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Emanzipation wofür?

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    Zitat von newman
    Eine rein geschlechtsspezifische Quote würde gegen das AGG verstoßen und wäre nichtig.
    Im öffentlichen Dienst gibt es einen Passus, der bei einer Überzahl an Männern in einer Kommune die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation vorschreibt. Dieser Passus fehlt auf der Gegenseite. Natürlich ist das ein Verstoß gegen das AGG, aber er existiert trotzdem und wird auch nicht als nichtig behandelt.
    And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

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      Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
      Im öffentlichen Dienst gibt es einen Passus, der bei einer Überzahl an Männern in einer Kommune die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation vorschreibt. Dieser Passus fehlt auf der Gegenseite. Natürlich ist das ein Verstoß gegen das AGG, aber er existiert trotzdem und wird auch nicht als nichtig behandelt.
      Ja, das scheint doch gar nicht so einfach.
      Es gibt widersprüchliche EuGH-Urteile.

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        Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
        Im öffentlichen Dienst gibt es einen Passus, der bei einer Überzahl an Männern in einer Kommune die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation vorschreibt. Dieser Passus fehlt auf der Gegenseite. Natürlich ist das ein Verstoß gegen das AGG, aber er existiert trotzdem und wird auch nicht als nichtig behandelt.
        Es gibt bei einigen Stellenausschreibungen ebenfalls Passus die besagen, dass schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Schwerbehindertengesetz. Man geht als Grundsatz davon aus, dass schwerbehinderte Personen im täglichen Leben benachteiligt werden. Eine Bevorzugung durch den Passus "schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt" existiert damit nicht, denn es soll ein Ausgleich geschaffen werden. Somit verstößt dieses Gesetz und die damit verbundenden Folgen nicht gegen das AGG. Dies kann man auch auf den Passus "Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt" anwenden, da die Annahme besteht, dass Frauen beim Bewerbungsprozess oft benachteiligt werden.

        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
        [...] von der Gleichstellungsbeuaftragten, die so selbstverständlich immer weiblich ist, dass der Plan einer Uni, einen Mann auf den Posten zu setzen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nach sich zog, ganz zu schweigen.
        Es hat sich gezeigt, dass die weiblichen Mitarbeiterbelange von männlichen Gleichstellungsbauftragten nicht immer ausreichend Genüge getragen wurden. Dies kann man natürlich nicht verallgemeinern. Was ich persönlich fraglich finde, ist die Praxis, dass ausschließlich weibliche Angestellte DIE Gleichstellungsbeauftragte wählen dürfen!

        Auch unterscheiden Tarifverträge nicht nach Geschlecht.
        Nicht alle Branchen haben Tarifverträge. Tarifverträge regeln ua. Gehälter allerdings nur bis zu einer gewissen Stufe. Führungsebenen befinden sich meist im Bereich der außertariflichen Regelungen und werden über Verhandlungen "eingruppiert", wie dies in der freien Wirtschaft gang und gäbe ist. Bei Gehaltsverhandlungen schneiden Männer grds. besser ab als Frauen und erhalten damit ein höheres Gehalt.
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        Mein 3-jähriger Sohn zu einem Song von AC/DC: "Mama, warum kann die Frau nicht singen?"

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          Sunny: Du möchtest jetzt nicht wirklich den Ausgleich von Benachteiligungen von Behinderten mit der Unterstützung von weiblichen Bewerbern gleichsetzen?

          Davon ab, ist der Anteil der weiblichen Kommunalbeschäftigten deutschlandweit weit über fünfzig Prozent. Von daher ist diese Vorschrift eher eine Zementierung des Status quo, oder etwa nicht?
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            Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
            Sunny: Du möchtest jetzt nicht wirklich den Ausgleich von Benachteiligungen von Behinderten mit der Unterstützung von weiblichen Bewerbern gleichsetzen?
            In beiden Fällen geht es um den Ausgleich von Benachteiligungen.

            Davon ab, ist der Anteil der weiblichen Kommunalbeschäftigten deutschlandweit weit über fünfzig Prozent. Von daher ist diese Vorschrift eher eine Zementierung des Status quo, oder etwa nicht?
            Der Absatz in Stellenausschreibungen "Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt" oder andere Formulierung kommt nicht nur bei der Besetzung von öffentlichen Stellen vor, sondern bei vielen "Frauenuntypischen" Berufen oder bei Berufen, die im höheren Management angesiedelt sind. Frauen sollten dadurch ermutigt werden sich zu bewerben. Ob dies im Endeffekt dazu führt, dass sie auch genommen werden oder ob es sich nur um Floskeln habdelt, sei jetzt mal dahingestellt.
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              Zitat von Sunny
              In beiden Fällen geht es um den Ausgleich von Benachteiligungen.
              Ausgleich von Benachteiligungen? Hast du dir mal die Männerquote im ö.D. angeschaut?

              Frauen sollten dadurch ermutigt werden sich zu bewerben.
              Once more: Frauen bilden bereits die Mehrheit der Personalien im ö.D.
              Wenn überhaupt, müssten also Männer dazu ermutigt werden sich zu bewerben, oder siehst du das anders?
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                Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
                Ausgleich von Benachteiligungen? Hast du dir mal die Männerquote im ö.D. angeschaut?

                Once more: Frauen bilden bereits die Mehrheit der Personalien im ö.D.
                Wenn überhaupt, müssten also Männer dazu ermutigt werden sich zu bewerben, oder siehst du das anders?
                Ich will dir hier nur mal zwei Absätze aus einem aktuellen Stellenangebot der Stadt Köln (Öffentlicher Dienst) kopieren.

                Zitat von Stadt Köln
                Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

                Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen und gebeten, sich zu bewerben.
                Ich denke, dass unterstreicht meine Aussage vom 07.12.2015 noch einmal, wonach Frauen vor allem in "Leitungsfunktionen" und "unterrepräsentierten Berufsbereichen" aufgefordert werden sich zu bewerben. Im oberen Absatz kann man erkennen, dass eine Gleichstellung gefördert wird und niemand diskriminiert werden soll und sich eben auch Männer angesprochen fühlen sollen, sich zu bewerben.

                Quelle: http://www.stadt-koeln.de/politik-un...er-stadt-koeln
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                  Du zählst hier allerdings eine einzige Kommune auf, gegen das Gesamtbild. Davon ab, sprach ich nicht von Leitungsfunktionen - bei denen ich angesichts der heutigen Lage eine solche Ansage sogar unterstützen kann - sondern von Einstellungen.
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                    Im Endeffekt haben Frauen mindestens genausoviele Vorteile wie Männer. Da ich aber keine Lust habe hier nochmal alles zu schreiben könnt ihr das in meinen Beiträgen im verlinkten Forum lesen^^.
                    Zuletzt geändert von Dax; 11.12.2015, 16:22. Grund: Link zu Seite mit potentiell illegalem Inhalt entfernt.
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                      Zitat von Knörf Beitrag anzeigen
                      Im Endeffekt haben Frauen mindestens genausoviele Vorteile wie Männer. Da ich aber keine Lust habe hier nochmal alles zu schreiben könnt ihr das in meinen Beiträgen im verlinkten Forum lesen^^.
                      Mein lieber Freund, als ein mehr als erfahrener Internetuser teile ich dir hiermit mit das die Verlinkung solcher Seiten hier nicht zwingend gerne gesehen werden. Da sie womöglich aktuell eine strafrechtliche Relevanz innerhalb von DE besitzt.

                      Wer steckt hinter .....to?

                      Wir sind ein loses Kollektiv von Internet-Aktivisten. Eine Interessengemeinschaft, keine Firma. Unser Ziel ist es, Druck auf die Lobby und Politik aufzubauen, um das Urheberrecht endgültig zu reformieren. Das Team besteht außerdem zum großen Teil aus den Moderatoren der ehemaligen Boerse.bz.

                      Wir möchten uns ausdrücklich von den Vorfällen auf Boerse.bz distanzieren. Bis auf die ähnliche Domain und die alten Inhalte aus dem Backup haben wir nichts mit Boerse.bz gemeinsam. Bei uns wird es niemals Ländersperren geben.
                      Dieses Board hat Filesharing Charakter und macht es den Nutzer problemlos möglich Softwarepiraterie zu betreiben oder sich einen Film illegal aus dem Internet herunterzuladen. Die Endung .to steht übrigens für das Land Tonga und besteht aus ca 176 Inseln und Atollen im Pazifik.

                      kleiner Infolink was du hier überhaupt verlinkst - Herr Rechtsanwalt:
                      Boerse.bz: Was droht den Downloadern? - SPIEGEL ONLINE



                      Zuletzt geändert von Infinitas; 11.12.2015, 19:29.
                      Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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