Verurteilter Mörder Gäfgen will Schadenersatz - SciFi-Forum

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Verurteilter Mörder Gäfgen will Schadenersatz

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    #16
    @sandswind
    natürlich darf folter in einem rechtsstaat kein mittel der öffentliche gewalt sein, aber im vorliegenden fall ging es um die rettung eines dritten, ähnlich einer situtation, in der einer geisel eine waffe an den kopf gehalten wird. dort ist es auch geeignetes mittel gewalt anzuwenden um den dritten zu schützen.
    im vorliegenden fall war die situation zwar nicht so klar, lief aber darauf hinaus, dass der staat schnell handeln mußte um das leben des jungen zu retten. wenn ich jetzt folterandrohung bzw. folter ins verhältnis setze zu einem toten, da scheint mir das in dieser situtation angemessen, weil was nützt mir meine moralische überlegenheit auf kosten eines toten, der gegen seinen will in die für ihn lebensgefährliche situation geriet?
    This post is protected by : Azatoth, demon sultan and master of illusion. ZOCKTAN!, Hiob 30, 16-17, Streichelt mein Ego,
    "I was a victim of a series of accidents, as are we all."
    Yossarian Lives!

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      #17
      Ich würde sagen, dass der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Dann ist dieser unselige Folterbegriff vom Tisch. Das ganze sollte dazu ruhig vor Gericht kommen. Es darf in solchen Fällen nämlich nur ein RIchter abwägen, was denn nun verhältnismäßig war, und was nicht.
      können wir nicht?

      macht nix! wir tun einfach so als ob!

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        #18
        Zitat von Zocktan
        wenn ich jetzt folterandrohung bzw. folter ins verhältnis setze zu einem toten, da scheint mir das in dieser situtation angemessen, weil was nützt mir meine moralische überlegenheit auf kosten eines toten, der gegen seinen will in die für ihn lebensgefährliche situation geriet?
        Das mag ja sogar richtig sein, dem Opfer und seiner Familie nützt diese "Überlegenheit" (daher ja auch die Anführungsstriche) beim besten Willen nichts.

        Ich sage aber eben auch, daß man es kaum kontrollieren kann, wann wie gefoltert wird. Wer kontrolliert es? Wer ordnet es an? Wer kann das bei so ungewissen Situationen (im Gegensatz zum Geiselnehmerfall mit der Waffe am Kopf des Opfers) nachträglich nachvollziehen, ob und inwieweit die Folter gerechtfertigt war? Darauf kann man eben keine klare Antwort geben.

        Daher: Menschlich sehr verständlich, juristisch leider sehr problematisch. (Ganz nebenbei: Das Urteil gegen Daschner war ja relativ moderat und die entsprechende Wertung kam ja mit rein.)

        EDIT: @ blueflash: Notwehr war es nicht, da objektiv keine Notwehrlage gegeben war - das Kind war schon tot.
        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
        -Peter Ustinov

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          #19
          Zitat von sandswind
          @ blueflash: Notwehr war es nicht, da objektiv keine Notwehrlage gegeben war - das Kind war schon tot.
          Nun, aber subjektiv war dies nicht klar. So weit ich mich erinnere, ist Notwehr jede verhältnismäßige Handlung, in der Absicht, Schaden von einem anderen Abzuwenden, oder?
          können wir nicht?

          macht nix! wir tun einfach so als ob!

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            #20
            Zitat von QDataseven
            ICH kann nicht akzeptieren das der Mörder, rechte bekommt NEIN.
            jeder hat seine meinung dazu, ich habe meine und ich habe nicht das recht jemmanden zu töten will ich auch nicht, auch nicht meine meinung in die tat umsetzten auch wenn ich dafür bin in solchen fällen für die todesstrafe, aber dafür gibt es gesetze dafür gib es menschen die geschult sind und ihren "job" machen.

            wenn du für die Todesstrafe bist bist du doch auch ein Mörder oder nicht woher nimmst du dir das Rech den anderen zu töten?

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              #21
              Zitat von blueflash
              Nun, aber subjektiv war dies nicht klar. So weit ich mich erinnere, ist Notwehr jede verhältnismäßige Handlung, in der Absicht, Schaden von einem anderen Abzuwenden, oder?
              So ähnlich, ja. Das Entscheidende ist aber, daß die Notwehrlage objektiv (ex post) vorliegt. Fehlt diese, bewegt man sich im Bereich eines Irrtums, genauer des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums", wenn der Täter sich eine ihn rechtfertigende Lage irrtümlich vorstellt. In dem Fall wäre er nicht gerechtfertigt wie bei der Notwehr, sondern nur entschuldigt. Das setzt aber voraus, daß die sonstigen Voraussetzungen der Notwehr überhaupt vorliegen - und da geht's dann schon weiter: Ob sich ein Hoheitsträger überhaupt auf Notwehr berufen kann, ist sehr umstritten (und es existiert dazu wohl auch keine einheitliche Rechtsprechung).

              Eigentlich ist das ganze Problemfeld oft auch eher ein Problem des Gefahrenabwehrrechts (wie zB auch die Tötung des Geiselnehmers) als des Strafrechts...
              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
              -Peter Ustinov

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                #22
                Ob sich ein Hoheitsträger überhaupt auf Notwehr berufen kann, ist sehr umstritten (und es existiert dazu wohl auch keine einheitliche Rechtsprechung).
                Ich bin mir ziemlich sicher, dass zB Soldaten das durchaus können.
                können wir nicht?

                macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                  #23
                  Zitat von Rikerman
                  wenn du für die Todesstrafe bist bist du doch auch ein Mörder oder nicht woher nimmst du dir das Rech den anderen zu töten?

                  das ist meine meinung ob ich es letztedlich tu,-?!wer weiss,
                  ich habe kein gericht und habe auch keinen bisher zwischen die finger bekommen.
                  aber solange es nix besseres gibt das 100 % garantiert das die nie wieder freirumlaufen und wie wir ja wissen gibt es etliche wiederholiungs tätter,
                  solange bin ich dafür und ich glaube ich bin richtig damit.

                  ich seh gerne menschen um mich herum die lachen und ihr leben meistern, mit höhen und tiefen aber wenn es welche gibt die aus niederengründen anderen das leben nehmen, fordere ich die todesstrafe, aber wie gesagt es ist meien meinung und oft in anderen posts erklärt.

                  und das man dem täter merh rechte mehr hilfen und möglichkeiten zuspricht ist armseelig, die opfer bzw hinterbliebene di emüssen hilfe bekommen.

                  aber wer will das schon ändern.........


                  achja und wenn ich dann ein mörder bin ?!,
                  ja gerne in dem fall und ich nehme mir das recht,
                  so einen bastard ein ende zu setzen und
                  wenn ich dafür bestraft werden soll?
                  mir egal ich weiss der packt kein kind mehr an.

                  sicher habe ich nciht das recht dazu aber .....

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von blueflash
                    Ich bin mir ziemlich sicher, dass zB Soldaten das durchaus können.
                    Leider ist sich der Gesetzgeber da nicht so sicher.

                    Hintergrund ist folgender: Für Hoheitsträger wie Polizisten bestehen besondere Regelungen und Verpflichtungen, insbes. auch für den Schußwaffengebrauch und dergleichen. Die Notwehr würde diese aushebeln, daher ist das nicht so einfach, wie es auf den erste Blick aussieht. Die Notwehr ist von der Konzeption her ja gerade eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol, auf das sich der Amtsträger aber gerade stützt.
                    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                    -Peter Ustinov

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                      #25
                      Zitat von QDataseven

                      achja und wenn ich dann ein mörder bin ?!,
                      ja gerne in dem fall und ich nehme mir das recht,
                      so einen bastard ein ende zu setzen und
                      wenn ich dafür bestraft werden soll?
                      mir egal ich weiss der packt kein kind mehr an.

                      sicher habe ich nciht das recht dazu aber .....

                      wenn du ihn umbringst hast du genauso einen Menschen getötet wie der den du umgebracht hast also bist du auch ein Mörder und da könnteder nächst kommen und sagen dass du nicht noch jemanden umbringst bringt er dich um aber woher nimmt der sich das recht??

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                        #26
                        Zitat von Rikerman
                        wenn du ihn umbringst hast du genauso einen Menschen getötet wie der den du umgebracht hast also bist du auch ein Mörder und da könnteder nächst kommen und sagen dass du nicht noch jemanden umbringst bringt er dich um aber woher nimmt der sich das recht??
                        fast richtig, nur ich töte nicht aus spass oder irgend einer gier.
                        ich töte ihn und ende, ob man mich dann tötet ?! mir egal aber welcher "normal" denkender mensch würde eine töten der den mörder seines kindes tötete?!

                        ich würde von mir aus freiwilig in die todeszelle gehen, mit dem gefühl, gedanken was auch immer einen kranker weniger.

                        komisch oder?!

                        aber wie gesagt ich bin nicht der, der das sagen hat und das ist gut so.
                        vor einiegen wochen war es doch so das eine mutter im gerichtsal, den mörder ihres kindes aufs maul schlug und an den haaren zog, sie würde dafür bestraft.

                        das entsetzen das im Gericht so ein e tat hörer gewichtet wird als die tat des mörders ist schon asozial krank, der richter hätte mich hinrichtem müssen, aber mich für soewas bestarfen NIEMALS.

                        esist normal das man den anderen bzw solche täter, wenn es einem selber trifft töten will, vernichten und es ist falsch das man ihm die möglichkeit gibt das beste aus seinem leben zu machen.oder?!

                        wobei ich sagen muss ok es gibt, taten die man unterscheiden muss, in dem fall reagiere ich so weil es kinder frauen männer schwache halt die ermordet werden aus niederen gründen, es gibt auch "unfälle" zb ne harmlose schlägerei wo der andere dann unglüch umfällt oder wie auch immer stirbt.
                        den unterschied kenn ich ja, aber in fällen wie diesen ............

                        mich würde kein gesetz hindern können und ich würde alles dran setzen egal was.....mich müsste man töten anders ginge es nicht, ich dreh schon durch wenn es um andere kinder menschen geht , hoffe und wünsche mir und niemanden anders solche situationen, aber jeder enkt fühlt reagiert dabei anders und ist auch ok, aber wundert euch nicht wenn es immer wieder passiert von denen die man schon erwischt hat...

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                          #27
                          Zitat von QDataseven
                          fast richtig, nur ich töte nicht aus spass oder irgend einer gier.
                          ich töte ihn und ende, ob man mich dann tötet ?! mir egal aber welcher "normal" denkender mensch würde eine töten der den mörder seines kindes tötete?!

                          wer sagt denn das der mörder eines Kindes aus Spaß tötet es gibt krankheiten durch die man sowas machet

                          und genau so kan nich auch sagen du tötest ihn aus spaß

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Rikerman
                            wer sagt denn das der mörder eines Kindes aus Spaß tötet es gibt krankheiten durch die man sowas machet

                            und genau so kan nich auch sagen du tötest ihn aus spaß
                            versetz dich mal in die lage in dem fall von dem mörder,
                            er wollte reich sein er wollte geld und hat getötet.

                            er war im kopf schon auf den maladiven , dicke titten melken und ärsche grabschen all das hat er in kauf genommen und Pascal ist Tod.

                            seine gier sein spass nur wegen dem geld einen menschen töten.

                            jetzt vesezt dich mal in die lage des vaters, der mutter, ...ect....

                            welcher typ bist du-?

                            die krankheit interessiert ich nicht hatte auch oft zahnschmerzen oder durchfall sind auch krankheiten habe meien Dr. Prof. Doc nie ewtas angetan

                            man muss nicht alles schön reden, es gibt solche und solche,
                            ich bin dafür du hast ne andere meinung auch ok.

                            aber still rumsitzen und alles mit anschauen war nie mein fall gewesen,
                            habe zu oft gaffer gesehen und mehr als 2-3 opfer blutend liegen sehen.

                            spass habe ich bnzw hätte ich nie am töten,
                            ich habe auch kein spass wenn man sich mal prügelt oder ich mich geprügelt habe,
                            aber nix machen währe dumm bzw unlogisch und falsch,
                            mich fast niemand an da gibt es ne welle zurück und damit muss er rechnen also nix schlägerei.

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                              #29
                              moment ich sag keins falles dass es richtig ist was er getan hat und dass man aus Geldgier töten darf

                              aber wie willst du das unterscheiden wenn jemand psychisch krang ist oder jemand aus Gier tötet du kannst ja nicht die Todesstrafe einführen und dann sagen du kommst da hin und du da wie bei Hitler vorm KZ (nicht dass ic hdas verharmlosen will doer vergleichen ist mir nur grad eingefallen weil da auch jemand gestanden ist und die schwachen nach rechts ins VL und nach links ins AL geschickt hat) des geht einfach nicht du kannst es nicht unterscheiden ob jemand die dir nur vorspielt er sei Psychisch krang oder ob er es ist

                              und das eine Mutter oder ein Vater daran denkt den mörder umzubringen das ist ja auch föllig normal im ersten Moment aber nach ein bischen überlegung machen es dann die meinsten ja doch nicht

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                                #30
                                Zitat von Sandswind
                                Hintergrund ist folgender: Für Hoheitsträger wie Polizisten bestehen besondere Regelungen und Verpflichtungen, insbes. auch für den Schußwaffengebrauch und dergleichen. Die Notwehr würde diese aushebeln, daher ist das nicht so einfach, wie es auf den erste Blick aussieht. Die Notwehr ist von der Konzeption her ja gerade eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol, auf das sich der Amtsträger aber gerade stützt.
                                Das glaube ich dir gerne, nur hat der Polizist ja noch nichtmal eine Waffe benutzt.
                                Ich will nochmal auf mein Beispiel zurückkommen: Im UZwgdBW ist genau geregelt, unter welchen Umständen Soldaten auf Wache oder im Feldjägerdienst, was wohl 99% der von der BW ausgeübten hoheitlichen Aufgaben darstellen dürfte, von Gewalt (d.h. insbesondere ihre Waffe) gebrauch machen dürfen. Die Ausnahmen von dieser Regel wurden insbesondere durch Notwehr (Gefahrenabwehr von sich, Kameraden oder noch anderen) und durch §127 (ich glaub das war der Jedermannsparagraph) geregelt.
                                Man hatte als BW-Soldat also durchaus das Recht zB einen Brandstifter ohne Warnung niederzuschießen, wenn der gerade dabei war einen Wohnblock anzuzünden, wenn die Gefahr groß genug war.
                                können wir nicht?

                                macht nix! wir tun einfach so als ob!

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