Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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    Neuer Bericht.

    Die Verhandlung wird wohl im Januar nächsten Jahres beginnen (da soll noch einmal jemand behaupten, die Mühlen der deutschen Justiz würden langsam mahlen ). Naja, zumindest gibt dies der Hamburger Staatsanwaltschaft genügend Zeit um zu prüfen, ob sie eine Auslieferung beantragen will.

    Zudem hat der vorsitzende Richter dem Anwalt der Verteidigung Paul Ryan untersagt, ein Public Viewing des WM-Spiels USA-Deutschland abzuhalten.

    "I don't want any playing to the public we've got serious business at hand," McLean said. "It's not the time to run a public relations campaign, so knock it off."
    Zuletzt geändert von Soundwave; 25.06.2014, 22:47. Grund: Typo
    Das schönste Raumschiff in Computerspielen
    2009: Machariel (EvE Online)
    2010: SSV Normandy SR-2 (Mass Effect 2)

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      Das Urteil ist gesprochen:

      Der Schütze muss für 70 Jahre ins Gefängnis.

      Austauschschüler: 70 Jahre Haft für Todesschützen von Diren - DIE WELT
      .

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        was ist der Unterschied zwischen "vorsätzlicher Tötung" und Mord
        http://www.titanic-magazin.de/news/e...der-witz-7003/

        https://www.campact.de/ttip/

        Kommentar


          Hier findest du die Info für Deutschland:


          Inwiefern das auf die USA zu übertragen wäre, weiss ich nicht.
          .

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            so richtig kapiert habe ich das nach dem studieren des Textes noch immer nicht...ich behaupte mal das liegt am Text

            am ehesten kommt man hier zu des Pudels Kern :

            Die herrschende Lehre betrachtet Totschlag als sogenanntes Grunddelikt und Mord als dessen Qualifikation; die Rechtsprechung sah bisher in Mord und Totschlag eigenständige Delikte. Diese Differenz hat in Fallkonstellationen der Beteiligung Auswirkungen auf die Anwendung von Strafrechtsnormen des Allgemeinen Teils (vgl. § 28 Abs. 1 oder 2 StGB). Der Bundesgerichtshof äußerte sich allerdings auch bereits kritisch zur Behandlung des Verhältnisses durch die Rechtsprechung.[6] Im Gegensatz zum Mord, welcher nicht verjährt, verjährt der Totschlag nach 30 Jahren

            Totschlag als sogenanntes Grunddelikt und Mord als dessen Qualifikation..aha
            ich bin kein bissl schlauer...
            aber danke für die Unterstützung
            http://www.titanic-magazin.de/news/e...der-witz-7003/

            https://www.campact.de/ttip/

            Kommentar


              Totschlag als sogenanntes Grunddelikt und Mord als dessen Qualifikation..aha
              "Unter Qualifikation versteht man im Strafrecht die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafverschärfende Tatbestandsmerkmale bzw. diesen erweiterten Tatbestand und dessen Verwirklichung (Delikt)." (wiki)

              Das heisst, dass Mord die schlimmere Variante einer Tötung (=Grunddelikt) ist. Den Unterschied machen demnach die "Mordmerkmale". Diese sind:
              * Niedrige Beweggründe (zB Mordlust, Geschlechtstrieb, Habgier),
              * besonders verwerfliche Begehungsweise (zB Heimtücke, Grausamkeit, ...)
              * ein verwerfliches Motiv (zB Verdeckung einer anderen Straftat)

              Und so stehts auch im Gesetz:

              §211 StGB: Mord
              (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


              Mord (in Deutschland)

              Totschlag (in Deutschland)



              (Und jetzt dürfen die Juristen über mich herfallen, weil ich mir als Nicht-Jurist anmaße, zu klugscheissen )
              .

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                Offensichtlich geht das Ganze aber erstmal in die Berufung.

                Anwalt von Direns Todesschütze will neuen Prozess - DIE WELT

                Entscheidend wird dabei sein, ob in letzter Instanz Richter und Jury eine Anwendbarkeit der castle doctrine angemessen finden oder nicht.
                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                  Ich hoffe, dass das Urteil auch in der Stärke bestätigt wird. Man soll einfach nicht gezielt eine Falle stellen dürfen und dann jemanden, der darauf eingeht einfach abknallen.
                  Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                  endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
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                    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                    Ich hoffe, dass das Urteil auch in der Stärke bestätigt wird. Man soll einfach nicht gezielt eine Falle stellen dürfen und dann jemanden, der darauf eingeht einfach abknallen.
                    Dieser jemand machte sich aber mit dem genau dem darauf eingehen erstmal strafbar. Die Justiz selbst hat mit derartigen Fallen auch keine Probleme, greift man doch in der Strafverfolgung genau auf's Fallenstellen zurück. Der Faktor, daß das Opfer auch Täter war - was ja durch die Aussage seines Begleiters inzwischen bestätigt wurde - kann in nächster Instanz genausogut Berücksichtigung beim Strafmaß finden.
                    Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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                      Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                      Offensichtlich geht das Ganze aber erstmal in die Berufung.

                      Anwalt von Direns Todesschütze will neuen Prozess - DIE WELT

                      Entscheidend wird dabei sein, ob in letzter Instanz Richter und Jury eine Anwendbarkeit der castle doctrine angemessen finden oder nicht.
                      Dieser Antrag ist bereits abgelehnt worden, wenn ich das richtig gelesen habe. Der Artikel ist ja vom 22.1.

                      Man muss auch ein bisschen aufpassen, die USA haben anglo-amerikanisches Recht, welches eine ganz andere Entwicklung genommen hat als das kontinentale Recht. Das Geschworerengericht ist in Deutschland 1924 abgeschafft worden.

                      Wenn ich das richtig verstanden habe, verlangten die Anwälte den Abbruch des Prozesses, d.h. dass das erste (dreiteilige) Verfahren nicht Ende geführt werden würde. Sowas gibt es im deutschen Recht nicht, wenn ich mich nicht irre. Man kann höchstens Befangenheitsanträge stellen und so die Richter austauschen.
                      Es ist wohl auch für die USA ein eher ungewöhnlicher Antrag.

                      In den USA gibt es etwas, was mit der deutschen Revision verglichen werden kann
                      Da kann es dann auch tatsächlich zu einem neuen Prozess kommen (in derselben "Instanz", d.h. einem gleichwertigen Gericht eines anderes Gerichtsbezirkes), allerdings auch zu einem Freispruch.
                      Das geht aber erst, wenn der Schuldspruch und Strafmaß vorliegen, das erste Verfahren also komplett abgeschlossen ist.

                      Zur Begriffsklärung im deutschen Recht:
                      Mit "Instanzen" ist das im Strafrecht so eine Sache. Der klassische "Instanzenzug" AG/LG etc. - OLG - BGH kommt im Zivilrecht zum Einsatz.

                      Im deutschen Recht finden Verfahren wegen eines Tötungsdelikts an einem Landgericht statt (3 Richter, 2 Beisitzer) und es kann beim BGH eine Revision eingelegt werden, d.h. das Verfahren wird lediglich untersucht, ob das Strafrecht korrekt angewendet wurde. Die Revision prüft aber nicht, ob die festgestellten Tatsachen korrekt beurteilt wurden. Hat eine Revision Erfolg, können Teile des Urteils aufgehoben werden oder das Verfahren an ein anderes Landgericht zurückverwiesen werden. Das wäre aber keine "neue" oder "nächste Instanz", sondern wieder ein Landgericht, aber ein anderes.

                      Kleinere Straftaten werden am Amtsgericht von einem Einzelrichter (machmal mit 2 Beisitzern) abgehandelt. Hier kann eine Berufung eingesetzt werden, d.h. es wird auch die tatsächliche Ebene überprüft. Hat die Berufung Erfolg, kommt es zu einer Verhandlung am Landgericht (was dann die nächste Instanz ist). Das nächste Mittel wäre dann die Revision, die dann allerdings am OLG eingelegt wird, nicht beim BGH.
                      Republicans hate ducklings!

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                        Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                        Dieser jemand machte sich aber mit dem genau dem darauf eingehen erstmal strafbar. Die Justiz selbst hat mit derartigen Fallen auch keine Probleme, greift man doch in der Strafverfolgung genau auf's Fallenstellen zurück. Der Faktor, daß das Opfer auch Täter war - was ja durch die Aussage seines Begleiters inzwischen bestätigt wurde - kann in nächster Instanz genausogut Berücksichtigung beim Strafmaß finden.
                        Natürlich, keine Frage. Der Junge hätte bestraft werden müssen, wenn er überlebt hätte, aber ganz sicher hätte ihn kein Todesurteil erwarten dürfen. Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an.

                        Ich weiß auch nicht, wie das in den USA ganz genau geregelt ist, bei uns hat der Staat das Gewaltmonopol. Es gibt da zwar Ausnahmeregelungen, aber derlei Fallen zu stellen gehört nicht dazu.

                        Im Übrigen wirst du - zumindest in Deutschland - auch bestraft, wenn du andere zum Diebstahl quasi einlädst. So muss man u. a. ein Bußgeld zahlen, wenn man sein Auto öffentlich abstellt und nicht abschließt. Das läuft dann unter Ordnungswidrigkeit.
                        Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                        endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
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                          Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                          Natürlich, keine Frage. Der Junge hätte bestraft werden müssen, wenn er überlebt hätte, aber ganz sicher hätte ihn kein Todesurteil erwarten dürfen. Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an.
                          Es sollte gar kein "Verhältnis" zwischen den beiden Fällen geben.
                          Der ein Fall ist, dass ein Junge in eine Garage eingedrungen war, wahrscheinlich um zu
                          stehlen.
                          Der andere Fall ist, dass ein Bewohner jemanden erschossen hat, der in dessen Garage eingedrungen war. Hier hat ein Gericht nun entschieden, dass das nicht rechtmäßig war, u.a. weil dem Bewohner nicht klar war, ob der Eindringling nun tatsächlich stehlen oder Schlimmeres wollte - oder sich vielleicht selbst nur vor einem Verfolger verstecken wollte.

                          Ich weiß auch nicht, wie das in den USA ganz genau geregelt ist, bei uns hat der Staat das Gewaltmonopol. Es gibt da zwar Ausnahmeregelungen, aber derlei Fallen zu stellen gehört nicht dazu.
                          Auch in den USA gibt es ganz sicher keine Möglichkeit zur legalen Selbstjustiz.
                          Die Stand-your-ground-Gesetze "dienen" der unmittelbaren Gefahrenabwehr und sind nicht zur (Selbst-)Bestrafung des Täter.
                          .

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                            Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                            Im Übrigen wirst du - zumindest in Deutschland - auch bestraft, wenn du andere zum Diebstahl quasi einlädst. So muss man u. a. ein Bußgeld zahlen, wenn man sein Auto öffentlich abstellt und nicht abschließt. Das läuft dann unter Ordnungswidrigkeit.

                            Beim Beispiel mit dem "nicht gesicherten Kraftfahrzeug" geht es aber um die Gefahr die davon ausgeht (Nutzung durch Unbefugte, Kinder, etc. pp.).

                            Das offen lassen von Wohnungs- und anderen Türen stellt weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn ich meine Wohnung nicht (ver-)schließe, hat trotzdem niemand ein Recht diese zu betreten. Das Betreten würde "nur" einen Hausfriedensbruch darstellen. Ein Diebstahl wäre in so einem Fall (Tür offen) "nur" ein Diebstahl und kein "Einbruchdiebstahl".

                            Und wenn bei mit aus der Garage ständig geklaut wird und ich dem/den Täter/Tätern eine Falle stelle ist das auch in Deutschland nicht verboten.

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                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Beim Beispiel mit dem "nicht gesicherten Kraftfahrzeug" geht es aber um die Gefahr die davon ausgeht (Nutzung durch Unbefugte, Kinder, etc. pp.).
                              Ah danke. Das hat mich sehr irritiert.
                              @ Strafmaß und Berufung:
                              Das Strafmaß ist mir egal, das ist in den USA eh sehr schwierig zu bewerten. Mir ist wichtig, dass diese Tat durch die Instanzen als Mord verurteilt wird. Im Optimalfall sollte dann in höchster Instanz klargestellt werden, dass die castle doctrine hier nicht greift.

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                                Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                                Und wenn bei mit aus der Garage ständig geklaut wird und ich dem/den Täter/Tätern eine Falle stelle ist das auch in Deutschland nicht verboten.
                                Immer abhängig von der ART der Fall freilich.
                                Republicans hate ducklings!

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