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Kinderpornographie - Kein Bild ohne Qual

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    #16
    Zitat von AndyFo4rSe7eN Beitrag anzeigen
    Hmm, mit den 400 meinst du wohl die Anschläge auf Madrid und London? Hmmm 4000 sind nicht viel? Und was ist mit den 400'000 während Hiroshima und Nagasaki? Ist das auch nicht viel? Ok dann setze ich nochmal zwei Nullen dran: 40'000'000 (das sind übrigens 40 Milionen)! Sind das noch immer nicht genug? Noch 2 Nullen: 4'000'000'000 (das sind 4 Milliarden)! Setze ich nochmal eine Null dahinter wäre die Menschheit schon am ausgestorbensten! Daher würde ich vorsichtig sein mit solchen Aussagen! Bedrohung, ernsthafte Bedrohung ist alles was mit Gewalt an Lebewesen zu tun hat! Verharmlosung ist TOTAL fehl am Platze! Basta!
    Das sind viele Menschen, die durch Terror umkamen, das bringt aber keine Staatsordnung in Gefahr.
    Ich hab den Eindruck man verliert durch extreme Grausamkeiten etwas den Blick für die bodenständige, weniger spektakuläre Wirklichkeit.
    Bildungsprobleme, Staatsverschuldung, eine aufklaffende Unterschicht, häusliche Gewalt oder andere "alltägliche" Probleme sind halt nicht so beeindruckend wie Terrorismus oder Kinderpornografie. Dagegen sind aber gerade diese Alltagsprobleme imho die für unsere gesellschaft gewichtigeren.

    Die größte Gefahr des Missbrauchs geht nicht von irgendeinem Zuhälter aus, sondern entsteht im eigenen haus.

    Die größte Gefahr für unseren Staat geht nicht von Terroristen aus, sondern schaffen wir uns von ganz alleine durch die Angst vor Terroristen oder durch das Vergessen ganzer Gesellschaftsbereiche, die zunehmend gewalttätig oder extremistisch werden.

    Emails usw. sehe ich auf einer Stufe mit dem Briefgeheimnis. Würde man statt der Durchleuchtung des Internets ein Öffnen aller Briefe und Pakete veranlassen, so wäre der Aufschrei sicher wesentlich größer. Die Argumentation wäre die gleiche, bei einem von einer Million fände sich vielleicht eine kinderpornografische DVD, bei einem von zehn Millionen Hinweise, die zur Vereitelung von terroristischen Straftaten helfen könnte.
    Aber Briefe kann man eben im gegensatz zu Emails anfassen, man sieht vielleicht sogar noch wo sie geöffnet wurden, findet womöglich noch einen Fingerabdruck des Polizeibeamten. Das hat eine ganz andere Wirkung auf unser rechtsempfinden.

    Die Mautkameras will man seit neuem ja auch zu anderem einsetzen. Setzt sich erst einmal die Überwachung von Emails und aller Bewegung zur Aufdeckung von Kinderpornografie im Internet durch, ist der Schritt nicht weit noch weiter zu gehen. Und wer hat nicht schon eine politisch inkorrekte Aussage im Internet getätigt, vielleicht einmal eine mp3 runtergeladen. In einer mölichen Software wäre man dann schon einmal eine Stufe weiter; "intensivere Überwachung".
    Ich übertreibe vielleicht, sogar wahrscheinlich, aber es ist die Pflicht eines Bürgers seine Rechte verteidigen zu wollen. Denn außer ihm hat keiner Vorteile davon. Vorsicht ist besser als Nachsicht..

    Wenn sich irgendwo eine Kinderpornoseite findet, dann bezahlt die auch jemand, das ließe sich doch nachverfolgen. Mit einem gezielten tatverdacht ließen sich dann Kontobewegungen, haus und Email etc. überwachen um Kundschaft usw. nachzuforschen. Hier müssen eben die Schranken der Täterverfolgung länderübergreifend gesenkt werden, dass auch ein Inhaber einer östlichen Seite am Arsch der Welt belangt werden kann.
    Aber eine ungezielte Überwachung aller, ein Generalverdacht "alle sind mögliche Perverse" schädigt, was wir verteidigen wollen.
    Zuletzt geändert von newman; 10.05.2007, 12:38.

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      #17
      Ich poste den Link mal - auch wenn mir manch einer dafür wohl am liebsten an die Gurgel will:
      Bittere Früchte der Achtundsechziger

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        #18
        Um nochmal zur Definitiossache zurück zu kommen - ich lehne die neuen Regeln eigentlich ab, denn ich will nicht am Rande der Legalität wandeln, wenn ich von Gleichaltrigen Jugendlichen oder mir selbst Naktfotos aufm Rechner hab :/

        Darum halte ich auch den Titel
        "Kein Bild ohne Qual"
        für ein bisschen falsch, da mit Sicherheit niemand leiden muss, wenn er sich als Jugendlicher von seinem Freund / seiner Freundin ablichten lässt, was je nach Definition Kinderpornographie wäre...

        21 Jahre
        Was?! 21?

        Es ist doch einfach ein bisschen schwachsinnig. Ab 14 bist du nach Gesetz kein Kind mehr und Erwachsene dürfen (zumindest im Moment) theoretisch ohne Strafe Sex mit dir haben. Eigentlich krank. Aber wenn ein 17 Jähriger seine Freundin fotografiert, macht er sich strafbar?! Schwachsinn!

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          #19
          Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
          Es ist doch einfach ein bisschen schwachsinnig. Ab 14 bist du nach Gesetz kein Kind mehr und Erwachsene dürfen (zumindest im Moment) theoretisch ohne Strafe Sex mit dir haben.
          Dazu noch eine Differenzierung unter dem Stichwort "Schutzalter":

          Schutzalter 14 Jahre
          Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.

          Schutzalter 16 Jahre
          Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Im Falle, dass der Erwachsene das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall - etwa mit Hilfe eines Sachverständigen - festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

          Die Vorschrift spielt nur eine geringe praktische Bedeutung. So wurden 2003 nur 73 Personen nach § 182 StGB verurteilt (zum Vergleich: mehr als 2800 wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Die "eigentliche", d. h. soziale Schutzaltergrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können, wird man daher bei 14 Jahren ansetzen müssen.

          Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde.

          Schutzalter 18 Jahre
          Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren werden nach § 174 StGB nur dann bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde. Strafbar ist ebenso eine sexuelle Handlung mit einem leiblichen oder angenommenen Kind, auch wenn kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde (Inzest).

          Geplante Gesetzesänderungen im Herbst 2006

          Am 26. August 2006 beschloss das Bundeskabinett, zum besseren Schutz Jugendlicher vor sexueller Ausbeutung eine Reihe von Gesetzen zu ändern. Unter anderem betrifft die Änderung auch die Anhebung der Schutzaltersgrenze gemäß § 182 Absatz 1 StGB. Zukünftig macht sich strafbar, wer mit einer Person unter 18 Jahren sexuelle Handlungen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage ausübt. Bisher liegt dieses Schutzalter bei 16 Jahren. Entfallen wird bei § 182 Absatz 1 StGB auch die untere Altersgrenze von 18 Jahren für die Strafbarkeit des Täters. Das bedeutet, dass künftig bereits eine Person ab 14 Jahren (Strafmündigkeit) bestraft werden kann, wenn sie mit einer anderen Person unter 18 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausübt. Ebenfalls neu wird bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 StGB Absatz 1 unter Strafe gestellt. Der Entwurf wurde am 30. November 2006 in erster Beratung in den Bundestag eingebracht und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

          Quelle Wikipedia
          Lass Dich nie auf eine Diskussion mit Idioten ein - sie ziehen Dich nur auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit ihrer grösseren Erfahrung

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            #20
            Ja gut, so wichtig ist mir das Thema, ob ich mit nem Opa vögeln darf nun nicht, aber dann sagen wir eben ein 17 Jähriger treibts wild mit ner 30jährigen, darf sich aber nicht nackt aufnehmen, weil es dann Kinderpornographie wäre. Irgendwie komisch....

            Kommentar


              #21
              Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
              Ja gut, so wichtig ist mir das Thema, ob ich mit nem Opa vögeln darf nun nicht, aber dann sagen wir eben ein 17 Jähriger treibts wild mit ner 30jährigen, darf sich aber nicht nackt aufnehmen, weil es dann Kinderpornographie wäre. Irgendwie komisch....
              Nein. Das wäre keine "Kinder"pornographie, weil 17jährige keine Kinder mehr sind, sondern Heranwachsende. Hast du doch gelesen: "Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch bei 14 Jahren."

              Wer also älter als 14 ist, ist juristisch (und auch sonst normalerweise) kein Kind mehr. Das wäre dann Missbrauch von Schutzbefohlenen etc., also etwas ganz anderes.

              Du hast aber schon recht, dass das schon sonderbare Blüten treibt. 17jährige dürfen keine Pornos gucken, aber sie dürfen das alles selbst machen, auch mit Personen über 21 Jahren.

              Aber KINDERpornographie hat auch nur mit Kindern zu tun. Mich regt das immer auf, wenn z.B. auf Sat 1 von "Kinderpornographie" die Rede ist und dazu werden dann Erotikfotos von über 18jährigen Männern gezeigt.
              Republicans hate ducklings!

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                #22
                Kinder- oder Jugendpornographie... nur der Name ist der Unterschied...

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                  #23
                  Passt zwar nurhalb zum Thema, aber nen eigenen thread wollte ich nicht extra dafür aufmachen:

                  Nach dieser weltweiten Studie sind die deutschen Teenies international gleich hinter Island an der Spitze, wenn es um den frühen Zeitpunkt des "ersten Males" geht. Demnach wäre ein gutteil der Teenies hier im Lande hochkriminell!

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                    #24
                    Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
                    Kinder- oder Jugendpornographie... nur der Name ist der Unterschied...
                    Nein, das ist es eben nicht. Hier einen Unterschied zu machen, ist keine Wortklauberei, sondern sehr wichtig. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuh.

                    Ob ein 44jähriger ein neunjähriges Kind zu sexuellen Handlungen zwingt, oder ob eine 22jährige von ihrem 17jährigen Freund erotische Fotos macht, macht einen himmelweiten Unterschied aus. Wer nun das letztere (22 und 17) als "Kinderpornographie" bezeichnet, bagatellisiert die Gewalt, die mit der tatsächlichen Kinderpornographie verbunden ist. Kinderpornographie ist mit Gewalt verbunden: mit psychischer oder physischer Gewalt. Deswegen sollte man hier schon präzise bleiben, um nicht die Grenzen zu anderen Formen der freiwilligen Sexualität zu verwischen.

                    Und zweitens macht es, wie erläutert, einen juristischen Unterschied aus. KINDERpornographie liegt nur dann vor, wenn es sich um KINDER handelt, also um Personen, die jünger als 14 Jahre sind (so Wikipedia das hier richtig wiedergibt). Alles andere ist etwas völlig anderes.

                    Zitat von madhorst Beitrag anzeigen
                    Passt zwar nurhalb zum Thema, aber nen eigenen thread wollte ich nicht extra dafür aufmachen:

                    Nach dieser weltweiten Studie sind die deutschen Teenies international gleich hinter Island an der Spitze, wenn es um den frühen Zeitpunkt des "ersten Males" geht. Demnach wäre ein gutteil der Teenies hier im Lande hochkriminell!

                    http://www.durex.com/uk/files/2005_G...port_final.pdf
                    Nein. Das ist natürlich nicht so. Es ist doch nicht der Sex an sich verboten, schon mal gar nicht der Sex unter Gleichaltrigen! Kein Gesetz verbietet 12jährigen oder noch jüngeren irgendwelche "Doktorspiele".
                    Ganz abgesehen davon sind Personen unter 21 Jahren nicht voll strafmündig.

                    Strafbar ist, wie oben erläutert, nur ein bestimmter Teil.
                    1. Wenn Erwachsene Geschlechtsverkehr mit Kindern haben (oder diesen filmen) und
                    2. unter bestimmten Umständen auch der Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Personen zwischen 12 und 16 (demächst 18) Jahren. Aber dieser eben nicht immer: Ein Erwachsener macht sich nur dann strafbar, wenn er Jugendliche mit Geld oder durch Druck bzw. Zwang zum Geschlechtsverkehr verleitet. Ebenfalls ist strafbar, pornographisches Material für kommerzielle Zwecke zu produzieren.

                    Das Zauberwort ist hier die "Einvernehmlichkeit". Etwas, das beide wollen, ist auch nicht strafbar. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ist ab 14 Jahren erlaubt. D.h. Personen, die reif genug sind, um aus freien Stücken eine Beziehung mit einem Erwachsenen einzugehen, dürfen das auch.

                    Nun muss man natürlich gucken, wie das Gesetz tatsächlich angewendet wird! Kein Gericht würde eine 22jährige verurteilen, nur weil sie von ihrem noch nicht volljährigen Freund erotische Fotos für den privaten Gebrauch (wie es so schön heißt ) gemacht hat. Und würde es doch zu einem Urteil kommen, würde dieses garantiert in der nächsten Instanz aufgehoben werden. Soetwas ist also nicht strafbar! Für eine Verurteilung müssten schon besondere Umstände vorliegen, so z.B. wenn die Fotos kommerziell verbreitet werden.

                    Und dann kann es natürlich auch solche Fälle geben: ein 25jähriger hat eine 15jährige Freundin. Die Eltern wollen das nicht und zeigen den 25jährigen an. Der 25jährige sagt nun, die Freundin sei aber geistig reif genug und habe auch keine Geschenke erhalten. Dann muss, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall vor Gericht bringt, das Gericht entscheiden, ob die 15jährige reif genug ist, mit einem 25jährigen eine Beziehung zu führen. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass sowas eher Einzelfälle sind.
                    Republicans hate ducklings!

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                      #25
                      Gut, dann hab ich aber noch eine Frage: Warum ist "Das kleine Arschloch" kein Kinderporno?

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                        #26
                        Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
                        Gut, dann hab ich aber noch eine Frage: Warum ist "Das kleine Arschloch" kein Kinderporno?
                        Hehe. Eine noch bessere Frage wäre: Warum ist Marquis de Sades "120 Tage von Sodom" nicht verboten? Dort geht es noch um einiges mehr "zur Sache": Mord, Folter, Vergewaltigung etc. Gilt aber als Werk der Weltliteratur.
                        Republicans hate ducklings!

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                          #27
                          Ein leidiges Thema...

                          Das problem an der Kinderpornoverfolgung ist in wirklichkeit ein ganz anderes:

                          zwar gibt es einen internationalen zusammenschluß, derartige verbrechen zu verfolgen, aber die laufen einfach ins nichts weil in den entsprechenden Ländern keine direkten Kinderschutzgesetze exestieren, wo diese filme und bilder hergestellt werden.

                          Anderseits überlege ich mir, dass die Fander an der Falschen stelle anfangen zu ermitteln.

                          Beispiel:
                          Irgendwo müssen die Kinder ja herkommen, die sind ja ned einfach so da.

                          Wo also verschwinden kinder.. werden Kinder verkauft ( bei Menschenhändlern müsste man auch sehr sehr genau nachschaun).

                          Die Fander kennen die fotos und filme.
                          Vieleicht mal die gesichter aus den filmen mit gesichtern aus vermissten Kindern vergleichen.

                          Klar, so wird man das Kind nicht finden, aber man weis wo es herkommt und eventuell wo da ein Entführer oder ähnliches zuschlägt (meine meinung)

                          Dann gibt es aber noch eine andere sache:
                          Kinderporno-user ist nicht gleich Kinderporno-user.

                          1. Da gibt es die, die Kinder als "schön" und "rotisch" empfinden und ihnen nichts antun "wollen" und sich mit gucken der filme und Bilder größtenteils zufrieden geben.
                          2. Dann gibt es die, die ihre "macht" als stärkere missbrauchen und kinder erniedrigen, qäulen und schlagen, und ihnen dabei einer abgeht.

                          Und dann gibt es noch ettliche dazwischen.

                          Die, die Handanlegen, um ihre "macht" zu spühren sind die gefährlichsten von allen und da hilft keine Therapieh, da hilft nur Kastration!

                          Bei den anderen :
                          "Gucken allein reicht irgendwann nicht mehr" sagt eins der Hauptargumente Und es stimmt auch so.
                          Jeder der gucken will, will irgendwann auch anfassen, das ist unvermeidbar
                          Jede sucht, jedes verlangen, egal welcher natur, welcher ursache wird stärker, wenn man es beginnt zu befriedigen und will mehr.
                          Man kann es jedoch wegtherapieren bevor es soweit ist, dass dort jemand gefährlich wird.

                          Und in diesen Bereichen sind viele länder anderer Meinung.
                          Das schlimmste beispiel ist japan.

                          Dort gibt es Kinderporno-Mangas frei und legal zu kaufen.
                          Die regierung genemigt dies um den Pädophilen ihren "stoff" zu geben, damit sie die Kinder in ruhe lassen.
                          Angeblich soll es aufgehen, jedoch zweifle ich stark daran.
                          Ich denke ehr, es wird früher oder später diese ganze geschichte eskalieren lassen und kein kind in Japan ist mehr sicher.

                          Das krasse gegenbeispiel zu Japan ist Deutschland.

                          In Deutschland sind diese gesetze so extrem scharf, dass normale Spielfilme verboten werden, in denen unter 18jährige nackt oder halbnackt zu sehen sind.
                          Spielfilme zu verboten diskutiert werden, wo über 18jährige nackt oder halbnackt herrumlaufen und ein jugendliches erscheinungsbild haben.
                          TP: Kinder, Pornos, Killerspiele
                          Computergenerierte bilder und zeichnungen von jugendlichwirkenden (nicht kindern) Menschen sind ebenso verboten.


                          Dabei ist es die Männliche psychologie, die auf "jugend" fixiert ist.
                          Jeder mann guckt einer 16 jährigen hinterher.

                          Und dann kann man sich die Mädels mal anschaun: kaum 12 jahre alt, schon wird der Pushup-BH , der tanga und Minirock angezogen.
                          Mutis schmicktopf geplündert und raus in die von Heteromnmännern dominierte welt.

                          Ein arbeitskolege dessen bekannter wurde verhaftet und verurteilt weil er mit einer 14 jährigen geschlafen hat, von der er dachte, sie währe 20. (er selbst war weit über 20)

                          Um Kinderpornos abzuschaffen muss noch viel getan werden:
                          Die beiden extreme japan und Deutschland (und die anderen änder) müssen auf einen nenner kommen.

                          Erst wenn es international gleichgeschaltete gesetze zum schutz vor sexuellen übergrifen auf Kinder gibt, kann effektiv etwas getan werden.

                          Btw:

                          Als ich 21 war habe ich mich in einen 17 Jährigen verliebt.
                          Ich hatte damit ein größeres Problem als der. Ich habs auch keinem gesagt, aus Angst in die entsprechende Ecke gedrückt zu werden.
                          Und das kommt nicht von ungefähr..

                          Wenn aber ein Hetero 21jähriger ne 17 jährige Freundinn hat is alles okay...


                          Und als ich mal mit einem 18 einhalb jährigen etwas offener gequatscht hat, (Ich war 24) hat der doch tatsächlich zu mir gesagt: "Hast aber glück das ich schon 18 bin, sonst könnteste echt probleme bekommen!"

                          Danke Deutschland.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von endar Beitrag anzeigen
                            Nein. Das wäre keine "Kinder"pornographie, weil 17jährige keine Kinder mehr sind, sondern Heranwachsende. Hast du doch gelesen: "Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch bei 14 Jahren."

                            Wer also älter als 14 ist, ist juristisch (und auch sonst normalerweise) kein Kind mehr. Das wäre dann Missbrauch von Schutzbefohlenen etc., also etwas ganz anderes.

                            Du hast aber schon recht, dass das schon sonderbare Blüten treibt. 17jährige dürfen keine Pornos gucken, aber sie dürfen das alles selbst machen, auch mit Personen über 21 Jahren.

                            Aber KINDERpornographie hat auch nur mit Kindern zu tun. Mich regt das immer auf, wenn z.B. auf Sat 1 von "Kinderpornographie" die Rede ist und dazu werden dann Erotikfotos von über 18jährigen Männern gezeigt.
                            Also ich habe gehört das wenn ein über 18 Jahre alter junger Mann mit einer 16 oder 17 Jährigen sexuellen Kontakt hat, es immer noch "Verführung Minderjähriger" ist.

                            Jugendliche untereinander dürfen per Gesetz ab 14 Sex untereinander haben.

                            Ich meine früher durfte auch eine 16 jährige einen volljährigen Mann heiraten. Ob das heute noch der Fall ist weiß ich nicht. Und auch nicht ob die untereinander Sex haben dürfen.

                            Aber du hast Recht das Kinderpornographie noch etwas anderes ist. Da wird es richtig pervers. Das hat auch für mich nichts mehr mit "Lolita" zu tun.


                            @Galax: Du hast Recht. In Japan sind die noch heftiger drauf. Mit ihren Hentais.

                            Und zu den Ideen von Schäuble(Schily is auch net besser): Es kann nicht sein das Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt werden. Dann sollen die es mehr eingrenzen.

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Skymarshall Beitrag anzeigen
                              Also ich habe gehört das wenn ein über 18 Jahre alter junger Mann mit einer 16 oder 17 Jährigen sexuellen Kontakt hat, es immer noch "Verführung Minderjähriger" ist.
                              Da hast du Unsinn gehört. Das war in diesem Land noch niemals strafbar.

                              Jugendliche untereinander dürfen per Gesetz ab 14 Sex untereinander haben.
                              Auch Kinder dürfen Sex miteinander haben - so sie Interesse daran haben.

                              Ich meine früher durfte auch eine 16 jährige einen volljährigen Mann heiraten. Ob das heute noch der Fall ist weiß ich nicht. Und auch nicht ob die untereinander Sex haben dürfen.
                              Das war in der Tat der Fall. Geschlechtsverkehr war dann ebenso grundsätzlich erlaubt. Es ist kaum zehn Jahre her, da hat die CDU noch lange darüber debattiert, ob man Vergewaltigung in der Ehe unter Straf stellen sollte oder nicht. Aber zurück: Der alte § 176(?) besagte, dass wer eine Jugendliche missbraucht, sich der Strafverfolgung entziehen kann, indem er sie heiratet. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Den § 176 gibt es glaub ich nicht mehr, jedenfalls wird er nicht mehr angewandt.
                              Republicans hate ducklings!

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                                #30
                                Zitat von endar Beitrag anzeigen
                                Da hast du Unsinn gehört. Das war in diesem Land noch niemals strafbar.
                                Ok. Dann wohl nur wenn es die unter 14 Jährigen betrifft. Oder wenn die Eltern Einwand dagegen haben.


                                Auch Kinder dürfen Sex miteinander haben - so sie Interesse daran haben.
                                Aber nicht ältere Jugendliche mit welchen unter 14, oder?

                                Das war in der Tat der Fall. Geschlechtsverkehr war dann ebenso grundsätzlich erlaubt. Es ist kaum zehn Jahre her, da hat die CDU noch lange darüber debattiert, ob man Vergewaltigung in der Ehe unter Straf stellen sollte oder nicht. Aber zurück: Der alte § 176(?) besagte, dass wer eine Jugendliche missbraucht, sich der Strafverfolgung entziehen kann, indem er sie heiratet. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Den § 176 gibt es glaub ich nicht mehr, jedenfalls wird er nicht mehr angewandt.
                                Damals war die Ehe also ein Freifahrtsschein dafür. Gut das es geändert wurde.

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