Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Was den Rest angeht, finde ich es bedauerlich, dass du nicht in der Lage bist zu respektieren, dass ich die OT Themen hier nicht bereden will.
    Wenn du über etwas nicht reden willst, dann antworte doch nicht drauf. Ich kann dir versichern, daß andere User, wenn sie keine Antwort bekommen, auch nicht weiter auf ein Thema eingehen.
    Aber es ist nicht verwunderlich. Polizisten haben oft keinen Respekt vor den Menschen ohne Waffe oder Uniform. (s.o.)
    Was soll das denn?! Muss so eine Bemerkung wirklich sein?
    => Schalt mal einen Gang runter.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Ich hab früher mal gedacht die Uniform wäre nur dann vollständig wenn die Waffe dabei ist. Dienstkleidung und Bewaffnung sozusagen als Einheit. Außer man fliegt gerade in offizieller Mission ins Ausland, da würde die Bewaffnung wenig Sinn machen.
    Mittlerweile habe ich aber auch schon gehört dass Polizisten wenn sie zB aus NRW nach Berlin zu einem "Kongress" geschickt werden dort manchmal in Uniform aber ohne Waffe unterwegs sind.

    Zurück zum Thema: So wie ich das verstanden habe ist der Garagenschütze ja nun zu mehreren Jahrzehnten Haft verurteilt. Weiss jemand ob er nun in Berufung geht?
    Der von mir weiter oben verlinkte Artikel im Guardian besagt, daß die Verteidigung "in Berufung" gehen will, wobei dieses in Berufung in den USA etwas anders verstanden werden muss als in Deutschland - endar hat das in Antwort auf meinem Post erklärt. Das müsste irgendwo vor dem Ausflug auf die Berliner Polizeiwachen noch stehen

    Per google läßt sich im Moment keine neuere als diese Quelle von letzter Woche zum "appeal" finden; auch abcnews und andere Quellen zu dem Vorfall sind etwa eine Woche alt.

    Hier nochmal der englische Artikel:

    Montana man handed 70 years in prison for fatal shooting of German teen | US news | The Guardian

    Daraus:
    "Markus Kaarma, right. His lawyers say they will appeal against his conviction."

    Direkt als Bildunterschrift weit oben im Artikel. Im weiteren Text (sehr weit unten) erfährt man auch, daß Kaarmas "appeal" an den "Supreme Court" gerichtet werden soll. Das müsste dann tatsächlich eine höhere Instanz sein, auch nach deutschem Verständnis, aber verlaß dich da lieber auf endar.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Das Messerbeispiel diente zur Darstellung des Unterschiedes in der Zeit, die zum finden der "richtigen" Handlungsweise zur Verfügung steht.
    Und das Messerbeispiel ist halt ein Beispiel, dass diesen Unterschied gut verdeutlicht.
    Nee das ist ein sehr schlechtes Beispiel. Da man dort nur einen Bruchteil der Zeit hat, den man hat wenn man sich auf die Lauer legt und jemanden ermordet. Man kann auch den Unterschied zwischen dunkelblau und hellblau anhand eines weißen und eines schwarzen Hemdes erklären.
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Weil man keine Anklage erheben kann wenn keine strafbare Handlung besteht?
    Wenn das so wäre, wäre jeder Freispruch ein Fehlurteil.

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Die Kausalität ist - in diesem Fall - erwiesen. Durch die Staatsanwaltschaft. Also die Justiz.
    Ich hab mich da schlecht ausgedrückt ich meinte nicht die Exekutive sondern die Judikative. Die Staatsgewalten sollen auch einander und nicht nur sich selbst kontrollieren. Bei einem Menschenleben will ich ne horizontale und vertikale Kontrolle. Aber wir schätzen den Wert von Menschen vielleicht einfach unterschiedlich ein.



    Was den Rest angeht, finde ich es bedauerlich, dass du nicht in der Lage bist zu respektieren, dass ich die OT Themen hier nicht bereden will. Aber es ist nicht verwunderlich. Polizisten haben oft keinen Respekt vor den Menschen ohne Waffe oder Uniform. (s.o.)

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  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Ich hab früher mal gedacht die Uniform wäre nur dann vollständig wenn die Waffe dabei ist. Dienstkleidung und Bewaffnung sozusagen als Einheit. Außer man fliegt gerade in offizieller Mission ins Ausland, da würde die Bewaffnung wenig Sinn machen.
    Mittlerweile habe ich aber auch schon gehört dass Polizisten wenn sie zB aus NRW nach Berlin zu einem "Kongress" geschickt werden dort manchmal in Uniform aber ohne Waffe unterwegs sind.

    Zurück zum Thema: So wie ich das verstanden habe ist der Garagenschütze ja nun zu mehreren Jahrzehnten Haft verurteilt. Weiss jemand ob er nun in Berufung geht?

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    ...Zudem hat dein Messerbeispiel nichts mit nem Mord zu tun, bei dem der Mörder dem Opfer auflauert wie es in unserem Fall war.
    Das Messerbeispiel diente zur Darstellung des Unterschiedes in der Zeit, die zum finden der "richtigen" Handlungsweise zur Verfügung steht.
    Und das Messerbeispiel ist halt ein Beispiel, dass diesen Unterschied gut verdeutlicht.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Also der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist nicht primär das niedere Motiv sondern hauptsächlich die Planung. Das niedere Motiv bedarf es übrigens auch in den USA. Oder was denkst du ist mit "Malice aforethought" gemeint?
    Auch gibt es in den USA durchaus die Unterscheidung zwischen Mord (murder) und Totschlag (manslaughter, hier wird sogar nach Motiven sortiert: involuntary und voluntary manslaughter) und fahrlässiger Tötung (Criminally negligent manslaughter/homicide). Ich dachte du gingst davon aus, dass im vorliegenden Fall falsch bzw. ungenau übersetzt wurde. Stattdessen hast wohl nur noch weniger Ahnung von der Materie als ich.
    Auch gut. Hab' ich wieder was gelernt.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Weil ein öffentliches Interesse daran besteht, zu zeigen, dass die Polizei nicht grundlos tötet. Das ist absolut im Interesse der
    Weil man keine Anklage erheben kann wenn keine strafbare Handlung besteht?
    => "Sie werden angeklagt nicht strafbares getan zu haben. Wir führen diesen Prozess nur, um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass sie nichts strafbares getan haben." -> meinst du so?


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Das sagst du einfach so. Diese Kausalität bewiesen hast du aber nicht. Es hat aber auch nix mit dem Fall dieses Threads zu tun. Wenn du die Tötung des nackten torkelnden Mannes durch nen Polizisten der zu ihm ohne Not in den Brunnen stieg, diskutieren willst, mache ich das im entsprechenden Thread sehr gerne.
    Irgendwie sind wir hier auf das Justizwesen gekommen...
    Die Kausalität ist - in diesem Fall - erwiesen. Durch die Staatsanwaltschaft. Also die Justiz.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich fahre auch ohne Waffe Bahn, das ist eigenlich gar nicht so riskant.
    Du bist auch kein Polizist, der zum Einschreiten verpflichtet ist.
    Und natürlich kommt es absolut niemals vor, dass auf Bahnhöfen Menschen andere Menschen mit Messern, anderen Waffen oder als Gruppe verletzen. Das passiert ja nie...

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich frag mal demnächst nen Schaffner ob er sich das auch in Uniform ohne Waffe zutraut. Was du hier schreibst veranlasst mich aber, beim nächsten mal wenn ich nen Polizisten mit Waffe im Abteil sehe das zu verlassen.
    Tu das...

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ernsthaft: Du sagst man kann auf die paar Meter im Neptunbrunnen nur den Körper treffen und willst evtl. in ner vollen U-Bahn rumschießen => wenn mal was passiert wenn du im Zug bist, ist mir lieber du bist da ohne Waffe. Passt aber auch nicht in diesen Thread darfst mir aber gerne im Thread zum Thema antworten.
    Ich sage: einen Messerangriff beendet man mit der Schusswaffe. Und dabei schießt man auf das "vitale Dreieck", da dort die Trefferwirkung am "besten" ist (da stimmen mir Schießausbilder weltweit zu).

    Und um dich weiter zu beunruhigen: im Neptunbrunnen hätte ich wahrscheinlich früher geschossen. Und vielleicht auch öfter.

    Und ob ich jetzt in einem Zug schießen muss, oder auf dem Alexanderplatz oder der Müllerstraße am Nachtmittag, macht keinen großen Unterschied in der Gefährdung Unbeteiligter. Außer, dass meine Zielentfernung im Zug wesentlich geringer sein dürfte, was das Treffen erleichter...


    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    @himura_kenshin: Aprospos Berliner Polizei und Notwehr:

    In dieser Woche ist ja Karl-Heinz Kurras verstorben, der ja damals den Studenten Benno Ohnesorg in angeblicher Notwehr erschossen hat. Spricht man bei euch da gerade wieder drüber, oder geht das eher unter?

    Mit mir hat da jetzt keiner drüber gesprochen. Aber: so wirklich interessant ist das jetzt auch nicht für mich. Geschichte ist Geschichte. Und diese Geschichte ist ca. 50 Jahre her. Da war ich noch nicht einmal "flüssig".

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  • Spocky
    antwortet
    @himura_kenshin: Aprospos Berliner Polizei und Notwehr:

    In dieser Woche ist ja Karl-Heinz Kurras verstorben, der ja damals den Studenten Benno Ohnesorg in angeblicher Notwehr erschossen hat. Spricht man bei euch da gerade wieder drüber, oder geht das eher unter?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Die Justiz ist personal Überlastet => sie hat zu wenig Personal.

    Die Justiz (mit allen Organen die dazugehören) hat naturgemäß "alle Zeit der Welt" um einen Sachverhalt zu betrachten und zu würdigen.
    Wenn ich auf jemanden schieße, der mit einem Messer auf mich zu läuft und diesen töte habe ich Sekundenbruchteile um zu Handeln.
    Die Justiz hat "alle Zeit der Welt" um den Sachverhalt HINTERHER "aufzudröseln" und zu bearbeiten.

    DAS ist was ich meinte. Und ich bin mir sicher, du hast das auch so verstanden.
    Es ist weder mein Hobby noch mein Job deine sprachliche Ungenauigkeiten zu interpretieren. Leider habe ich schon sehr oft erlebt, das Polizisten sich nur sehr mangelhaft verständigen können. Das liegt vielleicht aber auch an der Ausbildung. Ich will dir da persönlich keinen Vorwurf machen. Fakt ist was du schreibst ist falsch, wenn du das anders meinst erschwert das mein Verständnis. Zudem hat dein Messerbeispiel nichts mit nem Mord zu tun, bei dem der Mörder dem Opfer auflauert wie es in unserem Fall war.



    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen


    Die us-amerikanische Straftat "Mord" ist tatbestandsmäßig nicht gleichzusetzen mit der deutschen Straftat "Mord". Der "niedere Beweggrund" ist - AFAIK - eine Entwicklung im deutschen Strafrecht, die aus den 1930er Jahren stammt.
    Also der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist nicht primär das niedere Motiv sondern hauptsächlich die Planung. Das niedere Motiv bedarf es übrigens auch in den USA. Oder was denkst du ist mit "Malice aforethought" gemeint?
    Auch gibt es in den USA durchaus die Unterscheidung zwischen Mord (murder) und Totschlag (manslaughter, hier wird sogar nach Motiven sortiert: involuntary und voluntary manslaughter) und fahrlässiger Tötung (Criminally negligent manslaughter/homicide). Ich dachte du gingst davon aus, dass im vorliegenden Fall falsch bzw. ungenau übersetzt wurde. Stattdessen hast wohl nur noch weniger Ahnung von der Materie als ich.
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    2. Weshalb sollte man eine Hauptverhandlung durchführen, wenn keine strafbare Handlung vorliegt?
    Weil ein öffentliches Interesse daran besteht, zu zeigen, dass die Polizei nicht grundlos tötet. Das ist absolut im Interesse der
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen


    1. Der Polizist handelte in Notwehr. Dies wurde durch die Berliner Staatsanwaltschaft eindeutig festgestellt. Denn wie wir alle wissen: die StA prüft einen Sachverhalt. Wenn eine strafbare Handlung vorliegt gibt es die entsprechenden juristischen Konsequenzen (Strafbefehl, Hauptverhandlung). Entscheidet die StA, dass keine strafbare Handlung vorliegt wird das Verfahren eingestellt.
    Das sagst du einfach so. Diese Kausalität bewiesen hast du aber nicht. Es hat aber auch nix mit dem Fall dieses Threads zu tun. Wenn du die Tötung des nackten torkelnden Mannes durch nen Polizisten der zu ihm ohne Not in den Brunnen stieg, diskutieren willst, mache ich das im entsprechenden Thread sehr gerne.
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    Polizisten dürfen in allen Bundesländern den ÖPNV und die Züge der Deutschen Bahn entgeldfrei nutzen, sofern sie dabei Uniform tragen (die Unternehmen versprechen sich im Gegenzug mehr Sicherheit und ein erhöhtes Sicherheitsempfinden ihrer Fahrgäste).
    Die Polizisten müssen dann auch tätig werden, wenn entsprechende Situationen auftreten sollten.

    Entsprechend der Vorschriftenlage aller deutschen Polizeibehörden dürfen die Polizeibeamten ihre Dienstwaffen auch privat führen. Sie müssen immerhin berufsbedingt auch privat unter Umständen einschreiten.

    Da ich mit dem ÖPNV zum Dienst und wieder zurück fahre und die DB nutze um in meine Heimat zu kommen habe ich meine Waffen zu Hause. Wenn ich in Uniform unterwegs bin führe ich dabei stets meine Dienstwaffe mit mir => lieber dabei haben und nicht brauchen, als umgekehrt.

    Nicht alle Polizisten nehmen ihre Waffe mit nach Hause. Und von denen die in Uniform den ÖPNV oder die Bahn nutzen haben auch nicht alle die Waffe dabei, was ich persönlich für extrem riskant halte.
    Ich fahre auch ohne Waffe Bahn, das ist eigenlich gar nicht so riskant. Ich frag mal demnächst nen Schaffner ob er sich das auch in Uniform ohne Waffe zutraut. Was du hier schreibst veranlasst mich aber, beim nächsten mal wenn ich nen Polizisten mit Waffe im Abteil sehe das zu verlassen. Ernsthaft: Du sagst man kann auf die paar Meter im Neptunbrunnen nur den Körper treffen und willst evtl. in ner vollen U-Bahn rumschießen => wenn mal was passiert wenn du im Zug bist, ist mir lieber du bist da ohne Waffe. Passt aber auch nicht in diesen Thread darfst mir aber gerne im Thread zum Thema antworten.

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Das bedeutet also, du musst, wenn du länger krank bist, deine Dienstwaffe abliefern?

    Musst du das persönlich tun? Theoretisch solltest ja nur du die Waffe besitzen dürfen. Was ist, wenn du einen Unfall hast und im Krankenhaus liegst oder aus sonstigen Gründen nicht dazu in der Lage, die Waffe persönlich abzuliefern?
    Das läuft dann so ab:

    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir vorstellen dass ein Kollege vorbeikommt und die Waffe "sicher stellt".
    Besonders wenn der Beamte im Krankenhaus gelandet ist, dann könnte ich mir denken dass dann sofort die Polizei zur Stelle ist um die Waffe sicher zu stellen, denn man kann sie ja schlecht in den Spint neben dem Krankenbett legen.
    Ich hab' meine Waffe auch schon für 4 Wochen auf einer niedersächsischen Polizeiwache "geparkt". Ich war in der Heimat beim Training. Also hab' ich vorher meine Waffe bei den niedersächsischen Kollegen abgegeben um sie nach dem Training wieder abzuholen. Dummerweise hab' ich mir beim Training die Hand gebrochen und konnte die Waffe 4 Wochen lang nicht sicher führen. Nach den 4 Wochen hab' ich die Waffe dann abgeholt und in Berlin auf meiner Dienststelle abgegeben.

    Wenn ich sonst krank werde, geb ich die Waffe selbst ab. Ansonsten wird sie von Kollegen abgeholt.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Bin ich jetzt ganz falsch orientiert oder werden in Montana Tötungsdelikte nicht nach deutschem Recht verhandelt? Desweiteren beantwortet das meine Frage nicht. Dass man etwas nicht tun muss, ist kein Grund es nicht zu tun.
    Ich muss auch mit meinen Hunden nicht Gassi gehen, ich lass sie trotzdem nicht ins Haus kacken.

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Frage nicht. Die Aussage ist so absolut nicht richtig.
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Was denn nun? Haben die jetzt massig Personal und können sich für alles ewig Zeit nehmen oder sind die unterbesetzt und arbeiten unter Zeitdruck?
    Die Justiz ist personal Überlastet => sie hat zu wenig Personal.

    Die Justiz (mit allen Organen die dazugehören) hat naturgemäß "alle Zeit der Welt" um einen Sachverhalt zu betrachten und zu würdigen.
    Wenn ich auf jemanden schieße, der mit einem Messer auf mich zu läuft und diesen töte habe ich Sekundenbruchteile um zu Handeln.
    Die Justiz hat "alle Zeit der Welt" um den Sachverhalt HINTERHER "aufzudröseln" und zu bearbeiten.

    DAS ist was ich meinte. Und ich bin mir sicher, du hast das auch so verstanden.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Was soll der Konditionalsatz? Der Mörder wurde doch des Mordes verurteilt. Was soll ich da auf die Meinung eines deutschen Beamten geben?
    Die us-amerikanische Straftat "Mord" ist tatbestandsmäßig nicht gleichzusetzen mit der deutschen Straftat "Mord". Der "niedere Beweggrund" ist - AFAIK - eine Entwicklung im deutschen Strafrecht, die aus den 1930er Jahren stammt.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich finde es sehr schade, dass die Tötung am Neptunbrunnen nicht verhandelt wurde.
    Das hat dem Ansehen der Polizei geschadet, so fern es Notwehr war.
    1. Der Polizist handelte in Notwehr. Dies wurde durch die Berliner Staatsanwaltschaft eindeutig festgestellt. Denn wie wir alle wissen: die StA prüft einen Sachverhalt. Wenn eine strafbare Handlung vorliegt gibt es die entsprechenden juristischen Konsequenzen (Strafbefehl, Hauptverhandlung). Entscheidet die StA, dass keine strafbare Handlung vorliegt wird das Verfahren eingestellt.

    2. Weshalb sollte man eine Hauptverhandlung durchführen, wenn keine strafbare Handlung vorliegt?


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Das sollte kein Problem sein, man muss doch die Waffe nicht mit heim nehmen. Mir fällt kein Grund ein, ne Waffe mit Heim zu nehmen ich lasse ja auch den Schul-PC in der Schule stehen.
    Polizisten dürfen in allen Bundesländern den ÖPNV und die Züge der Deutschen Bahn entgeldfrei nutzen, sofern sie dabei Uniform tragen (die Unternehmen versprechen sich im Gegenzug mehr Sicherheit und ein erhöhtes Sicherheitsempfinden ihrer Fahrgäste).
    Die Polizisten müssen dann auch tätig werden, wenn entsprechende Situationen auftreten sollten.

    Entsprechend der Vorschriftenlage aller deutschen Polizeibehörden dürfen die Polizeibeamten ihre Dienstwaffen auch privat führen. Sie müssen immerhin berufsbedingt auch privat unter Umständen einschreiten.

    Da ich mit dem ÖPNV zum Dienst und wieder zurück fahre und die DB nutze um in meine Heimat zu kommen habe ich meine Waffen zu Hause. Wenn ich in Uniform unterwegs bin führe ich dabei stets meine Dienstwaffe mit mir => lieber dabei haben und nicht brauchen, als umgekehrt.

    Nicht alle Polizisten nehmen ihre Waffe mit nach Hause. Und von denen die in Uniform den ÖPNV oder die Bahn nutzen haben auch nicht alle die Waffe dabei, was ich persönlich für extrem riskant halte.

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  • Baal´sebub
    antwortet
    Zitat von Prix Beitrag anzeigen
    1. Das entschiedene Wort heißt: Empfehlung! (Das Waffenrecht ist (leider) Ländersache)
    §36 Waffengesetz:
    Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
    Das ist keine Empfehlung, das ist geltendes Gesetz. Und nicht das Waffengesetz ist Ländersache sondern der Vollzug desselben. Es gibt nur ein Waffengesetz in Deutschland, und das ist bundesweit gültig. Die Länder formulieren keine eigenen.

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  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Ich könnte mir vorstellen dass ein Kollege vorbeikommt und die Waffe "sicher stellt".
    Besonders wenn der Beamte im Krankenhaus gelandet ist, dann könnte ich mir denken dass dann sofort die Polizei zur Stelle ist um die Waffe sicher zu stellen, denn man kann sie ja schlecht in den Spint neben dem Krankenbett legen.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: man muss - zumindest nach deutschem Recht - nicht in Kauf nehmen die eigenenVerteidigungsposition zu verschlechtern. Das Warnen eines "Gegners" verschlechtert die eigene Verteidigungsposition.
    Bin ich jetzt ganz falsch orientiert oder werden in Montana Tötungsdelikte nicht nach deutschem Recht verhandelt? Desweiteren beantwortet das meine Frage nicht. Dass man etwas nicht tun muss, ist kein Grund es nicht zu tun.
    Ich muss auch mit meinen Hunden nicht Gassi gehen, ich lass sie trotzdem nicht ins Haus kacken.

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Dir ist vielleicht aufgefallen, dass nach der von dir zitierte Text hier nach dem ersten "und" allgemein gehalten ist, oder? Notwehrsituation und ihre Handlungen sind sekundenbruchteil Entscheidungen.
    Ich verstehe die Frage nicht. Die Aussage ist so absolut nicht richtig.
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Wenn es Mord war, dann war es keine gerechtfertigte Notwehr. Aber das sollte dir klar sein. Auch braucht man für Mord "niedere" Beweggründe. Ich tendiere eher zu Todschlag.
    Was soll der Konditionalsatz? Der Mörder wurde doch des Mordes verurteilt. Was soll ich da auf die Meinung eines deutschen Beamten geben?
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    Die Justiz braucht mitunter schon "ewig" um selbst einfache Sachverhalte vor Gericht zur Hauptverhandlung zu bringen. Erlebe ich regelmäßig, wenn Jahre nach dem Fertigen der Anzeige der Gerichtstermin mit Zeugenvorladen eintrudelt.
    Zeitdruck hin oder her: die Justiz kann auch nicht zaubern und auch bei denen wurde massiv Personal eingespart.
    Was denn nun? Haben die jetzt massig Personal und können sich für alles ewig Zeit nehmen oder sind die unterbesetzt und arbeiten unter Zeitdruck?

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Es gibt Fälle wie den Neptungbrunnen, wo das Verfahren gegen den Schützen nach wenigen Tagen eingestellt wurde. Es gibt aber auch Fälle, da dauert es 1 1/2 Jahre oder länger, bis ein Verfahren eingestellt wird (-> alles Notwehrfälle).
    Ich finde es sehr schade, dass die Tötung am Neptunbrunnen nicht verhandelt wurde.
    Das hat dem Ansehen der Polizei geschadet, so fern es Notwehr war.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Das bedeutet also, du musst, wenn du länger krank bist, deine Dienstwaffe abliefern?

    Musst du das persönlich tun? Theoretisch solltest ja nur du die Waffe besitzen dürfen. Was ist, wenn du einen Unfall hast und im Krankenhaus liegst oder aus sonstigen Gründen nicht dazu in der Lage, die Waffe persönlich abzuliefern?
    Das sollte kein Problem sein, man muss doch die Waffe nicht mit heim nehmen. Mir fällt kein Grund ein, ne Waffe mit Heim zu nehmen ich lasse ja auch den Schul-PC in der Schule stehen.

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  • Spocky
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    - die Waffe muss in folgenden Fällen auf der Dienststelle hinterlegt werden:
    - Krankheit über 3 Tage Abwesenheit
    Das bedeutet also, du musst, wenn du länger krank bist, deine Dienstwaffe abliefern?

    Musst du das persönlich tun? Theoretisch solltest ja nur du die Waffe besitzen dürfen. Was ist, wenn du einen Unfall hast und im Krankenhaus liegst oder aus sonstigen Gründen nicht dazu in der Lage, die Waffe persönlich abzuliefern?

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Wieso nur möglicherweise? Mir fällt da jetzt kein Hindernisgrund ein. Was denkst du hätte den Mörder davon abhalten können zu rufen?
    Ganz einfach: man muss - zumindest nach deutschem Recht - nicht in Kauf nehmen die eigenenVerteidigungsposition zu verschlechtern. Das Warnen eines "Gegners" verschlechtert die eigene Verteidigungsposition.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Wenn wir nicht dabei, gehe ich davon aus, dass du auch nicht dabei warst. Das heißt du weißt gar nicht ob der Mörder wirklich nur Sekundenbruchteile hatte sich zum Mord zu entscheiden. Diese Annahme halte ich für absurd. Der Junge wird sich sicherlich nicht nur Sekundenbruchteile im Raum aufgehalten haben. Selbstverständlich übertreibst du auch maßlos bei der Darstellung der Zeit der Justizbehörden. Die haben schon einen nicht unerheblichen Zeitdruck. Ein Polizist müsste das eigentlich wissen.
    Dir ist vielleicht aufgefallen, dass nach der von dir zitierte Text hier nach dem ersten "und" allgemein gehalten ist, oder? Notwehrsituation und ihre Handlungen sind sekundenbruchteil Entscheidungen.

    Wenn es Mord war, dann war es keine gerechtfertigte Notwehr. Aber das sollte dir klar sein. Auch braucht man für Mord "niedere" Beweggründe. Ich tendiere eher zu Todschlag.


    Die Justiz braucht mitunter schon "ewig" um selbst einfache Sachverhalte vor Gericht zur Hauptverhandlung zu bringen. Erlebe ich regelmäßig, wenn Jahre nach dem Fertigen der Anzeige der Gerichtstermin mit Zeugenvorladen eintrudelt.
    Zeitdruck hin oder her: die Justiz kann auch nicht zaubern und auch bei denen wurde massiv Personal eingespart.

    Es gibt Fälle wie den Neptungbrunnen, wo das Verfahren gegen den Schützen nach wenigen Tagen eingestellt wurde. Es gibt aber auch Fälle, da dauert es 1 1/2 Jahre oder länger, bis ein Verfahren eingestellt wird (-> alles Notwehrfälle).
    Mitunter liegt es auch daran, dass einige StA bei polizeiliche Schusswaffengebräuchen die verwaltungsrechtliche Grundalge (Polizeigesetze) zur Prüfung heranziehen. Was auch prinzipiell richtig ist. Nur: Notwehr prüft sich schneller und "Bundesrecht bricht Landesrecht". Nach "Polizeirecht" braucht man eigentlich nur zu prüfen, wenn keine Notwehr/-hilfe vorlag.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Der Hausherr hätte möglicherweise den Einbrecher (was anderes war unser Austauschschüler nicht) anrufen können - d.h. ihn auffordern die Garage langsam mit erhobenen Händen zu verlassen. Hätte können.
    Wieso nur möglicherweise? Mir fällt da jetzt kein Hindernisgrund ein. Was denkst du hätte den Mörder davon abhalten können zu rufen?
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    Wir waren nicht dabei und vor allem kann man Menschen nicht "in den Kopf schauen". Gerichte und Anwälte haben "hinterher" alle Zeit der Welt einen Sachverhalt zu analysieren und "Handlungsalternativen" herauszuarbeiten. Die zugrunde liegende Handlung und dazugehörige Entscheidungsfindung spielt sich allerdings innerhalb von Sekundenbruchteilen ab.
    Wenn wir nicht dabei, gehe ich davon aus, dass du auch nicht dabei warst. Das heißt du weißt gar nicht ob der Mörder wirklich nur Sekundenbruchteile hatte sich zum Mord zu entscheiden. Diese Annahme halte ich für absurd. Der Junge wird sich sicherlich nicht nur Sekundenbruchteile im Raum aufgehalten haben. Selbstverständlich übertreibst du auch maßlos bei der Darstellung der Zeit der Justizbehörden. Die haben schon einen nicht unerheblichen Zeitdruck. Ein Polizist müsste das eigentlich wissen.

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Interessant. Hab mal gehört die Polizeipistolen früher durchschlugen wenn das Projektil nicht auf Knochen traf locker mal 9 Körper und manche sogar noch mehr.
    Ist schon viele Jahre her die Information.
    Jupp, dass kenn ich auch.


    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    In den Medien hieß es irgendwie der Schüler hätte wohl Getränke gesucht in der Garage. Schon komisch. Nur weil ein Tor offen steht heisst das nicht dass man reingehen kann.
    So wie ich es auf den Filmaufnahmen gesehen habe, hat das Haus keinen Gartenzaun "nach Berliner Art". Die Amis stehen nicht so auf Zäune. Aber sie wissen sich zu verteidigen.
    Und das muss halt wahrscheinlich jedem klar sein der sich in einem Land mit vielen Waffen in ein fremdes Gebäude schleicht.
    Will seinen Tod auf keinen Fall rechtfertigen..... aber Du hast Recht in dem Sinne dass wir alle nicht dabei waren.
    Dieses "Bier klauen aus Garagen" ist in der Gegend wohl so eine Art Mutprobe gewesen...

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