Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • maestro
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Deine Simplifizierung ist schon beleidigend und ich werde mich nicht ein Drittes Mal wiederh
    MEINE Simplifizierung?
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Wer leben in einem Rechtsstaat, natürlich gibts nen Verfahren. Wenn du schlicht weg zu ignorant bist ,den materiallen wie verfahrenstechnischen Unterschied zwischen Inzest und dem von mir aufgestellten Fall eines Wegfalls jenes Tatbestands und der sich daraus ergebenden Bestrafung aus §§ 176 ff StGB zu sehen,
    Auf diese Meinung geb ich keinen Pfifferling bis du mir irgendeine Quelle präsentierst. Wahrscheinlich ist es nur ein Wunschgedanken, damit das Weltbild stimmt.

    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    nur weils deiner moralisch entarteten Vorstellung entspricht ,dass dus okay findest, wenn Eltern ihre Kinder vögeln, kannst mir getrost den Puckel runter rutschen.
    Mal abgesehen von deiner unangebrachten Ausdrucksweise ist das natürlich der Gipfel der billigen Argumente: Wer CONTRA Inzestparagraf ist, möchte gerne Geschlechtsverkehr mit seinen Geschwistern haben. Ich schlage vor, du reduzierst dein Vokabular etwas oder lebe mit den Konsequenzen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Seether
    antwortet
    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Nochmal: Ist es eine wilde These von dir oder hast du eine belegbare Quelle im Hinterkopf? Im übrigen finde ich deine Vorstellung von Inzest->Polizei->wegschließen etwas ... seltsam. Meinst du, da braucht es kein anständiges Verfahren mit "beknackten Beweisenführungsketten und nen psychologischen Sachverständigen"?
    Deine Simplifizierung ist schon beleidigend und ich werde mich nicht ein Drittes Mal wiederholen.

    Wer leben in einem Rechtsstaat, natürlich gibts nen Verfahren. Wenn du schlicht weg zu ignorant bist ,den materiallen wie verfahrenstechnischen Unterschied zwischen Inzest und dem von mir aufgestellten Fall eines Wegfalls jenes Tatbestands und der sich daraus ergebenden Bestrafung aus §§ 176 ff StGB zu sehen, nur weils deiner moralisch entarteten Vorstellung entspricht ,dass dus okay findest, wenn Eltern ihre Kinder vögeln, kannst mir getrost den Puckel runter rutschen.

    @Spy

    Diskutiere nicht mit mir ,was Recht ist. Darüber gibts ganze Bibliotheken. Unter anderem eine, die wohl lautet:
    "Das, was der Gesetzgeber bestimmt, ist Recht".
    Die andere, mehrheitlich vertretene: "Das, was die Mehrheit der Gesellschaft als Recht ansieht, ist Recht."
    Kannst so in jeder rechtsphilosophischen Abhandlung nachlesen.

    Beides ist aber für Euch ziemlich unpassend, nicht wahr? Der Gesetzgeber lehnt Inzest ab, und die Mehrheit der Bevölkerung auch.
    Und komm mir nicht mit Beweisen. Mach von mir aus selber ne repräsentative Umfrage oder geh bei Forsa betteln. Wenn du mal aufhörst, den Scheinheiligen zu spielen, kannst dir selber Vorstellen, wie das Ergebnis aussieht. *augenroll*

    Einen Kommentar schreiben:


  • maestro
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Omg, ich fall aus allen Wolken.
    Es tut mir herzlich leid, dass du hier deine Thesen und Meinungen verteidigen musst und mal prüfst, ob sie denn zu belegen sind.

    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Ist der Unterschied jetzt klar?

    Und genau DARAUS ergibt sich dann auch mittelbar der Schutz des Kindes. O man!
    Ich dachte eigentlich, dass dein beliebtes Beispiel unter "Kindesmisshandlung" fällt und damit unter einen ganzen Strauß von Gesetzen (vom GG bis zum BGB). Mir will nicht in den Kopf, dass es zur Beschleunigung der ganze Sache einen Inzestparagrafen braucht.

    Nochmal: Ist es eine wilde These von dir oder hast du eine belegbare Quelle im Hinterkopf? Im übrigen finde ich deine Vorstellung von Inzest->Polizei->wegschließen etwas ... seltsam. Meinst du, da braucht es kein anständiges Verfahren mit "beknackten Beweisenführungsketten und nen psychologischen Sachverständigen"?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Kai "the spy"
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Mein lieber Endar, Mord - und Totschlagsdelikte spielen sich auch nur im Promillebereich ab.
    Das Aufstellen von Straftatbeständen richtet sich nun mal nur sehr sekundär nach der Häufigkeit der Erfüllung (dem wird eher auf der Rechtsfolgenseite Rechnung getragen) ,sondern in erster Linie nach der Schutzbedürftigkeit des entsprechendes Rechtsguts.
    Der Unterschied ist, dass es bei Mord immer Opfer, bzw. Geschädigte gibt (liegt in der Natur der Sache). Bei Inzest ü18 ist dies nicht immer, eigentlich sogar eher selten der Fall. Laut deiner Logik könnte man auch gleich Sex unter Strafe stellen, um Vergewaltigungen leichter ahnden zu können.

    Inzest ist deshalb strafbar, um nicht nur genetisch bedingte Erkankungen bei eventuellen Kindern auszuschließen, sondern auch, um den Schutz der Kinder Rechnung zu tragen.
    Erklärung:
    Es ist verfahrensrechtlich weitaus einfacher für die Justiz, den Inzest nachzuweisen, als - ggf, der Inezst würde als Norm abgeschafft - einen Verstoß gegen die ansonsten einschlägigen Normen über sexuellen Missbrauch, wenn sich dieser Missbrauch nur daraufhin abhebt, im Alter von 18 Jahren sexuell hörige Erwachsene heranzuziehen.
    Selbe Sache, du willst Unschuldigen ein Recht absprechen, um einige Wenige leichter verfolgen zu können. Das ist eindeutig nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren.

    Zudem ist deine Behauptung, Inzestfälle seien eine Promilleerscheinung, aufgrund der Verschwiegenheit in solchen Dingen wohl kaum zu überbrüfen - vielleicht aber gerade auch deshalb, weil die Tabuisierung von Inzest ( auch durch die Norm ) dazu beiträgt, die Dunkelziffer zu erhöhen?
    Da stellt sich dann die Frage, wieso es denn so viele machen, wenn es doch verboten ist. Offenbar lässt sich Liebe und Sexualität doch nicht vom Gesetz diktieren (Vgl.: Homosexualität).

    Desweiteren darf es auch kein Argument sein, etwas nur deshalb schon zu legalisieren, weil der Staat es anders sieht als ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung, repräsentiert durch intellektuell übermoralisierende Sci-Fi-Forenbesucher.
    Nein, nur deshalb natürlich nicht. Es sollte legalisiert werden, weil es schlicht richtig wäre, es zu legalisieren.

    Man kann sich natürlich zu Recht fragen, ob der Staat ändernden moralischen Vorstellungen nicht Rechnung Tragen muss. Beispiele dafür gibts ja wirklich genug.
    Nur anderer seits: Muss das immer sofort geschehen? 90% der Leute haben kein Interesse an einer Enttabuisierung von Inzest, und von den restlichen 10%, die es BEGRÜSSEN würden, sind wahrscheinlich 80% schon so pervers, dass sie ihre Kinder ohnehin schon u18 misshandeln.
    Ist das deine persönliche Einschätzung oder hast du da irgendwelche verlässlichen Quellen?
    Ich denke, 1960 hatten auch noch nicht viele Leute ein Interesse an der Enttabuisierung von Homosexualität. Trotzdem wäre es schon damals richtig gewesen, diese zu legalisieren.

    Mir leuchtet irgendwie nicht ein, warum man etwas legalisieren sollte, das von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung jedenfalls nicht aktiv begrüßt oder auch nur toleriert wird (i.S.v.: "Och, der A treibts mit seiner Tochter? Mh, jo, soll er machen, wenn er mag. Ist ja nichts anstößiges bei.").
    Wenn es, wie im Falle der Homosexuellen"ehe", ein Großteil der Bevölkerung zumindest toleriert ,dann darf man sich fernab aller Schutzgutüberlegungen mal Gedanken machen, Inzest zu enttabuisieren.
    Also ist Recht, was die Mehrheit denkt?! Da gehst du aber auf ganz dünnem Eis, mein Lieber.

    Aber bis dahin muss man sich im Gegenzug auch die Frage gefallen lassen als Befürworter der Enttabuisierung,warum man nicht gleich eine Mehrpersonenehe erlaubt, die auch die eigenen Kinder als Ehepartner mitenbeziehen kann, oder warum andererseits Frauen das medizinisch nicht indizierte "egoistische" Abtreiben erlaubt wird, während das Abtöten von Zellhaufen ohne ausdifferenzierte Gestalt mit dem Vorsatz, Menschen zu heilen, verboten ist.
    Ziemlich willkürlich, Ihr und Eure Moral.
    Die Verbindung zwischen Inzest und der von dir formulierten Mehrpersonenehe kann ich ja gerade noch so nachvollziehen, aber was haben denn Abtreibung und Stammzellenforschung mit der Legalisierung von Inzest zu tun? Oder wolltest du da nur einen Widerspruch zwischen zwei Gesetzen aufzeigen? Darum geht es in diesem Thread ja überhaupt!
    Und jetzt wirf mal nicht die Moral aller hier, die dafür sind, Inzest zu legalisieren, in einen Topf. Was kann ich dafür, dass die Grünen im Falle der Stammzellenforschung plötzlich die Argumente von Abtreibungsgegnern verwenden?!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Seether
    antwortet
    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Nur weil du etwas schreibst (und es wiederholst) heißt das doch nicht, dass es richtig ist. Und ich wiederhole (erneut) meine Frage: Woher hast du diese Ansicht? Warum sollte es mit dem Inzestparagrafen einfacher sein, psychologischen Mißbrauch nachzuweisen? Ist es nicht möglich, dass dies an anderer Stelle (vgl. meine Paragrafen oben) auch behandelt wird?
    Omg, ich fall aus allen Wolken.

    Es ist einfacher, eine Beeinflussung des Kindes zu verfolgen, wenn der Inzesttatbestand unter Strafe gestellt wird, weil da irgendeine "Gesinnung" des Täters völlig uninteressant ist. Niemand kann "fahrlässig" Inzest begehen.

    Es ist doch nun wirklich einleuchtend, dass man eher rausbekommt, "X vögelt seine 18 jährige Tochter" (Inzest) als "X hat seine jetzt 18 jährige Tochter 18jahre lang derart erzogen, ohne ihr körperlich zudränglich zu werden, dass sie ihm jetzt von SICH aus durch Beeinflussung ihrer sexuellen Selbstbestimmung sexuell gerne hörig ist"(enttaubisierter Inzest, Anwendbarkeit der §§ 176 ff. StGB)...
    Fürs erstere brauchts nur ne petzende Nachbarin und zudringliche Polizisten, fürs zweitere ne petzende Nachbarin, zudringliche Polizisten, ne Menge an beknackten Beweisenführungsketten und nen psychologischen Sachverständigen.

    Ist der Unterschied jetzt klar?

    Und genau DARAUS ergibt sich dann auch mittelbar der Schutz des Kindes. O man!

    Einen Kommentar schreiben:


  • maestro
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Offensichtlich hast Du immernoch nicht gelesen, was ich gesagt habe.

    Ich habe davon gesprochen, dass es einfacher für die Justiz ist, einen Inzest nachzuweisen, als einen rein psychologischen Missbrauch von Kindern durch familiäre Autoritätspersonen, der sich dahingehend äußert, sdass ie mit Erreichen ihrer Volljährigkeit zur "selbständigen" sexuellen Aufnahme von geschlechten Kontakten zu Familienmitgliedern bereit sind.

    Mensch, leute. Lesen. -.-
    Nur weil du etwas schreibst (und es wiederholst) heißt das doch nicht, dass es richtig ist. Und ich wiederhole (erneut) meine Frage: Woher hast du diese Ansicht? Warum sollte es mit dem Inzestparagrafen einfacher sein, psychologischen Mißbrauch nachzuweisen? Ist es nicht möglich, dass dies an anderer Stelle (vgl. meine Paragrafen oben) auch behandelt wird?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Seether
    antwortet
    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Hab ich. Ich frage mich nur, warum es für die Justiz einfacher sein soll, MIT einem Inzestparagraphen den Schutz der Kinder zu gewährleisten als ohne. Hast du denn meine Paragraphen gelesen?
    Offensichtlich hast Du immernoch nicht gelesen, was ich gesagt habe.

    Ich habe davon gesprochen, dass es einfacher für die Justiz ist, einen Inzest nachzuweisen, als einen rein psychologischen Missbrauch von Kindern durch familiäre Autoritätspersonen, der sich dahingehend äußert, sdass ie mit Erreichen ihrer Volljährigkeit zur "selbständigen" sexuellen Aufnahme von geschlechten Kontakten zu Familienmitgliedern bereit sind.

    Mensch, leute. Lesen. -.-

    Einen Kommentar schreiben:


  • maestro
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Lies bitte nochmal ,was ich geschrieben habe, danke.
    Hab ich. Ich frage mich nur, warum es für die Justiz einfacher sein soll, MIT einem Inzestparagraphen den Schutz der Kinder zu gewährleisten als ohne. Hast du denn meine Paragraphen gelesen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Seether
    antwortet
    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Wie kommst du darauf? Deiner Meinung nach erfassen also die Paragrafen §§ 174, 176, 182 StGB [1][2][3] nicht deine "Heranziehung von sexueller Hörigkeit"?

    [1] StGB - Einzelnorm
    [2] StGB - Einzelnorm
    [3] StGB - Einzelnorm
    Lies bitte nochmal ,was ich geschrieben habe, danke.

    Einen Kommentar schreiben:


  • maestro
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Es ist verfahrensrechtlich weitaus einfacher für die Justiz, den Inzest nachzuweisen, als - ggf, der Inezst würde als Norm abgeschafft - einen Verstoß gegen die ansonsten einschlägigen Normen über sexuellen Missbrauch, wenn sich dieser Missbrauch nur daraufhin abhebt, im Alter von 18 Jahren sexuell hörige Erwachsene heranzuziehen.
    Wie kommst du darauf? Deiner Meinung nach erfassen also die Paragrafen §§ 174, 176, 182 StGB [1][2][3] nicht deine "Heranziehung von sexueller Hörigkeit"?

    [1] StGB - Einzelnorm
    [2] StGB - Einzelnorm
    [3] StGB - Einzelnorm

    Einen Kommentar schreiben:


  • Seether
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    So ein gestriger Unsinn! Haben wir etwa noch 1956?



    Das, was du hier schreibst, ist wirklicher Unsinn! Aber wirklich totaler realitätsferner Quatsch! Derselbe Blödsinn wurde jahrzehntelang herangeführt, um die Strafbarkeit der Homosexualität zu begründen. Wenn das mal nicht mehr unter Strafe steht, wird unsere Jugend homosexuell! Die Aufhebung der Strafbarkeit der einvernehmlichen Homosexualität hat allerdings mitnichten zu einer "Zunahme" der Homosexualität geführt.
    Du tust ja greade so, als sei Inzest eine so tolle Sache, dass alle Eltern nur darauf warten, mit ihren Kindern Geschlechtsverkehr zu haben. Ich kenne keine Familie, wo die Eltern bedauern, ihre Kinder nicht sexuell ausbeuten zu können. Das ist eine realitätsferne hysterische Übertreibung (ich kann es gar nicht oft genug wiederholen).

    Bei Lichte und mal nüchtern betrachtet ist es doch so: Die Erfahrung mit dem Sexualstrafrecht zeigt, dass sexuelles Verhalten über das Strafrecht nicht gesteuert werden kann. Wenn zwei Geschwister miteinander ins Bett wollen, wird sie kein Strafrechtsparagraph der Welt davon abhalten.
    Inzest ist zudem etwas verhältnismäßig seltenes. Wie selten, weiß ich nun nicht, aber "ernsthafter" Inzest wird sich im Promillebereich abspielen. Durch die Aufhebung der Strafbarkeit des Inzests würde sich deshalb überhaupt nichts ändern.
    Das von dir ausgedachte "Beispiel" verstieße außerdem mit Sicherheit immer noch gegen zahlreiche andere Strafrechts- oder Fürsorgevorschriften. Würde also z.B. ein Elternpaar seine Kinder dahingehend konditionieren, dass sie z.B. mit dem 18. Geburtstag zum "Wohle" der Eltern in einem Bordell anschaffen gingen, wäre das sicherlich strafbar.
    Es müsste ja, wenn tatsächlich viele Eltern dieses mit ihren Kindern im Sinne haben, bereits zu solchen Fällen gekommen sein. Ich warte auf die Aufzählung. Und schlussendlich ist es völliger Blödsinn, zu denken, dass sich Kinder zu derartigen Dingen abrichten lassen würden oder dass sie außerhalb der bösartigen Eltern keine Eindrücke und Erfahren gewinnen würden.
    Mein lieber Endar, Mord - und Totschlagsdelikte spielen sich auch nur im Promillebereich ab.
    Das Aufstellen von Straftatbeständen richtet sich nun mal nur sehr sekundär nach der Häufigkeit der Erfüllung (dem wird eher auf der Rechtsfolgenseite Rechnung getragen) ,sondern in erster Linie nach der Schutzbedürftigkeit des entsprechendes Rechtsguts.

    Inzest ist deshalb strafbar, um nicht nur genetisch bedingte Erkankungen bei eventuellen Kindern auszuschließen, sondern auch, um den Schutz der Kinder Rechnung zu tragen.
    Erklärung:
    Es ist verfahrensrechtlich weitaus einfacher für die Justiz, den Inzest nachzuweisen, als - ggf, der Inezst würde als Norm abgeschafft - einen Verstoß gegen die ansonsten einschlägigen Normen über sexuellen Missbrauch, wenn sich dieser Missbrauch nur daraufhin abhebt, im Alter von 18 Jahren sexuell hörige Erwachsene heranzuziehen.

    Zudem ist deine Behauptung, Inzestfälle seien eine Promilleerscheinung, aufgrund der Verschwiegenheit in solchen Dingen wohl kaum zu überbrüfen - vielleicht aber gerade auch deshalb, weil die Tabuisierung von Inzest ( auch durch die Norm ) dazu beiträgt, die Dunkelziffer zu erhöhen?

    Desweiteren darf es auch kein Argument sein, etwas nur deshalb schon zu legalisieren, weil der Staat es anders sieht als ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung, repräsentiert durch intellektuell übermoralisierende Sci-Fi-Forenbesucher.
    Man kann sich natürlich zu Recht fragen, ob der Staat ändernden moralischen Vorstellungen nicht Rechnung Tragen muss. Beispiele dafür gibts ja wirklich genug.
    Nur anderer seits: Muss das immer sofort geschehen? 90% der Leute haben kein Interesse an einer Enttabuisierung von Inzest, und von den restlichen 10%, die es BEGRÜSSEN würden, sind wahrscheinlich 80% schon so pervers, dass sie ihre Kinder ohnehin schon u18 misshandeln.
    Mir leuchtet irgendwie nicht ein, warum man etwas legalisieren sollte, das von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung jedenfalls nicht aktiv begrüßt oder auch nur toleriert wird (i.S.v.: "Och, der A treibts mit seiner Tochter? Mh, jo, soll er machen, wenn er mag. Ist ja nichts anstößiges bei.").
    Wenn es, wie im Falle der Homosexuellen"ehe", ein Großteil der Bevölkerung zumindest toleriert ,dann darf man sich fernab aller Schutzgutüberlegungen mal Gedanken machen, Inzest zu enttabuisieren.
    Aber bis dahin muss man sich im Gegenzug auch die Frage gefallen lassen als Befürworter der Enttabuisierung,warum man nicht gleich eine Mehrpersonenehe erlaubt, die auch die eigenen Kinder als Ehepartner mitenbeziehen kann, oder warum andererseits Frauen das medizinisch nicht indizierte "egoistische" Abtreiben erlaubt wird, während das Abtöten von Zellhaufen ohne ausdifferenzierte Gestalt mit dem Vorsatz, Menschen zu heilen, verboten ist.
    Ziemlich willkürlich, Ihr und Eure Moral.

    Einen Kommentar schreiben:


  • endar
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Das Problem bei dieser kranken Diskussion ist nur, dass eine Legalisierung von Inzest bedeuten würde, dass sich Eltern eine Generation von sexuellen abhängigen Hörigen heranziehen dürfen.
    So ein gestriger Unsinn! Haben wir etwa noch 1956?

    Hey. Und, hab ich erst Sex mit meiner Tochter, wenn sie 18 ist. Na und?
    Die 18 Jahre vorher baue ich konsequent alle Schameshürden durch Erziehung bei ihr ab, dass sie es durch ihre Erziehung als völlig normal empfände, wenn Papi aufeinmal nen flotten Dreier mit ihr und Mami hinlegt.

    Ich bin sicher, das fällt dann immernoch unter sexuelle Selbstbestimmung.
    Das, was du hier schreibst, ist wirklicher Unsinn! Aber wirklich totaler realitätsferner Quatsch! Derselbe Blödsinn wurde jahrzehntelang herangeführt, um die Strafbarkeit der Homosexualität zu begründen. Wenn das mal nicht mehr unter Strafe steht, wird unsere Jugend homosexuell! Die Aufhebung der Strafbarkeit der einvernehmlichen Homosexualität hat allerdings mitnichten zu einer "Zunahme" der Homosexualität geführt.
    Du tust ja greade so, als sei Inzest eine so tolle Sache, dass alle Eltern nur darauf warten, mit ihren Kindern Geschlechtsverkehr zu haben. Ich kenne keine Familie, wo die Eltern bedauern, ihre Kinder nicht sexuell ausbeuten zu können. Das ist eine realitätsferne hysterische Übertreibung (ich kann es gar nicht oft genug wiederholen).

    Bei Lichte und mal nüchtern betrachtet ist es doch so: Die Erfahrung mit dem Sexualstrafrecht zeigt, dass sexuelles Verhalten über das Strafrecht nicht gesteuert werden kann. Wenn zwei Geschwister miteinander ins Bett wollen, wird sie kein Strafrechtsparagraph der Welt davon abhalten.
    Inzest ist zudem etwas verhältnismäßig seltenes. Wie selten, weiß ich nun nicht, aber "ernsthafter" Inzest wird sich im Promillebereich abspielen. Durch die Aufhebung der Strafbarkeit des Inzests würde sich deshalb überhaupt nichts ändern.
    Das von dir ausgedachte "Beispiel" verstieße außerdem mit Sicherheit immer noch gegen zahlreiche andere Strafrechts- oder Fürsorgevorschriften. Würde also z.B. ein Elternpaar seine Kinder dahingehend konditionieren, dass sie z.B. mit dem 18. Geburtstag zum "Wohle" der Eltern in einem Bordell anschaffen gingen, wäre das sicherlich strafbar.
    Es müsste ja, wenn tatsächlich viele Eltern dieses mit ihren Kindern im Sinne haben, bereits zu solchen Fällen gekommen sein. Ich warte auf die Aufzählung. Und schlussendlich ist es völliger Blödsinn, zu denken, dass sich Kinder zu derartigen Dingen abrichten lassen würden oder dass sie außerhalb der bösartigen Eltern keine Eindrücke und Erfahren gewinnen würden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • maestro
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Das Problem bei dieser kranken Diskussion ist nur, dass eine Legalisierung von Inzest bedeuten würde, dass sich Eltern eine Generation von sexuellen abhängigen Hörigen heranziehen dürfen.

    Hey. Und, hab ich erst Sex mit meiner Tochter, wenn sie 18 ist. Na und?
    Die 18 Jahre vorher baue ich konsequent alle Schameshürden durch Erziehung bei ihr ab, dass sie es durch ihre Erziehung als völlig normal empfände, wenn Papi aufeinmal nen flotten Dreier mit ihr und Mami hinlegt.

    Ich bin sicher, das fällt dann immernoch unter sexuelle Selbstbestimmung.
    Vielen Dank für diesen erheiternden Beitrag. Und du hast ja auch in allen Punkten recht. Menschen halten sich IMMER und unter ALLEN Umständen an Gesetze und wenn es diese Gesetze nicht mehr gibt, dann verwandelt sich die Menschen automatisch in Sex-Bestien. Daher brauchen wir auch ein Sexgesetzbuch (SxGB), in dem ALLES geregelt ist. Wer mit wem, wie alt und unter welchen Umständen verkehren darf. Selbstverständlich enden die Vorschriften nicht, wenn man 18 ist. Puh, das würde uns viel Aufwand ersparen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Seether
    antwortet
    Das Problem bei dieser kranken Diskussion ist nur, dass eine Legalisierung von Inzest bedeuten würde, dass sich Eltern eine Generation von sexuellen abhängigen Hörigen heranziehen dürfen.

    Hey. Und, hab ich erst Sex mit meiner Tochter, wenn sie 18 ist. Na und?
    Die 18 Jahre vorher baue ich konsequent alle Schameshürden durch Erziehung bei ihr ab, dass sie es durch ihre Erziehung als völlig normal empfände, wenn Papi aufeinmal nen flotten Dreier mit ihr und Mami hinlegt.

    Ich bin sicher, das fällt dann immernoch unter sexuelle Selbstbestimmung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Harmakhis
    antwortet
    Zitat von BongoMercury Beitrag anzeigen
    @Harmakhis: Wärst du auch für Inzest zwischen Eltern und Kindern? Das würde mich jetzt mal interessieren.
    Ja. Wenn die Kinder erwachsen sind, keine Zwangsituation o.ä. vorliegt... ich kann mir das persönlich nicht vorstellen, aber das kann ich auch nicht im Bezug auf Homosexualität. Ist ja letztlich irrelevant. Wenn das zwei Menschen aus freien Stücken machen wollen, dann hat niemand ein Recht da als falscher Moralapostel einzuschreiten.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X