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    Deutsche Gesetze

    Hi

    Wer kennt sich damit aus?

    Nun kann man nach Deutschen Recht - auch wenn man Ösi ist, auf einer Veranstaltung [Fed Con] gegen seinen willen gefilmt und Interviewt werden. Ich meine nciht die deutsche TV Teams sonder eine amerikanische Filmgesellschaft die eben Trekkies 2 dreht. Ich möchte auf garkeinen Fall in dem Film landen weil die nur die Leute verarschen. Tschuldigung dder Ausdruck.
    Dürfen sie auch unseren Clubstand filmen oder müssen sie uns um Erlaubnis fragen?

    Welche Möglichkeiten hat man da?
    Was kann man da unternehmen?

    Wenn man sagt: Meine Firma verbietet mir jegliche Interviews zu geben - da es die Firma schädigen könnte.


    Meine Freunde und ich die gemeinsam auf der Con sind hassen alle diesen Film und möchten auch nicht gefilmt werden.

    Greetings Beamie
    What is the cure for Cancer, Eric? The cure for death itself. The answer is immortality. By creating a legacy, by living a life worth remembering, you become immortal. So now we find the tables are turned. It is I who will carry on John's work after he dies, and you are my first test subject. Now you are locked away, helpless and alone.
    Game Over

    #2
    hm.
    Ich habe immer gedacht, dass man das nach unseren Gesetzen eben nicht darf.
    Damit sind wir nämlich mit einem Film für die Schule mal auf Probleme gestoßen, als wir einfach so drauf los gedreht haben, ohne zu fragen.
    Meines wissens nach ist das eben nicht erlaubt, sondern nur, wenn die betroffene Person einverstanden ist.
    Veni, vici, Abi 2005!
    ------------------------[B]
    DJK Erbshausen - Sulzwiesen.de; Abi 2005 DHG Würzburg

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      #3
      Ich weiß es nicht sicher, aber man darf keine Einzelpersonen filmen ohne sie zu fragen. Bei gößeren Gruppen sieht das anders aus, ab einer gewissen Anzahl Leute ist keine Erleubniss erforderlich.
      Und auf öffentlichen Verantstaltungen gibt es IMO auch noch eine Einschränkung...

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        #4
        Eigentlich ist es uninteressant, was nach deutschem Recht möglich ist oder nicht. Da das ein amerikanisches TV-Team war, und das ganze wahrscheinlich un den USA ausgestrahlt werden wird, gilt amerikanisches Recht.
        Möp!

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          #5
          Nein, nicht ganz. In einem solchen Fall kann man auf das Internationale Einheitsrecht bzw. auf das Internationale Privatrecht (IPR) zurückgreifen und eine entsprechende Klage einreichen.
          Desweiteren: wenn z.B. ein Kamerateam (sowohl national, als auch international) gegen den Willen der gefilmten Person trotzdem die Aufnahme öffentlich ausstrahlt, ist das nach deutschem Gesetz eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Geschädigte kann gegen das Unternehmen klagen, selbst wenn es in den USA sitzt.
          Wobei es im Persönlichkeitsrecht auch Einschränkungen gibt:

          In Bezug auf Presseveröffentlichungen schützt das Persönlichkeitsrecht den Inhaber gegenüber entstellenden und verfälschenden Darstellungen, die die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen können. [BVerfGE 97, 391 (403)] Allerdings gilt dies nicht unbeschränkt. Eine Darstellung kann trotz Vorliegens einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung rechtmäßig sein, wenn sie durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG gedeckt ist. Beide Grundrechte werden sehr weitgehend interpretiert, nicht zuletzt aufgrund der gegenteiligen Erfahrungen im Deutschland der Nazizeit.

          Zuerkannt wird sowohl ein Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens (materiellen Schadens) als auch über § 847 BGB ein Ersatz des immateriellen Schadens. Das kann eine Geldentschädigung sein, die dem Ausgleich und der Genugtuung für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen dient. Hinzu tritt in jüngerer Zeit der Gedanke einer Abschöpfung des wirtschaftlichen Wertes, den eine entsprechende Presseberichterstattung erzielt ("Persönlichkeitsgüter in Lizenz"). [Ullmann, AfP 1999, 209]
          Wir hatten solche Fälle auch kurz im Medienrecht behandelt.

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            #6
            Also, selbstverständlich kann man nicht "gegen seinen Willen" interviewt werden - wie sollte das denn auch gehen? Die können einen ja schlecht zwingen was zu sagen. Für das Filmen braucht das Team eine Erlaubnis des Veranstalters, hat sie diese darf auch euer Stand gefilmt werden, denn es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung: es kann sich ja auch jeder den Stand angucken - außerdem fällt das unter die Pressefreiheit. Bei "persönlichen", also Nah-Aufnahmen ohne Einwilligung könte man AFAIK theoretisch eine Unterlassungsverfügung erstreiten, wenn die Aufnahme das Persönlichkeitsrecht verletzt, also z.B. aus dem Off ein Kommentar wie "und hier noch ein dummer, fetter Star Trek-Fan" ertönt. Bei schweren Verstößen ist da durchaus auch schobmal ein Schmerzensgeld drin, so hat die Schülerin Lisa Loch, die vor einiger Zeit öfters von Stefan Raab verarscht wurde, AFAIR ca. 20.000 Euro erstritten. Falls es sich um eine US-Firma handelt wird das Verfahren natürlich schwieriger, wenn die Aufnahme nur im US-TV ausgestrahlt wird - denn wenn hier keiner die Aufnahme zu sehen kriegt, kann auch nur sehr schwer eine schmerzensgeldwürdige Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden.

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              #7
              Hi

              die Con ist ja erst im Mai, den Film sollten es angeblich auf Video / DVD zu kaufen geben und vielleicht auch ins Kino kommen. Mit dem Kino bin ich mir nicht so sicher. Au jeden Fall, werden wir halt aufpasen, weil meine Gruppe, das komplett nicht will, das wir auf den Film sind.

              Danke schon mal für die guten Tipps.

              Beamie
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                #8
                Wenn das TV-Team eine Erlaubnis des Veranstalters hat, dürfen die da Filmen. Außerdem ist wohl davon auszugehen, daß "Personal" eines Standes dazu da ist gesehen zu werden. Daher würde ich hier eine Zustimmung zu Aufnahmen (wohlgemerkt keine persönlichen Nahaufnahmen, sondern Totale) voraussetzen. Ein Interview muß schließlich personlich vereinbart werden. Immerhin wollen die damit Geld verdienen und deshalb ist meist auch ein Honorar drin....
                Hier stelle ich mich vor.....
                Mein Hobby, mein Forum...

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                  #9
                  SAT 1 etc können mich ja Filmen - gegen die habe ich nichts, bin ja schon mal auf einem ZDF Clip ohen interview auch oben gewesen, da haben sie uns gefragt ob sie usn filmen dürfen. Fand ich ok so. Nicht das die dann im Film sagen: scahut euch diese Trotteln an, ddie spielen star trek im internet nach ....

                  Beamie
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