Zitat von xanrof
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Im Großen und Ganzen "ja". Die USA haben seit ca. 10-15 Jahren ein Notwehrrecht, dass - im Allgemeinen - mit dem deutschen vergleichbar ist. Unseres ist aber etwas "schneidiger".
In der Rechtsprechung wurde auch schon vor den "Stand-your-Ground"-Gesetzen durch US-Gerichte entsprechend geurteilt.
Der Unterschied zwischen dem angelsächsischen und dem deutschen Strafrecht ist (vereinfacht): hier wird der Strafrahmen durch das Gesetz vorgegeben. Dort wird der Strafrahmen durch Gesetz und vor allem "Gewohnheitsrecht" vorgegeben -> der "Penner", der einen Apfel klaut geht einen Tag in den Knast; der "Reiche", der einen Apfel klaut kriegt eine Geldstrafe und darf 6 Wochen Straßefegen.
Für bestimmte Delikte gibt es Höchst- bzw. Mindesstrafen. Aber vieles ist "im Fluss" und hängt sehr stark von den Umständen des Einzellfalls ab.
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