Zitat von ThorKonnat
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Müllfahrzeuge staatlich genehmigte Geisterfahrer ?
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Meist mit festem Monatslohn, fällt auch unter Tarifverträge... aber die Tour muss erledigt werden... notfalls mit Überstunden.Zitat von Sarah Plume Beitrag anzeigenDie Müllabfuhr wird in manchen Städten und Landkreisen nicht nach Zeit, sondern nach Stückzahl bezahlt und müssen daher ihre Touren so legen, dass sie eben nicht immer auf der richtigen Straßenseite fahren können. Jetzt da ein Drama draus zu machen ist mal wieder so typisch deutscher Autofahrer...>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<
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Ich würde mal sagen da der Gesetzgeber es Müllfahrzeugen ausdrücklich erlaubt für ihre Zwecke auf der falschen Straßenseite zu fahren, würde es allermindest auf eine Teilschuld hinauslaufen.Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigenDas Problem was ich habe ist eher dass, wer der Schuldige ist wenn was passiert.
Konkret stellen sich in einem solchen Fall dann sicherlich noch Fragen wie:
- Wie schnell ist man um die Kurve gekommen?
- Wie gut ist die Kurve einzusehen?
- Wie schnell fuhr das Müllfahrzeug? Schrittgeschwindigkeit? Schneller als 30km/h? Fuhr es in dem Moment überhaupt oder stand es still weil die Müllwerker gerade ihrer Tätigkeit nachgingen?
Ich denke ganz schlechte Karten hat man, wenn man zu schnell um eine nicht einzusehende Kurve kommt und dann in ein stehendes Fahrzeug kracht. Ob das stehende Fahrzeug dann von der Müllabfuhr ist, mit oder gegen die Fahrtrichtung steht, spielt dann nur noch eine untergeordnete Rolle.
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