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    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    @SF-Junky: Deswegen schrieb ich auch: Bei Bedarf selbst weitergooglen. Teil mir das Ergebnis gerne mit.
    Ergebnis wovon denn? Dass man die Umsätze der Werbeindustrie bzw. die Werbeeinnahmen der privaten TV-Sender auf den einzelnen Bundesbürger umrechnen kann, bezweifle ich nicht. Ich halte das nur für totalen Käse daraus dann einen Strick zu drehen, der einzelne Bundesbürger würde pauschal die Privaten mitfinanzieren. Neben dem von mir bereits genannten Punkt (Werbekosten richten sich nach Quote) spielt natürlich auch eine Rolle, welche Produkte man kauft, nämlich ob die überhaupt beworben werden und in welchem Umfang sie beworben werden usw. Ich habe mir z.B. gerade diverse Bücher gekauft, für die auf ProSieben oder Sat.1 oder RTL ganz sicher keine Werbung läuft. Das Kinder- und Jugenspielzeug hingegen, das auf KiKa und Co. beworben wird, kaufe ich hingegen überhaupt nicht. Ich bin mir also ziemlich sicher, dass ich für die Privatsender keine 17,98€ pro Monat bezahle.

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      Nunja, also die Jahreswechsel sollten wirklich zur Allgemeinbildung gehören, erst Recht bei der ersten Frau auf dem Sessel einer Chefpilotin bei der Lufthansa und zum anderen wurden die Daten IIRC sogar in der Sendung benannt.

      @ Tibo: Elton ist beispielsweise vorbestraft wegen "Bimmelbingo"
      Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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        Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
        Nunja, also die Jahreswechsel sollten wirklich zur Allgemeinbildung gehören, erst Recht bei der ersten Frau auf dem Sessel einer Chefpilotin bei der Lufthansa und zum anderen wurden die Daten IIRC sogar in der Sendung benannt.
        Ich habe die Sendung jetzt nicht gesehen und kann dazu nichts sagen. Aber ad hoc kann ich nur sagen, dass meine Kenntnisse zu Jahreszeitenwechsel durchaus optimierungswürdig wären. Vielleicht kommt dir als Geologe das nur besonders unverständlich vor, dass man das nicht im Schlaf aufsagen kann. Ich kann das nachvollziehen.
        Republicans hate ducklings!

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          Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
          @ Tibo: Elton ist beispielsweise vorbestraft wegen "Bimmelbingo"
          Pro7 soll 75.000€ aus Werbeeinnahmen abführen. Es ist keine Strafe gegen Elton.
          Außerdem geht der Rechtsstreit wohl noch vors BVerfG.

          Meintest Du Zietlow und Bach bei Rette die Million?
          Da ging es um Sommerzeit und Normalzeit in der letzten Frage und sie hatten korrekt die kompletten 300.00€ auf die Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober, also rund 7 Monate) gesetzt.

          Ist noch auf Youtube.
          Zuletzt geändert von Thomas W. Riker; 26.01.2014, 18:46.
          Slawa Ukrajini!

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            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Ich habe die Sendung jetzt nicht gesehen und kann dazu nichts sagen. Aber ad hoc kann ich nur sagen, dass meine Kenntnisse zu Jahreszeitenwechsel durchaus optimierungswürdig wären. Vielleicht kommt dir als Geologe das nur besonders unverständlich vor, dass man das nicht im Schlaf aufsagen kann. Ich kann das nachvollziehen.
            Also ich kannte die schon vorher, die wurden bei uns schon in der Grundschule vorausgesetzt und auf dem Gymnasium wurden die als Grundwissen behandelt.

            Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
            Pro7 soll 75.000€ aus Werbeeinnahmen abführen. Es ist keine Strafe gegen Elton.
            Außerdem geht der Rechtsstreit wohl noch vors BVerfG.

            Meintest Du Zietlow und Bach bei Rette die Million?
            Da ging es um Sommerzeit und Normalzeit in der letzten Frage und sie hatten korrekt die kompletten 300.00€ auf die Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober, also rund 7 Monate) gesetzt.

            Ist noch auf Youtube.
            Nein, es ging definitiv um "Wer wird Millionär" und definitiv um die längste Jahreszeit. Es muss sich um eine der frühesten Promi-Versionen handeln, da ich RTL wie schon oft betont seid Jahren meide. Es war also auch nicht diese Prominenten-Doppel-Folge mit Dirk Bach in 2012, die sich leicht finden lässt

            Leider finde ich das nicht auf DuGlotze.

            Es sollte das 4. Special 2002 gewesen sein:
            Liste von Hauptgewinnern und Teilnehmern an den Prominenten-Specials bei ?Wer wird Millionär?? ? Wikipedia
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              Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
              Nunja, also die Jahreswechsel sollten wirklich zur Allgemeinbildung gehören, erst Recht bei der ersten Frau auf dem Sessel einer Chefpilotin bei der Lufthansa
              Laut Wiki war sie nur 1. Offizier, also weit entfernt vom Chefpilot.
              Ich wüsste auch nicht von welcher besonderen Relevanz es für einen Piloten wäre die Daten der Jahreswechsel zu kennen, das Wetter hält sich ja eh nicht daran.

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                Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                @ Tibo: Elton ist beispielsweise vorbestraft wegen "Bimmelbingo"
                Elton und Raab sind verschiedene Menschen. Ist Elton tatsächlich vorbestraft wegen Bimmelbngo? Ich hab jetzt was von ner Strafe von 2550 € gefunden, da hätte das Gericht für Elton nen Tagessatz von 32 € festgesetzt.
                Mir ist auch noch ne Strafe für Pro Sieben bekannt in dem Zusammenhang, weil die Medienaufsicht das so verhängt hat.
                Das heißt, dass die Verletzung eines Rechts in der Ausstrahlung der Sendung, nicht in der Produktion bestand. Ich habe dir ja eh schon zu gestanden, dass der Umgang mit den "Normalos" durch Raab nicht einwandfrei ist. Habe lediglich ergänzt, dass Raabs Darstellung, dass das auf freiwilliger Basis passiert bestätigt. Bei Bimmelbingo war das auch so, wer auf das Klingeln nicht reagierte oder Elton wegschickte war nicht erkennbar in der Sendung.
                Hast du für die Behauptung wie Raab
                mit "seinen" Leuten umgeht ist zum Teil schon unter aller Sau
                irgendein Beispiel? Von Belegen wage ich da gar nicht zu reden. Ich habe immer nur das Beste gehört, wenn Mitarbeiter sich außerhalb der Show zu ihm geäußert haben.

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                  @ Wolf: Interessant, das wurde damals im TV immer anders dargestellt.

                  @ Tibo: Elton hat in irgendeiner Sendung mal selbst gesagt, dass er ja jetzt leider vorbestraft ist und hat dabei Raab böse angeschaut.

                  Beispiel: Vor Mutzkes Auftritt beim ESC in der Türkei sollten alle Bandmitglieder sich einen Oberlippenbart wachsen lassen. Einer der jüngeren hatte offensichtlich noch nicht genug Bartwuchs und so hat er ihn öffentlich vorgeführt. Dem Mann war das sichtbar peinlich. Oder dann die Sache mit der Frisur von Claus Fischer ? Wikipedia (steht jetzt nicht in dem Artikel, aber der wars halt ), der eine Frisur verpasst bekam, die ihm absolut nicht gefallen hat...
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                    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen

                    Die privaten sind noch viel primitiver.
                    Dass es immer noch niveauloser geht, rechtfertigt keine Zwangsabgabe für ein Fernsehen, das zum größten Teil aus primitiver Unterhaltung besteht.

                    Stell dir vor, in Deutschland gäbe es eine Pflichtmitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen, und das würde man damit rechtfertigen, dass die Kirchen ganze 8% der Kirchensteuereinnahmen für wohltätige Zwecke aufwenden. Außerdem würde man darauf hinweisen, dass andere Religionen und Sekten noch schlimmer seien und man schon deshalb den Kirchen den Rücken stärken müsse. Das wäre doch eine ziemlich bekloppte Argumentation.

                    Zitat von endar Beitrag anzeigen
                    Noch ein Tipp für die Dauerverdrossenen: Als nächstes verlangt doch die Schließung von Museen und Theatern. Was das alles kostet und was man dafür nicht bekommen kann, wenn man den Plunder alles verkaufen würde!
                    Wenn die deutschen Theater hauptsächlich für Auftritte des Musikantenstadls oder für Inszenierungen von "Der Bergdoktor" in Gebrauch wären, dann würde ich das befürworten.

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                      Natürlich find ich die Zwangsabgabe bescheuert. Ich schau ja überhaupt keinen Fernsehen, da darfst du mir ruhig glauben, dass ich da kein Fan von bin
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                        Mich haben die jetzt auch angeschrieben und betteln um den Beitrag. Ich habe erstmal bei denen (die haben keine kostenfreie Rufnummer...) angerufen und mir eine Kopie des Rundfunkstaatsvertrags, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und noch ein paar andere Kleinigkeiten schicken lassen.
                        Wusstet ihr zB dass im Staatsvertrag geregelt ist, wieviel Werbung pro Stunde ARD und co bringen dürfen? Wär doch mal interessant zu prüfen ob die sich auch daran (oder an andere Auflagen wie Objektivität, Neutralität und so) halten, denn wenn nicht kann man nach Vertragsrecht argumentieren, dass man nicht zahlen muss da der Vertragspartner seine Pflichten nicht einhält.
                        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                        Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                        Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                        und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                          Wenn man, äh, "vergisst" zu zahlen, entstehen pro Quartal übrigens acht Euro "Kosten", die dann zusätzlich zu entrichten sind.

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                            Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                            Wenn man, äh, "vergisst" zu zahlen, entstehen pro Quartal übrigens acht Euro "Kosten", die dann zusätzlich zu entrichten sind.
                            Zu entrichten sind meines Wissens Gebühren.
                            Da hier aber etwas "eingetriegen" wird ohne entsprechende Leistung zu erbringen (z.B. auch dann, wenn man keinen Fernseher besitzt) ist das eher eine Steuer.
                            Steuern werden allerdings nur vom Staat eingetrieben, nicht von irgendwelchen Pfeifen.

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                              Nicht ganz richtig Yoda. Dazu gibt es tatsächlich schon eine höchstrichterliche Entscheidung. Die da lautet, die GEZ Gebühren (oder wie auch immer man heute dazu sagt) sind eine sogenannte Vorzugsleistung. Die bayrischen Verfassungsrichter entschieden:
                              2. Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
                              3. Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber nicht dazu, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollen.

                              4. Im privaten Bereich wird mit der Anbindung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst.
                              Dazu gibt es eine ausführlichere Begründung:
                              Beitrag wird sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich nicht „voraussetzungslos“ geschuldet

                              Bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe. Der Beitrag ist sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne dass, wie bei der früheren gerätebezogenen Rundfunkgebühr, die für einen Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen. Dazu stellen die Beitragstatbestände auf das Innehaben bestimmter Raumeinheiten und damit mittelbar auf die dort vermuteten Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen ab. Stellt der Rundfunkbeitrag demnach keine Steuer dar, richtet sich die Gesetzgebungskompetenz nach den allgemeinen Regeln für die betroffene Sachmaterie. Der Beitrag ist dem Gebiet des Rundfunks zuzuordnen, das nach der Regel des Art. 70 Abs. 1 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt.

                              Erhebung des Rundfunkbeitrags ist sachlich gerechtfertigt

                              Der Rundfunkbeitrag ist durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet; insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird. Auch für den unternehmerischen Bereich ist bei typisierender Betrachtung die Möglichkeit eröffnet, dass die Rundfunkprogramme in einer besonderen, die Unternehmenszwecke fördernden Weise genutzt werden, sei es zur Informationsgewinnung, sei es zur (Pausen-)Unterhaltung der Beschäftigten oder Kunden.
                              Quelle

                              Kurz gesagt, die Bayern sind der Auffassung, dass es keine Steuer ist sondern eine Vorzugsleistung. Wir haben den Vorzug die ÖR zu gucken (theoretisch wie auch praktisch) also müssen wir zahlen. Es wird zudem vermutet (! allein das finde ich eine Frechheit), dass jeder Haushalt geeignete Geräte zum Empfang bereithält. Außerdem geht der Gesetzgeber davon aus, dass wir damit die Kultur fördern.
                              Zuletzt geändert von ThorKonnat; 10.06.2014, 14:10.
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                              Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                              Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
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                                Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                                Es wird zudem vermutet (! allein das finde ich eine Frechheit), dass jeder Haushalt über geeignete Geräte zum Empfang bereithält.
                                Nein, in einem Land wie Deutschland ist das keine Frechheit, das kann man innerhalb einer Minute nachprüfen, dass hierzulande die erdrückende Mehrheit der Haushalte ein Empfangsgerät besitzt:



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