rechtliche Frage.... - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

rechtliche Frage....

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Unser Brotmesser hat eine Klinge von 25cm ... Mach ich mich jetzt strafbar ohne Waffenschein?

    Und Waffenschein braucht man IMO nur für Schusswaffen (also moderne Schusswaffen, Armbrüste etc. )
    "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

    Kommentar


      #17
      Original geschrieben von 5 of 12

      Und Waffenschein braucht man IMO nur für Schusswaffen (also moderne Schusswaffen, Armbrüste etc. )
      ne Armbrust kannst du kaufen, musst allerdings 18 sein

      brauchst keinen Waffenschein!
      darfst dir sogar ein Luftgewehr kaufen und brauchst auch keinen Waffenschein!

      bei den Messern und Schwertern, Waffenscheinpflichtig sind die AFAIR nicht, nur ab einer bestimmten klingenlänge darf man sie nicht mit sich führen. sprich das Katan am Gürtel zum einkaufen in den nächsten Supermarkt

      bzw: 2 klingeln waffen dürfen auch nur erst von 18 jährigen gekauft werden, einklinger egal was für ein alter!

      Kommentar


        #18
        Original geschrieben von Lone Ranger
        ne Armbrust kannst du kaufen, musst allerdings 18 sein

        brauchst keinen Waffenschein!


        Das ist aber toll. Das hab ich noch gar nicht gewusst. Und bei uns im Waffenladen haben die auch noch so'ne schicke!

        bzw: 2 klingeln waffen dürfen auch nur erst von 18 jährigen gekauft werden, einklinger egal was für ein alter!
        Was sind denn 2 Klingenwaffen? Sowas was Darth-Maul hat nur halt aus Metall?
        "Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden." - Oscar Wilde

        Kommentar


          #19
          Also Schwerter werden auch immer erst ab 18 verkauft. Stand so zumindest in sämtlichen Katalogen und I-Net-Shops, die ich kenne. Und bei sich tragen ist halt nur mit Waffenschein möglich.

          Übrigens: Man darf sich sogar echte Vorderlader ohne Waffenschein kaufen. Zündhütchen und Kugeln gibt es auch frei verkäuflich... nur mit dem Pulver ist das etwas schwieriger.

          Kommentar


            #20
            Original geschrieben von The Guardian
            Was sind denn 2 Klingenwaffen? Sowas was Darth-Maul hat nur halt aus Metall?

            dolche zB die an beiden seiten des Metalls ne scharfe schneide hat


            zu Schwertern die sind auch beidseitig geschliffen...

            Kommentar


              #21
              Welches arme Tier muss den daran glauben?

              Ich würde mir mehr Sorgen darüber machen ob es ethisch und rechtlich vertretbar ist ein Tier zu töten, dass es einer 74cm Klinge Bedarf. Gibt es da kein Sternenprotokoll das diese Handlung verbietet?

              Versteh mich nicht falsch ich esse selbst Fleisch bin aber Tierschützer.

              MFG
              Rosen sind rot, Veilchen sind blau. Ich bin schizophren und ICH bin es auch. :)

              It is ridiculous claiming that video games and internet influence children. For instance, if Pac-man affected kids born in the eighties, we should by now have a bunch of teenagers who run around in darkened rooms and eat pills while listening to monotonous electronic music.

              Kommentar


                #22
                Nochmal mit Gene´s einfachen Worten: Nein.
                Etwas ausführlicher steht´s im Bundeswaffengesetz (WaffG):

                §1, 7 Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.

                §33, 1 Schußwaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf, sowie Hieb- und Stoßwaffen darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, es sei denn, daß er zu dem in § 28 Abs. 4 Nr. 1 bis 6, 8 und 9 genannten Personenkreis gehört.

                Weiter hab ich da nix gefunden, was auf ein Schwert zutreffen würde, alle die Dinge von "Zweiklingen" oder Öffentlichem Tragen behaupten können gerne nochmal ausführlicher suchen:

                Kommentar


                  #23
                  WaffG § 58 Anzeigepflicht und Führungsverbot für verbotene Gegenstände

                  (3) Es ist verboten, unbrauchbar gemachte vollautomatische Selbstladewaffen, die Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen waren und unbrauchbar gemachte Schußwaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen und über die der Betroffene die tatsächliche Gewalt nach Absatz 2 ausüben darf, außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums zu führen.

                  WaffG § 37 Verbotene Gegenstände
                  Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),

                  usw...

                  Kommentar


                    #24
                    @Lone Ranger: die von dir zitierten Artikel berufen sich aber auf ein Handelsverbot, und nicht darauf, dass es verboten ist die Waffen zu führen.
                    Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                    Makes perfect sense.

                    Kommentar


                      #25
                      Original geschrieben von Harmakhis
                      @Lone Ranger: die von dir zitierten Artikel berufen sich aber auf ein Handelsverbot, und nicht darauf, dass es verboten ist die Waffen zu führen.

                      öhm.. ja... ... les es jetzt nochmal



                      Original geschrieben von Lone Ranger
                      WaffG § 58 Anzeigepflicht und Führungsverbot für verbotene Gegenstände

                      (3) Es ist verboten, unbrauchbar gemachte vollautomatische Selbstladewaffen, die Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen waren und unbrauchbar gemachte Schußwaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen und über die der Betroffene die tatsächliche Gewalt nach Absatz 2 ausüben darf, .außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums zu führen

                      WaffG § 37 Verbotene Gegenstände
                      Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),

                      usw...
                      btw: wenn sie eh mit einem handelsverbot behaftet sind, musst du mir dann noch kurz erklären, warum ich die dann führen darf.

                      kaut man sich die waffen nicht zuerst..

                      Kommentar


                        #26
                        Bei §57 handelt es sich um Schuß- und Kriegswaffen. Nicht um Hieb- und Stoßwaffen, zu denen Schwerter und ähnliches gezählt werden. Hier geht also primär darum, dass Zivilisten untersagt ist Schußwaffen zu besitzen - was ja auch so ist. Interessiert aber bei der Frage um das Katanaschwert niemanden.

                        Bei §38 geht es lediglich um das Handelsverbot und zweites bezieht sich dieses Verbot nur auf Springmesser, sogenannte Butterflies, die in Deutschland tatsächlich verboten sind. Damit ist klar, dass ein Handel damit auch verboten ist.
                        Normale Dolche oder das Katanaschwert um das es hier geht, sind hiermit ebenfalls nicht gemeint.
                        Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                        Makes perfect sense.

                        Kommentar


                          #27
                          Schön das jemand meinem link folgt, aber wie Harm. (hey, das passt gut! ) richtig feststellte, betreffen die zitierten Abschnitte Spring- und Fallmesser, keine Schwerter. Daher: irrelevant!

                          Kommentar


                            #28
                            Original geschrieben von Tom_Tom
                            Welches arme Tier muss den daran glauben?

                            Ich würde mir mehr Sorgen darüber machen ob es ethisch und rechtlich vertretbar ist ein Tier zu töten, dass es einer 74cm Klinge Bedarf. Gibt es da kein Sternenprotokoll das diese Handlung verbietet?

                            Versteh mich nicht falsch ich esse selbst Fleisch bin aber Tierschützer.

                            MFG
                            Du glaubst doch nicht im ernst ich würde vorher mein Grillfleisch selbst erlegen, es dann ausbluten lassen, ausnehen, trocken hängen und anschließend grillen?

                            Hey, das war nur Spaß!

                            Ich bin auch Natur und Tierschützer!
                            Esse aber auch Fleisch!

                            Guardian
                            "Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden." - Oscar Wilde

                            Kommentar


                              #29
                              Naja... frisch geschlachtet soll's ja am besten schmecken -->-->

                              Kommentar


                                #30
                                Also die rechtlich Frage dürfte dann ja auch geklärt sein. Waffen die ich besitzen darf (ohne Waffenschein) darf ich mir hinlegen wo ich will, es darf sich nur nicht jemand bedroht fühlen und sie dürfen für keinen anderen Zugänglich sein, ist das jetzt richtig?
                                "Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden." - Oscar Wilde

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X