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Wahl des Bundespräsidenten 2012

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    Auf den Tag 22 Jahren nach den freien Wahlen in der DDR ist die Wahl von Gauck vllt ein Schrittchen weiter auf dem Weg zu einer inneren Einheit.
    Das Versprechen, das er sich damals gab, nie eine Wahl zu versäumen, hilft u.U. etwas die Demokratieverdrossenheit zu mildern.
    8,8% Stimmenthaltungen und 10,3% für Frau Beate Klarsfeld waren zu erwarten. 991 Ja-Stimmen bei 1.228 gültigen Stimmen, also 80,7% sind ein Ergebnis, das jetzt hoffentlich im Schloß Bellevue stabile Zustände ergibt.
    Slawa Ukrajini!

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      Der Wahlausgang war nicht gerade überraschend, aber ich hoffe doch mal, dass Gauck die Amtszeit auch zu Ende bringt. Großer Gauck-Fan bin ich zwar nicht gerade, doch um noch schlechter als sein Vorgänger abzuschneiden, müsste er sich schon extremst anstrengen, von daher denke ich, das wird schon gehen.
      Eigentlich bräuchte er ja auch nur lächeln und winken.
      Gut, darauf wird er sich vermutlich nicht beschränken, aber solange er sich keine Riesenskandale leistet, sollte das mit dem vernünftig Repräsentieren hoffentlich machbar sein.
      Zugriff verweigert - Treffen der Generationen 2012
      ethically challenged magical practitioner

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        Nun haben sie den ollen Gauck also durchgewunken.

        Das kann ja echt heiter werden. Mal schauen, wie schnell ACTA durchgewunken wird und Staatstrojaner und weitere Kürzungen im Sozialbereich und der Gauck überall seinen Friedrich Wilhelm drunter setzt.

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          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Nun haben sie den ollen Gauck also durchgewunken.

          Das kann ja echt heiter werden. Mal schauen, wie schnell ACTA durchgewunken wird und Staatstrojaner und weitere Kürzungen im Sozialbereich und der Gauck überall seinen Friedrich Wilhelm drunter setzt.
          Seit wann hat der da Mitspracherecht?
          "Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
          ¡Pueblo no bueno! ¡Pueblo es muy mal!

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            Und jemandem den Friedrich Wilhelm vorzuwerfen, der praktisch über nichts anderes als Freiheit redet, ist schon etwas abstrus. Man kann Liberalen viel vorwerfen, insbesondere wenn es Wirtschaftsliberale/Marktradikale sind, aber eine große Affinität zur Monarchie bestimmt nicht. Nicht denen, die es mit der Freiheit ernst meinen.

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              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Nun haben sie den ollen Gauck also durchgewunken.

              Das kann ja echt heiter werden. Mal schauen, wie schnell ACTA durchgewunken wird und Staatstrojaner und weitere Kürzungen im Sozialbereich und der Gauck überall seinen Friedrich Wilhelm drunter setzt.
              Das ist ein absurder Vorwurf, denn Gaucks persönliche Meinung spielt da überhaupt keine Rolle.

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                Zitat von Spooky Mulder Beitrag anzeigen
                Seit wann hat der da Mitspracherecht?
                Er darf die Gesetze letztendlich unterschreiben und das wird er auch tun.

                Zitat von newman Beitrag anzeigen
                Und jemandem den Friedrich Wilhelm vorzuwerfen, der praktisch über nichts anderes als Freiheit redet, ist schon etwas abstrus. Man kann Liberalen viel vorwerfen, insbesondere wenn es Wirtschaftsliberale/Marktradikale sind, aber eine große Affinität zur Monarchie bestimmt nicht. Nicht denen, die es mit der Freiheit ernst meinen.
                Ja, ja, der Bürgerrechtler... na ja...

                Friedrich Wilhelm - damit war die Unterschrift gemeint.

                Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigen
                Das ist ein absurder Vorwurf, denn Gaucks persönliche Meinung spielt da überhaupt keine Rolle.
                Jemand, der das Internet als Bedrohung der Freiheit ansieht, was glaubst du, wird der machen, wenn ACTA durchgeht? Sagen "nee, da mach ich nicht mit"?

                Der wird den Mist unterschreiben und dann haben wir ACTA an der Backe und damit können wir dann nach und nach dem freien Internet und der freien Meinungsäußerung Bye Bye sagen.

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                  Ich glaube, Seether hat hier schon mehrmals darauf hingewiesen, dass nach Ansicht des BVerfG der Bundespräsident keine materielle Prüfungsberechtigung für Gesetze hat. Er darf nur aufgrund von Formfehlern oder bei offensichtlicher Verfassungswidrigkeit die Unterschrift verweigern. Zwar haben schon frühere BP das eine oder andere Mal die Unterschrift aus materiellen Gründen verweigert. Vermutlich hätten sie im Streitfall auch den Kürzeren gezogen.

                  Ich finde es auch alles andere als demokratisch, wenn jemand im Alleingang das Zustandekommen von Gesetzen verhindern kann, nur weil es seiner Laienmeinung nach verfassungswidrig ist. Außer Herzog war in letzter Zeit keiner Verfassungsjurist. Und immer wieder interessant, wie - das war schon bei Wulff so, als es um den ESM ging - da doch noch der Wunsch nach einem "Macher" an der Spitze durchkommt, der es im Zweifelsfall alleine richtet.

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                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Er darf die Gesetze letztendlich unterschreiben und das wird er auch tun.
                    Er darf auch gar nicht anders.



                    Jemand, der das Internet als Bedrohung der Freiheit ansieht, was glaubst du, wird der machen, wenn ACTA durchgeht? Sagen "nee, da mach ich nicht mit"?

                    Der wird den Mist unterschreiben und dann haben wir ACTA an der Backe und damit können wir dann nach und nach dem freien Internet und der freien Meinungsäußerung Bye Bye sagen.

                    Nochmal für den ganz langsamen.
                    Er hat in dieser Frage nicht zu entscheiden. Das ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Es spielt überhaupt keine Rolle, welche Meinung Gauck in dieser Sache hat.

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                      Gauck hat nun auch seine Amtsrede gehalten und ist damit offiziell zum Abschuss freigegeben.
                      Jetzt hat man also auch mal Aussagen zum Diskutieren, die er innerhalb seiner Amtszeit getroffen hat.

                      Antrittsrede von Bundespräsident Joachim Gauck - YouTube

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                        Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigen
                        Er darf auch gar nicht anders.
                        Doch, darf er.

                        (...) Der BPräs hat das unstreitige formelle Prüfungsrecht. Wenn aber offensichtlich, nahezu unstreitbar, inhaltlich gegen Verfassungsgrundsätze verstoßen wird, steht dem BPräs auch ein materielles Prüfungsrecht zu und er kann deswegen seine Unterschrift verweigern. (...)
                        Quelle: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten | Jurakopf
                        „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                        (Albert Einstein)

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                          Irrelevant, da in diesem Kontext kein unbestreitbarer Verfassungsverstoß vorliegt.

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                            Aber was meint:
                            unstreitige formelle Prüfungsrecht
                            ?
                            Das ist ja etwas anderes als der Fall des unbestreitbaren Verfassungsverstoßes.

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                              Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
                              Doch, darf er.


                              [/url]
                              Nein, darf er immernoch nicht.

                              Der BuPrä hat laut herrschender Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Schnauze zu halten und so lange brav jedes Gesetz zu unterschreiben, das eben nicht
                              a) formale Fehler aufweist oder
                              b) offensichtlich und eklatant!! gegen das Grundgesetz verstösst (Bsp: "Angela Merkel wird Königin von Deutschland auf Lebenszeit" oder so).

                              --> Er hat eben KEIN materielles Prüfungsrecht!

                              Der von dir zitierte Part deutet das auch richtig an, aber stellt auch keinen Widerspruch zu Dannyboys sehr absoluter Aussage dar:

                              Der BuPrä ist machtlos im normalen parlamentarischen Verfahren und das will das Bundesverfassungsgericht auch gar nicht anders verstanden wissen.

                              Ich hoffe, damit wäre dieses leidige Thema nun auch ein für alle Mal geklärt.
                              Zuletzt geändert von Seether; 24.03.2012, 13:28.

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                                Zitat von Dannyboy Beitrag anzeigen
                                Irrelevant, da in diesem Kontext kein unbestreitbarer Verfassungsverstoß vorliegt.
                                Dennoch war deine Aussage in dieser pauschalen Form nicht ganz korrekt, darauf wollte ich hinweisen.

                                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                                Das ist ja etwas anderes als der Fall des unbestreitbaren Verfassungsverstoßes.
                                Ich würde den Unterschied dahingehend interpretieren, dass das formelle Prüfungsrecht auf die Frage abstellt, ob ein Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Mit anderen Worten: Ob das Gesetzgebungsverfahren korrekt war.

                                Der Verfassungsverstoß, den du ansprichst, kann auch materieller Art sein, beispielsweise beim Verstoß gegen Grundrechte.

                                Über diesen trockenen Stoff musste ich seinerzeit im Staatsrecht ´ne ganze Klausur pinnen, da graut´s mir heute noch…
                                „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
                                (Albert Einstein)

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