Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen - SciFi-Forum

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Deutscher Austauschschüler in Montana erschossen

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, dass das Urteil auch in der Stärke bestätigt wird. Man soll einfach nicht gezielt eine Falle stellen dürfen und dann jemanden, der darauf eingeht einfach abknallen.
    Dieser jemand machte sich aber mit dem genau dem darauf eingehen erstmal strafbar. Die Justiz selbst hat mit derartigen Fallen auch keine Probleme, greift man doch in der Strafverfolgung genau auf's Fallenstellen zurück. Der Faktor, daß das Opfer auch Täter war - was ja durch die Aussage seines Begleiters inzwischen bestätigt wurde - kann in nächster Instanz genausogut Berücksichtigung beim Strafmaß finden.

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  • Spocky
    antwortet
    Ich hoffe, dass das Urteil auch in der Stärke bestätigt wird. Man soll einfach nicht gezielt eine Falle stellen dürfen und dann jemanden, der darauf eingeht einfach abknallen.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Offensichtlich geht das Ganze aber erstmal in die Berufung.

    Anwalt von Direns Todesschütze will neuen Prozess - DIE WELT

    Entscheidend wird dabei sein, ob in letzter Instanz Richter und Jury eine Anwendbarkeit der castle doctrine angemessen finden oder nicht.

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  • xanrof
    antwortet
    Totschlag als sogenanntes Grunddelikt und Mord als dessen Qualifikation..aha
    "Unter Qualifikation versteht man im Strafrecht die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafverschärfende Tatbestandsmerkmale bzw. diesen erweiterten Tatbestand und dessen Verwirklichung (Delikt)." (wiki)

    Das heisst, dass Mord die schlimmere Variante einer Tötung (=Grunddelikt) ist. Den Unterschied machen demnach die "Mordmerkmale". Diese sind:
    * Niedrige Beweggründe (zB Mordlust, Geschlechtstrieb, Habgier),
    * besonders verwerfliche Begehungsweise (zB Heimtücke, Grausamkeit, ...)
    * ein verwerfliches Motiv (zB Verdeckung einer anderen Straftat)

    Und so stehts auch im Gesetz:

    §211 StGB: Mord
    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    Mord (in Deutschland)

    Totschlag (in Deutschland)



    (Und jetzt dürfen die Juristen über mich herfallen, weil ich mir als Nicht-Jurist anmaße, zu klugscheissen )

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  • monochrom
    antwortet
    so richtig kapiert habe ich das nach dem studieren des Textes noch immer nicht...ich behaupte mal das liegt am Text

    am ehesten kommt man hier zu des Pudels Kern :

    Die herrschende Lehre betrachtet Totschlag als sogenanntes Grunddelikt und Mord als dessen Qualifikation; die Rechtsprechung sah bisher in Mord und Totschlag eigenständige Delikte. Diese Differenz hat in Fallkonstellationen der Beteiligung Auswirkungen auf die Anwendung von Strafrechtsnormen des Allgemeinen Teils (vgl. § 28 Abs. 1 oder 2 StGB). Der Bundesgerichtshof äußerte sich allerdings auch bereits kritisch zur Behandlung des Verhältnisses durch die Rechtsprechung.[6] Im Gegensatz zum Mord, welcher nicht verjährt, verjährt der Totschlag nach 30 Jahren

    Totschlag als sogenanntes Grunddelikt und Mord als dessen Qualifikation..aha
    ich bin kein bissl schlauer...
    aber danke für die Unterstützung

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  • xanrof
    antwortet
    Hier findest du die Info für Deutschland:


    Inwiefern das auf die USA zu übertragen wäre, weiss ich nicht.

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  • monochrom
    antwortet
    was ist der Unterschied zwischen "vorsätzlicher Tötung" und Mord

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  • xanrof
    antwortet
    Das Urteil ist gesprochen:

    Der Schütze muss für 70 Jahre ins Gefängnis.

    Austauschschüler: 70 Jahre Haft für Todesschützen von Diren - DIE WELT

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  • Soundwave
    antwortet
    Neuer Bericht.

    Die Verhandlung wird wohl im Januar nächsten Jahres beginnen (da soll noch einmal jemand behaupten, die Mühlen der deutschen Justiz würden langsam mahlen ). Naja, zumindest gibt dies der Hamburger Staatsanwaltschaft genügend Zeit um zu prüfen, ob sie eine Auslieferung beantragen will.

    Zudem hat der vorsitzende Richter dem Anwalt der Verteidigung Paul Ryan untersagt, ein Public Viewing des WM-Spiels USA-Deutschland abzuhalten.

    "I don't want any playing to the public we've got serious business at hand," McLean said. "It's not the time to run a public relations campaign, so knock it off."
    Zuletzt geändert von Soundwave; 25.06.2014, 22:47. Grund: Typo

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Soundwave Beitrag anzeigen
    Die Verteidung hat nun dem Gericht ihre potentielle Zeugenliste vorgelegt. Besonders auffällig ist laut diesem Bericht eine Reihe von 4 Experten. Und wenn man sich die Gehaltsliste von nur einem von diesen Experten ansieht wird klar, dass Kaarma auf jeden Fall von irgendwo her finanzielle Unterstützung bekommt (NRA?). Laut NBC Montana verlangt Dr. Ron Martinelli...

    ...$3.000 nicht zurückzahlbaren Vorschuß
    ...$350 pro Stunde für Anwaltskonsultationen und Aussagen vor Gericht
    ...$250 pro Stunde fürs Auswerten und Schreiben von Berichten
    ...$2.800 für ganztägige Anwesenheit vor Gericht
    ...komplette Übernahme der Reise- und sonstigen Kosten (der Mann lebt in Los Angeles).

    NIE IM LEBEN kann sich ein einfacher Feuerwehrmann diese Gehälter leisten.
    Es geht um ggf. eine Einschränkung des verkaufsfördernsten Paragraphen für die Waffenlobby. Hast du da ernsthaft erwartet, die würden fingernägelkauend zuschauen und nicht eingreifen?? Ich war ja selbst sehr überrascht, als Kaarma zuerst mit seinem Provinzanwalt in das Verfahren ging. So sieht das jetzt ganz nach dem Prozeß aus, den ich ursprünglich erwartet hab.

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  • Soundwave
    antwortet
    Die Verteidung hat nun dem Gericht ihre potentielle Zeugenliste vorgelegt. Besonders auffällig ist laut diesem Bericht eine Reihe von 4 Experten. Und wenn man sich die Gehaltsliste von nur einem von diesen Experten ansieht wird klar, dass Kaarma auf jeden Fall von irgendwo her finanzielle Unterstützung bekommt (NRA?). Laut NBC Montana verlangt Dr. Ron Martinelli...

    ...$3.000 nicht zurückzahlbaren Vorschuß
    ...$350 pro Stunde für Anwaltskonsultationen und Aussagen vor Gericht
    ...$250 pro Stunde fürs Auswerten und Schreiben von Berichten
    ...$2.800 für ganztägige Anwesenheit vor Gericht
    ...komplette Übernahme der Reise- und sonstigen Kosten (der Mann lebt in Los Angeles).

    NIE IM LEBEN kann sich ein einfacher Feuerwehrmann diese Gehälter leisten.

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  • xanrof
    antwortet
    Ne.
    Die Frage, ob der Typ wirklich in seinem Haus stand (wie er sagt) oder doch schon in der Garage, dürfte elementar sein bei der juristischen Bewertung.

    Da wären dieser Kühlschrank und die Tür wichtige (vielleicht sogar die wichtigsten) Beweisstücke. Die kann man dann nicht einfach dort stehen lassen.
    Am Ende behauptet noch ein findiger Anwalt, die Tatortspezialisten hätten sich vermessen, aber leider seien die Beweisstücke schon verschrottet.

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  • Soundwave
    antwortet
    Nicht unbedingt. Denkt daran, dass die Schüsse aus einer Schrotflinte abgegeben wurden. Es müssen schon einige Zweifel am Grad der Streuung geben wenn die diese Teile in ein Kriminallabor schaffen, um die angebliche Distanz zu prüfen.

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  • xanrof
    antwortet
    Das denke ich auch.
    Klingt nach polizeilicher Routinearbeit.

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  • Wolf4310
    antwortet
    Das klingt für mich eher eher nach überpfüfen einer Aussage, als nach Zweifel

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