Ich bin kein Grundrechtsexperte, aber Wikipedia sagt mir:
Also von Meinungsfreiheit ist da keine Rede.
In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Bundesländer (bzw. das ggf. fortgeltende Versammlungsgesetz des Bundes).
Kommentar