@ HiroPAuch die GSG9 stößt in gewissen "Geiselsituationen" an ihre Grenzen.
Sie kann etwa nicht in einem nicht kooperativen Land oder in einer Kriegssituation operieren.
Im Gegnsatz zum KSK das man genau deswegen aufgestellt hat.
Hier ist aber gehörige Differenzierung nötig.
Einmal ist Piratenjagd keinesfalls eine Amtshilfe. Schließlich exisiteren in deutschen Hoheitsgewässern keine Piraten.
Geht die Bundesmarine vor Somalia oder sonstwo gegen Piraten vor handelt sie hier keinesfalls im Auftrag einer Polizeibehörde.
Das ist ein sintknormaler Auslandseinsatz, dafür ist sie da.
Ansonsten, Ausbildung.
Die Bundeswehr ist bei gewissen Lagen so ziemlich der einzige Verein der überhaupt eine Ausbildung in Hinblick auf die Situationen genossen hat.
Einsatz der Bundeswehr im Inneren lässt sich nun wirklich nicht auf Kompanie gegen Demonstranten reduzieren.
Eher noch auf schwere Terroristische Angriffe von See, Luft oder Land.
Ich wage ernsthaft zu bezweifeln das der durchschnittliche Polizeibeamte hier besser ausgebildet ist.
Die Reaktionsfähigkeit und Personaldecke der robusteren Polizeieinheiten ist beschränkt.
Wenn es dann tatsächlich mal zu größeren Unruhen - zwangsläufig in Großstädten kommen sollte - ist es die wesentlich bessere Entscheidung Fallschirmjäger in den Einstaz zu schicken bevor man Hauptwachtmeister Meier das MG in die Hand drückt.
Wobei - wie schon gesagt - dafür keinerlei Grundgesetzänderung nötig ist.
Das Szenario eines Einsatzes der Bundeswehr gegen rebellierende Volksmassen bei Überlastung der Polizei war schon immer möglich.
Die Grundgesetzänderung bezieht sich allein auf terroristische Angriffe bei denen die Polizei überfordert ist.
Alles andere ist Humbug.
Da ist rien garnichts naiv. Wer meint die Bundeswehr gegen das Volk vorgehen wird hat ein sehr sehr verzerrtes Bild von unserer Gesellschaft und unseren Streitkräften.
Man kann dabei auch mit Dammbrüchen argumentieren wie man will. Es ändert nichts an der Tatsache das Szenarien denkbar sind in denen nur die Bundeswehr handeln kann. Bislang stand das GG hier im Weg, eine Anpassung war im Interesse aller Beteiligten überfällig.
Dabei sind wir aber noch immer meilenweit von den "Zuständen" in anderen westlichen Ländern entfernt.
Sie kann etwa nicht in einem nicht kooperativen Land oder in einer Kriegssituation operieren.
Im Gegnsatz zum KSK das man genau deswegen aufgestellt hat.
Zitat von Harmakhis
Einmal ist Piratenjagd keinesfalls eine Amtshilfe. Schließlich exisiteren in deutschen Hoheitsgewässern keine Piraten.
Geht die Bundesmarine vor Somalia oder sonstwo gegen Piraten vor handelt sie hier keinesfalls im Auftrag einer Polizeibehörde.
Das ist ein sintknormaler Auslandseinsatz, dafür ist sie da.
Ansonsten, Ausbildung.
Die Bundeswehr ist bei gewissen Lagen so ziemlich der einzige Verein der überhaupt eine Ausbildung in Hinblick auf die Situationen genossen hat.
Einsatz der Bundeswehr im Inneren lässt sich nun wirklich nicht auf Kompanie gegen Demonstranten reduzieren.
Eher noch auf schwere Terroristische Angriffe von See, Luft oder Land.
Ich wage ernsthaft zu bezweifeln das der durchschnittliche Polizeibeamte hier besser ausgebildet ist.
Die Reaktionsfähigkeit und Personaldecke der robusteren Polizeieinheiten ist beschränkt.
Wenn es dann tatsächlich mal zu größeren Unruhen - zwangsläufig in Großstädten kommen sollte - ist es die wesentlich bessere Entscheidung Fallschirmjäger in den Einstaz zu schicken bevor man Hauptwachtmeister Meier das MG in die Hand drückt.
Wobei - wie schon gesagt - dafür keinerlei Grundgesetzänderung nötig ist.
Das Szenario eines Einsatzes der Bundeswehr gegen rebellierende Volksmassen bei Überlastung der Polizei war schon immer möglich.
Die Grundgesetzänderung bezieht sich allein auf terroristische Angriffe bei denen die Polizei überfordert ist.
Alles andere ist Humbug.
Es ist zwar schön, dass manche solch ein festes Vertrauen in die BRD haben, dass sie Missbrauch für unmöglich halten, aber das ist doch nur eins: naiv. Die Zeiten ändern sich, die weltpolitische Lage wird rauer. Da ändern sich auch die Haltungen von Politikern und der Bevölkerung zu solchen "Definitionen" und ehe es das Volk sich versieht steckt es mit einem Bein in der Terrorismusdefinition und steht den eigenen Soldaten gegenüber.
Man kann dabei auch mit Dammbrüchen argumentieren wie man will. Es ändert nichts an der Tatsache das Szenarien denkbar sind in denen nur die Bundeswehr handeln kann. Bislang stand das GG hier im Weg, eine Anpassung war im Interesse aller Beteiligten überfällig.
Dabei sind wir aber noch immer meilenweit von den "Zuständen" in anderen westlichen Ländern entfernt.
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