Zitat von Sandwind
übrigens ist in allen staaten, in denen die todesstrafe abgeschafft wurde, daraufhin die mordrate erheblich gesunken.

Damit bleibt nur das Abstellen auf die EMRK, die aber nur im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht - damit bleibt eigentlich nur Art. 2 II GG als wirklich garantiertes "Grundrecht" auf Leben.

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