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    RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern?

    Auch nach mehrmaligen suchen nichts gefunden – bislang kein Thread über die RAF

    Momentan ist ja mal wieder eine Begnadigung für zwei der vier letzten weggesperrten RAF-Terroristen im Gespräch:

    Deutsche gegen Freiheit für RAF-Terroristen

    Eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger ist gegen eine Begnadigung der inhaftierten RAF-Terroristen. 64,6 Prozent der Befragten sprachen sich in einer Umfrage gegen eine Entlassung von Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt aus.


    Frankfurt/Main - Der "Kölner Stadtanzeiger" hatte die Umfrage in Auftrag gegeben. Nur 19,3 Prozent sind demnach für eine vorzeitige Haftentlassung. Mehr als drei Viertel der Befragten (76,6 Prozent) sind generell dagegen, dass zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach 15 Jahren Haft in Freiheit kommen können. 14,3 Prozent aller Befragten halten es dagegen für richtig. […]
    Quelle

    Wie seht ihr das?
    Sollten Mohnhaupt
    – wegen aller Taten der RAF im Jahre 1977 (ua Ermordung des Generalbundesanwaltes Siegfried Buback und Hanns-Martin Schleyers) und des Attentats auf den US-General Frederick J. Kroesen (CICUSAREUR) zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt (mindestens 24 Jahre zu verbüßen) –
    und Klar
    - ebenfalls wegen aller Taten der RAF im Jahre 1977 zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt (mindestens 26 Jahre zu verbüßen) -
    aus der Haft entlassen werden?

    Vor allem vor dem Hintergrund das sie ihre Taten nicht bereuen und sich nicht von der RAF distanzieren?
    Soll „lebenslänglich“ für diese Subjekte schlicht und einfach Lebenslang bedeuten oder soll haben sie ausreichend für ihre terroristischen Taten gebüßt?

    Wie sieht es mit den Familien der Opfer aus? Kann man es verantworten den Tätern die Gnade zu gewähren die sie ihren unschuldigen Opfern nie gewährt haben?
    Ist es zu vertreten reuelose Terroristen in die Freiheit zu entlassen?

    ME ganz klar sein - nein. Für Terroristen die ihre Taten nicht bereuen darf es weder eine Begnadigung noch eine Freilassung nach Verbüßung der Mindeststrafe geben. Sie sind zur fünfmal lebenslänglich verurteilt und haben somit bis zu ihrem Lebensende einzusitzen.
    Schlimm genug das man sie überhaupt Lebend gefasst hat.

    "Schlag ins Gesicht der Opfer"
    Gnade für die RAF-Terroristen?

    #2
    Ich denke, man muss differenzieren:

    Bei Brigitte Mohnhaupt läuft ein regulärer Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung, wenn ich richtig informiert bin. Die für sie festgesetzte Mindestdauer der Freiheitsstrafe läuft wohl auch im März 2007 ab, sodass man da durchaus drüber reden kann. Aber auch hier würde ich es sehr begrüssen, wenn sie sich deutlich von ihren Taten distanziert und sich bei den Familien der Opfer entschuldigt. Das wäre eigentlich das Mindeste.

    Soweit es um Christian Klar geht, der aufgrund eines Gnadenakts durch den Bundespräsidenten freikommen könnte, würde ich in jedem Fall auf einer deutlichen Distanzierung und einer Entschuldigung bestehen. Sofern Gnade vor Recht ergehen soll, braucht es aus meiner Sicht ein wenig mehr, als "nur" die abgesessene Zeit, die in seinem Fall bis mindestens 2009 läuft.

    Wirklich gestört haben mich in dem Zusammenhang die Aussagen einiger ehemaliger RAF-Mitglieder, die die geforderten Entschuldigungen mit der Begründung verworfen haben, das seien dann sowieso nur Lippenbekenntnisse. Man könne sich im Knast nicht von seinen Taten distanzieren, weil man ansonsten seine Unterstützer draussen vor den Kopf stosse. Ich frage mich, welche Unterstützer das sind und wieso man die unbedingt behalten will, wenn sie feige Morde akzeptieren. Alles in allem legt das den Verdacht nahe, dass da eine ganze Generation unverbesserlicher und verblendeter Besserwisser am Werk war, die vor nichts und niemandem Respekt hatte:

    "Reue wäre nur ein Lippenbekenntnis" - Spiegel online
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

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      #3
      Meiner Meinung nach müssen auch RAF-Terroristen wie andere verurteilte Mörder behandelt werden (denn sie sind ja nun mal auch per Definition verurteilte Mörder).
      Also haben sie auch einen Anspruch auf Bewährung nach 15 Jahren (und Mohnhaupt sitzt schließlich schon um einiges länger).
      Und die damalige Bundesregierung hat den Antrag der Verhafteten abgelehnt, als Kriegsgefangene bezeichnet zu werden. Damit hätten sie andere juristische Handhabe gehabt.
      Nun muß man auch ihnen die Chance auf Resozialisierung geben.

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        #4
        Zitat von niemandskind
        Meiner Meinung nach müssen auch RAF-Terroristen wie andere verurteilte Mörder behandelt werden (denn sie sind ja nun mal auch per Definition verurteilte Mörder).
        Also haben sie auch einen Anspruch auf Bewährung nach 15 Jahren (und Mohnhaupt sitzt schließlich schon um einiges länger).
        Wenn man keinen Rechtsanspruch auf Freilassung hat, sondern um Gnade bittet, ist es dann mindeste, wenn man sich von seinen Taten distanziert und dafür entschuldigt. Wenn man das nicht tut, sollte man auch keine Gnade erwarten bzw. erbitten.


        Und die damalige Bundesregierung hat den Antrag der Verhafteten abgelehnt, als Kriegsgefangene bezeichnet zu werden. Damit hätten sie andere juristische Handhabe gehabt.
        Nun muß man auch ihnen die Chance auf Resozialisierung geben.
        Ich benutze ja eigentlich selten Smileys, aber in diesem Fall
        "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
        -Cpt. Jean-Luc Picard

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          #5
          [QUOTE=Valdorian;1297496]Wenn man keinen Rechtsanspruch auf Freilassung hat, sondern um Gnade bittet, ist es dann mindeste, wenn man sich von seinen Taten distanziert und dafür entschuldigt. Wenn man das nicht tut, sollte man auch keine Gnade erwarten bzw. erbitten.


          Mmmmh, solange noch jeder Kinderschänder nach 2 Jahren (oder weniger) auch ohne Entschuldigung frei kommt, warum dann nicht auch Mörder???

          Und Mohnhaupt hat meines Halbwissens nach Rechtsanspruch auf Freilassung. Oder wurde Sicherheitsverwahrung veranlasst?

          Kommentar


            #6
            Zitat von niemandskind Beitrag anzeigen
            Mmmmh, solange noch jeder Kinderschänder nach 2 Jahren (oder weniger) auch ohne Entschuldigung frei kommt, warum dann nicht auch Mörder???
            Klar. Jeder Kinderschänder kommt nach zwei Jahren oder weniger frei.

            Zitat von niemandskind Beitrag anzeigen
            Und Mohnhaupt hat meines Halbwissens nach Rechtsanspruch auf Freilassung. Oder wurde Sicherheitsverwahrung veranlasst?
            Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, wenn ich das richtig sehe.

            Es besteht bei "lebenslang" übrigens auch kein Rechtsanspruch auf Freilassung, sondern lediglich ein Anspruch darauf, dass erstmals nach 15 Jahren eine Überprüfung der Haft vorgenommen wird im Hinblick auf eine Aussetzung auf Bewährung. Daher liegt die Durchschnittsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei ca. 18,5 Jahren und nicht bei den oftmals kolportierten 15.
            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
            -Peter Ustinov

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              #7
              Zitat von niemandskind Beitrag anzeigen
              Meiner Meinung nach müssen auch RAF-Terroristen wie andere verurteilte Mörder behandelt werden (denn sie sind ja nun mal auch per Definition verurteilte Mörder).
              Meiner Meinung nach sollte man sie wie Terroristen behandeln.
              Denn nichts anderes sind sie.
              Sie haben keinen Anspruch darauf nach Verbüßung ihrer Mindestzeit freizukommen. Völlig ausgeschlossen, schließlich distanzieren sie sind nicht mal von ihren Taten.

              Zitat von niemandskind Beitrag anzeigen
              Also haben sie auch einen Anspruch auf Bewährung nach 15 Jahren (und Mohnhaupt sitzt schließlich schon um einiges länger).
              Nein, den Anspruch haben sie nicht. Sie sind schließlich zu fünfmal Lebenslänglich verurteilt wurden, in den Neunziger Jahren wurde daraus dann eine Mindeststrafzeit von 24 bzw. 26 Jahren.

              Zitat von niemandskind Beitrag anzeigen
              Und die damalige Bundesregierung hat den Antrag der Verhafteten abgelehnt, als Kriegsgefangene bezeichnet zu werden. Damit hätten sie andere juristische Handhabe gehabt.
              Auf jeden Fall keine bessere.
              Und warum um alles in der Welt sollen die POWs sein?
              Das sind illegale Kämpfer, Terroristen. Der letzte Dreck.
              Man würde sie dadurch nur aufwerten.

              Zitat von niemandskind Beitrag anzeigen
              Nun muß man auch ihnen die Chance auf Resozialisierung geben.
              Warum?
              Übertragen wir das doch auf andere: Angenommen wir würden hier Subjekte wie Osama bin Laden eingesperrt haben. Hätten die deiner Meinung auch eine Chance auf Resozialisierung? Wäre ja auch nur ein Mörder.
              Wie würde es mit Saddam Hussein aussehen? Adolf Hitler?

              Zitat von Sandswind
              Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, wenn ich das richtig sehe.
              Du siehst das richtig.
              Von daher, sie haben keinen Anspruch freigelassen zu werden.

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                #8
                Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                Meiner Meinung nach sollte man sie wie Terroristen behandeln.
                Denn nichts anderes sind sie.
                Zu dumm nur, dass das deutsche Strafrecht keine Tätertypenlehre kennt und damit "der Terrorist" grundsätzlich keine Kategorie ist.

                Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                Von daher, sie haben keinen Anspruch freigelassen zu werden.
                Den hätten sie auch ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht. Sie haben aber auch wenn diese Feststellung getroffen wurde grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Aussetzung zur Bewährung überprüft wird - nur eben nicht nach den üblichen 15 Jahren. Die Freiheitsstrafe verlängert sich dadurch erheblich, im vorliegenden Fall eben auf 24, bzw. 26 Jahre.
                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                -Peter Ustinov

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                  #9
                  Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                  Zu dumm nur, dass das deutsche Strafrecht keine Tätertypenlehre kennt und damit "der Terrorist" grundsätzlich keine Kategorie ist.
                  Ja ich weiß schon. Und das ist ein mE ein Problem.
                  Mal grundsätzlich könnte man das Einführen und die Taten der beiden als solche einstufen?
                  Wird wohl das Rückwirkungsverbot dagegen stehen, oder?
                  Wie wäre es mit einer Klausel die vorzeitige Entlassung/Gnade bei terroristischen Taten ausschließt oder erheblich erschwert?

                  Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                  Den hätten sie auch ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht.[...]
                  Freiheitsstrafe verlängert sich dadurch erheblich, im vorliegenden Fall eben auf 24, bzw. 26 Jahre.
                  Haben denn die 24 bzw. 26 Jahre was mit der besonderen Schwere zu tun?
                  Nach meinen Verständnis wurde die schon 1985 während des ersten Prozesses festgestellt (wo sie eben fünfmal lebenslang + 15 bekamen) und die Mindeststrafzeit kam dann 1997 vom OLG Stuttgart.
                  Auf jeden Fall kann man aber festhalten, dass sie nicht freigelassen werden müssen.

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                    #10
                    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                    Mal grundsätzlich könnte man das Einführen und die Taten der beiden als solche einstufen?
                    Wird wohl das Rückwirkungsverbot dagegen stehen, oder?
                    Würde ich mal sagen, ja. Ausserdem wohl auch der Grundsatz "ne bis in idem", also keine Doppelbestrafung für die gleiche Tat, denn ein Schuldausspruch fand ja schon statt.

                    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                    Wie wäre es mit einer Klausel die vorzeitige Entlassung/Gnade bei terroristischen Taten ausschließt oder erheblich erschwert?
                    Dürfte ebenfalls schwer mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur lebenslangen Freiheitsstrafe in Einklang zu bringen sein. Hiernach verstösst es schon gegen die Menschenwürde, wenn der Täter bei lebenslanger Freiheitsstrafe auf die Möglichkeit einer Begnadigung angewiesen bleibt.

                    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                    JHaben denn die 24 bzw. 26 Jahre was mit der besonderen Schwere zu tun?
                    Nach meinen Verständnis wurde die schon 1985 während des ersten Prozesses festgestellt (wo sie eben fünfmal lebenslang + 15 bekamen) und die Mindeststrafzeit kam dann 1997 vom OLG Stuttgart.
                    Tja, da müsstest Du mal einen altgedienten Strafrechtler fragen, der das damalige Straf- und Sanktionenrecht noch gelernt hat.
                    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                    -Peter Ustinov

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                      #11
                      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                      Ja ich weiß schon. Und das ist ein mE ein Problem.
                      Wieso ist Terrorismus denn so viel "anders", dass man es deiner Meinung nach anders bestrafen sollte?
                      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                      Makes perfect sense.

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                        #12
                        Also, ein Mörder ist für mich schlicht jemand der einen Menschen umgebracht hat (abzüglich Totschlags natürlich).
                        Ein Terrorist ist für mich mehr.
                        Einfach weil die dahinter stehenden Motive weit über den Mord an sich hinausgehen, bishin zum Hoch- oder Landesverrat.
                        Natürlich müsste man sich im Zuge dessen erstmal auf eine strafrechtliche Definition von Terror einigen.
                        Aber wenn man mal einige wesentliche und wenig umstrittene Merkmale herausgreifen darf:
                        Ein Terrorist begeht eine Gewalttat (muss ja nicht immer Mord sein) die gegen die politische Ordnung eines Landes gerichtet ist. Er will einen Wandel herbeiführen, er bedienst sich dabei der Gewalt als Druckmittel, verbreitet Unsicherheit, Angst und Schrecken.
                        ME steht hinter einer terroristischen Tat dann viel mehr als nur der Mord als solches.
                        Darum sollte man dann auch den Mord anders - härter - bestrafen.
                        Soetwas in der Art gibt es ja schon mit der Terroristischen Vereinigung.

                        EDIT
                        Hab gerade was entdeckt:
                        Unsere lieben Nachbarn – die Österreicher – haben so was in ihrem Strafrecht:

                        § 278c Terroristische Straftaten
                        (1) Terroristische Straftaten sind
                        1. Mord (§ 75),
                        2. Körperverletzungen nach den §§ 84 bis 87,
                        3. erpresserische Entführung (§ 102),
                        4. schwere Nötigung (§ 106),
                        5. gefährliche Drohung nach § 107 Abs. 2,
                        6. schwere Sachbeschädigung (§ 126) und Datenbeschädigung (§ 126a), wenn dadurch eine Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entstehen kann,
                        7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte (§§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (§ 180),
                        8. Luftpiraterie (§ 185),
                        9. vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186) oder
                        10. eine nach § 50 des Waffengesetzes 1996 oder § 7 des Kriegsmaterialgesetzes strafbare Handlung, wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen, und mit dem Vorsatz begangen wird, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören.
                        (2) Wer eine terroristische Straftat im Sinne des Abs. 1 begeht, ist nach dem auf die dort genannte Tat anwendbaren Gesetz zu bestrafen, wobei das Höchstmaß der jeweils angedrohten Strafe um die Hälfte, höchstens jedoch auf zwanzig Jahre, hinaufgesetzt wird.
                        (3) Die Tat gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.
                        Sowas hätte ich bei uns auch gerne.
                        Nur halt in Verbindung mit dem Erschweren eines Gnadenersuchs / vorzeitige Entlassung. Das Maximalmaß -20 Jahre - müsste natürlich auch raus.

                        Zitat von Sandswind
                        Dürfte ebenfalls schwer mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur lebenslangen Freiheitsstrafe in Einklang zu bringen sein. Hiernach verstösst es schon gegen die Menschenwürde, wenn der Täter bei lebenslanger Freiheitsstrafe auf die Möglichkeit einer Begnadigung angewiesen bleibt.
                        Naja, wenn man es bei schweren Fällen - eben zb Terroristischen Straftat - erheblich erschweren, grundsätzlich die Möglichkeit jedoch lassen würde müsste es eigentlich gehen.

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                          #13
                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Also, ein Mörder ist für mich schlicht jemand der einen Menschen umgebracht hat (abzüglich Totschlags natürlich).
                          Ein Terrorist ist für mich mehr.
                          Einfach weil die dahinter stehenden Motive weit über den Mord an sich hinausgehen, bishin zum Hoch- oder Landesverrat.
                          Natürlich müsste man sich im Zuge dessen erstmal auf eine strafrechtliche Definition von Terror einigen.
                          Aber wenn man mal einige wesentliche und wenig umstrittene Merkmale herausgreifen darf:
                          Ein Terrorist begeht eine Gewalttat (muss ja nicht immer Mord sein) die gegen die politische Ordnung eines Landes gerichtet ist. Er will einen Wandel herbeiführen, er bedienst sich dabei der Gewalt als Druckmittel, verbreitet Unsicherheit, Angst und Schrecken.
                          ME steht hinter einer terroristischen Tat dann viel mehr als nur der Mord als solches.
                          Darum sollte man dann auch den Mord anders - härter - bestrafen.
                          Soetwas in der Art gibt es ja schon mit der Terroristischen Vereinigung.
                          Naja, ich sehe jetzt nicht was prinzipiell an Landes- oder Hochverrat so viel schlimmer sein soll, als die Ermordung eines Menschen aus niederen Motiven. Ich sehe prinzipiell eigentlich nicht was dieser Trara um Landesverrat eigentlich soll...
                          Vielmehr ist es vielleicht sogar so, dass im Zweifelsfall sich der Terrorist auf weniger niedrige Motive stützt als der gemeine Mörder.

                          Wenn Terroristen morden sollte man sie entsprechend dafür bestrafen, aber sie härter zu bestrafen, wenn sie gemordet haben, weil ihnen die aktuelle politische und/oder gesellschaftliche Ordnung nicht passt, halte ich für sehr fragwürdig.

                          EDIT: der Punkt drei unter dem von dir markierten Artikel ist ja schön - das lässt unglaublich viel Auslegungsfreiraum, sowohl im Guten, wie im Schlechten. Wer definiert denn wann eine terroristische Handlung wirklich Terrorismus und wann legitimer Widerstand ist?!
                          Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                          Makes perfect sense.

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                            #14
                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                            Also, ein Mörder ist für mich schlicht jemand der einen Menschen umgebracht hat (abzüglich Totschlags natürlich).
                            Der Gesetzgeber sieht's grad andersherum: Für den ist jemand, der einen Menschen vorsätzlich tötet zunächst mal Totschläger.

                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                            Einfach weil die dahinter stehenden Motive weit über den Mord an sich hinausgehen, bishin zum Hoch- oder Landesverrat.
                            Natürlich müsste man sich im Zuge dessen erstmal auf eine strafrechtliche Definition von Terror einigen.
                            Langsam. Hochverrat wird ja nach dem deutschen StGB sanktioniert - mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Daneben kann dann ggf. eine Verurteilung wegen Mordes oder was auch immer treten.

                            Ansonsten werden die Motive im Rahmen einer Veruteilung ja generell zur Bemessung der Strafe herangezogen. Von daher sehe ich eigentlich keinen Bedarf für eine weitergehende Regelung.

                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                            Sowas hätte ich bei uns auch gerne.
                            Nur halt in Verbindung mit dem Erschweren eines Gnadenersuchs / vorzeitige Entlassung. Das Maximalmaß -20 Jahre - müsste natürlich auch raus.
                            Genau. Und Unterbringung bei Wasser und Brot sowie täglich zehn Stockhiebe auf die Fußsohlen.

                            Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                            Naja, wenn man es bei schweren Fällen - eben zb Terroristischen Straftat - erheblich erschweren, grundsätzlich die Möglichkeit jedoch lassen würde müsste es eigentlich gehen.
                            Nein, weil auch ein Terrorist nicht seine Menschenwürde verliert.

                            EDIT:

                            Zitat von Harmakhis
                            Ich sehe prinzipiell eigentlich nicht was dieser Trara um Landesverrat eigentlich soll...
                            Naja, wenn man sich die Norm mal durchliest, wird das eigentlich deutlich: Es soll verhindert werden, dass die Bundesrepublik in ihrem Bestand mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt beseitigt wird. Wenn man sich an die RAF-Methoden erinnert und auch an Strassenschlachten zu Weimarer Zeit denkt, macht das durchaus Sinn.
                            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                            -Peter Ustinov

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                              #15
                              Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                              Naja, wenn man sich die Norm mal durchliest, wird das eigentlich deutlich: Es soll verhindert werden, dass die Bundesrepublik in ihrem Bestand mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt beseitigt wird. Wenn man sich an die RAF-Methoden erinnert und auch an Strassenschlachten zu Weimarer Zeit denkt, macht das durchaus Sinn.
                              Ich sehe sowas halt durchaus kritischer, weil solche juristischen Normen ja irgendwie unterstellen, dass jede Form der erzwungenen Veränderung der BRD automatisch schlecht wäre.
                              Hochverrat am Deutschen Staatsapparat muss halt nicht gleich Verrat am deutschen Volk sein. Im Gegenteil.
                              Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                              Makes perfect sense.

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