Zitat von Lt.Cmdr.CK
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Zitat von Seether Beitrag anzeigenb) offensichtlich und eklatant!! gegen das Grundgesetz verstösst (Bsp: "Angela Merkel wird Königin von Deutschland auf Lebenszeit" oder so).
Bezüglich eines solchen Prüfungsrechts werden verschiedene Ansichten vertreten. Insgesamt ist aber festzuhalten, dass die überwiegende Meinung eine solche Prüfungskompetenz wenigstens in den Fällen zugesteht, in denen ein Verfassungsverstoß offensichtlich ist.
Die pauschale Aussage, ihm stünde kein materielles Prüfungsrecht zu, ist somit nicht zutreffend.
Ich stimme dir aber dahingehend zu, dass es müßig ist, diese Frage zielführend ausdiskutieren zu wollen. Worüber sich nicht einmal Staats- und Verfassungsrechtler einig sind, werden wir hier wohl auch nicht abschließend klären können.„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Gast
Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigenDie pauschale Aussage, ihm stünde kein materielles Prüfungsrecht zu, ist somit nicht zutreffend.
Es scheint aber doch auf alle Fälle ein gewisser Grundkonsens zu bestehen, dass das materielle Prüfungsrecht des BuPrä (stark) eingeschränkt ist. Der Präsident bzw. das Präsidialamt haben auch gar nicht die Kapazität jedes einzelne Gesetz einer stichhaltigen Überprüfung zu unterziehen. Entgegen der landläufigen Meinung wird im Bundestag eben sehr wohl gearbeitet und eine Menge Gesetze produziert.
Der Präsident ist da sozusagen nur die "erste Verteidigungslinie" oder der "erste Filter", der schonmal den groben Schwachsinn raussortiert. Die Feinarbeit macht das BVerfG.
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Cmdr,
Wenn du in einer deiner Klausuren geschrieben hättest, der BuPrä besässe ein materielles Prüfungsrecht, muss danach eine sehr ausgiebige Erklärung erfolgen, die über das Zitieren irgendwelcher Weblinks hinaus gehst, oder du hast direkt mal Punktabzug wegen Darstellung einer Mindermeinung ohne ausreichende Argumentation.
Deine Wortklauberei ist wirklich etwas albern hier. Ich habs schon in anderen Threads zu dem Thema geschrieben, und der Grundkonsens, dass der Buprä eben kein materielles Prüfungsrecht ausser im Totalen und bisher nie vorgekommenen Ausnahmefall der Sorte "Ermächtigungsgesetz" hat, ist unangefochten. Du kannst jetzt auf so viele Zusätze wie "nur eingeschränkt" usw beruhen, wie du willst, sicher. ändert aber Null am Grundtenor der Aussage (="Der BuPrä hat nix zu sagen im Gesetgebungsverfahren").
Ich schlage einfach vor, wir lassen dieses "Ich habe aber das letzte Wort und Recht"-Gerede sein.
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Zitat von Seether Beitrag anzeigenDeine Wortklauberei ist wirklich etwas albern hier.
Wenn dies dein Stil ist, sachliche Argumente wegzuwischen, dann macht diese Diskussion in der Tat keinen Sinn.
Und damit back to topic, bitte.„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Zitat von Lt.Cmdr.CK Beitrag anzeigen
Wenn dies dein Stil ist, sachliche Argumente wegzuwischen, dann macht diese Diskussion in der Tat keinen Sinn.
Und damit back to topic, bitte.
Das ist so als wenn ich sage wenn ich Lotto gewonnen habe und am selben Tag dann vom Blitz getroffen wurde, dann können Schweine fliegen.
Kann passieren, aber die Wahrscheinlichkeit das es passieren würde ist sehr sehr gering.
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Zitat von Stargamer Beitrag anzeigenNunja das heraussuchen eines Links der einen sehr speziellen Fall beschreibt der wohl nie eintreten wird und dann zu behaupten man habe ja recht gehabt ist auch nicht unbedingt sachliche Argumentation sondern wirklich eher Wortklauberei.
Und bitte: Es reicht jetzt. Danke.
Back to topic, please.„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Gast
Na, was man eben macht wenn sich Gesetze als nicht verfassungskonform herausstellen: Man ändert die Verfassung.
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Fängt ja gut an mit unserem Super-Gauck. Gestern, als es um den Maulkorb für Abweichler ging, war Funkstille beim großen Freiheitskämpfer. Heute fängt er, kaum im Amt, an, dem Verfassungsgericht Vorschriften zu machen.
Gauck erwartet Ja aus Karlsruhe zum Rettungsschirm - Politik - sueddeutsche.de
Gauck: Rettungsschirm hat Bestand vor Verfassungsgericht | Inland | Reuters
Vom Regen in die Traufe, oder wie?
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