Eine größenwahnsinnige Psychopathin oder doch lieber eine wankelmütige "Mutterfigur"? Da würde ich mich unter Berücksichtigung meines Wunsches zu überleben doch eher für Janeway entscheiden. Da würde man mich immerhin nicht zwingen Zivilpersonen zu erschießen.
Im Verteidigungsfall haben wir es noch ganz gut [GG, Art.115b]:
"Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über."
Das Militär erhält auch im Verteidigungsfall nicht die "Kontrolle", diese bleibt in der Hand der Regierung.
Auch werden die Grundrechte nicht pauschal auser Kraft gesetzt viellmehr kann die Bundesregierung während dem Verteidigungsfall beschliesen einige Grundrechte auser Kraft zu setzen. [Art.115c - Enteignung, Freiheitsentzug]
Im deutschen Recht gibt der "Verteidigungsfall" dem Militär nicht die Kontrolle über zivile Institutionen. Allgemein scheint auch beim US "martial law" hauptsächlich eine Einschränkung des "Habeas Corpus" zu geben, also eine Aussetzung des Rechts auf eine Richterliche Haftprüfung. Die Überregionale Verwaltung obliegt auch beim Kriegsrecht den zivilen Behörden. Die zivile Gerichtsbarkeit hat auch nach der Erklärung des Kriegsrechts (solange sie existiert) weiterhin bestand.
Das Kriegsrecht kann in den USA anscheinend nur von den einzelnen Staaten (also nicht den Militärs) ausgerufen werden. Der Bund hat hier auch nur beschränkte Kompetenzen (Einschränkung des Habeas Corpus)
Nach deutschem Recht ist das Erschiessen von Zivilpersonen generell nicht zulässig. Wiederstand gegen die Staatsgewalt wird mit Freiheitsstrafen geahndet [STGB §113]. Im US Recht könnte man ebenfalls nach der Ausrufung des Kriegsrechts auf "Meuterei" argumentieren was defakto eine Todesstrafe ermöglicht aber erst nach einem Prozess. Eine Einfache Erschießung ist folglich illegal.
Nur ist die Situation nicht vergleichbar. Hier wusste man nicht, dass es sich um Zivilpersonen handelt sondern sah sich durch einen möglichen Angriff bedroht.
Das Recht zum Töten bei Kooperationsverweigerung existiert nicht.
Nicht ganz. Definition der Meuterei nach Wehrstrafgesetz §27:
"Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24) oder einen tätlichen Angriff (§ 25) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Eine Meuterei beinhaltet immer mehrere Täter (auch im US-Militärrecht)
Nur in besonders schweren Fällen nach Ausrufung des Kriegsrechts. Das Militärgericht hat hier einen starken Spielraum.
Zitat von Larkis
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"Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über."
Das Militär erhält auch im Verteidigungsfall nicht die "Kontrolle", diese bleibt in der Hand der Regierung.
Auch werden die Grundrechte nicht pauschal auser Kraft gesetzt viellmehr kann die Bundesregierung während dem Verteidigungsfall beschliesen einige Grundrechte auser Kraft zu setzen. [Art.115c - Enteignung, Freiheitsentzug]
Im deutschen Recht gibt der "Verteidigungsfall" dem Militär nicht die Kontrolle über zivile Institutionen. Allgemein scheint auch beim US "martial law" hauptsächlich eine Einschränkung des "Habeas Corpus" zu geben, also eine Aussetzung des Rechts auf eine Richterliche Haftprüfung. Die Überregionale Verwaltung obliegt auch beim Kriegsrecht den zivilen Behörden. Die zivile Gerichtsbarkeit hat auch nach der Erklärung des Kriegsrechts (solange sie existiert) weiterhin bestand.
Das Kriegsrecht kann in den USA anscheinend nur von den einzelnen Staaten (also nicht den Militärs) ausgerufen werden. Der Bund hat hier auch nur beschränkte Kompetenzen (Einschränkung des Habeas Corpus)
Zitat von Larkis
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Zitat von Larkis
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Zitat von Larkis
"Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24) oder einen tätlichen Angriff (§ 25) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Eine Meuterei beinhaltet immer mehrere Täter (auch im US-Militärrecht)
Zitat von Larkis
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