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    #16
    Und vor dem Verfassungsgericht wird geklärt was das eigentlich bedeutet was da in der Verfassung steht...

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      #17
      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
      "Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt."
      Ich habe jetzt mal versucht, zu ergoogeln, worum ist sonst so in den Volksentscheiden gegangen ist, die bisher durchgeführt wurden. Wurde leider nicht fündig. Aber wie gesagt, irgendwo hat jeder Volksentscheid etwas mit öffentlichen Finanzen zu tun, insofern ist diese Begründung natürlich vollkommen lächerlich. Warum hat man VEs dann überhaupt in die Verfassung aufgenommen? Außerdem wird doch nicht über den Staathaushalt abgestimmt, sondern nur über ein einzelnes Projekt. Andere Finanzminister wären froh, wenn sie ihre Millionen für sinnvollere Dinge hätten, aber irgendwo muss der Erwin ja die Kohlen hinbringen, die wir in den letzten Jahren so mühevoll aus den Sozialsystemen ausgeblutet haben, ja hin, gell?

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        #18
        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
        Ich habe jetzt mal versucht, zu ergoogeln, worum ist sonst so in den Volksentscheiden gegangen ist, die bisher durchgeführt wurden. Wurde leider nicht fündig. Aber wie gesagt, irgendwo hat jeder Volksentscheid etwas mit öffentlichen Finanzen zu tun, insofern ist diese Begründung natürlich vollkommen lächerlich. Warum hat man VEs dann überhaupt in die Verfassung aufgenommen?
        Nochmal: Es steht in der Verfassung, das es über dne Staatshaushalt keine VEs geben darf.
        Was will der VE? Er will vestschreiben, das Bayern im kein Geld für den Transrapid ausgeben darf, der Staatsregierung also verbieten im Haushalt die entsprechenden Mittel zuzuweisen.
        Das ist die Argumentationsweise der Staatsregierung und so falsch ist das auch nicht.
        Allerdings:
        Natürlich ist der Einwand "dann darf es ja gar keine VEs über Geld mehr geben" grundsätzlich garnicht mal so falsch.
        Entsprchend die Aufgabe des Verfassungsgericht: Abwägung.
        Was bedeutet denn Art. 73 BV? Wo ist die Grenze ab der man sagen muss: Der VE greif in den Staatshaushalt ein?
        Eine mögliche Argumentationsform ist eben: Alles unter einen erheblichen Eingriff in den Staatshaushalt ist erlaubt. Nur was ist genau ein erheblicher Eingriff? Das muss das Gericht eben festlegen.
        Insofern:
        Die Begründung des Innenministeriums ist alles andere als lächerlich. Ich räume denen sehr gute Chancen ein damit durchzukommen. Entscheidend ist dabei eben wo das Gericht die Grenzen des Art. 73 BV ansetzen wird.

        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
        Außerdem wird doch nicht über den Staathaushalt abgestimmt, sondern nur über ein einzelnes Projekt.
        Nicht der Punkt. Wie oben schon geschrieben will der VE es der Staatsregierung / Landtag verbieten Geld für den Transrapid zu Verfügung zu stellen. Wie stellt eine Regierung Geld für irgenetwas zu Verfügung? Indem sie einen Haushalt aufstellt und einen Projekt unter der betreffenden Haushaltsstelle zweckgebunden Mittel zuweist.
        Genau das will der VE verbieten. Und das ist eben ein Eingriff in den Staatshaushalt der von dem Art. 73 BV von VEs ausgeschlossen ist.
        "Das ist aber doch nur ein Projekt" wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht funktionieren. Soweit ich weiß hat er schon einige VEs kassiert die da unverhältnismäßig rumgefuhrwerkt haben.

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          #19
          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
          Was bedeutet denn Art. 73 BV?
          Im Moment bedeutet er, dass ein VE der Willkür der jeweiligen Regierung ausgesetzt ist. Insofern ist es nicht schlecht, dass diese Angelegenheit vor Gericht landet. Mich würd's allerdings nicht wundern, wenn das Gericht der Regierung Recht gibt.

          Wo ist die Grenze ab der man sagen muss: Der VE greif in den Staatshaushalt ein?
          Es ist IMMER ein Eingriff, selbst wenn die Ausgabe nur 2,99 betragen würde.

          Wie oben schon geschrieben will der VE es der Staatsregierung / Landtag verbieten Geld für den Transrapid zu Verfügung zu stellen.
          In erster Linie geht es darum, dass viele (die meisten) Müncher den Transrapid nicht wollen, weil sie keinen praktischen Nutzen darin sehen. Dass das natürlich einen "Eingriff in den Haushalt" nach sich zieht, ist wie bei den meisten VEs logisch. Wäre der Fall umgekehrt und die Müncher wollten den Transrapid ganz unbedingt haben und von der Staatsregierung Kohle dafür fordern, würde ich ja nichts sagen, dass man vor Gericht geht.

          Hier werden die Staatsfinanzen aber nicht belastet, sie würden sogar geschont. Man würde sparen. Und das wird doch in Bayern auch bei allen anderen Dingen immer ganz groß geschrieben (z.B. bei der Bildung). Das ist reine Geldrausschmeißerei für ein Prestigeprojekt, dessen praktischer Nutzen gegen Null geht. Man will dem Volk etwas aufzwingen, was es nicht haben will und das kann's irgendwo einfach nicht sein.

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            #20
            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
            Im Moment bedeutet er, dass ein VE der Willkür der jeweiligen Regierung ausgesetzt ist.
            Nein, er bedeutet, dass der Verfassungsgerichsthof entscheidet wenn sich das Innenministerium querlegt.
            Die Gewaltenteilung existiert schon noch, von Willkür kann da keine Rede sein.


            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
            Es ist IMMER ein Eingriff, selbst wenn die Ausgabe nur 2,99 betragen würde.
            Ja, deshalb dann eben Frage 2: Wo ist die Grenze.
            Welcher Eingriff ist in Ordnung, welcher nicht.
            Eine Sache der Gerichte.

            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
            In erster Linie geht es darum, dass viele (die meisten) Müncher den Transrapid nicht wollen, weil sie keinen praktischen Nutzen darin sehen. Dass das natürlich einen "Eingriff in den Haushalt" nach sich zieht, ist wie bei den meisten VEs logisch. Wäre der Fall umgekehrt und die Müncher wollten den Transrapid ganz unbedingt haben und von der Staatsregierung Kohle dafür fordern, würde ich ja nichts sagen, dass man vor Gericht geht.
            Ausgabe oder Ausgabeverweigerung - der Kern bleibt der gleiche, es wird nun mal in den Haushalt eingegriffen. Das ist der Knackpunkt.
            Das die da weniger Geld ausgeben wollen ist nicht der Punkt.
            Ansonsten kann man nur sagen: Bayern ist nun mal eine mittelbare Demokratie, das heißt, die Regierung kann auch gegen den Willen des Volkes handeln wenn der Landtag mitspielt.

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              #21
              Ich packe diese Meldung mal einfach hier rein, scheint mir am passendsten zu sein.

              Tagesschau.de: Kritik von Human Rights Watch - "Der Westen hofiert Despoten"

              Zitat von Tagesschau.de
              Selbst die schärfsten Demokratie-Feinde dieser Welt bezeichneten sich mittlerweile als "Demokraten". Dadurch werde das Wort Demokratie zur bedeutungslosen Hülle, sagte Kenneth Roth, Direktor von Human Rights Watch in Washington. Viele der sich demokratisch inszenierenden Despoten seien gern gesehene Partner der USA und der Europäischen Union. Das sei der eigentliche Skandal und die ernüchternde Bilanz des neuen Human Rights Watch-Reports, so Roth.
              ...
              "Wenn der Machthaber über große Öl- oder Gasvorräte verfügt oder sich als Terrorbekämpfer gibt, kann er mit Nachsicht rechnen."
              Als Beispiele werden explizit Muscharraf (der von Bush als Verteidiger der Demokratie präsentiert wurden, während in Pakistan Oppositionelle reihenweise vom Geheimdienst gefoltert wurden) und Putin (Nuff said!).

              Auf der anderen Seite recht interessant:
              Zu den wenigen Ländern, die sich um Fortschritte in puncto Menschenrechte und Demokratie bemühen, gehört nach Ansicht von Human Rights Watch die Türkei. Doch die Regierung in Ankara werde dafür nicht entsprechend von der Bundesregierung unterstützt, wenn es um den EU-Beitritt gehe.
              Ich glaube, diesen Teil werde ich mir ausdrucken, einrahmen und dann einigen bestimmten Personen aus meinem Bekanntenkreis vor den Latz knallen.
              Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
              Stalter: "Nope, it's all bad."

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                #22
                Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren heute als unzulässig eingestuft und sich damit der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen.
                Nach meiner Auffassung die nach der Bayerischen Verfassung einzig richtige Entscheidung.

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                  #23
                  Alter Spruch mit großer Weisheit: Recht ist noch lange nicht Gerechtigkeit.
                  Und diese Binsenweisheit auf unseren Rechtsstaat angewendet bedeutet...
                  Da kann sich ja nun jeder seinen Reim drauf machen.
                  Wahre Größe basiert auf Details,
                  die sie nicht wahrnehmen kann.

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                    #24
                    Zitat von Regel1 Beitrag anzeigen
                    Alter Spruch mit großer Weisheit: Recht ist noch lange nicht Gerechtigkeit.
                    Und diese Binsenweisheit auf unseren Rechtsstaat angewendet bedeutet...
                    Da kann sich ja nun jeder seinen Reim drauf machen.
                    Ein Beispiel aus dem Münsterland (Sicher, es gibt bessere, aber trotzdem):

                    Ein Langzeitarbeitsloser stand wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Er hatte seinen Sachbearbeiter u.a. mit einem Hammer attackiert und schwer verletzt, weil dieser ihm keinen Job vermitteln konnte. Der Angegriffene rief um Hilfe und laut WDR war es nur dem Auftauchen seiner Kollegin zu verdanken, dass der Mann heute noch lebt.

                    Soweit der Fall.

                    Der Mann wurde freigesprochen, weil er psychisch nicht schuldfähig sei, so die Richter. Von einen ersatzweisen Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie war in dem Bericht keine Rede...

                    Weiteres Beispiel:

                    Ein Syrer wurde in Köln wegen Totschlags an seiner 17jährigen Tochter zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Richter schloß "Ehrenmord" als Tatmotiv aus. Der Mann habe seine Tochter wegen vermeintlicher Prostitution zur Rede stellen wollen. Er habe sie dann im Affekt getötet, nicht aus niedrigen Beweggründen...
                    Ever danced with the devil in the pale moonlight?
                    -- Thug --

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                      #25
                      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                      Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren heute als unzulässig eingestuft und sich damit der Rechtsauffassung des Innenministeriums angeschlossen.
                      Na ja, war irgendwie abzusehen. Aber nachdem der Schmäh ja ohnehin vom Tisch ist, kratzt mich das nicht sonderlich.

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