Widerspruch bei der Krankenkasse und telefonische Rücknahme - SciFi-Forum

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Widerspruch bei der Krankenkasse und telefonische Rücknahme

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    Widerspruch bei der Krankenkasse und telefonische Rücknahme

    Hallo Leute, ich hoffe mir kann hier jemand bei einem kleinen Disput mit der KK meines Opas helfen.

    Folgender Sachverhalt:
    Mein Opa hat vor etwa zwei Jahren Hörgeräte bekommen um sein abnehmendes Hörvermögen auszugleichen. Zu Anfang haben diese kleinen Stücke der Technik auch wirklich gute Dienste geleistet und Opa konnte endlich wieder Gesprächen auf Zimmerlautstärke und Ähnlichem ohne Probleme folgen.

    Doch mit den letzten Monaten nahm entweder die Leistung des Gerätes oder die seiner Ohren noch einmal massiv ab. Ich persönlich gehe von ersterem aus, da es wirklich fast keinen Unterschied mehr macht ob Opa die Geräte nun trägt oder nicht.

    Opa stellte auf meine Empfehlung hin dann einen Antrag zur vorzeitigen Hörgeräte-Neuversorgung. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich Opas tonaler Gehörgang nicht verschlechtert hätte. Daraufhin habe ich für Opa einen Widerspruch geschrieben und diesen fristgerecht eingereicht.
    Und jetzt kommts: Die KK hat bei meinen Großeltern angerufen und meinen Opa gefragt ob er seinen Widerspruch nicht zurücknehmen wolle, weil dieser wohl ohnehin wieder abgelehnt werden würde!

    Leider hab ich es versäumt meine Vertretung zu erklären, weil ich in meiner unendlichen Weisheit glaubte, dass es reicht meinem Opa einzubläuen, dass er zu NICHTS seine Einwilligung geben soll, ohne vorher mit mir darüber zu sprechen.

    Die Fragen die ich jetzt hauptsächlich habe:
    Darf seine KK überhaupt auf diese Weise einen Widerruf des Widerspruchs erwirken?
    Hab ich jetzt überhaupt noch eine Chance um eine Wiederaufnahme zu erwirken?
    And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

    #2
    Deine Fragen kann ich dir nicht beantworten, hast du mal probiert beim Hersteller was zu erreichen und evtl. das Gerät bei nem Fachhändler testen lassen?

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      #3
      Hast du denn das Recht, deinen Großvater in juristischen Dingen zu vertreten?
      Ist er diesbezüglich (Geschäftsfähigkeit, etc.) eingeschränkt?

      Ansonsten bin ich mir nicht sicher, ob eine fernmündliche Erklärung (eines Schwerhörigen!!) ausreicht...
      .

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        #4
        Erstmal Danke für die Hilfe, Leute. Wenn ihr mal durch Völlenerfehn kommt, schulde ich euch ein Eis.

        Wie gesagt, hab ich bisher leider keine Stellvertretung ausgeübt, sondern lediglich die Schriftstücke für Opa aufgesetzt. Auf die falsche-Adressaten-Nummer kann ich also leider nicht hinaus. Mein Opa ist auch noch voll geschäftsfähig und nebenbei ziemlich fit für 75 Lenzen. Da seh ich also auch keinen Ansatzpunkt.

        Bei einem Fachhändler testen lassen klingt jedenfalls schonmal nach einer guten Idee und ich werd Opa auch so schnell wie möglich dort hinscheuchen.

        Meine Zweifel liegen wie bei xanrof bei der fernmündlichen Rücknahme. Ich komm ja eigentlich aus dem öffentlichen Dienst und dort wäre so eine Form des Zurückziehens eines Widerspruchs niemals gültig. Deswegen erschreckt mich hier ja auch das Vorgehen der Kasse. Mit sowas hätte ich niemals gerechnet, denn sonst hätte ich Opa wohl extra nochmal darauf "gedrillt".
        Irgendwelche Vorschläge, was mein nächster Schritt in der Sache sein sollte? Außer dass ich den betreffenden Stellen demnächst ordentlich den Marsch blase, das tu ich sowieso.
        And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

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          #5
          Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
          Irgendwelche Vorschläge, was mein nächster Schritt in der Sache sein sollte?
          Mindestens:
          eine Verbraucherschutzorganisation (zB Verbraucherzentrale, etc.) zu Rate ziehen, ist wohl die billigere Lösung für einen ersten Rat von Fachleuten,

          oder gleich zum Anwalt.

          Aber wegen der Telefonaktion solltest du (bzw ihr) wirklich professionellen juristischen Beistand suchen

          Wegen des Tests beim Fachhändler: wenn es nix (kaum) kostet ist, dann ok.
          Ansonsten würde ich bis nach der juristischen Beratung warten.
          .

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            #6
            Eine juristische Beratung wäre wohl das sinnvollste, auch wenn ich nicht denke, das ein Widerspruch einfach so am Telefon mündlich zurück genommen werden kann, da gäbe es ja nirgends Unterschrift oder sonstigen handfesten Nachweis.
            Wäre es um einen Widerspruch in einer Behörde gegangen, müsste diese mündliche Rücknahme wohl protokolliert und dieses Protokoll von deinem Opa unterschrieben werden, sonst wäre die Rücknahme nichts wert und nur Schall und Rauch.

            Hier in diesem Link Rücknahme eines Widerspruchs - JuraForum.de

            geht's zb um Rücknahmen per Mail und generell über elektonische Kommunikation samt dazugehörigen Parapraphen, ein einfaches Telefongespräch zählt dort aber scheinbar nicht zu den anerkannten Kommunikationsmöglichkeiten.

            Ich vermute mal, eine KK ist an ähnliche Regeln gebunden.
            Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

            Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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              #7
              Naja, der Teledumm zB reicht eine telefonische Rücknahme einer Kündigung (z.B.) aus. Da brauchts auch nichts schriftliches. Die rufen die Leute auch gern an und beschwatzen die.
              Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
              Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
              Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
              und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                #8
                Mach schriftlich, dass der Widerspruch nicht zurückgenommen wird. Man hat sich telefonisch zu was hinreißen lassen was so nicht gewollt war. (Bequatschen)

                Einen schriftlichen Bescheid auf den Widerspruch einfordern.

                Und Opi einbleuen, der soll mit die nicht telefonieren.

                Wenn du das Widerspruchsschreiben für deinen Opi gemacht hast und er es unterschrieben hat, ist alles ok. Ich mach auch die Schreiben für meine Eltern und die signieren nur.

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