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Steuererklärung 2007

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    #16
    Ich meine mich zu errinnern, dass für Leute, die keine Erklärung machen MÜSSEN (also, wenn Du "nur" Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hast und), die Frist sogar grundsätzlich bis Dezember des Folgejahres gilt. Wenn Du eine Erklärung machen musst (also bei weiteren Einnahmen z.B. Zinsen, Mieteinnahmen), wirst Du im Zweifel im Sommer gemahnt, dann hast Du immer noch Zeit. Wenn Du dann einen Steuerberater beauftragst, gilt die Frist bis Ende September.
    Aber: Je eher Du die Erklärung machst, desto eher hast Du Geld wieder (falls Du etwas zurückbekommst!).
    Pearls of never spoken words ring through
    Source of pure eternity comes true
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      #17
      Vielleicht habt Ihr ja schon mal was von der vereinfachten Steuerklärung gehört. Die ist möglich für Arbeitnehmer, die nur Arbeitslohn bekommen.

      Dazu braucht man das Formular ESt 1 V vom zuständigen Finanzamt. Für Thüringen kann man es sich z.B. hier downloaden:

      Thüringer Finanzministerium - Einkommensteuererklärung 2007

      Das gilt aber nur für einfache Werbungskosten! Kosten für Umzüge oder doppelte Haushaltsführung bleiben hier außen vor.

      Gruß, succo
      Ich blogge über Blogger, die über Blogger bloggen.

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