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    Rechte von anderen Autoren im Netz

    Hallo, hab mal eine Frage bezüglich der Rechte von Autoren.

    Wenn ich was auf eine Homepage stellen will, das allerdings zum Teil von anderen Autoren kommt, muss ich die dann fragen, ob ich das darf oder reicht es, wenn ich den Autor einfach nur benenne und die Worte dann mit Zitationszechen kenntlich mache? Wenn es zum Beispiel um ein besonderes Thema geht, wo ich selbst nicht so die Ahnung habe.

    Oder kann ich das ganze dann i-wie umgehen, legal natürlich. Ich will denen auch nichts zahlen müssen, was ich auch nciht kann, aber ich will die auch nicht alle fragen müssen. Gibts da einen guten Tipp.

    Und wie ist das mit Bildern? Kann ich die einfach verwenden, wenn sie nicht von mir direkt sind?
    Ohne Signatur lebt sichs doch am besten

    #2
    Grundsätzlich gilt: Immer vorher fragen und natürlich trotzdem die Quelle angeben! Bei der Übernahme ganzer Texte sowieso. Wer freundlich fragt, der bekommt es meistens auch erlaubt. (So zumindest meine Erfahrung) Es ist jetzt aber nicht so schlimm, wie in einer Wissenschaftlichen Arbeit: Wenn du also nur einen Satz von irgendwo her nimmst, kannst du das wohl auch einfach so machen.
    Bei Artikeln von Newsseiten (wenn nicht in deren "AGBs" komplett verboten, nimmt man für gewöhnlich nur den ersten Abschnitt und verklinkt dann auf die Originalmeldung.

    Bei Bilder gilt das gleiche. Aber bei Bilder würde ich das auch schon aus Selbstschutz machen. Es ist ja nicht gesagt, dass derjenige, auf dessen Seite du das Bild siehst, auch wirklich Urheber des Bildes ist. Wenn der das auch irgendwo geklaut hat und irgendwann eine Abmanhwelle kommt, wird das nicht billig. Liest man auch in letzter Zeit wieder öfter.
    "Steigen Sie in den Fichtenelch! - Steigen Sie ein!"

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      #3
      Bei Texten gilt: Solange der Autor nicht seit mindestens 70 Jahren verstorben ist, besteht auf die Texte ein Urheberrecht und sie dürfen nur mit Erlaubnis des Autoren veröffentlicht oder verändert werden. Als Zitate gelten nur kurze Textabsätze mit Quellenangabe in einem Gesamtwerk, das ein eigenständiges Werk darstellt.

      Damit ein Urheberrecht zustandekommt, muss eine ausreichende Schaffenshöhe vorhanden sein. Diese ist aber extrem schnell erreicht.

      Dementsprechend: Immer fragen und die Erlaubnis aufbewahren. Beim Fragen auch sicherstellen, das der Gefragte die Rechte an dem Text überhaupt hat. Wenn die Erlaubnis sich auf das Veröffentlichen bezieht, darf man den Inhalt nicht ändern (z.B. kürzen), da man hierfür das Recht bräuchte den Inhalt zu ändern, welches auch erst angefragt werden muss.
      Beim Anfragen immer darauf achten, das die Rechte für unbegrenzte Zeit gelten. Es gab schon fälle, da wurde auf Webseiten das kopieren in den AGB erlaubt, diese Erlaubnis aber irgendwann zurückgenommen und alle die kopiert haben abgemahnt.

      Kommentar


        #4
        Danke erstmal für die Antworten.

        Zitat von Dr.Bock Beitrag anzeigen
        Grundsätzlich gilt: Immer vorher fragen und natürlich trotzdem die Quelle angeben! Bei der Übernahme ganzer Texte sowieso. Wer freundlich fragt, der bekommt es meistens auch erlaubt. (So zumindest meine Erfahrung)
        Und wo fragt man da nach? Impresum?

        Wenn du also nur einen Satz von irgendwo her nimmst, kannst du das wohl auch einfach so machen.
        Und wenn ich zb aus einem Buch was zitieren will und das mehr als ein paar Sätze sind, dann muss ich wieder fragen oder kann ich dann einfach auch den Link setzen ohne zu fragen?

        eine Abmanhwelle kommt, wird das nicht billig. Liest man auch in letzter Zeit wieder öfter.
        Also würde man zuerst abgemahnt werden? Das hört sich nciht so schlimm an, ich dachte dass die dich dann gleich verklagen.

        Zitat von Stadtplaner Beitrag anzeigen
        Bei Texten gilt: Solange der Autor nicht seit mindestens 70 Jahren verstorben ist, besteht auf die Texte ein Urheberrecht und sie dürfen nur mit Erlaubnis des Autoren veröffentlicht oder verändert werden.
        Die Autoren die ich zitieren will, leben alle noch, so alt sind die Bücher nicht.

        Damit ein Urheberrecht zustandekommt, muss eine ausreichende Schaffenshöhe vorhanden sein. Diese ist aber extrem schnell erreicht.
        Kannst du das mal für jemanden erklären, der sich damit nicht auskennt. Schaffenshöhe

        Dementsprechend: Immer fragen und die Erlaubnis aufbewahren.
        Das ist echt blöd, was ist wenn sie wissen wollen warum ich das brauche, ich hab keinen Bock, den alles zu erklären.

        Wenn die Erlaubnis sich auf das Veröffentlichen bezieht, darf man den Inhalt nicht ändern (z.B. kürzen),
        Abe wenn ich den Text nicht kürzen darf, wie soll ich dann erst zitieren wie Dr.Bock gesagt hat, und dann verlinken, wenn ich ihn nicht kürzen darf?
        Ohne Signatur lebt sichs doch am besten

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          #5
          Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
          Und wo fragt man da nach? Impresum?
          Im Impressum findet man normalerweise den Ansprechpartner. Beim Anfragen ist es wichtig, nachzufragen, ob die Person der Urheber ist oder die Rechte vom Urheber übertragen bekommen hat, Verwertungsrechte an den Inhalten zu vergeben.


          Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
          Und wenn ich zb aus einem Buch was zitieren will und das mehr als ein paar Sätze sind, dann muss ich wieder fragen oder kann ich dann einfach auch den Link setzen ohne zu fragen?
          Ein Zitat kann auch mehrere Sätze lang sein, wenn es ein Zitat bleibt. Das heißt innerhalb eines eigenständigen Werkes als Zitat eingesetzt wird. Das Eigenständige Werk muss dabei aber das Hauptwerk bleiben und die Quelle nennst Du mit dem Link ja.


          Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
          Also würde man zuerst abgemahnt werden? Das hört sich nciht so schlimm an, ich dachte dass die dich dann gleich verklagen.
          Das jemand direkt verklagt ist selten und kommt meist nur bei massiven Urheberrechtsverletzungen vor. Sonst ist die Abmahnung üblich, aber die kann auch schon an die 1000 EUR kosten. Die Grenze von 100 EUR gilt nur für Bagatellabmahnungen, bei Urheberrechtsfragen zieht die Bagatellregelung meist nicht.

          Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
          Kannst du das mal für jemanden erklären, der sich damit nicht auskennt. Schaffenshöhe
          Im Gegensatz zu Bildern die immer dem Urheberrecht unterliegen, benötigt es bei Texten einer Schaffenshöhe. Z.B. in einem Duden unterliegen die einzelnen Einträge nicht dem Urheberrecht, da sie nur den Sachverhalt ohne jede künstlerische Form wiedergeben. Hier ist nur das Gesamtwerk als Datenbank oder Datenzusammenstellung geschützt. Das heißt man darf nicht einfach Teile des Dudens kopieren, einzelne Einträge aber wohl, da sie keine künstlerische Eigenständigkeit besitzen. Bei ganz kurzen Sachtexten kann die Schaffenshöhe manchmal nicht erreicht sein, aber da die Grenze sehr eng ist, ist sie meistens superschnell erreicht. Bei Kurzgeschichten z.B. immer.

          Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
          Das ist echt blöd, was ist wenn sie wissen wollen warum ich das brauche, ich hab keinen Bock, den alles zu erklären.
          Warum ist nicht so wichtig, wichtig ist, was Du damit machen willst. Denn dazu muss der Urheber zustimmen.

          Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
          Abe wenn ich den Text nicht kürzen darf, wie soll ich dann erst zitieren wie Dr.Bock gesagt hat, und dann verlinken, wenn ich ihn nicht kürzen darf?
          Ganz einfach: Frage den Rechteinhaber, ob Du genau das machen darfst. Die Verwertungsgesellschaft Text und Bild ist im Gegensatz zur GEMA nicht ausschließlich für die Verwalteten Inhalte zuständig, so das der Rechteinhaber berechtigt ist, Dir dieses Recht zu geben falls die Autoren dem zugestimmt haben, was bei Nachrichtenportalen eigendlich immer der Fall ist.

          Wenn Du auf Deiner Webseite viele eigene Texte zu einem Thema schreibst, dann kannst Du einzelne Nachrichten auf diese Weise zitieren, wenn Du aber vor allem Nachrichten hast die Du so bringen willst, dann brauchst Du die Erlaubnis dafür!
          Ohne Fragen kommst Du dort nicht weiter. Bei manchen Nachrichtenportalen kannst Du Glück haben, die meisten werden Dir doch dazu höchstens ihre Gebührenordnung zuschicken, da einige der Nachrichtenseiten genau von diesem Geschäftsmodell leben.
          Google zahlt hohe Beträge an die Verwertungsgesellschaften wegen ihrer Nachrichtensuche, hat aber trotzdem Ärger mit einzelnen Nachrichtenanbietern, die nicht in Verwertungsgesellschaften organisiert sind.

          Bei der eigenlichen Suchmaschine ist das wiederum etwas anderes, da diese als Zweck die allgemeine Suche hat und das darf. Zudem sind die Anfangstexte sehr viel kürzer. Als allerdings die Idee aufkam, Miniaturbilder der Suchergebnisse zu präsentieren waren die Anwälte auch nicht weit und dieser Dienst musste direkt wieder eingestellt werden.

          Also kurz gesagt: Frage Urheber oder Rechteinhaber!

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            #6
            Zitat von Stadtplaner Beitrag anzeigen
            Also kurz gesagt: Frage Urheber oder Rechteinhaber!
            Deine Ausfühungen war sehr hilfreich, danke nochmal.
            Ohne Signatur lebt sichs doch am besten

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