspektiven und gesellschaftliche Werte zur Orientierung. Profitieren werden von dieser Entwicklung Gruppierungen wie die Salafisten, die von uns ohnehin keine hohe Meinung haben und zunehmend auch unter nichtislamischen Familien Anhänger gewinnen, weil sie haltlose Jugendliche intellektuell auffangen. Wenn der Staat und die Parteien sich aus moralischen Themen zurückziehen, dann werden Extremisten diese Lücke füllen. Auf diese Art von Zukunft kann ich gut verzichten.

    Außerdem ist der Beschluss des Ethikrates inkonsequent, da er Inzest eben nicht vollständig freigibt. Warum nicht, wenn dahinter nicht die Annahme stünde, dass man bestimmte Sachen eben nicht tun sollte?
    Du meinst solche Gruppierungen, die einer Religion angehören, in der es völlig normal ist, Erwachsene Männer mit 10-jährigen Mädchen zu verheiraten, Homosexuelle Menschen öffentlich zu steinigen, vergewaltigte Frauen des Ehebruchs zu beschuldigen und teilweise die Töchter zu ermorden, weil sie ihrem eigenen Willen folgen und aus Liebe jemanden heiraten, der der Familie nicht passt? Grade die Salafisten berufen sich ja auf die Scharia, wo solcher Dinge zu lesen sind.

    Na, Danke, auf solche Werte kann ich aber dankend verzichten.

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  • 3of5
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Der allgemeine Werteverfall
    Die staatliche Verfolgung von Menschen, die niemandem schaden, ist für mich kein "Wert".

    Gerade junge Menschen brauchen Perspektiven und gesellschaftliche Werte zur Orientierung.
    99% aller Menschen werden durch die angeborene Inzestscheu von solchen Verbindungen abgehalten. Wem nützt es, die wenigen Ausnahmen mit dem Strafrecht zu terrrorisieren?

    In Frankreich ist Inzest übrigens seit 200 Jahren legal.

    Wenn der Staat und die Parteien sich aus moralischen Themen zurückziehen, dann werden Extremisten diese Lücke füllen.
    Die einzige Moral, die den Staat zu interessieren hat, ist das Prinzip "neminem laedere", also der Grundsatz, niemandem Schaden zuzufügen.

    Sittliche Empfindungen sind dagegen völlig subjektiv und dürfen keine Verbote begründen.

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  • KennerderEpisoden
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Der allgemeine Werteverfall - in diesem Sinne der Wegfall von Werten ohne die Schaffung neuer Werte - ist nicht gut.
    Sehr richtig. Glücklicherweise ist sexuelle Selbstbestimmung selbst ein Wert und das Eintreten für eben diese folglich nicht wertverfallen.

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
    Und warum sollte diese Linie bei Inzest überschritten sein, und nicht bei Homosexualität oder BDSM?

    Die Abschaffung von §175 beruhte ja auf der Einsicht, dass es den Staat nichts angeht, was zwei Menschen einvernehmlich in ihrem Schlafzimmer tun. Ich wüsste nicht, wieso bei Inzest etwas anderes gelten sollte.
    Der allgemeine Werteverfall - in diesem Sinne der Wegfall von Werten ohne die Schaffung neuer Werte - ist nicht gut. Gerade junge Menschen brauchen Perspektiven und gesellschaftliche Werte zur Orientierung. Profitieren werden von dieser Entwicklung Gruppierungen wie die Salafisten, die von uns ohnehin keine hohe Meinung haben und zunehmend auch unter nichtislamischen Familien Anhänger gewinnen, weil sie haltlose Jugendliche intellektuell auffangen. Wenn der Staat und die Parteien sich aus moralischen Themen zurückziehen, dann werden Extremisten diese Lücke füllen. Auf diese Art von Zukunft kann ich gut verzichten.

    Außerdem ist der Beschluss des Ethikrates inkonsequent, da er Inzest eben nicht vollständig freigibt. Warum nicht, wenn dahinter nicht die Annahme stünde, dass man bestimmte Sachen eben nicht tun sollte?
    Zuletzt geändert von Liopleurodon; 24.09.2014, 16:08.

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  • 3of5
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Es gibt moralische rote Linien, die nicht überschritten werden sollten.
    Und warum sollte diese Linie bei Inzest überschritten sein, und nicht bei Homosexualität oder BDSM?

    Die Abschaffung von §175 beruhte ja auf der Einsicht, dass es den Staat nichts angeht, was zwei Menschen einvernehmlich in ihrem Schlafzimmer tun. Ich wüsste nicht, wieso bei Inzest etwas anderes gelten sollte.

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  • Feldanalyse
    antwortet
    Endlich kommen wir in der Zukunft an! Die Konservativen sind dagegen, aber das ist fuer intelligente Menschen ein Qualitätsmerkmal fuer Entscheidungen.

    Wobei diese "Entkriminalisierung" eh nur eine Reaktion auf Tatsachen ist: wer es tun will, schert sich nicht um irgendwelche Gesetze.

    @Lipleurodon: Achso, du stellst eine "rote Linie" auf und diktierst dann dem Rest der Menschheit, dass die nicht zu ueberschreiten ist? Viel Spass dabei.

    Dass bedeutet auch nicht, dass der Sex unter Geschwistern erst jetzt losgeht. Wer das tut, wird es auch tun, es geht lediglich darum, die Menschen bei der Ausuebung von Rechten nicht mehr zu behindern.

    Da kannst du mit deinen "roten Linien" kommen, wie lange du willst. Aus diesen Zeiten sind wir zumindest hier in Westeuropa herausgewachsen.

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Ethikrates plädiert inzwischen dafür, einvernehmlichen Sex zwischen GEschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen:
    Deutscher Ethikrat: PRESSEMITTEILUNG 08/2014
    Es gibt moralische rote Linien, die nicht überschritten werden sollten.

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  • 3of5
    antwortet
    Zitat von kick_nemesis Beitrag anzeigen
    Und warum stellt man nicht einfach nur die Zeugung von Kindern im Rahmen von Inzest unter Strafe, wenn es "nur" das ist, worauf es hier ankommt?
    Selbst das wäre kaum akzeptabel, da andere eugenische Fortpflanzungsverbote ja auch nicht mehr bestehen. Wenn ein Paar mit Huntington Kinder kriegen darf, wieso nicht auch Geschwister?

    Moralisch finde ich es nicht in Ordnung, Kinder zu kriegen, wenn ein erhebliches Risiko gesundheitlicher Probleme besteht, aber ein eugenisch motiviertes Gesetz, das nur Inzucht verbieten würde, wäre vollkommen inkohärent.

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  • kick_nemesis
    antwortet
    Und warum stellt man nicht einfach nur die Zeugung von Kindern im Rahmen von Inzest unter Strafe, wenn es "nur" das ist, worauf es hier ankommt?
    Es gibt inzwischen ja annähernd 100% sichere Verhütungsmittel, spätestens eine Vasektomie macht den Sack hier zu. Und dann sehe ich es ähnlich wie qwerty6430, es geht niemandem was an, solange es aus freien Stücken geschieht.

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von qwerty6430 Beitrag anzeigen
    So wie Homosexualität inzwischen auch nur noch eine persönliche Angelegenheit ist.
    Das sehe ich ein bisschen anders, denn wenn ein Kind daraus entsteht, was bei einem homosexuellen Paar nunmal nicht der Fall sein kann, dann ist das nicht mehr nur die persönliche Angelegenheit der beiden Beischläfer, sondern auch die des Nachwuchses

    Und von "wäh" hatte ich auch nichts geschrieben

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  • qwerty6430
    antwortet
    Was ich mich allerdings frage ist: Wie ethisch ist es, Kinder in die Welt zu setzen
    Was ethisch istz oder nicht hat aber GAR NIX im Strafgesetzbuch zu suchen. Es ist ja auch strafbar, wenn der erwachsene Sohn mit seiner um die 60 was hat-da können keine Kinder mehr passieren. Ob es nun wäh ist oder nicht-ist ne andere Sache. Das ist eine persönliche Einstellung-wir reden hier aber vom Strafgesetzbuch. Und das geht dem Staat nix an. So wie Homosexualität inzwischen auch nur noch eine persönliche Angelegenheit ist.

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  • Spocky
    antwortet
    Die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Ethikrates plädiert inzwischen dafür, einvernehmlichen Sex zwischen GEschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen:
    Deutscher Ethikrat: PRESSEMITTEILUNG 08/2014

    Einvernehmliches Sex zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern sind davon aber ausdrücklich ausgenommen.

    Was ich mich allerdings frage ist: Wie ethisch ist es, Kinder in die Welt zu setzen, die dann unter den Folgen (medizinisch, psychologisch, gesellschaftlich) zu leiden haben. Die andere Frage ist aber auch, ob man verantwortungsvollen Umgang damit (geschützter Geschlechtsverkehr) genauso bestrafen sollte...?

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  • McWire
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Solange sich Sex nicht in der Öffentlichkeit abspielt und er einvernehmlich zwischen Erwachsenen stattfindet, sollte er auf keinen Fall strafbar sein. Auch das Genargument vermag mich nicht zu überzeugen, da sonst auch Behinderte oder Menschen mit genetischen Krankheiten keinen Sex haben dürfen. Verhütung ist ja heute nun wirklich allgemein akzeptiert (gut, außer bei Low-Sex-Geistlichen einer gewissen Kirche).
    Das sehe ich genauso. Sex zwischen Geschwistern ist auch nicht anders als Sex zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts. Beides ist eine von der Norm oder besser gesagt unserem Klischeebild abweichende sexuelle Ausprägung, die nicht der "normalen" Fortpflanzung dient.

    Überhaupt ist dieser Part unseres Seins ein schwieriges Thema. Habe neulich mit jemanden (einer Frau) diskutiert, welche mit ihrem Hund sexuell verkehrt. Ist in Deutschland nicht mehr strafbar aber doch in einigen europäischen Ländern wie Großbritannien.

    Abnorme sexuelle Neigungen sind ein unerschöpfliches Diskussionsthema.

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Solange sich Sex nicht in der Öffentlichkeit abspielt und er einvernehmlich zwischen Erwachsenen stattfindet, sollte er auf keinen Fall strafbar sein. Auch das Genargument vermag mich nicht zu überzeugen, da sonst auch Behinderte oder Menschen mit genetischen Krankheiten keinen Sex haben dürfen. Verhütung ist ja heute nun wirklich allgemein akzeptiert (gut, außer bei Low-Sex-Geistlichen einer gewissen Kirche).


    Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
    Und Inzucht nicht zwangsläufig Inzest. Schließlich kann man ein Kind auch ohne direkten Beischlaf zeugen. Stichwort: Bechermethode. In dem Fall würde § 173 strenggenommen nicht greifen (wie es praktisch aussähe, weiß ich nicht).
    Dieser Fall ist tatsächlich interessant, ich habe da noch gar nicht drüber nachgedacht. Aber stimmt. Strenggenommen würde der § da nicht greifen, weil er nur den Beischlaf unter Strafe stellt (also nur vaginalen Sex). Übrigens ist das mit der Bechermethode auch bei sog. Privaten Samenspenden interessant. Es wurde nämlich in Deutschland noch nie ein Fall verhandelt, bei dem es darum ging, ob der Samenspender juristisch überhaupt als Vater gelten kann. Denn das Gesetz stellt auf die Vaterschaftsvermutung aufgrund Beiwohnung ab. Samenspender hatten aber idR keinen Sex mit der Wunschmutter. Also eigentlich keine Vaterschaft.

    Jura bietet soviele Schmanckerl, es ist kaum zu glauben. Mein Liebling darunter ist übrigens die Tatsache, dass man Kleinkinder nicht heimtückisch ermorden kann, da ihnen die Argwohnfähigkeit fehlt und sie gewissermaßen immer arg- und wehrlos sind. Ausnahme gibt es natürlich auch, Stichwort Babybreifall.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 13.05.2012, 07:31. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • DeLouise
    antwortet
    Du gehst jetzt bestimmt von Geschwistern aus oder? Vater mit Tochter ist meiner Ansicht nach schon ne andere Sache auch moralisch.
    Ich gehe nicht nur von Geschwistern aus... - ich habe auch einen Augenblick über Elternteil-mit-Kind nachgedacht. Das ist zum Einen recht unwahrscheinlich, zum Anderen sehe ich das in moralischer Sicht nicht zwingend als verwerflich an. Wenn Liebe im Spiel ist kein Ding. Abhängigkeitsverhältnisse sind da unschön. Ich sage auch dazu, dass das für mich nicht in Frage käme, ich würde ja schon niemals mit einer Arbeitskollegin was anfangen...

    Aber schon der "alte Fritz" hat gesagt: ein Jeder lebe nach seiner Fasson!

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