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Juristische Fachfragen.

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    Juristische Fachfragen.

    Hallihallo.

    Ich bin der endar und ich habe da mal einige juristische Fachfragen.

    Hier turnen ja auch einige Jurastudenten herum, die mir vielleicht helfen können oder mir zumindest sagen können, wo man was nachschlägt etc.

    Ich bearbeite z.Zt. einige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten der Zeit 1945-1955. Da diese Akten in der ersten Linie für Juristen geschrieben worden sind, sind sie für den Laien nicht in allen Punkten verständlich.

    Von daher könnte ich Hilfestellung bei der passenden Einführungs-, bzw. Fachlitertur gebrauchen und kann mich auch über an Erläuterungen erfreuen. *grins*

    Fangen wir also gleich mit etwas an, worüber ich heute gestolpert bin. Was versteht man unter "Denkgesetzen"?

    Ich vermeine inzwischen den Unterschied zwischen objektivem Tatbestand und subjektivem Tatbestand verstanden zu haben
    Im vorliegenden Fall geht es um eine Freiheitsberaubung (§ 239) während der Übergriffe gegen jüdische Deutsche im November 1938. In der Revisionsbegründung gegen ein Urteil eines Schwurgerichts formuliert der zuständige Oberstaatsanwalt:
    "Auch die Anwendbarkeit des § 239 Abs. 2 StGB. auf die beiden Angeklagten verneint das Schwurgericht aus subjektiven Gründen (S. 29, 32). Die dahingehende Feststellung wird indessen nicht durch die vom Schwurgericht einzig angeführte Erwägung getragen, die Angeklagten hätten wegen ihrer unbedeutenden Stellung nicht den Überblick gehabt, um auf eine lange Dauer der Freiheitsberaubung schließen zu können. Wer sich nach Kenntnis einer so ungeheuerlichen Tat wie einer Kirchenbrandstiftung weiterhin an den darüberhinausgehenden Ausschreitungen gegen Juden beteiligt, rechnet auch mit jedem Vorgehen und billigt es. Aus dem sonstigen Verhalten der Angeklagten hätte das Schwurgericht also zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Dauer der Freiheitsberaubung entnehmen müssen. es verstößt gegen die Denkgesetze, wenn das angefochtene Urteil diesen Schluss nicht zieht."

    § 239 Abs. 2 = Ist der Tod des der Freiheit beraubten durch die Freiheitsentziehung oder die ihm während derselben widerfahrene Behandlung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus nicht unter drei Jahren zu erkennen. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten ein.

    Kann mir da vielleicht jemand helfen?
    Zuletzt geändert von endar; 26.08.2003, 22:33.
    Republicans hate ducklings!

    #2
    Kommentar eines Nicht-Juristen: Denkgesetze = Gesetze, bei denen man Mitdenken kann/soll

    Klingt einfach, würde in diesem Fall aber sogar Sinn machen :-)
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      #3
      Naja, es wäre ja in dem Zusammenhang mit "Denkgesetzen" eher einfach die Logik gemeint - so verstehe ich es -
      "es verstößt gegen die Logik, wenn man diesen Schluss nicht zieht"

      Aus dem Zusammenhang heraus erscheint es mir aber, dass damit ein fester Terminus gemeint ist.

      Inhaltlich nachvollziehbare Gesetze sind damit sicher nicht gemeint (passt ja auch gar nicht), denn der brave Bürger sollte doch Gesetze immer nachvollziehen können.
      Republicans hate ducklings!

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        #4
        Original geschrieben von endar
        Inhaltlich nachvollziehbare Gesetze sind damit sicher nicht gemeint (passt ja auch gar nicht), denn der brave Bürger sollte doch Gesetze immer nachvollziehen können.
        *LOL*

        Gerade das BGB, dass quasi das gesamte Zivilrecht regelt, ist für Laien vollkommen unverständlich.

        Das ist ein Gesetz von Juristen und für Juristen.

        Ich glaube, die Schweizer haben da etwas, was auch für Normalsterbliche verständlich ist.

        Aber in Deutschland braucht man für die Lektüre des BGB einen Anwalt, was rein arbeitsmarktpolitisch natürlich nur zu bergrüßen ist.
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          #5
          Naja, das BGB ist schon ganz gut verständlich. Sehr schön finde ich die Passagen zum "Herrenloswerden eines Bienenschwarmes"... ;-)

          Man darf dabei nicht vergessen, daß das BGB eines der ältesten deutschen Gesetze ist. Das wurde irgendwann nach 1800 geschrieben und viele Formulierungen sind halt noch aus der Zeit!
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            #6
            google hilft weiter

            Die Rekonstruktion dieser Regeln erlaubt zugleich eine Präzisierung dessen, was man als Denkgesetze bezeichnet. Es sind die in Logik und Mathematik entwickelten formalen Transformationsregeln, welche in allen Welten und damit unabhängig vom jeweiligen Erfahrungsbereich gültig sind: 2 + 2 = 4, mag man nun Äpfel, Birnen, Juristen oder Akten zusammenzählen. Hat die Marktfrau in eine leere Tüte zunächst zwei und dann noch einmal zwei Äpfel getan, so gebieten die Denkgesetze, anzunehmen, daß sich in der Tüte vier Äpfel befinden. Derselbe formale Zusammenhang trägt, wenn der Wachtmeister auf einen leeren Aktenbock zunächst zwei und dann noch einmal zwei Akten legt. Eine ganz andere Frage ist es allerdings, ob die Marktfrau wirklich zweimal zwei Äpfel in die Tüte und der Wachtmeister tatsächlich zweimal zwei Aktenstücke auf den Bock gelegt hat.
            Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20...eweislehre.htm
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