Zitat von roughman
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Durch die riesige Menge an Daten verhindert die VDS nur zufällig Terror - gerade mal hinterher kann mit gezielter Datensuche bestätigendes Material
herausgesucht werden (also fast nichts, was mit herkömmlicher Ermittlung nicht auch herausgefunden werden kann).
Der große Mehrwert der VDS ist Betriebsspionage - so konnten z.B. US-Firmen systematisch andere Firmen um sehr wenig unterbieten,
da sie wussten wie viel die Firmen bieten würden.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDas sind Autobahnen und Schulen auch.
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Aus der Tatsache, dass es in Frankreich Terroranschläge gegeben hat, auf die absolute Wirksamkeit der VDS zu schließen, ist ein logischer Fehlschluss. Die richtige Folgerung ist, dass die VDS in Frankreich nicht jeden Terroranschläg verhindert hat. Man stellt die Wirksamkeit des Handyverbots ja auch nur deshalb nicht in Frage, weil die Zahl der Unfälle mit Ursache "Ablenkung" seit Einführung von WhatsApp massiv im Steigen begriffen ist. Die Frage der Wirksamkeit bemisst sich insoweit an der Effizienz, also der Frage, wie viele versuchte Terroranschläge verteilt wurden. Derartige Daten sind aber widerrum nicht auf jedes beliebige Land zu übertragen, da die hinter der VDS stehenden Sicherheitsapparaturen vollkommen unterschiedlich ausgestaltet und, widerrum, effektiv oder nicht sein können. So könnte man z.B. aus einer etwaigen VDS in Belgien nicht schließen, dass sie wirkungsvoll oder wirkungslos ist, weil die "belgische Situation" durch extrem inkompetente Kommunikationsprozesse zwischen den einzelnen Regionen Belgiens verkompliziert wird.
Darüber hinaus ist fernab unbedachter zwangslogischer Fehlschlüsse auch noch das Problem der Empirik eminent, da Erkenntnisse über den tatsächlichen Umfang der Wirksamkeit der VDS a) entweder Verschlusssache sind und somit einer wissenschaftlichen Methodik ganz grundsätzlich entzogen sind oder b) am Problem der Dunkelfeldausleuchtung scheitern, ergo es nicht statistisch nachvollzogen werden kann, welche Terrorakte schon durch die Existenz der VDS per se in der Vorbereitungs- oder Planungsphase eliminiert worden sind, ohne, dass sich eine Maßnahme individuell auf die VDS als solche stützen würde oder hätte stützen müssen.
Ein weiterer Punkt, er betrift nun die Überlegung der individuellen Grundrechtsverletzung, ist in der Stringenz der Contraargumentation zu erblicken. Gesetzt dem Fall, wir nähmen an, dass sich Menschen vom bloßen Umstand, dass über ihr, beispielsweise Netzverhalten, Informationen abgelegt würden aktiv in ihrem Tun oder Nichttun manipulieren ließen: Es stellte sich nun die Frage, warum noch Pornographie konsumiert wird, denn immerhin weiß schon jeder Provider, dass ein jeder Nutzer, der pornographisches Material konsumiert, dieses tut, denn er verfügt über die nötigen Datenbestände. Ganz offenkundig ist diese Angst aber nicht gegeben, denn der Grad derjenigen (Männer und Frauen), die ehrenrühriges pornographisches Materiel konsumieren, ist hoch genug, um einen relativ hohen Nennwert in der Bevölkerung zu erreichen, ohne hierbei jetzt gleichwohl einen empirisch qualifizierten Beleg liefern zu können. Dennoch scheint es keine aktive Stimmung zu geben, keine vokale Gruppe, die aktiv Angst davor hat, dass ein Unternehmen, im Beispielsfalle der gedachten Hypothese, dieses Wissen über seine Kunden zu missbräulichen Zwecken heranzöge. Insofern kann sich die Sorge davor, dass nun der Staat auch noch erweitert auf dieses Wissen zugreifen könnte, sofern er es denn wollte, nur darauf zu beziehen ,dass es nun der Staat ist, der weiß, was ich wann im Netz anwähle, oder mit wem ich telefoniere. Was nun aber der qualitative Unterschied zwischen dem auf Kommerzialisierung fixierten Unternehmen und dem um gefahrenabwehr bemühten Staate ist, der es rechtfertigt, bei demselbigen eine Bedrohung innerster privater Momente in der Form der Art. 2 I iVm 1 I GG zu erblicken, ist bisher noch nicht zur Genüge und Plausel dargelegt worden. Es besteht der Verdacht, dass die Ablehnung der VDS weniger auf Sach- als vielmehr auf Standpunktverortung ist. Inwieweit sich die Wirksamkeit der VDS aber einer Diskussion aktiviert vom rein idealistischen Standpunkt heraus eröffnen kann oder auch nur aus diesem Sichtwinkel heraus zu betrachten wäre, und nicht etwa an der Maßgabe des moralisch Richtigen und ethisch Vertretbaren, ganz ausgeblendet das Element der rechtlichen Rechtfertigung, sollte dahingestellt bleiben,
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Zitat von Iker Tao-Anu Beitrag anzeigen
In Frankreich gibt es die VDS seit 2006 und durch diese konnten die Terroranschläge der letzten Jahre nicht verhindert werden.
Zitat von Iker Tao-Anu Beitrag anzeigen
Ich werde mich davor hüten dem Herrn Schulz oder Herrn Gabriel ernsthaft abzukaufen, dass sie sich für das Wohl ihrer Wähler interessieren.
Zitat von Iker Tao-Anu Beitrag anzeigen
Die Überwachung von Bürgern bzw. die Speicherung von Daten ebenjener kann dazu führen, dass sich Menchen anders verhalten, da sich durch die bloße Kenntnis der Überwachung Angst vor staatlicher Repression in Menschen breit machen kann. Wenn diese Angst sich in einem ausbreitet, kann es dazu führen, dass der- oder diejenige es sich zweimal überlegt sich an Demonstrationen oder anderem zu beteiligen, was für eine demokratische Gesellschaft definitiv tödlich sein kann. Außerdem habe ich ja schon im obigen Post dargelegt, warum die VDS keinen Platz in einer Demokratie hat.Zuletzt geändert von Tibo; 01.03.2017, 21:33.
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Zitat von Seether Beitrag anzeigenIch kann nur die Aufregung um die VDS nicht verstehen. Sie ist, gemessen an der Schwere des Eingriffs, die im Einzelfall mildeste Maßnahme zur Gefahrenabwehr in Zeiten zunehmender medialer Vernetzung und Koordination staatsgefährdender Subjekte. Man kann die VDS eigentlich mittlerweile nur noch dann ablehnen, wenn man gar nicht die Notwendigkeit im aktuellen Kontext erblickt. Das ist alles.
Von einem Angriff auf Demokratie oder Rechtstaatlichkeit ist sie in der Tat selbst in ihren extremesten angedachten Formen sehr, sehr, sehr weit entfernt.
In Frankreich gibt es die VDS seit 2006 und durch diese konnten die Terroranschläge der letzten Jahre nicht verhindert werden.
Warum diskutieren wir eigentlich nochmal hier in diesem Thread?
Ach ja, weil ein gewisser Herr Gabriel sich für die VDS stark gemacht hat.
Ich werde mich davor hüten dem Herrn Schulz oder Herrn Gabriel ernsthaft abzukaufen, dass sie sich für das Wohl ihrer Wähler interessieren.
Ret'urcye mhi
Iker Tao-Anu
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Zitat von Mondkalb Beitrag anzeigenEs geht eher darum, dass ein perfektes Instrumentarium für autoritäre Regime geschaffen wird.
Zitat von Mondkalb Beitrag anzeigenIm Vergleich zum Briefgeheimnis wäre das so, als ob die Post alle Briefe öffnen und einscannen würde, für den Fall der Fälle. Das hat nicht mal die DDR getan.
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Ein Gast antworteteWie bei allen staatlichen Maßnahmen sollten auch bei der VDS deren Befürworter doch erst einmal den konkreten Nutzen begründen. Solange dies nicht der Fall ist, reicht mir persönlich "ich will das einfach nicht" sehr wohl als Argument, dagegen zu sein, vollkommen aus. "Weil wir's können!" ist keine Begründung, nicht im Rechtsstaat.
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Ein Gast antworteteZitat von Seether Beitrag anzeigenEs scheint ein wenig die Sorge zu bestehen, dass irgendwer bei den Polizeibehörden sich jeden Tag zehn Minuten seiner Zeit nimmt, um zufällige Inhalte der VDS-Datenlisten durchzulesen und sich dann zu überlegen: "Mh, was kann ich jetzt Missbräuchliches damit anstellen".
Wenn hingegen die Angst darin besteht, dass irgendwo beim Staat eine Kopie herumliegt, auf die theoretich ja jemand zugreifen könnte, würde mich die tatsächliche Begründetheit dieser Angst interessieren; ergo, welche ganz konkreten Auswirkungen auf das praktische Leben befürchtet werden.
Ich fände es schön, wenn es diesbezüglich eine Erläuterung gäbe, die über ein bloßes "ich will das einfach nicht" hinaus hinaus geht.
Edit: Wohl offtopic.
Zitat von Vere Athor Beitrag anzeigen
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Es geht eher darum, dass ein perfektes Instrumentarium für autoritäre Regime geschaffen wird.
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Zitat von Mondkalb Beitrag anzeigenIm Vergleich zum Briefgeheimnis wäre das so, als ob die Post alle Briefe öffnen und einscannen würde, für den Fall der Fälle. Das hat nicht mal die DDR getan.
Es scheint ein wenig die Sorge zu bestehen, dass irgendwer bei den Polizeibehörden sich jeden Tag zehn Minuten seiner Zeit nimmt, um zufällige Inhalte der VDS-Datenlisten durchzulesen und sich dann zu überlegen: "Mh, was kann ich jetzt Missbräuchliches damit anstellen".
Wenn hingegen die Angst darin besteht, dass irgendwo beim Staat eine Kopie herumliegt, auf die theoretich ja jemand zugreifen könnte, würde mich die tatsächliche Begründetheit dieser Angst interessieren; ergo, welche ganz konkreten Auswirkungen auf das praktische Leben befürchtet werden.
Ich fände es schön, wenn es diesbezüglich eine Erläuterung gäbe, die über ein bloßes "ich will das einfach nicht" hinaus hinaus geht.
Edit: Wohl offtopic.
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Ein Gast antworteteGibt's denn eigentlich kriminologische Erkenntnisse darüber, inwieweit die VDS zur Aufklärung von Straftaten beiträgt?
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Im Vergleich zum Briefgeheimnis wäre das so, als ob die Post alle Briefe öffnen und einscannen würde, für den Fall der Fälle. Das hat nicht mal die DDR getan.
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Ich kann nur die Aufregung um die VDS nicht verstehen. Sie ist, gemessen an der Schwere des Eingriffs, die im Einzelfall mildeste Maßnahme zur Gefahrenabwehr in Zeiten zunehmender medialer Vernetzung und Koordination staatsgefährdender Subjekte. Man kann die VDS eigentlich mittlerweile nur noch dann ablehnen, wenn man gar nicht die Notwendigkeit im aktuellen Kontext erblickt. Das ist alles.
Von einem Angriff auf Demokratie oder Rechtstaatlichkeit ist sie in der Tat selbst in ihren extremesten angedachten Formen sehr, sehr, sehr weit entfernt.
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Zitat von Iker Tao-Anu Beitrag anzeigenFester Bestandteil einer demokratischen Justiz ist, dass für alle Menschen die Unschuldsvermutung gilt und daher im Falle eines Verfahrens die Schuld einer Person zu beweisen ist.
Die VDS hebelt diesen Grundsatz völlig aus, indem von allen Menschen Daten gesammelt werden und der Gedanke der dahintersteht nichts anderes bedeutet als dass alle Menschen schuldig sind.
Bei der VDS sind eher die Verhältnismäßigkeit, das Recht auf informationelle Selbstbesttimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Verdachtsunabhänigigkeit u.ä. problematisch.
Und nein die VDS ist aktuell keine Gefahr und kein Angriff auf unsere Demokratie und Seether ist die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht egal. Wenn ich recht informiert bin, verteidigt er diese sogar.
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